Protokoll der Sitzung vom 25.01.2017

Zwischen den Fraktionen ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart worden.

Zunächst aber darf ich dem Vertreter der Landesregierung das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs erteilen. – Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute liegt Ihnen eine kleine Novelle des Hochschulgesetzes, des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften und des Verwaltungsfachhochschulgesetzes vor.

Mit dieser Novelle verfolgen wir zwei Ziele. Wir setzen die im Jahr 2016 erfolgten Änderungen im Hochschulstatistikgesetz in unseren Gesetzen um, und wir setzen einen Schwerpunkt für die Verbesserung der Karrieremöglichkeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses und führen damit die erfolgreiche Politik für planbare Karrierewege an rheinland-pfälzischen Hochschulen konsequent fort. Außerdem wird die Namensänderung der ehemaligen Fachhochschule Bingen in Technische Hochschule Bingen im Hochschulgesetz nachgeführt.

Meine Damen und Herren, durch die Änderungen des Hochschulstatistikgesetzes wurden vor allem eine Studienverlaufsstatistik und eine Promovierendenstatistik neu eingeführt. Damit erhoffen die Hochschulen und wir uns mehr Kenntnisse, beispielsweise über Studienerfolg sowie Studien- und Promotionsverläufe.

Mit diesem Wissen können wir dann Ziele formulieren und Maßnahmen ableiten, um den Studienstandort RheinlandPfalz gezielt zu stärken. Dazu wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf eine tragfähige und umfassende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung – also u. a. für das Erheben, Speichern, Nutzen und Übermitteln – von personenbezogenen Daten geschaffen.

Es wird unter anderem die schriftliche Bestätigung der Annahme als Doktorandin oder Doktorand gesetzlich verankert und entsprechend dem Hochschulstatistikgesetz geregelt, dass der Zeitpunkt dieser Bestätigung als Promotionsbeginn gilt. Damit kann erstmals verlässlich ermittelt werden, wie viele Doktorandinnen und Doktoranden an unseren Hochschulen promovieren.

Bei den Bestimmungen über kooperative Promotionsverfahren setzen wir weiter auf wachsende Kooperationen zwischen den Universitäten und den Fachhochschulen in unserem Land. Wir haben daher im vorliegenden Gesetzentwurf geregelt, dass sich bei kooperativen Promotionen Doktorandinnen und Doktoranden sowohl an der beteiligten Fachhochschule als auch an der kooperierenden Universität einschreiben können.

Meine Damen und Herren, die Stärkung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses ist der zweite Komplex des Gesetzentwurfs. Lassen Sie mich auf die

zentralen Punkte näher eingehen:

Gute Karriereperspektiven und eine hohe Attraktivität für den wissenschaftlichen Nachwuchs sind eine Grundvoraussetzung für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Hochschulen. Es ist daher ein gemeinsames Anliegen der Hochschulen und der Landesregierung, wissenschaftliche Karrierewege in Rheinland-Pfalz verlässlicher und planbarer zu gestalten.

Mit Tenure-Track-Modellen erhalten junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deutlich früher als bisher eine verlässliche Karriereoption an der Universität. Bereits bei der Berufung werden Leistungsanforderungen für eine sechsjährige Bewährungszeit definiert. Bei positiver Evaluation erfolgt dann die Berufung auf eine unbefristete Professur. Damit behalten wir die Weiterentwicklung der Juniorprofessur im Blick.

Bereits heute gehört Rheinland-Pfalz zur Spitzengruppe bei Juniorprofessuren, und dort wollen wir auch bleiben. Die Verankerung der Tenure-Track-Modelle im Hochschulgesetz ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Bei Berufungen, und somit auch bei den Tenure-TrackVerfahren, spielt die Qualitätssicherung eine große Rolle. Deshalb werden wir die Universitäten zur Erarbeitung eines entsprechenden, mit dem Ministerium abzustimmenden Qualitätssicherungskonzepts verpflichten. Dieses Konzept ist in einer Satzung niederzulegen und vom Senat zu beschließen. Die Gestaltung des Konzepts bleibt den Hochschulen vorbehalten.

Mit diesem Gesetzentwurf erhalten die Hochschulen einen größeren Handlungsspielraum bei Berufungen. So werden die gesetzlichen Möglichkeiten zur Abwehr von Außenrufen von Professorinnen und Professoren erweitert und neue Möglichkeiten zum Verzicht auf eine Ausschreibung im Falle der Berufung von Nachwuchsgruppenleiterinnen und Nachwuchsgruppenleitern auf eine Professur geschaffen.

