Für uns als Koalitionsfraktionen kann es deshalb nur gemeinsam mit der CDU eine Änderung der Verfassung geben. Gespräche und Einigungen über Änderungen der Verfassung kann es nur unter demokratischen Parteien geben. Daher ist die CDU unser Adressat.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei SPD und FDP – Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist eine Unverschämtheit! Das lassen wir uns von Ihnen nicht absprechen!)
Sie von der AfD verabschieden sich immer weiter von unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf von der SPD: So ist es! – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!)
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Hetze, Frau Präsidentin! – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD – Glocke der Präsidentin)
Frau Schellhammer, „Hetze“ ist kein parlamentarischer Ausdruck, Herr Frisch, „Verleumdung“ auch nicht.
Dann korrigiere ich: Eine Partei, die die Strategie hat, gezielt gegen Minderheiten vorzugehen, und eine Partei, die rechtsradikales Gedankengut à la Björn Höcke in ihren Reihen duldet, eine solche Partei steht nicht mehr auf dem Boden unserer Verfassung.
Deshalb stehen wir als Koalitionsfraktion für eine Demokratie, die alle mitnimmt und niemanden ausgrenzt. Deshalb werden wir ganz klar gegen Ihre Gesetze argumentieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Schellhammer, es geht hier nicht um Copyand-paste.
Die direkte Demokratie gehört von Anfang an zur DNA der AfD. Die finden Sie in unserem ersten Grundsatzprogramm.
Zweites Thema: Direkte Demokratie ist nicht direkt zwingend mit den Themen Ausländerwahlrecht und Wahlalter verbunden. Das sind zwei nicht zwingend verbundene Themenkomplexe. Wir sollten nicht Dinge verbinden, die nicht zwingend zusammengehören.
Da Sie gerade die CDU erwähnt haben: Die CDU ist in Baden Württemberg, so unser Wissensstand, bei dem Gesetz für mehr direkte Demokratie mitgegangen, weil diese Themen dort ausgeschlossen worden sind.
(Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD – Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, nicht gelesen!)
Das Letzte ist, Sie werfen uns vor, wir hätten unseren Gesetzentwurf nicht entsprechend vorbereitet. Unser Anspruch ist, dass wir unvoreingenommen an Gesetzesvorhaben herangehen.
Das sehen Sie auch bei uns. Wir haben im Gegensatz zu Ihnen schon oft Gesetzen oder Anträgen anderer Fraktionen zugestimmt, wenn wir sie für inhaltlich sinnvoll gehalten haben. Das erwarten wir eigentlich auch von einer konstruktiven Politik.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will aus Sicht der CDU-Fraktion einige Bemerkungen machen. Wir sprechen heute schon wieder über eine Verfassungsänderung von Ihnen, der AfD-Fraktion.
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe beide Gesetzentwürfe intensiv durchgearbeitet und gelesen. Die kamen wieder sehr früh, ich glaube es war letzten Donnerstag um 19:00 Uhr, als sie in der Vorabversion kamen.
Wenn ich mir die Gesetzentwürfe anschaue, wie sie vor gut vier Monaten von Ihnen schon eingebracht wurden, dann sind die zu 85 % bis 90 % identisch. Ich weiß nicht ob Sie das Spiel spielen wollen, alle vier Monate hier solche Entwürfe einzubringen, um sie dann wieder abgelehnt zu bekommen. Ich weiß nicht, ob das so klug ist. Darüber müsste man vielleicht von Ihrer Seite einmal nachdenken.
Dass Sie das Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes bereits zurückgezogen haben, was im Grunde zumindest in der Stringenz zusammengehört; denn wenn Sie die Verfassung ändern, wenn das gelingen sollte, muss das Landeswahlgesetzes ebenfalls geändert werden, war klug von Ihnen, das muss ich sagen; denn es waren jede Menge handwerkliche Fehler enthalten.
In diesem Gesetz sind Paragrafen verändert. Abs. 1 wird plötzlich zu Abs. 2, ein Wort wird verändert, das man in dem Satz gar nicht findet. Sie sprechen von einem Artikel, zu dem es praktisch nur einen Satz gibt, Sie sprechen dann aber davon, dass Satz 2 zu Satz 3 wird, es gibt aber nur einen Satz, es ist eine Aufzählung.
Auch das müsste man wissen. Ich würde mich schämen – das sage ich ganz offen –, wenn ich eine solche Verfassung in Rheinland-Pfalz verabschieden würde. Das kann so nicht sein.
Seien Sie mir nicht böse, aber das müssen Sie schon verstehen. Ich will Ihren Anspruch, den sie wahrnehmen wollen – denn es ist Ihr gutes Recht, dass Sie Gesetzentwürfe einbringen –, nicht schmälern, aber dann muss man das ordentlich und vor allem handwerklich ordentlich machen. Ich nehme an, das wollen Sie auch, ich denke, das sind Sie auch von der Bundeswehr gewöhnt.
Wenn man einmal vom Landeshaushaltsgesetz spricht und dann einmal vom Haushaltsgesetz, dann ist das ein Unterschied. Entweder ist es stringent Landeshaushaltsgesetz, und Sie streichen überall Finanzfragen und setzen stattdessen Landeshaushaltsgesetz, oder Sie streichen Finanzfragen und setzen Haushaltsgesetz, aber einmal Haushaltsgesetz und einmal Landeshaushaltsgesetz, das geht nicht.