Protokoll der Sitzung vom 03.05.2017

doch nicht so sein, dass man uns immer zum Jagen tragen muss, wenn man solche Beispiele nennen darf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon schön zu lesen – Statistisches Bundesamt –, dass wir auf Platz 2 der Aufklärungsquote mit rund 65 % hinter Bayern sind.

Das ist ein toller Leistungsbeweis für unsere Polizei, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Statistische Bundesamt – das ist in der Verantwortung meines Kollegen Thomas de Maizière – sagt, Aufwuchs Vollzeitäquivalente 2005 bis 2015, Nummer 1 RheinlandPfalz, Nummer 2 Bayern. Offenkundig sind wir die beiden Länder, die vom Statistischen Bundesamt, also im Auftrag der Bundesregierung, die besten Zeugnisse in diesen Fragen ausgestellt bekommen.

Es ist gut, dass wir erneut 535 neue Kommissaranwärterinnen und -anwärter einstellen. Ich war mit einigen Kolleginnen und Kollegen am Freitag in Morbach, ich hätte fast gesagt, in der Hochschule der Polizei auf dem Hahn. Aber da sind die Räumlichkeiten nicht mehr groß genug, um Graduierungsfeiern durchzuführen. Wir haben 196 neue Kommissarinnen und Kommissare ernennen können.

(Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU)

Das war am Freitag. Am Dienstag haben 280 neue ihren Dienst angetreten. Wir werden diese 535 mindestens über die gesamte Legislaturperiode fortschreiben. Das sind Rekordzahlen. Wir können sehr stolz sein. Wir werden im Laufe der Legislaturperiode Pensionierungszahlen von unter 300 erreichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, am Schluss werden wir mit 9.600 Polizeibeamtinnen und -beamten die Höchstzahl erreichen. Das sind Leistungsbilanzen, auf die wir alle stolz sein können, weil das Antworten auf die Herausforderungen dieser Zeit sind.

Ich will nicht nur den islamistischen Terrorismus, den Rechtsterrorismus und andere Dinge mehr nennen. Ich will bewusst das Thema „Wohnungseinbruchsdiebstahl“, das wirklich eine große Herausforderung für die Polizei, aber insbesondere eine Situation ist, die Menschen umtreibt und ihnen Angst macht, nennen. Wir haben im letzten Jahr – Sie wissen es – 5 % weniger als im Jahr zuvor gehabt. Im ersten Quartal 2017 – liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser dunklen Jahreszeit – hatten wir ein Minus von 22,9 % gegenüber dem ersten Quartal 2016. Wenn sich das nicht sehen lassen kann und das nicht zeigt, dass unsere Herangehensweise, unsere taktischen Aufstellungen, die Absprachen mit den Nachbarländern nicht greifen, dann weiß ich nicht, was greifen soll.

Dass wir veränderungsbereit sind, sieht man auch am neuen Polizeipräsidium „Einsatz, Logistik, Technik“ und an den Veränderungen bei den Spezialkräften. Ich sage deswegen noch einmal herzlichen Dank an die Koalitionsfraktionen. Damit kann die Polizei arbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2895 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Brimingen und Hisel Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2896 – Erste Beratung

Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Beratung ohne Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2896 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/2514 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Ich darf zunächst einem Mitglied der Landesregierung zur Begründung des Gesetzentwurfs das Wort erteilen. Herr Minister Lewentz hat das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, vielen Dank für die Worterteilung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können fast täglich den Medien und entsprechenden Berichterstattungen entnehmen, dass es Behinderungen des Einsatzes der Feuerwehr, der Rettungskräfte und des Technischen Hilfswerks gibt. Diese Tatbestände nehmen zu. Natürlich sorgt ein solches Phänomen immer mehr für Unverständnis, zumindest Unverständnis bei den Helferinnen und Helfern.

Ich habe gestern Abend eine Diskussion in Kandel mit Rettungsdienstlern, Feuerwehrkräften, Mitgliedern dieser Hilfsorganisationen gehabt. Da war das auch ein Thema. Das eine ist, es ist eine unglaubliche Frechheit, Menschen zu beleidigen, zu attackieren, sich ihnen in den Weg zu

stellen, wenn sie auf dem Weg sind, anderen zu helfen. Genauso unverständlich – freundlich ausgedrückt – ist es, dass es Menschen gibt, die glauben, als Gaffer gewisse Rechte an Unfallstellen zu haben. So benehmen sie sich nämlich.

(Zuruf der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU)

Das ist eine Situation, die man als Betroffener, als Angehörige der Betroffenen, aber auch als Einsatzkraft kaum akzeptieren und verkraften kann.

Wenn man erlebt, dass es, um noch das eine oder andere Handybild zu machen, zu Rangeleien mit der Polizei und mit Hilfskräften kommt, dann ist es umso unverständlicher. Deshalb glaube ich, dass spürbarere und spürbare Sanktionen notwendig sind. Ich halte es für erforderlich, die Höchstgrenze einer möglichen Geldbuße von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro zu erhöhen.

(Vereinzelt Beifall bei SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall bei der CDU)

Wir haben 1981 das letzte Mal die entsprechenden Vorschriften geändert. Nach 35 Jahren kann man, glaube ich, zu einer so drastischen Maßnahmen greifen. Damals gab es keine Handys. Da gab es vielleicht Gaffer. Aber jetzt werden die Bilder von Unfallopfern bis hin zu Toten ins Netz gestellt. Ich muss das nicht weiter ausführen.

Wir wollen dafür sorgen, dass es einen Ordnungswidrigkeitstatbestand gibt und die Einsatzkräfte dies zumindest theoretisch – ich sage das ganz bewusst – durchsetzen können. Ich sage es deswegen zumindest theoretisch, weil die zunächst an einer solchen Stelle eintreffenden Retter retten und helfen und sich nicht mit dieser Frage herumschlagen wollen: Kann ich eine Ordnungswidrigkeit dokumentieren? – Trotzdem ist es richtig, dass man, wenn andere dokumentieren können, mit einer solchen Ordnungswidrigkeit vorgehen kann. Das ist ein eindeutiges Signal. Wenn das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz in der Form geändert wird, ist es ein eindeutiges Signal für unsere Feuerwehrkräfte und Rettungsdienste, ich sage auch für das Technische Hilfswerk und für alle, die vor Ort sind, um anderen Menschen zu helfen. Sie müssen sich nicht gefallen lassen, dass sie behindert werden und es Menschen gibt, die glauben, die Gafferei wäre das, was man an einem solchen Unfallort zu tun hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb bitten wir, die Landesregierung, um Ihre Zustimmung. Ich habe mich eben über den Zwischenapplaus, als ich die 10.000 Euro genannt habe, gefreut. Es wird im Laufe des Gesetzesverfahrens noch Änderungen bezüglich der Seveso-IIIRichtlinie geben. Ich denke nicht, dass diese zu größeren inhaltlichen Auseinandersetzungen führen werden. Wir werden das in den Ausschüssen diskutieren.

Heute Abend steht ein weiterer Termin an, deswegen fasse ich das so kurz zusammen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Abgeordneter Henter von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rettungsdienst hilft Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Häufig geht es dabei um Leben oder Tod. Es herrscht in der Regel ein enges Zeitfenster. Man stelle sich nur vor, es geht um Herzstillstand oder starke Blutungen. Behinderungen durch Dritte können dann nicht geduldet werden. Da stimmen wir Ihnen vollkommen zu, Herr Minister.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei SPD und AfD)

Insbesondere die Störung des Rettungseinsatzes durch Schaulustige hat in der jüngsten Vergangenheit vermehrt zugenommen. Dagegen müssen wir gemeinsam vorgehen.

Bisher war es so – Herr Minister, Sie haben das ausgeführt –, die Rettungskräfte hatten zwar die Befugnis, Gaffer vom Einsatzort zu verweisen, aber die Nichtbefolgung ihrer Anweisungen hatte keine Konsequenzen, es hatte keine Ordnungswidrigkeit zur Folge. Anders war es bei den Feuerwehrleuten und den Mitarbeitern des Katastrophenschutzes. Das soll durch diesen Gesetzentwurf gleichgestellt werden. Das werden wir befürworten.

Durch die jetzt beabsichtigte Neuregelung sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes ihren Kolleginnen und Kollegen des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes gleichgestellt werden, was die Folgen der Nichtbeachtung von Anweisungen angeht. Man könnte sogar überlegen – darüber können wir in den Ausschussberatungen reden –, ob auch Bedienstete des Ordnungsamtes einbezogen werden könnten. Darüber kann man sprechen.

