Landesgesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/887 – Zweite Beratung
Wenngleich eine Behandlung ohne Aussprache vereinbart worden ist, erfolgt dennoch die Berichterstattung. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schnieder von der CDU-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der ersten Beratung in der 11. Plenarsitzung am 15. September 2016 hat der Landtag beschlossen, den Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG) an den Rechtsausschuss zu überweisen.
In der 8. Sitzung des Rechtsausschusses am 29. September 2016 wurde nach Aussprache einstimmig beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Wir kommen damit zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer diesem in zweiter Beratung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Das ist mit Zustimmung aller Fraktionen des Hauses erfolgt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Auch das ist mit Zustimmung aller Fraktionen erfolgt. Damit ist das Gesetz verabschiedet.
Landesgesetz über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/912 – Zweite Beratung
Auch hier ist vereinbart, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zu beraten. Wir kommen damit zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf.
Ist Berichterstattung gewünscht? – Gut, wenn das gewünscht ist, dann darf ich den Abgeordneten Junge um Berichterstattung bitten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/912 –, Landesgesetz über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg, Beratungen durch den Beschluss des Landtags vom 15. September 2016, Plenarprotokoll 17/11, ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 28. September 2016 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 8. Sitzung am 29. September 2016 beraten. Beschlussempfehlung: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Vielen Dank. Damit kommen wir zu unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer diesem in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Das ist mit Zustimmung aller Fraktionen des Hauses erfolgt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer auch in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Auch das ist mit Zustimmung aller Fraktionen erfolgt. Damit ist das Gesetz verabschiedet.
Landesgesetz über Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/1142 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das vorliegende Artikelgesetz trifft einige erforderliche gesetzliche Regelungen über die Zusammenlegung von Kommunen im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform. Diese sind mit den betreffenden Kommunen besprochen worden. Es handelt sich dabei um folgende Regelungen:
1. Die zum 1. Juli 2014 erfolgte Eingliederung der verbandsfreien Gemeinde Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden hat laut des entsprechenden Gesetzes vom 20. Dezember 2003 den vorläufigen Namen Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden. Der endgültige Name der umgebildeten Verbandsgemeinde sollte nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über eine Normenkontrollklage der beiden Fusionskommunen, die zwischenzeitlich abgelehnt wurde, erfolgen. Nach verschiedenen Abstimmungen in den kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften, in denen verschiedene Namen für die neue Verbandsgemeinde diskutiert wurden, beispielsweise Daaden, Herdorf-Daaden bzw. Daaden-Herdorf, hat sich das zuständige Innenministerium nach sachgerechter Abwägung für den Namen Daaden-Herdorf entschieden. Dies ist in Artikel 1 Nr. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs so festgehalten.
2. Für die Verbandsgemeinden Waldbreitbach, Nassau und Kirn-Land sind bis 2019 Gebietsänderungen geplant. Für diese Kommunen werden die anstehenden Neuwahlen von Bürgermeistern für die kurzen Zeiträume vom Ablauf der Amtszeiten der Amtsinhaber bis zu den anstehenden Gebietsänderungen als nicht erforderlich angesehen. Daher werden in diesen Verbandsgemeinden aus Kostengründen – und auch um Verwaltungsaufwand durch zusätzliche Wahlen zu vermeiden – keine neuen Bürgermeister für die kurzen Übergangszeiten gewählt, sondern stattdessen beauftragte Personen bestellt, denen die Aufgaben als Bürgermeister der jeweiligen Verbandsgemeinde obliegen. Die hierzu erforderlichen gesetzlichen Regelungen sind in Artikel 2 des vorliegenden Gesetzes enthalten.
3. Die beiden Verbandsgemeinden Kusel und Altenglan, die zum 1. Januar 2018 fusionieren, haben darum gebeten, dass die regelmäßigen Personalratswahlen bei ihren Verwaltungen im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai 2017 entfallen und die dort bestehenden Personalräte ihre Ge
schäfte bis zum Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden fortführen. Die erforderlichen Regelungen sind in Artikel 3 des Gesetzentwurfs enthalten.
Das vorliegende Gesetz ist für ein gutes Gelingen der oben genannten Gebietsänderungen zielführend. Es spart Kosten und verhindert unnötigen Verwaltungsaufwand.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat diesen Gesetzentwurf nicht mit in den Landtag eingebracht,
weil wir grundsätzlich bei unserer Haltung bleiben und sagen, die von der rot-grünen Landesregierung begonnene und nun eifrig von der Ampel weiter praktizierte Reform ist und bleibt ein Torso, ein Stückwerk seinesgleichen.
Die bürgerferne Art und Weise im Umgang des Landes bei der Zwangsfusion Herdorf-Daaden haben wir immer abgelehnt.
Zu Artikel 1: Nomen est omen. Der Name ist ein Zeichen. Dieses Zeichen hat die Landesregierung verkannt. Dieses Fass der Namensgebung hätten Sie nicht neu aufmachen müssen. Es war etwas Ruhe vor Ort eingekehrt. Bei aller Bedeutung, die man der Namensmessung beimessen kann und die auch nicht frei von emotionalen Begleitungen ist, ist es doch viel wichtiger, wie die Fusion in der Praxis läuft, was für die Einwohnerinnen und Einwohner und für die Verwaltung im Alltag dabei herumkommt.
Es geht vor Ort allen Beteiligten in den Verwaltungen bei sicherlich unterschiedlich anzutreffenden Ausgangs- und Interessenlagen um ein gutes Miteinander und eine solidarische Grundhaltung, die auch im praktischen Umgang gepflegt und gelebt wird. Was aber vorzuhalten ist, will ich hier kurz nennen.
Der Name Herdorf-Daaden wurde seit der Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde seit dem 1. Juli 2014 verwandt und hat sich bewährt und eingebürgert.
Der Verbandsgemeinderat hat mit einem eindeutigen Votum den Namen Herdorf-Daaden bestätigt. Der Name hätte vom Land aus im ersten Eingliederungsgesetz nach dem Gesetzesinhalt bestätigt werden können oder sogar müssen. Nur durch die freiwillige Beteiligung der neun Ortsgemeinden in der alten Verbandsgemeinde entstand ein anderes Votum, welches der Verbandsgemeinderat nicht zwingend hätte durchführen müssen. Meine Ortsbürgermeisterkollegen, die die Chance der Stellungnahme ergriffen haben, kann ich durchaus verstehen. Ob es aber gerecht ist, neun Dörfer gegen ein Städtchen antreten zu lassen, erschließt sich jeder Jugendmannschaft.
Es entsteht wieder einmal der Eindruck, dass Herr Lewentz als Parteivorsitzender die Parteipolitik im Daadener Land vor ganz vernünftige Sachpolitik gestellt hat.
Sie, Herr Staatsminister Lewentz, sind Ihrer gesetzlichen Pflicht, zum 30. Juni 2015 eine Entscheidung zu treffen, nicht nachgekommen.