Protokoll der Sitzung vom 03.05.2017

(Beifall der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Das ist eine Forderung, die ist nicht – – –

(Zuruf des Abg. Wolfgang Schwarz, SPD)

Es stimmt nicht, Herr Schwarz, dass das nur gegen Artikel 13 verstößt. Selbstverständlich ist es eine Eingriffsregelung, aber es geht darum, dass die Polizei sowieso schon

gerufen ist. Natürlich müssen gewisse Hürden geschafft werden, aber man kann sehr wohl auch etwas erreichen. Interessanterweise sieht das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz in Nordrhein-Westfalen genau diese Regelung vor. Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen hat es vorgemacht. Warum machen Sie es hier nicht nach? Das verstehen wir nicht. Das werden wir auch noch einmal thematisieren.

(Beifall der CDU und des Abg. Heribert Friedmann, AfD – Glocke des Präsidenten)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt eine ganze Reihe von Regelungen, die auch da nicht vorhanden sind: Elektronische Fußfessel und so weiter. – Wir werden debattieren und dazu sicherlich gemeinsam eine Anhörung beantragen. Wir freuen uns über die weiteren intensiven Beratungen.

Danke schön.

(Beifall der CDU und des Abg. Heribert Friedmann, AfD)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Friedmann von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bisher ist viel über die Innere Sicherheit gesprochen worden, weil sehr viel passiert, zu viel passiert ist. Jetzt kommen die Gesetzesänderungen zum Polizeigesetz, die wir längst angemahnt haben und für die wir als lediglich populistische Forderung gescholten wurden.

(Abg. Thomas Roth, FDP: Schon vor 10 Jahren? – Abg. Martin Haller, SPD: Wann habt ihr die denn angemahnt?)

Noch vor Kurzem wurde die AfD wegen ihrer Forderungen zur Verschärfung der Gesetzeslage scharf kritisiert.

(Abg. Martin Haller, SPD: Hier im Parlament? Schauen wir doch mal nach!)

Zu dieser Einsicht bedurfte es leider bitterer Erfahrungen.

(Beifall der AfD)

Terroristische Gewalttaten erschüttern Deutschland und Europa. Diebesbanden gehen organisiert bei Wohnungseinbrüchen vor, und viele Bürger haben nach Anschlägen von Anspach, Reutlingen, München, Würzburg und Berlin Angst vor Amok und Terror. Die Anpassung des Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes an die veränderte Gefahrenlage ist notwendig, eigentlich schon längst überfällig. Durch die geplante umfangreiche Modifizierung des Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes bekommt die Polizei in Rheinland-Pfalz mehr und bessere Möglichkeiten zur Überwachung im Rahmen der präventiven Strafrechtspflege. Das betrifft auch Weinfeste und Fastnachtsveranstaltun

gen, Straßenverkehr und Telefonnetze. Insgesamt sind es acht Änderungen im Polizeigesetz, über die wir heute debattieren wollen. Aufgrund der Zeit kann ich allerdings nur auf ein paar einzelne eingehen.

Besondere Zustimmung findet die Änderung in § 13 POG zur Wohnungsverweisung in Fällen häuslicher Gewalt. Zur Klarstellung: Für die vor Ort tätig werdenden Beamten genügt von nun an zur Wohnungsverweisung, dass weitere Gewalttätigkeiten in allernächster Zeit zu erwarten sind. – Die nunmehr vorgesehene Änderung bedeutet einen immensen Fortschritt für den Opferschutz und für denjenigen Menschen, der von häuslicher Gewalt betroffen ist.

Bodycams: Polizisten können zukünftig Kameras am Körper tragen, die sie nach einem Hinweis an die Umstehenden anschalten können. Wir fänden es noch besser, wenn deren Einsatz in Wohnungen ebenfalls erlaubt wäre, was der Vorschlag der Regierungsfraktionen nicht vorsieht. Aus eigener Erfahrung kann ich hier anbringen, dass gerade bei Streitigkeiten in den eigenen vier Wänden und auch bei Fällen häuslicher Gewalt das Aggressionspotenzial des polizeilichen Gegenübers sehr hoch ist.

Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen, also zum Beispiel Weinfeste und Weihnachtsmärkte, dürfen vorsorglich überwacht werden. Hier verstehe ich die Zahl 500 nicht. Es gibt auch kleinere Veranstaltungen und Ansammlungen, bei denen vorbeugende Bekämpfung von Straftaten angebracht ist. Hierzu gehören zum Beispiel kleinere Weihnachtsmärkte, Autokorsos, Spontandemonstrationen und so weiter. Festzulegen wäre auch, ob die entsprechenden Veranstaltungen erst ab einer Besucherzahl von 500 überwacht werden dürfen oder auch schon vorher, zum Beispiel der Weihnachtsmarkt zur Mittagszeit, wenn noch keine 500 Personen anwesend sind.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist recht eindeutig geregelt!)

Es gibt auch Veranstaltungen, die zwar 500 Besucher haben, aber durch verschiedene Örtlichkeiten – auch hier kann ich die Weihnachtsmärkte ansprechen – teilweise in verschiedenen Straßen liegen, wenn insgesamt keine 500 Besucher anwesend sind.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das Thema „Weihnachtsmärkte“ ist irgendwie interessant!)

Es stellt sich auch die Frage der Gerichtsverwertbarkeit, wenn mehr als 500 Personen erwartet wurden, aber nur 400 gekommen sind. Auch müsste geklärt werden, wer festlegt, dass bei dieser Veranstaltung 500 Personen zu erwarten sind. Also, ich denke, hier muss noch stark nachgebessert werden.

(Beifall der AfD)

Wer einem Platzverweis der Polizei nicht nachkommt, begeht in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Das ist ebenfalls schon lange überfällig.

Doch das so erweiterte Polizeigesetz setzt auch Grenzen, nämlich die Grenzen der Machbarkeit der Umsetzung.

Um alle erweiterten Möglichkeiten auch anwenden zu können, braucht man Personal. Ich frage die Landesregierung: Verfügt das Land Rheinland-Pfalz über genügend Polizeibeamte? – Die Gewerkschaften der Polizei meinen Nein und fordern schon seit Jahren 1.000 Stellen mehr zu den bisherigen ca. 9.000 Stellen. Der Personalbestand der Polizei muss sich mittelfristig bei 10.000 Stellen einpegeln. Dies wurde von der Landesregierung seit Jahren beharrlich ignoriert oder, wie man heutzutage zu sagen pflegt, anders wahrgenommen.

(Beifall der AfD)

Die Polizei muss im operativen Bereich verstärkt werden. Ziel muss es sein, mehr Polizei auf die Straße zu bringen. Dies hat auch die Landesregierung erkannt und plant, für 2017 und 2018 jährlich 500 Polizeianwärter einzustellen, die wahrscheinlich jedoch gerade die Abgänge kompensieren werden. Nach Auffassung der Gewerkschaften der Polizei ist es aber notwendig, jährlich 600 Polizeianwärter einzustellen, um effektiv zur Gefahrenabwehr tätig zu werden. Für die Sicherheit in unserem Land wünschen wir uns mehr Beamte, eine gute Ausbildung und Ausrüstung und gesetzliche Regelungen, die es ermöglichen, effektiv zur Gefahrenabwehr einzuschreiten.