Die Höchstgrenze der möglichen Geldbuße soll erhöht werden. Das teilen wir auch.

(Beifall der CDU)

Polizeibeamtinnen und -beamte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungskräfte halten in ihrem Beruf jeden Tag den Kopf für uns hin. Sie verdienen daher unseren besonderen Schutz und unsere Anerkennung. Wir als CDU-Fraktion begrüßen auch auf Bundesebene die Gesetzesinitiative von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Strafgesetzes im Hinblick auf eine Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Ein Angriff auf Rettungskräfte stellt zugleich einen Angriff auf die öffentliche Sicherheit dar und muss abgewehrt werden.

(Beifall der CDU)

Erfreulich ist, dass durch diese Gesetzesinitiative auf Bundesebene auch ein Gaffer-Paragraf geschaffen wurde. Ein Behindern von Rettungs- oder Hilfeleistungen, wie das Blockieren von Rettungswegen, steht künftig unter Strafe. Auch das befürworten wir ausdrücklich.

Sie haben es angesprochen, es ist kurzfristig ergänzt worden. Die Seveso-Richtlinie, die Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlament und des Rates vom 4. Juli 2012, die sogenannte Seveso-Richtlinie, muss in nationales Recht umgesetzt werden. Das erfolgt auf zwei Schienen, einmal über die Störfallverordnung des Bundes. Da ist der Bund etwas in Verzug gekommen. Es droht ein Klageverfahren der EU. Es sollte eigentlich bis zum 21. Mai 2015 umgesetzt werden. Jetzt ist es erst zum Februar 2017 umgesetzt worden, glaube ich. Deshalb sind wir auf Landesebene etwas in Zeitdruck und müssen das heute mit beraten.

Es handelt sich hier um die externe Notfallplanung für Anlagen in einer gewissen Größenordnung. Die SevesoIII-Richtlinie muss sowohl im Störfallrecht des Bundes als auch im Katastrophenschutzrecht der Länder – bei uns ist es § 5 a Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz – in nationales Recht umgesetzt werden.

Folgende Punkte sind dabei anzusprechen: Es gilt künftig eine Zweijahresfrist für die Kreisverwaltungen und die kreisfreien Städte zur Erstellung der externen Notfallpläne. Die Vorkehrungen für Abhilfemaßnahmen außerhalb des Betriebsgeländes müssen jetzt ausdrücklich Reaktionsmaßnahmen auf Szenarien schwerer Unfälle sowie mögliche Dominoeffekte, also zum Beispiel Kettenreaktionen, berücksichtigen. Die Vorkehrungen zur Unterrichtung über einen Unfall und das richtige Verhalten müssen nicht nur für die Öffentlichkeit im Allgemeinen, sondern explizit für alle benachbarten Betriebe oder Betriebsstätten getroffen werden, auch wenn diese nicht in den Geltungsbereich der Seveso-III-Schutzrichtlinie fallen. Die Öffentlichkeit muss künftig nicht nur bei der erstmaligen Erstellung der externen Notfallpläne, sondern auch bei wesentlichen Planänderungen berücksichtigt werden.

Eine Richtlinie, die hier drin steht, hat schon praktische Bedeutung in unserem Land. Es geht darum, wenn im Ausland Betriebsstätten stehen. Wir haben in Luxemburg, in Mertert, ein großes Tanklager, das erweitert werden soll. Es gab Probleme, die erforderlichen Informationen des Betreibers in deutscher Sprache an die Kreisverwaltung zu übermitteln. Das hat nach längerem Hin und Her und nach Interventionsmaßnahmen geklappt. Es ist ausdrücklich geregelt, dass die Behörden die für sie notwendigen Informationen in deutscher Sprache erlangen müssen, damit sie die externen Notfallpläne erstellen können. Das ist eine Sache, die sehr sinnvoll ist.

Wir haben das gestern erst zugeleitet bekommen. Herr Minister, Sie haben es angesprochen, wir müssen die Umsetzung in den Ausschüssen ausführlich diskutieren. Es ist EU-Recht, das in nationales Recht überführt werden muss, und zwar sowohl auf Bundesebene durch die Störfallverordnung als auch auf der Landesebene über unser Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz. Ich denke, wir sollten im Ausschuss die Sache fachlich und sachlich näher erörtern.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)