Protokoll der Sitzung vom 18.11.2016

Darüber hinaus ist der Beitritt zur Akademie eine weitere Initiative, dem zunehmenden Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen zu begegnen; denn ein attraktives Aus-, Fort- und Weiterbildungssystem setzt positive Anreize für qualifizierte Fachkräfte in ganz Rheinland-Pfalz.

Zuletzt ist es gerade vor dem Hintergrund der Schuldenbremse besonders positiv zu erwähnen, dass die Landesregierung hinsichtlich der Finanzierung eine Einigung mit den Landkreisen gefunden hat. Sie wurde vorhin bereits erwähnt. Ungeachtet dessen ist der Beitritt zur Akademie eine zukunftsträchtige Maßnahme, um die notwendige Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte sowie der Fachkräfte im öffentlichen Gesundheitsdienst dauerhaft sicherzustellen. Die Landesregierung zeigt an dieser Stelle, dass sie trotz des hohen Konsolidierungsdrucks noch bereit ist, nachhaltige Investitionen zu tätigen. Der Beitritt zur Akademie stellt für die Freien Demokraten einen weiteren Schritt auf dem Weg in ein nachhaltig organisiertes Gesundheitswesen dar, und wir begrüßen daher ausdrücklich diese Entscheidung.

Herzlichen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächstes erteile ich Herrn Abgeordneten Köbler das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wiederhole es gern: Der öffentliche Gesundheitsdienst ist der Grundpfeiler der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz, und zur Sicherung einer hohen Qualität im öffentlichen Gesundheitsdienst ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern unabdingbare Voraussetzung.

Die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf wurde 1971 gegründet und hat sich bewährt. 1997

wurden die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz kommunalisiert. Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass RheinlandPfalz nun im Jahr 2016/2017 dieser Akademie im Sinne der Stärkung unseres öffentlichen Gesundheitsdienstes beitritt. Damit dies möglichst schnell geschieht, danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche eine gute Beratung im Ausschuss.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht mehr vor. Wir haben heute das Landesgesetz über den Beitritt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf in erster Lesung beraten. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist das so beschlossen. Vielen Dank.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich Gäste auf der Tribüne willkommen heißen. Ich begrüße den Frauengesprächskreis der Volkshochschule Mainz. Herzlich willkommen, schön, dass Sie da sind!

(Beifall im Hause)

Weiterhin möchte ich Mitglieder des SPD-Ortsvereins Gehrweiler bei uns begrüßen. Ihnen ein herzliches Willkommen!

(Beifall im Hause)

Schließlich begrüße ich Mitglieder der DRK-Ortsvereine aus dem Wahlkreis Andernach, Mendig und Pellenz. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe nun Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, des Landesfinanzausgleichsgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/1514 – Erste Beratung

dazu:

Kommunen entlasten – Bundesmittel angemessen weiterleiten Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 17/1552 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Ich darf zunächst ein Mitglied

der antragstellenden Fraktion um Begründung bitten. Herr Noss hat das Wort.

(Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ich begründe und halte danach gleich meine Rede!)

Alles klar, tun Sie das.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr verehrte Gäste! Soeben wurde ausgeführt, dass wir heute das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, des Landesfinanzausgleichsgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes in erster Lesung beraten. Durch die Zusage des Bundes, den Ländern und Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die Integration von Flüchtlingen zukommen zu lassen, sowie die Verständigung zwischen dem Bund und den Ländern, dass der Bund ab 2018 eine weitere Entlastung von jährlich 5 Milliarden Euro gewährt, ist es erforderlich, das Landesaufnahmegesetz und das Landesfinanzausgleichsgesetz zu ändern.

Im Zuge der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration vom 7. Juli 2016 hat der Bund zugesagt, den Ländern für die Jahre 2016 bis 2018 zu ihrer Entlastung eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von bundesweit 2 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Der Anteil des Landes Rheinland-Pfalz an dieser Integrationspauschale beträgt jährlich jeweils 96 Millionen Euro.

Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat die Landesregierung vereinbart, dass zwei Drittel der Mittel an das Land und ein Drittel an die Kommunen gehen. Um den Kommunen möglichst schnell bei ihren wichtigen und erforderlichen Integrationsbemühungen helfen zu können, sollen die rheinland-pfälzischen Kommunen noch in 2016 ihre Anteile von dreimal 32 Millionen Euro komplett erhalten. Dafür erhält das Land dann die kompletten Mittel der Integrationspauschale für die beiden Folgejahre.

Die Zahlung dieser 96 Millionen Euro an die Kommunen erfolgt als Pauschale an die Landkreise und kreisfreien Städte im Verhältnis der jeweiligen Einwohnerzahlen. Der Gesetzentwurf regelt, dass die Landkreise die Kommunen in ihrem Bereich an der Entlastung beteiligen, damit grundsätzlich alle Kommunen von Integrationskosten entlastet werden.

Insgesamt ist bei dieser Aufteilung auch zu berücksichtigen, dass das Land wesentliche Aufgaben der Integration selbst finanziert und die Integrationspauschale seitens des Bundes ausdrücklich zur Entlastung der Länder gedacht ist. Darüber hinaus sind die Kommunen nach schwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bereits direkt durch den Bund von flüchtlingsbedingten Mehrkosten im Bereich der Kosten der Unterkunft und der Heizungskosten nach dem SGB II vollständig entlastet worden.

Die in den Jahren 2017 und 2018 zur Auszahlung gelangenden Beträge von jeweils 96 Millionen Euro erfolgt daher, wie vorhin bereits erwähnt, an das Land. Zusätzlich zahlt das Land noch in 2016 einen Abschlag von 44 Mil

lionen Euro auf die 2017 fälligen Kostenerstattungen zur Flüchtlingsaufnahme nach dem Landesaufnahmegesetz an die Kommunen, um diese möglichst zeitnah und nachhaltig zu entlasten. Auch in künftigen Jahren wird das Land Abschlagszahlungen leisten können, wenn ausreichende Mittel vorhanden sind.

Durch die Integrationspauschale und die Abschlagszahlung erhalten die Kommunen noch in 2016 Mehreinnahmen in Höhe von 140 Millionen Euro. Darüber hinaus gibt es noch das 5-Milliarden-Euro-Paket. Ab dem Jahr 2018 erhalten die Kommunen und die Länder vom Bund weitere Entlastungsmittel von jährlich 5 Milliarden Euro. Hiervon fließen 4 Milliarden Euro den Kommunen und 1 Milliarde Euro dem Land zu.

Für das Land Rheinland-Pfalz bedeutet diese Regelung Mehreinnahmen von 48 Millionen Euro. Diese dem Land zufließenden Mittel sollen mit dem geltenden Verbundsatz von 21 % in den kommunalen Finanzausgleich eingehen, wodurch die Kommunen vom Landesanteil weitere zusätzliche 10,08 Millionen Euro erhalten.

Das Landesnaturschutzgesetz wird ebenfalls geändert. In Artikel 3 dieses Gesetzentwurfs geht es um die Übernahme einer Gewährträgerschaft des Landes, wenn der Bund gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen unentgeltlich an Stiftungen oder andere Naturschutzträger überträgt. In diesem Fall bedarf es einer unbeschränkten Gewährträgerschaft des Landes. Als Sicherung für das Land verlangt der Gesetzentwurf, dass mögliche Belastungen des Landes die Summe der im Gesetz genannten Übertragungsprojekte in Höhe von 5 Millionen Euro voraussichtlich nicht übersteigen.

Danke schön.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile nun Frau Abgeordneter Anke Beilstein von der Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über den Gesetzentwurf der Ampelkoalition reden, muss allen Debatten Folgendes vorausgeschickt werden: Nicht das Land gibt mehr Geld an die Kommunen, sondern es ist ein technisches Umsetzungsgesetz, mit dem die Mittel, die der Bund bereitstellt, in die kommunalen Kassen weitergeleitet werden sollen.

(Abg. Martin Haller, SPD: Ja, das ist immer so! Es gibt keine kommunale Ebene in Deutschland, das ist immer so!)

Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Gesetzentwurf der rheinlandpfälzischen Landesregierung allerdings deshalb peinlich und ein wenig pikant, da vor wenigen Tagen die eigenen Genossen in der Großen Koalition das Grundlagengesetz hierzu blockiert haben. 16 Länderchefs und die Bundeskanzlerin waren sich einig, und dann stellt sich die SPD im

Bund plötzlich im Haushaltsausschuss des Bundestages vor wenigen Tagen quer und blockiert die einvernehmlich beschlossene Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten.

Daher geht unser Appell natürlich zunächst einmal an Sie, Frau Ministerpräsidentin: Bitte sorgen Sie gemeinsam mit Ihren übrigen Kolleginnen und Kollegen Ministerpräsidenten dafür, dass die SPD-Bundestagsfraktion einfach einmal wieder in die Spur kommt.

(Beifall der CDU)

Nun zum Inhalt des Gesetzentwurfs. Ich beginne mit der sogenannten Integrationspauschale des Bundes, die drei Jahre lang 96 Millionen Euro nach Rheinland-Pfalz spült.

Ein Drittel davon will die Landesregierung weitergeben, zwei Drittel will sie selbst behalten und damit den Landeshaushalt aufhübschen. Ist das fair? Wir sagen Nein.

Lieber Herr Kollege Noss, es ist auch nicht richtig, dass es dahin gehend eine Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden gibt. Die gibt es nicht.

(Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Das haben die beschlossen!)

Nein, das haben die auch nicht beschlossen.

(Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Natürlich!)

Nein, das haben die nicht beschlossen!

(Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD)