Protokoll der Sitzung vom 18.11.2016

Bevor die SPD jetzt wieder in Geheule ausbricht, die AfD möchte niemanden direkt in ein Kriegsgebiet zurückschicken, doch wir möchten, dass in einem Rechtsstaat Recht Recht bleibt.

(Beifall der AfD)

Vor diesem Hintergrund kommt eine dauerhafte Ansiedlung nicht infrage. Asyl ist Hilfe auf Zeit. Bedenken Sie, dass viele Menschen Wirtschaftsflüchtlinge sind. Bedenken Sie, dass nach den Dublin-Regeln selbst materiell, also inhaltlich berechtigte wirkliche Flüchtlinge die Anträge an sich gar nicht stellen dürfen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das hat doch gar nichts mit dem Gesetz zu tun!)

Aus dem „kein Euro weniger“ werden also allein in Rheinland-Pfalz dreistellige Millionenbeträge. Die tragen letzten Endes die Bürger. Egal, ob das Geld vom Bund oder vom Land kommt, es sind alles Steuergelder.

(Beifall der AfD)

An diese Finanzlogik der Altparteien müssen wir uns als naive Neulinge vermutlich erst noch gewöhnen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Bei allen Gesetzen besteht aus unserer Sicht weiterer Beratungsbedarf. Auch beim Landesnaturschutzgesetz, wobei insbesondere das Thema Altlasten bei der Übernahme noch einmal näher betrachtet werden sollte.

Wir kritisieren den Umstand, dass ein einzelnes Gesetz zur Änderung von drei Gesetzen eingebracht worden ist. Denn was bleibt als Möglichkeit? Nur ein pauschales Ja oder ein pauschales Nein. Dies ist nicht zielführend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Einzelthemen teils keine Verbindung zueinander aufweisen. Wir fordern eine differenzierte Behandlung der Vorhaben.

Die Tatsache also, dass nur ein Gesetz eingebracht wur

de, zeugt für uns ein Stück weit auch von der Arroganz der Macht der Regierungsfraktionen. Die Gesetze sollten entsprechend überwiesen und vertieft beraten werden.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schellhammer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, bei dem vorangegangenen Redebeitrag ist sehr, sehr klar geworden, dass hier ein diametraler Gegensatz herrscht. Die Koalitionsfraktionen wollen, dass Integration vor Ort gelingt.

(Abg. Martin Haller, SPD: Ich glaube, das will die CDU auch!)

Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir die Rahmenbedingungen dafür, dass Integration gelingt, unabhängig davon, wie lange jemand bei uns bleibt und ob er irgendwann wieder zurückkehrt.

Wir möchten, dass diese Menschen sich willkommen geheißen fühlen. Das werden sie auch in unseren Städten und Gemeinden.

Wir wissen, dass die Kommunen in Rheinland-Pfalz hier Großartiges leisten, damit Integration vor Ort gelingt. Das unterstützen wir mit den vorliegenden Gesetzesänderungen.

(Beifall der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

Wir diskutieren hier – das wurde schon erwähnt –, drei Gesetze werden geändert: das Landesaufnahmegesetz, das Landesfinanzausgleichsgesetz und im Huckepack auch das Landesnaturschutzgesetz mit einer Änderung.

Die Änderung im Landesaufnahmegesetz geht zurück auf eine Einigung der Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Juni 2016. Dort haben Bund und Länder vereinbart, die Kommunen für ihre wichtige Arbeit im Integrationsbereich zu entlasten.

Wir möchten, dass diese wichtigen Mittel noch in diesem Jahr an die Kommunen fließen. Deswegen haben wir uns entschlossen, das als Fraktionsgesetz einzubringen.

Grundlage dieser Gesetzesänderung ist eine Einigung. Hier kann man semantisch darüber streiten, wie es Frau Kollegin Beilstein getan hat, ob es eine Einigung oder keine ist. Wir sehen es als eine Einigung, die im Oktober mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung stattgefunden hat.

Die Kommunen werden für ihre wichtige Aufgabe im Inte

grationsbereich mit einer Zahlung von 96 Millionen Euro noch in diesem Jahr entlastet. Damit wird ein Drittel der auf das Land entfallenen Bundesmittel aus der sogenannten Integrationspauschale des Bundes an die Kommunen noch in diesem Jahr weitergegeben.

Wir sorgen mit diesem Gesetzentwurf dafür, dass die Kommunen eine spürbare Entlastung noch in diesem Jahr bekommen. Gleichzeitig vollziehen wir eine Öffnungsklausel. Diese besagt, das Land kann ab dem Jahr 2017 jährlich nicht verausgabte Haushaltsmittel, die für die Erstattungsleistung nach dem Landesaufnahmegesetz vorgesehen waren, als Abschlag auf die im nächsten Jahr nach diesem Gesetz fälligen Landesleistungen zahlen. Es ist eine wichtige Regelung, dass dieser Abschlag für die Kommunen möglich ist.

Zugleich gibt es eine Änderung im Landesfinanzausgleichsgesetz, die parallel zu der Einigung bei der Integrationspauschale mit den Kommunen vereinbart wurde. Der Hintergrund ist – das wurde schon erwähnt – der Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen CDU und SPD im Hinblick auf 5 Milliarden Euro für die Entlastung der Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe. Dabei haben sich Bund und Länder auf einen Verteilungsschlüssel geeinigt, der den Kommunen auf unterschiedlichen Wegen 4 Milliarden Euro und den Ländern über die Umsatzsteuer 1 Milliarde Euro zuleitet. In Rheinland-Pfalz tragen Kommunen und Land die Kosten der Eingliederungshilfe etwa hälftig.

Durch diese Einigung – man kann sie selbstverständlich unterschiedlich politisch bewerten – bekommt das Land eine anteilige Mehreinnahme in Höhe von 48 Millionen Euro. Diese Mittel – das wurde auch schon erwähnt – werden mit einem Verbundsatz von 21 % in den kommunalen Finanzausgleich gegeben. Damit bekommen die Kommunen einen Anteil von rund 10 Millionen Euro im Jahr 2018. Das zu den Regelungen, die für die Kommunen wichtig sind.

Aus grüner Perspektive ist aber eine weitere Regelung in diesem Gesetzentwurf ganz wichtig, nämlich die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Gemeinsam mit den wichtigen Regelungen, die ich eben erwähnt habe, sind diese Änderungen für uns sehr wichtig; denn diese Übertragung von Naturschutzflächen ist ein Beitrag zur Bewahrung unserer Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz.

Die Bundesrepublik verfügt über ein reichhaltiges Naturerbe. Das soll auch künftigen Generationen erhalten bleiben. Da spreche ich jetzt auch als jüngere Vertreterin.

Zu diesem Zweck überträgt der Bund gesamtstaatliche Aufgaben, Naturschutzflächen, unentgeltlich an die Länder oder auf deren Vorschlag an andere Naturschutzträger.

Ganz konkret sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf die Flächen Koblenz-Schmidtenhöhe, Saarburg-Beurig und Westerburg betroffen, die an Stiftungen oder andere Träger übertragen werden. Diese Flächen sind derzeit in militärischer Nutzung, oder es leben dort seltene Amphibienarten, nämlich die Gelbbauchunke – ich habe mich extra informiert – und der Kammmolch. Diese seltenen Arten gilt es zu schützen; denn frei nach dem Grundsatz, den wir Grüne immer hochhalten: Es gilt das zu erhalten, was uns

erhält. Deswegen ist die Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz von besonderer Bedeutung.

(Glocke des Präsidenten)

Deswegen begrüßen wir den vorliegenden Gesetzentwurf.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der SPD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Als Nächstes erteile ich Frau Staatsministerin Ahnen das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst gilt mein Dank den Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP, dass Sie heute diesen Gesetzentwurf eingebracht haben.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Gerne!)

Es geht darum, die Kommunen zu entlasten, sehr bewusst noch in diesem Jahr, indem sie 96 Millionen Euro von der Integrationspauschale des Bundes erhalten und wir 44 Millionen Euro Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz noch in diesem Jahr zahlen. Das sind 140 Millionen Euro für die Kommunen. Wenn das keine gute Botschaft ist, liebe Frau Beilstein, dann weiß ich nicht, was gute Botschaften sind.

Selbstverständlich hat in den Gesprächen mit den Kommunen auch das Thema eine Rolle gespielt, dass, wenn wir die 96 Millionen Euro in diesem Jahr an die Kommunen geben, wir ihnen natürlich nicht die gesamte Summe bei der Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs entgegenhalten werden, sondern auch an dieser Stelle fair mit den Kommunen umgehen. Sie dürfen davon umgehen, die Dinge werden schon angesprochen.

