Protokoll der Sitzung vom 04.05.2017

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns im rheinlandpfälzischen Landtag mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigen, beraten auch die Kolleginnen und Kollegen in 15 weiteren Landesparlamenten darüber. Dem vorausgegangen ist dann immer schon ein langer und intensiver öffentlicher Diskussionsprozess. Im Prinzip könnte man sagen, mehr Öffentlichkeit geht gar nicht.

Die mediale Aufmerksamkeit, die die Verhandlungen von 16 Regierungschefinnen und -chefs naturgemäß mit sich bringt, bietet die Chance, solch wichtige Themen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der gebotenen Breite zu erörtern.

Neben uns Parlamentariern und allen direkt und indirekt Beteiligten haben dabei auch alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mitzudiskutieren und ihre Meinung kundzutun. Der Entwurf des Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages war im Sommer 2016 auf der Internetseite der Staatskanzlei unseres Landes einsehbar. Stellungnahmen waren möglich. Die unmittelbar Betroffenen wurden mündlich angehört.

Letztendlich ist es dann die Aufgabe der 16 Ländervertreter, einen geeigneten Kompromiss zu erarbeiten, der allen Belangen Rechnung trägt und gleichzeitig geeignet ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzuentwickeln. Das ist uns mittlerweile zum 20. Mal in einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelungen. Das zeigt, dass die föderale Struktur explizit dazu geeignet ist, vielfältige Interessen abzuwägen und gute Ergebnisse zu finden. Dass das seine Zeit dauert, ist klar. Eine breite Beteiligung sollte uns das wert sein. Unsere Demokratie lebt vom Wettbewerb um die besten Lösungen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, inhaltlich – die Staatssekretärin hat es schon ausgeführt – geht es heute beim Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu einem großen Teil erneut um die Umsetzung des sogenannten ZDF-Urteils. Erneut deshalb, weil in Anwendung dieses Urteils bereits im Neunzehnten Änderungsstaatsvertrag die entsprechenden Regelungen für das ZDF verabschiedet wurden. Wir haben uns im Landtag damit Anfang 2016 befasst.

Ebenso wurden diese Änderungen auch schon beim SWR umgesetzt.

Nun wird der Deutschlandradio-Staatsvertrag in Artikel 2 angepasst, damit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2014 Rechnung getragen wird. Es geht dabei im Wesentlichen um die Staatsferne der Gremien. Daneben werden auch Vorgaben zur Inkompatibilität, Transparenz und Dynamisierung umgesetzt.

Da wir noch im Ausschuss und in der zweiten Beratung im Plenum die Gelegenheit haben werden, auf Details einzugehen, verzichte ich heute darauf.

Artikel 1 befasst sich auch mit dem Deutschlandradio, nämlich mit der Änderung des Markennamens. Zukünftig werden alle Programme unter dem Dachnamen „Deutschlandfunk“ angeboten. Aus Gründen der Wiedererkennung und des Marketings ist das richtig, sinnvoll und trägt so zur Stärkung der Marke Deutschlandfunk und des öffentlichrechtlichen Rundfunks insgesamt bei.

Durch Artel 3 wird der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geändert. Hier wird die Empfehlung der KEF aufgegriffen und eine Veränderung der Mittelverteilung zwischen ARD, ZDF, Deutschlandradio und dem Anteil für ARTE vorgenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man es genau nimmt, beschäftigen wir uns doch im rheinland-pfälzischen Landtag schon längst mit Inhalten, die in zukünftigen Rundfunkänderungsstaatsverträgen geregelt werden. Dabei geht es unter anderem darum, die im Länderkreis einstimmig beschlossene Debatte um Auftrag und Struktur des öffentlichen Rundfunks konstruktiv zu begleiten und eigene Impulse einzubringen. Im Medienausschuss haben wir dazu bereits im Januar eine Expertenanhörung durchgeführt. In der nachfolgenden Auswertung wurde fraktionsübergreifend deutlich, dass in Zukunft ein starker und gut aufgestellter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft sein wird.

Ich denke, es ist bereits deutlich geworden, wir werden

den Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag so mittragen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der FDP)

Als Nächstes erteile ich Herrn Dr. Weiland von der Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die Rundfunklandschaft in Deutschland einem ständigen Wandel unterliegt und ständig weiterentwickelt werden muss.

Das hier vorliegende Gesetzes- beziehungsweise Regelungswerk trägt diesem notwendigen Wandel und dieser notwendigen Weiterentwicklung in drei entscheidenden Feldern Rechnung. Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag umfasst Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags, des Deutschlandradio-Staatsvertrages und des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags.

Beim Rundfunkstaatsvertrag geht es mehr oder weniger ausschließlich um redaktionelle Änderungen im Zusammenhang damit, dass Deutschlandradio seine Hörfunkprogramme – zwei von drei Hörfunkprogrammen – umbenennen und etwas umstrukturieren möchte.

