Meine geehrten Damen und Herren, ich möchte auch zu den Kommunen noch ein Wort sagen, weil sie im Einzelplan 20 und an vielen anderen Stellen ein echter Schwerpunkt sind. Wir wissen, dass wir dieses Land nur voranbringen können, wenn wir das zusammen mit den Kommunen, den Städten und den ländlichen Regionen tun, egal ob größere oder kleine Gemeinden. Deshalb sind und bleiben die Kommunen unsere wichtigsten Partner, wenn es um zukunftsfähige Infrastrukturen, soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit geht. Deswegen wächst der kommunale Finanzausgleich in diesem Haushalt sehr deutlich mit 156 Millionen Euro in 2017 und mit 176 Millionen Euro in 2018.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Ich will mich herzlich beim Haushalts- und Finanzausschuss bedanken und sage ganz ausdrücklich: auch bei allen Abgeordneten. – Für die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses ist das eine wirklich arbeitsintensive Zeit. Aber ich glaube, es ist in Ihrer aller Sinn, wenn ich an dieser Stelle ganz besonders den Vorsitzenden Thomas Wansch erwähne,
Ich möchte mich herzlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Kabinett bedanken. Wir sind auch nach diesen Haushaltsberatungen noch befreundet. Das ist etwas Schönes. Ich möchte mich auch herzlich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzministerium bedanken, an der Spitze bei Herrn Staatssekretär Weinberg. Dieser hatte das erste Mal das Vergnügen gehabt. Auch dieser hat Lust, mit den hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Plenum anwesend sind, weiterzumachen. Herzlichen Dank für die gute Arbeit!
Ich danke natürlich auch Ihnen allen, den Abgeordneten dieses Hauses, die sich intensiv mit diesem Haushalt auseinandergesetzt haben. Wir haben einen Haushalt vorgelegt, in dem wir investieren und konsolidieren. Wir haben einen Haushalt vorgelegt, mit dem dieses Land weiter vorankommt. Das ist ein Haushalt, der sozial, klar und nachhaltig ist. Deswegen werbe ich mit großem Nachdruck um Zustimmung.
Landeshaushaltsgesetz 2017/2018 (LHG 2017/2018) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/1750 –
Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2016 bis 2021 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/1751 –
Anträge der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksachen 17/2566 bis 17/2588 –
Bevor wir zu den Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz kommen, möchte ich noch einige Hinweise zum Abstimmungsverfahren geben. Zunächst werden in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs die Änderungsanträge der Fraktionen aufgerufen und abgestimmt. Dabei werden die Änderungsanträge der Fraktionen grundsätzlich insgesamt zur Abstimmung gestellt, es sei denn, es wurde Einzelabstimmung oder Blockabstimmung beantragt.
Im Anschluss an die Abstimmung über die Änderungsanträge wird die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Abstimmung gestellt. Dabei können auch einzelne Änderungsempfehlungen Gegenstand der Abstimmung sein. Danach erfolgt die Abstimmung über die Einzelpläne unter Berücksichtigung zuvor beschlossener Änderungen.
Sodann wird in zweiter Beratung über den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes abgestimmt, ebenfalls unter Berücksichtigung zuvor beschlossener Änderungen.
Danach erfolgt die Abstimmung über die Einzelpläne unter Berücksichtigung zuvor beschlossener Änderungen. Sodann wird in zweiter Beratung über den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes abgestimmt, ebenfalls unter Berücksichtigung zuvor beschlossener Änderungen.
Zuletzt wird über die Entschließungsanträge abgestimmt, und zwar in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs. Alternativanträge werden ebenfalls in der Reihenfolge des
Abstimmung über die Änderungsanträge der Fraktionen zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses:
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2459 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.
Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2468 –. Die AfD-Fraktion hat Einzelabstimmung zu folgenden Deckblättern beantragt – aufgeführt nach der seitenweise Nummerierung in der Drucksache 17/2468 –:
Nummer 12 des Änderungsantrags der Fraktion der AfD, Kapitel 03 13 Titel 422 05. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Nummern 14 und 15 des Änderungsantrags der Fraktion der AfD. Nummer 14: Kapitel 05 03 Titel 422 01 (Ansatz) und Nummer 15: Kapitel 05 03 Titel 422 01 (Stellenplan). Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Nummer 20 des Änderungsantrags der Fraktion der AfD, Kapitel 06 02 Titel 683 01. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, dem bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Nummer 31 des Änderungsantrags der Fraktion der AfD, Kapitel 07 03 Titel 684 14. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Nummer 40 des Änderungsantrags der Fraktion der AfD, Kapitel 07 12 Titel 533 06. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Nummer 42 des Änderungsantrags der Fraktion der AfD, Kapitel 07 12 Titel 684 12. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Nummern 84 und 85 des Änderungsantrags der Fraktion der AfD. Nummer 84: Kapitel 14 02 Titel 681 02 (An- satz) und Nummer 85: Kapitel 14 02 Titel 681 02 (Ver- pflichtungsermächtigung). Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Nummern 95 und 96 des Änderungsantrags der Fraktion der AfD. Nummer 95: Kapitel 14 17 Titel 682 72 (An- satz) und Nummer 96: Kapitel 14 17 Titel 682 72 (Ver- pflichtungsermächtigung). Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Nummern 109 und 110 des Änderungsantrags der Fraktion der AfD. Nummer 109: Kapitel 15 52 Titel 685 04 (Ansatz) und Nummer 110: Kapitel 15 52 Titel 685 04 (Ver- pflichtungsermächtigung). Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2468 – im Übrigen. Wer diesem Antrag der Fraktion der AfD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag im Übrigen mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Die CDU-Fraktion hat Einzelabstimmung zu folgenden Deckblättern beantragt – aufgeführt nach der seitenweisen Nummerierung in der Drucksache 17/2481 –: