Protokoll der Sitzung vom 03.05.2017

Noch einmal: Für die FDP als Partei der Bürger- und Freiheitsrechte war eine Ausgewogenheit zwischen den Bürger- und Freiheitsrechten und dem Anspruch auf Sicherheit wichtig. Dieses Ansinnen spiegelt sich in dem vorgelegten Gesetzentwurf insbesondere darin wider, dass

die Polizei zukünftig weiterreichende Befugnisse für ihre Arbeit erhält, gleichzeitig aber darauf geachtet wurde, die Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. So wird die Polizei zukünftig die Möglichkeit erhalten, Großveranstaltungen mit Videokameras aufzuzeichnen. Die Wertigkeit liegt hier in dem Begriff „Großveranstaltung“. Deshalb auch die Zahl, 500 zu erwartende Teilnehmer. Wir wollen eben nicht, dass eine Kleinstveranstaltung wie – – –

(Abg. Thomas Weiner, CDU: Landesparteitag!)

Ja, nein.

(Heiterkeit im Hause – Glocke des Präsidenten)

Ich glaube, Frau Klöckner hatte Weinproben im Sinn. Dass die dann auch videoüberwacht werden, genau das wollten wir nicht.

(Zuruf der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Gleichzeitig, und das ist der entscheidende Unterschied,

(Glocke des Präsidenten)

sind die Behörden angehalten, die Daten, wenn keine Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen, unverzüglich – ich betone „unverzüglich“ – zu löschen.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist leider längst abgelaufen.

Dann gehen wir in die zweite Runde. Ich bin nämlich noch nicht fertig.

Vielen Dank in der ersten Runde.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schellhammer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir die Änderung des Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes. Selbstverständlich ist es obligatorisch, dass wir bei der Änderung eines solchen Gesetzes immer über das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit reden; denn eine absolute Sicherheit wird es nie geben, aber seine Freiheit kann man verlieren.

Zu meiner Freiheit gehört es, dass ich abends ohne Angst durch Mainz gehen kann. Dazu gehört auch, dass ich mich

auf den Weihnachtsmarkt freue. Zu meiner Freiheit gehört, dass ich keine Sorge haben muss, dass bei mir zu Hause eingebrochen wird, und das Wissen, dass mir die Polizei helfen wird, wenn ich Opfer von Gewalt werden sollte. Zu meiner Freiheit gehört es auch, dass meine Daten nicht unerlaubt erhoben werden und ich nicht überall von Videokameras aufgenommen werde.

Die Freiheit, sich sicher zu fühlen und sich unbeobachtet zu fühlen, sind hohe Güter. Diese gilt es zu schützen.

Freiheit und Sicherheit, beides findet einen ausgewogenen Beitrag in diesem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir legen nun ein innenpolitisches Update mit Augenmaß vor, das sowohl den Sicherheitsbehörden Handlungsmöglichkeiten eröffnet als auch bürgerrechtliche Präzisierungen vornimmt.

Gemeinsam mit der zivilgesellschaftlichen Prävention, der Ausstattung und Ausbildung der Polizei und mit der gesetzlichen Grundlage entsteht so ein umfassendes Sicherheitskonzept für Rheinland-Pfalz.

Meine Damen und Herren, die Ampelkoalition sendet damit eine klare Botschaft: Die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer können sich sicher und frei fühlen in diesem Bundesland.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Meine sehr geschätzten Kollegen Wolfgang Schwarz und Monika Becker haben schon einige Aspekte der Gesetzesänderung vorgestellt. Ich möchte noch ein paar Punkte ergänzen.

Aus der Praxis wissen wir, dass Einsätze in Fällen häuslicher Gewalt für die Beamtinnen und Beamten eine besondere Herausforderung sind. In den meisten Fällen tritt durch das Eintreffen der Polizei zunächst eine Beruhigung der Situation ein. Die Gewaltspirale wird durchbrochen. Allerdings hatten die Beamtinnen und Beamten bislang keine Möglichkeit, den Täter oder die Täterin auch dann aus der Wohnung zu verweisen, wenn er nicht dabei war weiterzuprügeln. Um häusliche Gewalt zukünftig besser bekämpfen und verhindern zu können, kann die Polizei zukünftig unter erleichterten Voraussetzungen gewalttätige Personen aus ihrer Wohnung verweisen. Gemeinsam mit gewaltpräventiven Ansätzen wie beispielsweise RIGG und dem High-Risk-Projekt leisten wir mit dieser Gesetzesänderung einen wichtigen Beitrag, um häusliche Gewalt zu verhindern.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Die grüne Bundestagsfraktion hat erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das BKA-Gesetz geklagt. In seinem Urteil von vor fast genau einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht eine Konkretisierung der Voraussetzung für präventivpolizeiliche verdeckte Maßnahmen angemahnt.

Es ist für uns wichtig, dass auch diese Konkretisierung zeitnah in unserem POG Niederschlag findet. Hierbei handelt

es sich um Konkretisierung der jeweiligen Einsatzvoraussetzungen sowie der Verankerung von weiteren Richtervorbehalten, zudem um eine Regelung für die Weiterverwendung von so gewonnen Daten und eine Neuregelung des Paragrafen zum Kernbereich privater Lebensgestaltung. Durch diese Konkretisierung stellen wir sicher, dass die Beamtinnen und Beamten eine rechtssichere Grundlage vorfinden, und wir stellen auch sicher, dass die Betroffenen einen verfahrensmäßigen Schutz erhalten, den ihnen das Grundgesetz vorgibt.

Darüber hinaus stärken wir auch die Rechte des Landesdatenschutzbeauftragten. Wir schaffen eine Grundlage, dass er bei verdeckten Überwachungsmaßnahmen nachträglich eine Kontrollfunktion ausüben kann und somit zukünftig auch eine kontinuierliche Evaluation dieser konkreten Maßnahmen erfolgt.

Wir sind sicher, dass mit dem Landesdatenschutzbeauftragten und seiner Behörde Rheinland-Pfalz über eine Institution verfügt, die die nötige Neutralität und Expertise für diese Überprüfung hat.

Auch für uns Grüne ist klar, Kriminalität ist niemals statisch, und jede Bedrohungslage erfordert angemessene Antworten. Wir haben uns daher nicht angemessenen Antworten verschlossen. Wir reagieren damit auf die gestiegenen Wohnungseinbrüche, den Anstieg rechter Straftaten und auf die Bedrohung des internationalen Terrorismus. Dort, wo einzelne Maßnahmen tatsächlich zu mehr Sicherheit führen, ergreifen wir sie. Wir greifen nicht ein diffuses Sicherheitsgefühl auf und fordern dann bestimmte Punkte, die nicht zu mehr Sicherheit führen. Ich sage hier, die Fußfessel führt unserer Meinung nach nicht zu mehr Sicherheit. Damit unterscheidet sich die Innenpolitik der Ampelkoalition von manchen reflexartigen Aktionismen, die wir leider immer wieder in der Innenpolitik erleben.

(Glocke des Präsidenten)

Wir zeigen hiermit Besonnenheit, Augenmaß und Handlungsfähigkeit für die Sicherheit und die Bürgerrechte in Rheinland-Pfalz.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht nun Herr Staatsminister Lewentz.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über die lobenden Worte für unsere Polizei, die die Vertreter des gesamten Hohen Hauses heute ausgesprochen haben. Ich denke, es tut der Polizei in einer so herausfordernden Zeit sehr gut. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Koalitionsfraktionen bedanken. Ich glaube, wir haben gemeinsam viel erreicht. Das zeigt auch das Erstaunen bei Herrn Kollegen Lammert über das, was wir hier heute vorgelegt haben.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Wenn ich mir Herrn Kollegen Lammert mit seinem Urheberanspruch in diesem Hohen Hause betrachte, habe ich manchmal den Eindruck, er habe selbst die Polizei erfunden.

(Beifall und Heiterkeit bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz letztmals 2011 verändert. In dieser Zwischenzeit mussten wir leider Zeuge menschenverachtender Anschläge aus dem Spektrum des islamistischen Terrors werden, um nur ein Beispiel zu nennen.

Aber ich will auch den Anspruch formulieren, diese Polizeigesetze, wie sie landläufig genannt werden, wurden oft verändert, in der RAF-Zeit vielleicht überdehnt verändert, aber auch wieder zurückgenommen.

Ich will mir die Hoffnung nicht kaputtmachen lassen, dass irgendwann ein Innenminister hier steht und sagt, es haben sich Rahmenbedingungen zum Positiven verändert, und wir können Dinge auch zurücknehmen, die wir jetzt in dem Sinne machen mussten, den viele hier beschrieben haben, nämlich auf Herausforderungen der Inneren Sicherheit reagieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, und wir haben einen Anspruch. Der Anspruch lautet, einen vernünftigen Weg zwischen der Stärkung der polizeilichen Arbeit und der Wahrung von Datenschutz und Freiheit zu gehen. Das ist die große Überschrift.

Ich glaube, wir werden mit der Vorlage der POGÄnderungen dem auch wirklich gerecht.

Herr Lammert, natürlich ist das auch ein politischer Wettbewerb, den Sie beschrieben haben.

Ich bin sehr froh, dass wir bisher mit unserer Handschrift immer mehr Zustimmung erhalten haben. Daher finde ich, dass wir offenkundig den Mainstream, um ein modernes Wort einzuführen, in der Bevölkerung treffen. Das ist richtig so. Man muss die Mitte der Bevölkerung auch bei diesen herausfordernden Themen im Blick haben. Wir haben natürlich von außen vorgegebene Veränderungen mit aufgenommen. Auch dafür möchte ich den Koalitionsfraktionen herzlich danken, Stichwort „BKA-Gesetz“.

Ich will schon sagen, wenn man wehrhaft sein will – das wollen wir sein, weil dieser Staat so, wie er sich entwickelt hat, wie er von uns mitgestaltet wurde, einer ist, den es zu bewahren und zu beschützen gilt –, dann braucht es Instrumente. Was ist denn ein Staat? Ein Staat ist die Summe der Menschen, die hier leben, die wir zu beschützen haben, aber auch deren Freiheiten wir zu schützen haben. Ich finde, da gibt es gute Entscheidungen, auch in der jetzt vorgelegten Weiterentwicklung des POG.

Ich will ein paar nennen, die schon genannt wurden, Bodycam als ein Beispiel. Es ist doch nicht schlecht, dass wir hier sagen können, gemeinsam mit Hessen sind wir die Ersten in der Republik. Wenn ich mir Taser anschaue, da sind wir mit Berlin die Ersten in der Republik. Es kann

doch nicht so sein, dass man uns immer zum Jagen tragen muss, wenn man solche Beispiele nennen darf.