Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Nieland, das ist ein Bericht und kein Gesinnungsbericht.
Deshalb ist es wichtig, zu differenzieren, wenn Sie von Berlin sprechen. Berlin gehört meines Wissens nicht zu Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren, ich begrüße sehr, dass wir uns heute mit dem sehr sensiblen und nicht einfachen Thema Opferschutz auseinandersetzen. Die Opfer und deren Rechte kommen in der öffentlichen Wahrnehmung häufig immer noch zu kurz. Deshalb ist es umso wichtiger, über diesen vorliegenden Opferschutzbericht zu sprechen.
Ich möchte zunächst kurz auf die im Bericht genannten Gesetzesänderungen auf europäischer Ebene und auf
Seit dem Jahr 2014 haben sich im Bezug auf den Opferschutz einige wichtige Neuerungen ergeben. Besonders im Fokus der Berichterstattung standen eindeutig die Änderungen im Sexualstrafrecht im letzten Sommer. Beim Schlagwort „Nein heißt Nein“ weiß jetzt jeder sofort, was gemeint ist.
Deutschland hat mit dem dritten Opferrechtsreformgesetz im Jahr 2015 die EU-Richtlinie über die Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten umgesetzt.
Meine Damen und Herren, Diskriminierungen jeglicher Art sind zu vermeiden, und Opfer sind vor neuen Angriffen zu schützen.
Ich möchte jetzt ein wenig auf die Statistik des Berichts eingehen. Bei den Fallzahlen – auch das wurde bereits gesagt – können wir sehr unterschiedliche Lagen beobachten. In einigen Bereichen und Tatbeständen haben wir Rückgänge, in anderen aber auch Zunahmen zu verzeichnen. Bei der Gewaltkriminalität allerdings ist erfreulicherweise ein rückläufiger Trend erkennbar. Deshalb möchte ich an dieser Stelle positiv hervorheben, die Landesregierung handelt sehr engagiert und versucht, Fehlentwicklungen sehr frühzeitig zu erkennen. Dementsprechend positiv liest sich dieser Bericht.
Meine Damen und Herren, kommen wir zum dritten Punkt, den Maßnahmen und Projekten des Opferschutzes in Rheinland-Pfalz. Zunächst wird im Bericht zwischen vorbeugendem und nachsorgendem Opferschutz sowie Vernetzung unterschieden. Die Leitstelle Kriminalprävention des Landespräventionsrats spielt für die Landesebene eine ganz wichtige Rolle. Ergänzt wird sie durch zahlreiche Präventionsgremien auf kommunaler Ebene.
Auch im schulischen Bereich findet eine sehr vielfältige und nachhaltige Präventionsarbeit statt. Dabei geht es aber nicht in erster Linie um Gewalt oder Suchtprävention. Das Ziel der Präventionsarbeit im Bereich der Schule ist die Primärprävention. Im Vordergrund steht die Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern. Die Bandbreite an unterschiedlichen Projekten und Maßnahmen ist hierzu – das ist sehr erfreulich – riesengroß.
Meine Damen und Herren, mit einem Hinweis auf die Vernetzung komme ich zum Schluss. Wir können so vieles vorschlagen, planen oder machen. Wenn alle Beteiligten miteinander sprechen und sich einig werden, benötigen wir wesentlich weniger Aufwand, um unsere Ziele zu erreichen.
Meine Damen und Herren, am Ende misst sich der Erfolg einer Maßnahme nämlich vor allem daran, wie effektiv sie wirkt. Der fünfte Opferschutzbericht dieser Landesregierung ist ein gutes Beispiel dafür, dass das gelingen kann.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Fünften Opferschutzbericht des Landes Rheinland-Pfalz. Ich sage ganz bewusst Opferschutzbericht und nicht Verfassungsschutzbericht oder Polizeiliche Kriminalstatistik. Dieser Bericht handelt vielmehr davon, wie zum einen mit effektiver Gewalt- und Kriminalprävention verhindert wird, dass Menschen in Rheinland-Pfalz Opfer von Straftaten werden, und wie zum anderen Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind, durch den nachsorgenden Opferschutz begleitet werden können. Dies zur Klarstellung, über was wir heute sprechen. Ich glaube, bei der AfD-Fraktion kam es zu einer Verwirrung im Redebeitrag.
Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Bundesland. Das haben meine Kollegen schon verdeutlicht. Seit Erstellen des Ersten Opferschutzberichts im Jahr 2007 mit den Zahlen von 2006 ist die Zahl der erfassten Opfer von Straftaten um rund 20 % zurückgegangen. Konkret liegt für 2015 mit 9.516 erfassten Opfern der niedrigste Wert im Betrachtungszeitraum vor. Damit können wir postulieren, Gewaltund Kriminalprävention zeigen ihre Wirkung.
Die Zahlen wurden genannt, der Rückgang der Straftaten um 8,5 % im Berichtszeitraum und des Anteils der Geschädigten um 5,9 %. Das sind die Fakten, auf die wir uns beziehen müssen, wenn wir im Parlament über die Innere Sicherheit in diesem Bundesland sprechen. Wer in diesem Plenarsaal immer wieder die Innere Sicherheit in Gefahr sieht, wird mit dem vorliegenden Bericht widerlegt. De facto ist die Gefahr, in Rheinland-Pfalz Opfer einer Straftat zu werden, seit 2006 kontinuierlich gesunken.
Wichtig ist aber, erst gar nicht Opfer zu werden. Daher kommt der Kriminal- und Gewaltprävention eine besondere Bedeutung zu.
Hervorheben möchte ich daher zwei konkrete Projekte. Das eine ist RIGG – Rheinland-pfälzisches Interventionsprogramm gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen – und das Projekt „High-Risk“, das auch im Berichtszeitraum stattgefunden hat.
Wir müssen insbesondere auf den Anteil der Opfer schauen, der sich zum Zeitpunkt der Tat mit den Tatverdächtigen in einer Beziehung befunden hat. Dieser Anteil der Opfer nimmt nämlich zu. Das können wir zum einen darauf zurückführen, dass das Gewaltschutzgesetz Wirkung zeigt und zum anderen diese Opfer sich motiviert sehen, Anzeige gegen den Straftäter zu erstatten, mit dem sie sich zum Tatzeitpunkt in einer Beziehung befunden haben. Das ist auch eine Erklärung dafür, dass dieser Anteil zunimmt. Das zeigt aber auch, dass diese Projekte, zuvörderst RIGG, Wirkung zeigen, dass diese Opfer den Mut fassen, diese
Hervorheben möchte ich das erfolgreiche Pilotprojekt „High-Risk“, das am Polizeipräsidium Rheinpfalz gestartet ist. An den Standorten Ludwigshafen, Neustadt und Landau wurde es durchgeführt. Im Wesentlichen zielt dieses Projekt darauf ab, die Minimierung von versuchten Tötungsdelikten gerade bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen zu erzeugen. Deswegen ist es besonders zu begrüßen, dass dieses Projekt auf andere Polizeipräsidien ausgeweitet wird. Es handelt sich insbesondere um interdisziplinäre Fallkonferenzen, in denen verschiedene Akteure von Jugendämtern, von Polizei, von RIGG zusammensitzen und eine Täteranalyse erstellen, um so mögliche Straftaten zu verhindern. Deswegen ist es zu begrüßen, dass dies ausgebaut wird.
Zum vorbeugenden Opferschutz und zur Verhinderung von Straftaten gehört auch die ambulante Nachsorge für Gewalt- und Sexualstraftäterinnen und -täter. Da haben wir bei den drei Maßregelvollzugseinrichtungen in RheinlandPfalz jeweils eine forensisch-psychiatrische Ambulanz zur Nachbetreuung entlassener Straftäterinnen und Straftäter. Das ist sehr wichtig, damit hier nicht erneut eine Straftat begangen wird.
Was auch schon erwähnt wurde, im Berichtszeitraum ist endlich die Änderung im Sexualstrafrecht erfolgt. Der Grundtatbestand des sexuellen Übergriffs wurde eingeführt. Das müssen wir gerade als Grüne ausdrücklich begrüßen, die wir immer wieder auf diese Lücke aufmerksam gemacht haben. Endlich ist verankert, Nein heißt Nein. Ein klares Nein reicht aus. Das muss respektiert werden, und somit verhindern wir, dass Frauen Opfer von sexualisierter Gewalt werden.
Vielen Dank an das Ministerium und alle Initiativen, die Opfer vor Straftaten schützen und die Opfer unterstützen, wenn sie Opfer geworden sind.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat den Fünften Op
ferschutzbericht gerne vorgelegt und damit den Beschluss des Landtags aus dem Jahr 2007 erfüllt. Wir legen ihn deshalb besonders gerne vor, weil er deutlich macht, dass das häufig zu hörende Vorurteil oder der Vorwurf, man kümmere sich nur um die Täter und nicht um die Opfer, durch diesen Opferschutzbericht widerlegt werden kann.
Sehr wohl wird seitens der Landesregierung, aber auch von vielen anderen Wert darauf gelegt, dass man sich um die Opfer kümmert. Ich teile die Auffassung, dass dies durch viele Ehrenamtliche ergänzend unterstützt wird und diesen besonderer Dank seitens des Parlaments und der Regierung gebührt, weil ohne diese Hilfe der Staat die Erfolge, die in dem Opferschutzbericht geschildert werden, nicht hätte erreichen können. Insofern auch seitens der Landesregierung herzlichen Dank dafür.
Ich möchte nicht auf die einzelnen Zahlen eingehen, aber eines macht dieser Opferschutzbericht schon deutlich. Man lebt in Rheinland-Pfalz im Großen und Ganzen in einem sicheren Land. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dies auch zukünftig so ist. Wir lassen uns die Lage aber nicht schlechtreden, wie es zum Teil heute hier versucht worden ist.
Lassen Sie mich in Ergänzung des Berichts auf zwei Umstände hinweisen, die in dem Bericht noch nicht den Niederschlag finden konnten, weil sie zum Stichtag, als er fertiggestellt werden musste, so noch nicht in Gesetzeskraft getreten waren und deshalb auch nicht berichtet werden konnten.
Die psychosoziale Betreuung war auf Bundesebene schon auf den Weg gebracht. Sie gilt seit dem 1. Januar 2017, und die Landesgesetzgebung, die dazu begleitend notwendig wurde, wurde von diesem Landtag im Dezember letzten Jahres auf den Weg gebracht. Zwischenzeitlich konnte 17 psychosoziale Betreuer anerkannt werden. Weitere Anträge liegen derzeit vor und sind in Arbeit. Auch die entsprechende Fortbildungsmaßnahme, die mit dem Weißen Ring und der Hochschule Koblenz auf den Weg gebracht wurde, ist anerkannt worden. Wir gehen davon aus, dass wir für die nächsten Jahre auf gutem Wege sind und die psychosoziale Betreuung in Rheinland-Pfalz ab 1. Januar dieses Jahres greifen wird.
Ein Weiteres, was demnächst in Kraft treten wird, sind Änderungen auf Bundesebene. Es handelt sich hier um Veränderungen im sogenannten Stalking-Paragrafen. Er war bisher ein Erfolgsdelikt, das heißt, bisher machte man sich nur strafbar, wenn das, was getan war, die Betroffene oder den Betroffenen in ihrer Lebensgestaltung beeinträchtigt hat. Es musste also ein Erfolg eintreten. Das Gesetz, das auf Bundesebene beschlossen wurde – mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz im letzten Bundesrat wurde auch nicht der Vermittlungsausschuss angerufen –, wird also demnächst in Kraft treten. Es wird jetzt geändert.