Wenn Sie das Thema Grunderwerbsteuer behandeln, müssen Sie doch einmal sehen, dass die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz mit 5 % noch nicht einmal die Hälfte der Nebenkosten ausmacht, die beim Immobilienerwerb anfallen. Wir reden über einen äußerst kleinen Teil der Herausforderungen, wenn es darum geht, dass Familien Eigentum erwerben.
Dann noch etwas: Bundesweit liegt die Eigentumsquote bei 45 %. Rheinland-Pfalz liegt nach den Zahlen von 2014 mit 57 % Eigentumsquote weit über dem Bundesschnitt auf Platz 2 der Bundesländer in Deutschland.
Das bedeutet, es ist kein reines rheinland-pfälzisches Problem, sondern das Problem besteht vor allem in den städtischen Ballungsräumen, in denen es schwieriger ist, Wohneigentum zu entwickeln.
Wie Sie vor diesem Hintergrund an die wichtigste selbstbestimmte Einnahmequelle des Landes gehen wollen, ist nicht nachvollziehbar. Wir haben 461 Millionen Euro im Jahr 2016 aus der Grunderwerbsteuer generiert. In Zeiten der Schuldenbremse müssen Sie auch sagen, wie Sie Einnahmeausfälle darstellen und wo Sie das Geld hernehmen wollen.
Das müssen Sie nicht nur uns hier im Land, sondern auch den Kommunen sagen, da knapp 90 Million Euro dieser Einnahmen über die Verbundmasse in den kommunalen Finanzausgleich gehen. Diese Gelder würden Sie den Kommunen wegnehmen.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das werden Sie bei den Haushaltsberatungen sehen, ob wir sparen wollen!)
Sie können sich nicht hier hinstellen und immer jammern, die Kommunen bekämen zu wenig, dann aber hier einen Vorschlag ohne Gegenfinanzierung machen, mit dem Sie den Kommunen substanzielle Einnahmeausfälle bescheren. Das lassen wir Ihnen nicht so einfach durchgehen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei SPD und FDP – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Warten Sie einmal auf die Haushaltsberatungen!)
Dann sage ich Ihnen noch, was wir schon längst machen, was wirklich funktioniert. Das sind die Stärkung und der Ausbau der sozialen Wohnraumförderung. Das ist nicht nur die Förderung im sozialen Mietwohnungsbereich, sondern zum Beispiel auch das Wohneigentumsprogramm der Investitions- und Strukturbank (ISB), das seit vielen Jahren erfolgreich läuft und funktioniert. Sie bekommen hier entsprechende Förderungen, die mit Landes- und Bundesmittel gestützt sind, dass über die Jahre der Refinanzierung Wohneigentum für Familien oder Einkommensschwächere gebildet werden kann. Aber was heißt eigentlich Einkommensschwächere? Unter bestimmten Bedingungen können von diesem Programm vierköpfige Familien mit einem Jahreseinkommen von um die 80.000 Euro profitieren. Versuchen Sie es doch einmal, stellen Sie einmal einen Antrag.
Wir stellen im Doppelhaushalt – falls Sie dort einmal hineingeschaut haben – jeweils 300 Millionen Euro, wenn man das ISB-Kreditvolumen mit einbezieht, pro Jahr für soziale Wohnraumförderung bereit. Ich glaube, das ist ein Wort. Hier hat die Landesregierung, hat die Koalition ihre Hausaufgaben gemacht.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Michael Frisch, AfD: Man kann doch beides machen! Immer das Ausspielen!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema bezahlbarer Wohnraum ist der Landesregierung ein wichtiges Thema. Wir haben es hier schon oft diskutiert. Ich diskutiere es auch gerne immer wieder.
Wenn wir darüber diskutieren, machen wir immer wieder deutlich, es ist Kern unseres Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen. Es geht darum, umfassende und differenzierte Antworten auf regional sehr unterschiedliche Situationen zu geben; denn nur das ist am Ende eine zielgerichtete Förderung.
Deswegen – Herr Kollege Köbler hat schon darauf hingewiesen – fördern wir im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nicht nur den Mietwohnungsbau, was uns allerdings gerade im Hinblick auf Familien ein sehr wichtiger Schwerpunkt ist, sondern wir haben auch ein Programm zur Nutzung und zum Aufbau von selbstgenutztem Wohneigentum aufgelegt. Vielleicht sollten Sie sich einmal mit diesem Programm befassen; denn es ist eines, das in diesem Land sehr gut angenommen wird.
Die ISB vergibt nachrangige Darlehen zu erstrangigen Konditionen. Die Einkommensgrenzen steigen mit jedem Kind deutlich an. Wir haben also eine Komponente in diesem Programm, die gerade auf Familien mit Kindern Rücksicht nimmt. Wir haben die besonderen Adressaten der Familien mit Kindern mit mittleren Einkommen. Darüber hinaus gibt es noch die Zusatzdarlehen. Für jedes Kind gibt es noch einmal regional gestaffelte Förderhöchstbeträge. Wir haben Laufzeiten von zehn, 15, 20 Jahren oder Zeiten bis zur Vollrückzahlung, also ungefähr 30 Jahre. Diese Programme werden sehr gut nachgefragt, gerade die letzte Variante, weil damit das Zinsänderungsrisiko abgefangen wird. Wir hatten in diesem Programm 2016 1.000 Förderfälle mit einem Darlehensvolumen von über 70 Millionen Euro.
Ich will an dieser Stelle sehr deutlich machen, die Frage der Förderung von Wohneigentum für Familien in RheinlandPfalz kommt nicht mit diesem Antrag, der viele Schwachpunkte hat,
heute Abend in das Parlament, sondern das ist ein Thema, das uns schon lange begleitet und zu dem wir gute Antworten gefunden haben.
Schon Ihre Grundthesen im Antrag sind an vielen Stellen falsch. Wir haben keine flächendeckende Erhöhung beim Bau, sondern sehr differenzierte Situationen in RheinlandPfalz. Wir haben nicht die Grunderwerbsteuer als Kostentreiber. Rheinland-Pfalz liegt mit 5 % im Mittel.
Wir haben bei der Grunderwerbsteuer im Jahr 1983 sehr bewusst bundesweit eine Reform vorgenommen, die Vereinfachung, Vereinheitlichung, mehr Steuergerechtigkeit und Verbesserung des Steuervollzugs vorgesehen hat. Die Einführung eines allgemeinen Freibetrags ist aus meiner Sicht kein zielgerichtetes und kein besonders gutes Instrument, um mehr selbstgenutztes Wohneigentum auch für Menschen mit mittlerem Einkommen zu fördern.
Wir sind also dafür, dass Familien gefördert werden. Wir sind dafür, dass auch Familien mit mittleren Einkommen die Möglichkeit haben müssen, dass sie selbstgenutztes Wohneigentum erwerben können, wenn das denn ihr Anliegen ist. Wir sind aber auch dafür, dass öffentliche Mittel gezielt eingesetzt werden und wir uns der Mühe unterziehen, gute Programme zu entwickeln. Ich glaube, mit dem Förderprogramm bei der ISB haben wir ein gutes Förderprogramm.
Dafür spricht übrigens auch, Rheinland-Pfalz hat mit 57 % bundesweit die zweithöchste Eigentumsquote bei den Wohnungen. Ich glaube, das kann sich sehen lassen.
Frau Ministerin, ich finde es bedauerlich, dass hier die Dinge so gegeneinander ausgespielt werden. Natürlich ist es richtig, dass man den sozialen Wohnungsbau fördern soll. Warum tun wir aber nicht gleichzeitig auch etwas für Mittelschichtfamilien, die Wohneigentum erwerben wollen? Das ist das, was Sie uns immer vorwerfen.
Die AfD möchte gerne etwas für die Familien tun, die Wohneigentum erwerben möchten. Wir tun etwas für den sozialen Wohnungsbau. Lassen Sie uns doch beides tun. Es spricht nichts dagegen.
Vielleicht haben Sie die bundespolitische Debatte verfolgt, die gerade vonseiten der CDU geführt wird. Im Bund steht der Vorschlag in der Diskussion, die Grunderwerbsteuer zu senken. Ich habe den Chef des Bundes der Steuerzahler zitiert. Der ist sicher unverdächtig, dass er irgendwo AfD-affin wäre. Der hat auch darauf hingewiesen.
Ich würde mich freuen, wenn wir das Ganze noch einmal im Ruhe im Ausschuss diskutieren könnten. Wir sind offen für Alternativvorschläge. Das Argument, wir brauchen jetzt ein großes Konzept – was Sie übrigens in den vergangenen zehn Jahren nicht vorgelegt haben –, und bevor das nicht da ist, tun wir erst einmal gar nichts, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich denke, wir könnten hier einen ersten
Schritt tun. Wenn es für Familien nur eine kleine Entlastung, dann ist es eine Entlastung. Ich sehe nicht, warum man über diese Dinge nicht einmal in Ruhe diskutieren sollte.
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht vor. Die antragstellende Fraktion hat Ausschussüberweisung beantragt. Das wäre dann der Haushalts- und Finanzausschuss.
Ich lasse über diese Ausschussüberweisung abstimmen. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer dem Antrag – Drucksache 17/2257 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Ich darf darauf hinweisen, dass der Parlamentarische Abend der Volkshochschulen um 19:00 Uhr beginnt.
Unsere nächste Sitzung wird am morgigen Freitag, den 17. Februar 2017, um 09:30 Uhr in diesem Raum stattfinden. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Bis morgen!