Das ist ein fairer Kompromiss, weil ein Drittel der Mittel, die der Bund den Ländern – jetzt zitiere ich aus dem Beschluss – zu ihrer Entlastung zur Verfügung stellt, unmittelbar zu den Kommunen geht. Es ist das Anerkenntnis des Bundes, dass auch die Länder erhebliche Integrationskosten haben.

Weil Sie auf die SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsund Finanzausschuss eingegangen sind: Sehen Sie, das ist das, was uns auszeichnet. Wir sprechen im Landtag so, wie wir es auch in Berlin tun. Deswegen hat die Ministerpräsidentin bereits mit den in Berlin Verantwortlichen gesprochen und nachdrücklich darum gebeten, dass wir hier sehr schnell zu einer Verabschiedung des Gesetzes kommen können.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf macht deutlich, dass auch die Kommunen einen wichtigen Beitrag zur Integration leisten und das Land dies anerkennt. Deswegen haben wir uns in allen Fragen, die die Aufnahme von Flüchtlingen und die Integration auf Bundesebene betreffen, immer zugunsten unserer Kommunen eingesetzt.

Man kann die 96 Millionen Euro im Übrigen nicht isoliert betrachten. Die Kommunen erhalten eine erhöhte Pauschale von 848 Euro nach dem Landesaufnahmegesetz. Wir haben eine 35-Millionen-Euro-Pauschale für die Zeit nach Erteilung des Erstbescheides im Landesaufnahmegesetz vorgesehen. Wir haben eine direkte Entlastung der Kommunen auch auf Bundesebene durch die Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten für Unterkunft und Heizung mit durchsetzen können. All das unterstützt die Kommunen in ihrem wichtigen Beitrag zum Thema Erstaufnahme und Integration.

Das tun wir, weil wir wissen, dass Land und Kommunen in dieser wichtigen Frage gut miteinander zusammenarbeiten müssen und es im Übrigen auch tun. Die Landesregierung ist in einem kontinuierlichen Gespräch mit den Kommunen über dieses Thema. Wir setzen diesen Dialog auch fort.

Es geht uns nicht nur darum, jetzt eine gute Lösung zu finden. Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass nicht nur in diesem Jahr die Kostenerstattung von 44 Millionen Euro nach dem Landesaufnahmegesetz erfolgen soll, sondern auch für die Zukunft die Möglichkeit geschaffen wird, solche Abschläge vorzusehen, um eine zeitnähere und unbürokratische Unterstützung der Kommunen erreichen zu können. Das ist übrigens auch ein Wunsch der Kommunen. Wir schaffen diese Möglichkeit ausdrücklich auch für die nächsten Jahre.

Der Gesetzentwurf sieht auch Regelungen für die Mittel im Zusammenhang mit den 5 Milliarden Euro des Bundes vor. Sie alle wissen, dass diese 5 Milliarden Euro im Zusammenhang mit den Sozialausgaben und ihren Steigerungsraten diskutiert worden sind.

Sie wissen, dass dieses Thema in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt ist. Sie wissen auch, dass es Länder gibt, die sich an diesen Kosten nicht beteiligen, Länder, die die Kosten sogar zu 100 % übernehmen, und es in der Mehrzahl der Länder eine gemeinsame Finanzierung von Land und Kommunen gibt. Deswegen halten wir diese Regelung so, wie wir sie jetzt getroffen haben, für sachgerecht.

Wir haben auf Bundesebene lange um diesen Verteilungsschlüssel gerungen. Es ist übrigens ein guter Verteilungsschlüssel, gerade für Rheinland-Pfalz und seine Kommunen. Es kommen 4 Milliarden Euro über die Kosten der Unterkunft und die Umsatzsteuer der Gemeinden, was einen größeren Anteil für Rheinland-Pfalz bedeutet. Es kommt sehr bewusst – so ist das auf Bundesebene festgelegt worden – 1 Milliarde Euro über die Umsatzsteuer der Länder. Auch an Letzterer werden die Kommunen beteiligt, und zwar unmittelbar ab 2018 mit 10 Millionen Euro.