(Glocke des Präsidenten)

Ich bedanke mich an dieser Stelle für die von unseren Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen geleisteten treuen Dienste. Wir begrüßen eine Überweisung an die Ausschüsse mit dem Hinweis, in manchen Abschnitten noch etwas nachzubessern.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Vizepräsident Hans-Josef Bracht

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Becker von der Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lammert, Sie haben gesagt, Sie sehen das teilweise anders, es gibt Unterschiede. Genau. Auf diese Unterschiede sind wir als Koalition eigentlich richtig stolz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns in den vergangenen Monaten bereits mehrfach mit dem Thema „Innere Sicherheit in Rheinland-Pfalz“ beschäftigt. Immer wieder ging es uns ganz besonders um den Spannungsbogen zwischen der schwierigeren Sicherheitslage in unserem Land und dem daraus entstehenden höheren Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, die ebenfalls steigende Notwendigkeit nach Sicherheit für unsere Polizei, die wir zunehmend vor Angriffen schützen müssen, und auf der anderen Seite um den Schutz der Freiheit des Einzelnen, sprich, den Schutz elementarer Grundrechte.

Auch heute bei der ersten Lesung des POG ist das, meine Damen und Herren, für uns als Freie Demokraten ein ganz wichtiger Punkt. Es gilt immer wieder, den Satz zu betonen, Freiheit und Sicherheit bedingen sich und sind deshalb nicht unabhängig voneinander zu betrachten.

Das ist der Unterschied, Herr Lammert.

Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz leben wir in einem sicheren Land. Das hat die kürzlich veröffentlichte Polizeistatistik erneut bewiesen. Wir können unbeschwert die zahlreichen Feste des Landes oder Fußballspiele unserer Lieblingsvereine besuchen. An keinem Ort müssen wir Grund zur Sorge haben, dass wir diesen nicht betreten können. Wir müssen kein schlechtes Gefühl haben, wenn unsere Kinder unterwegs oder wir selbst zu später Stunde auf dem Heimweg sind.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist irreal!)

Dafür, dass Rheinland-Pfalz ein sicheres Land ist, gebührt unser Dank unseren Sicherheitsbehörden, den Polizistinnen und Polizisten, die herausragende Arbeit leisten.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gleichzeitig dürfen wir aber auch die Augen nicht davor verschließen – ich sagte es bereits eingangs –, dass die Sicherheitslage stets dynamisch ist und dies selbstverständlich auch für unser Land gilt. Bedrohungen terroristischer Art, aber beispielsweise auch Organisierte Kriminalität machen vor Landesgrenzen nicht halt.

Des Weiteren stehen die Sicherheitsbehörden den Herausforderungen gegenüber, die mit den Flüchtlingsbewegungen einhergehen. Hier prallen unterschiedlichste Wertvorstellungen und Kulturen aufeinander, bei denen unsere Polizistinnen und Polizisten stets aufs Neue gefordert sind, als Schlichter, als Vermittler und unter Umständen auch als Strafverfolger. Auch hierfür gebührt den Beamtinnen und Beamten unser aller Respekt und unsere Anerkennung.

(Beifall bei FDP und vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir dürfen auch nicht – das habe ich bereits eingangs erwähnt – bei der allgemeinen Sicherheitslage die Situation der Polizistinnen und Polizisten aus dem Auge verlieren. Wir haben ihnen gegenüber eine besondere Fürsorgeverpflichtung. Tagtäglich sind sie Anfeindungen körperlicher und verbaler Natur ausgesetzt. Der Schutz derer, die uns schützen, muss uns deshalb ein besonderes Anliegen sein, und darüber, denke ich, sind Sie und wir alle, meine Damen und Herren, absolut einig in diesem Hause. Damit tragen wir aber auch unter anderem mit einer Rechtsgrundlage für die sogenannte Bodycam Rechnung.

Meine Damen und Herren, wir legen insgesamt einen ausgewogenen Gesetzentwurf für das POG vor.

Noch einmal: Für die FDP als Partei der Bürger- und Freiheitsrechte war eine Ausgewogenheit zwischen den Bürger- und Freiheitsrechten und dem Anspruch auf Sicherheit wichtig. Dieses Ansinnen spiegelt sich in dem vorgelegten Gesetzentwurf insbesondere darin wider, dass