Mit diesen neuen Regelungen geben wir unseren Hochschulen die Möglichkeit, die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Lehre und Forschung zu gewinnen und zu halten.

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf werden wir künftig besser über die Studien- und Promotionsverläufe unserer Studierenden informiert sein und können damit zielgerichtet den Hochschul- und Studienstandort Rheinland-Pfalz weiterentwickeln. Wir werden bessere Perspektiven für unseren wissenschaftlichen Nachwuchs haben und verlässlichere Karrierewege ermöglichen. Und letztlich schaffen wir bessere Möglichkeiten, Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher für unsere Hochschulen zu gewinnen.

Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister Professor Dr. Wolf, vielen Dank für die Begründung des Gesetzentwurfs.

Wir kommen zur Aussprache, und ich darf Herrn Abgeordneten Klomann von der Fraktion der SPD das Wort erteilen. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für viele Studierende und Hochschulabsolventen stellt sich nicht selten die Frage, ob man die Leidenschaft für sein Fach nicht auch beruflich an einer Hochschule ausleben kann. Wer für sein Fach brennt und Lust hat am Forschen und Lehren, hat gute Voraussetzungen für einen Beruf im Wissenschaftsbereich. Solche Menschen brauchen wir an unseren Hochschulen und Universitäten, um den Wissenschaftsstandort Deutschland weiterzuentwickeln.

Wer allerdings eine Professur anstrebt, braucht nicht nur Leidenschaft, einen langen Atem und Ausdauer, sondern auch viel Optimismus und starke Nerven. Daher ist eine Daueranstellung zwar attraktiv, aber sie ist nur schwer in die eigene Karriereplanung mit einzukalkulieren.

Wer gerne seinen Lebensweg mittelfristig und auch langfristig plant – ich denke, die allermeisten tun das –, für die oder den kann ein solcher Weg manchmal abschreckend sein. Daher ist es richtig, dass sich die Politik dieser Sache annimmt und der Bund und die Länder im Mai vergangenen Jahres das Programm „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ auf den Weg gebracht haben.

Mit dem Programm sollen zuvorderst die sogenannten Tenure-Track-Professuren verstärkt auf den Weg gebracht werden. Hinter dem etwas unanständig klingenden Begriff „Tenure-Track“ verbirgt sich das Modell, dass befristet angestellte Professorinnen und Professoren nach Auslaufen ihres bestehenden Vertrags eine Perspektive erhalten.

Dieser befristete Vertrag soll als Probezeit dienen, in denen die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zeigen können, dass sie für eine unbefristete Professur geeignet sind. Bundesweit sollen 1.000 dieser zusätzlichen Tenure-Track-Professuren geschaffen werden. Dafür stehen 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Rheinland-Pfalz ist mit 45 solcher Professuren dabei. Ich denke, das ist ein großer Schritt, um unsere Hochschulen als attraktive Arbeitsplätze zu stützen und den betroffenen Menschen eine planbare Perspektive zu geben.

Damit dieses Programm auch umgesetzt werden kann, sind – wie ausgeführt – Änderungen in unserem Hochschulrecht nötig, um die es in diesem Gesetzentwurf geht. Darunter sind die Abschaffung der Ausschreibungen bei der Übertragung einer dauerhaften Professur und ein vorgeschaltetes qualitätssicherndes Verfahren während der befristeten Professur oder der Juniorprofessur zu verstehen. Dafür sind die Hochschulen laut dem Gesetzentwurf angehalten, in Abstimmung mit dem Ministerium ein Qualitätskonzept zu erarbeiten.

Der weitere Teil dieses Entwurfs betrifft Bestimmungen,

die notwendig sind, um bundesgesetzliche Regelungen nachzuvollziehen. In erster Linie geht es um die Einführung der schon erwähnten Promovierendenstatistik und der Studienverlaufsstatistik, die uns das Bundeshochschulstatistikgesetz vorschreibt.

Jetzt kann man sich die Frage stellen: Wozu die ganzen Statistiken, wozu die ganzen Zahlen? – Es ist schlichtweg in unserem Interesse, also vor allen Dingen im Interesse der Wissenschaftspolitikerinnen und Wissenschaftspolitiker, auf präzise Statistiken zurückgreifen zu können, um so bessere Entscheidungen und Weichenstellungen an unseren Hochschulen vornehmen zu können.

Um die genaue Zahl der Promovierenden zu erheben, soll vorgeschrieben werden, dass eine schriftliche Bestätigung der Annahme als Doktorandin oder Doktorand als Standard gilt, um so diese Zahl statistisch zu erfassen. Auch das gibt aus unserer Sicht Sinn.

Der Gesetzentwurf enthält noch zahlreiche weitere Änderungen im Detail, auf die ich hier nicht eingehen möchte und die wir gegebenenfalls in der Beratung im Ausschuss besprechen und erörtern können.

Fazit: Es ist eine technisch notwendige Gesetzesänderung, die aber vor allem wegen der bereits erwähnten Verbesserungen bezüglich des wissenschaftlichen Nachwuchses von großer Bedeutung ist. Wer sich nun fragt, was aus der im Koalitionsvertrag stehenden Hochschulgesetzesnovelle geworden ist: Sie kommt noch, dies hier ist nur die Vorspeise.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Bevor ich Frau Abgeordneter Schäfer das Wort erteile, darf ich weitere Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Mitglieder des CDUKreisverbands Worms. Seien Sie herzlich willkommen bei uns im Landtag!

(Beifall im Hause)

Außerdem freuen wir uns, dass Schülerinnen und Schüler der 12. Jahrgangsstufe des beruflichen Gymnasiums der Berufsbildenden Schule Prüm bei uns sind. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich darf nun Frau Abgeordneter Schäfer von der Fraktion der CDU das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Schäfer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich sozusagen um eine Formsache, die aber trotzdem einen sehr weitreichenden Hintergrund hat. Ich will zwei Punkte aufgreifen.

Insgesamt ist es natürlich positiv, dass das, was im Entwurf benannt wird, auch in das Hochschulgesetz aufgenommen werden kann, um das gleich vorwegzuschicken.

Ich will, wie gesagt, zwei Punkte aufgreifen. Erstens geht es darum, dass die Tenure-Track-Modelle aufgenommen werden können. Herr Klomann, es war mir nicht bewusst, dass dieser Begriff nicht wirklich als „anständig“ gelten kann. Ich lerne jeden Tag dazu.

Die Modelle sind wichtig, und es ist gut so, dass sie aufgenommen werden. Das geht zurück auf ein Bund-LänderProgramm – auch das haben wir eben schon gehört –, das den wissenschaftlichen Nachwuchs in den Blick nimmt. Das ist ein entscheidendes Ziel, das alle Bundesländer haben, und wir als Rheinland-Pfalz natürlich ganz besonders.

Ich möchte daran erinnern, Frau Bundesministerin Wanka war – ich meine, es war Anfang des Jahres 2015 – in Mainz auf einer Tagung eines Hochschulverbands und hat dort ganz klar gesagt, sie wolle sich darum kümmern, dass wir im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchses Verbesserungen bekommen, und sie hat Wort gehalten. Es ist gut, dass das in Kooperation mit den Ländern funktioniert.

Für uns in Rheinland-Pfalz ist es ganz wichtig, dass wir mitmachen. Es ist wichtig für unsere Hochschulen, dass sie wettbewerbsfähig sind und die schwierige personelle Situation, die eigentlich in den meisten Hochschulen sehr deutlich geworden ist, damit ein bisschen verbessert werden kann. Wir hoffen, dass es viele Verbesserungen geben wird. Es geht unter anderem auch darum, dass wir mehr verstetigte Stellen haben müssen. Ich denke, auf dem Thema Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt dabei das Hauptaugenmerk.

Zweitens geht es um die ehemalige Fachhochschule Bingen, die sich in Technische Hochschule umbenannt und damit ihr Profil zukunftsträchtig gestaltet hat. Das ist ein langer Prozess gewesen, den ich als Mitglied des Kuratoriums begleiten durfte. Ich glaube, dass es gut ist, was die Hochschule hier geleistet hat. Sie hat sich in den vergangenen Jahren prima entwickelt, aber es ist auch gut, dass sie das in Zukunft weiter tun kann.

Unsere Aufgabe ist es, sie hierbei zu unterstützen, nicht nur mit der Tatsache, dass dieser Name gesetzlich verankert wird, sondern für uns ist es wichtig, dass wir ihr – wie allen anderen Hochschulen auch – gute Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen und für das nötige Equipment sorgen. Das wird uns bei den Haushaltsberatungen begleiten. Hier geht es natürlich um die Frage nach den Mitteln für die Grundausstattung, aber gerade beim Thema Bingen am Rhein auch um eine bauliche Erweiterung. Vor Längerem ist das der Hochschule Bingen zugesagt worden. Es ist wichtig, dass wir das, was zugesagt wurde, auch möglichst zeitnah umsetzen.

Wenn wir das alles gewährleisten, dann muss uns um die Zukunft der Technischen Hochschule nicht bange sein.

Herzlichen Dank.