Im zweiten Regelungszusammenhang beim Deutschlandradio-Staatsvertrag geht es um die Zusammensetzung der Mitbestimmungsgremien, die aufgrund des sogenannten ZDF-Urteils des Bundesverfassungsgerichts geändert werden müssen. Da ist vielleicht ganz bemerkenswert, hier im rheinland-pfälzischen Landtag einmal daran zu erinnern, dass das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts seinerzeit von Ministerpräsident Beck und dem damals führenden Medienpolitiker in Deutschland, dem Chef der Staatskanzlei, Martin Stadlmaier, initiiert wurde.

(Beifall des Abg. Martin Haller, SPD)

Danke. Was ist, das ist.

Dieses ZDF-Urteil wurde von der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, wenn man es vereinfacht sagen kann, initiiert. Es geht darum, eine entsprechende Politikferne der Aufsichtsgremien sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund oder in diesem Zusammenhang ist es vielleicht interessant, die aktuelle Diskussion über die Intendantennachfolge beim Deutschlandradio zu verfolgen; denn die SPD-Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz hat das ZDF-Urteil über die Politikferne initiiert, aber bei der Intendantenfrage, Nachfolge Willi Stoll beim Deutschlandradio, mischen zwei SPD-Staatskanzleien und eine grüne Staatskanzlei, nämlich in Stuttgart, Berlin und Düsseldorf, mächtig mit, um sicherzustellen – – –

(Abg. Martin Haller, SPD: Da können wir nichts dafür! – Zurufe von der AfD)

Nein, man muss die allgemeinen Zusammenhänge sehen. Ich werfe Ihnen doch gar nichts vor.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Sie hätten sich vielleicht besser einmal ein Beispiel an Herrn Beck und Herrn Stadlmaier genommen. Vielleicht kann man ihnen das beim nächsten Bundesparteitag mitteilen, wenn man sie trifft oder so.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Jeden Morgen mache ich das am Tag!)

Jedenfalls finde ich das bemerkenswert.

Beim Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag – das ist der dritte Regelungszusammenhang – geht es um eine notwendige Neujustierung der Finanzverteilung zwischen den Anstalten. Auch hier muss den geänderten Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten Rechnung getragen werden.

Das Regelungswerk kommt also relativ unspektakulär daher. Vorbehaltlich der Erkenntnisse, die wir noch in den Ausschussberatungen gewinnen, kann ich an dieser Stelle eine Zustimmung in Aussicht stellen.

(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So hat sich das angehört!)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Paul von der Fraktion der AfD.

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen!

(Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Paul hat das Wort.

Das Bundesverfassungsgericht fällte am 25. März 2014 ein sehr bezeichnendes Urteil über öffentlich-rechtliche Zustände. Es stellte fest, dass mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags grundgesetzwidrig sind. Angeprangert wurde insbesondere die Zusammensetzung von Fernsehund Verwaltungsräten. Der Anteil von Politikern war dem Gericht schlichtweg zu hoch.

Das ZDF darf nicht zum Staatsfunk werden, meinte das Gericht in seiner Begründung. Das ist noch sehr milde

ausgedrückt. Für den Kritiker Hans-Peter Siebenhaar sind ARD und ZDF längst zum nimmersatten Staatsfunk gewuchert. Die Vorgabe des Verfassungsgerichts, um den Geboten der Vielfaltssicherung und Staatsferne zu genügen, ist, den Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Gremien konsequent zu begrenzen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung geht es um die Umsetzung des Urteils für das Deutschlandradio. Die Zusammensetzung seines Hörfunkrats soll geändert werden. Natürlich kommen jetzt die „Hätschelkinder“ des etablierten Mainstreams zum Zuge: viele, viele Lobbygruppen, alte Bekannte auf der politischen Bühne. – Warum nicht Familienverbände oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz? Weil man sich kulturell an den linken großstädtischen Eliten orientiert: Multikulti, Gender, Jetset.

(Abg. Martin Haller, SPD: Jetset, alles klar!)

Machen wir uns nichts vor. Die nun erfolgenden Korrekturen – hier konkret für das Deutschlandradio, aber auch im Hinblick auf ARD und ZDF – sind allenfalls Kosmetik und noch nicht einmal gute. Die Praxis wird sich nämlich nicht ändern.

Herr Professor Degenhart hat am 12. Januar 2017 im Medienausschuss klar Stellung bezogen. Ich zitiere: „(...) entscheidend ist nicht die Frage, wie die Bänke genau zusammengesetzt sind, sondern entscheidend sind die nicht justiziable, mittelbare Einflussnahme und wechselseitige Rücksichtnahme. Ich sage immer, Rundfunk auf der einen Seite und Politik auf der anderen Seite haben eine Art Gentleman’s Agreement getroffen.“ – Liebe Kollegen, das hat der Herr Professor aber sehr vornehm ausgedrückt. – „Einerseits braucht die Politik den Rundfunk, (...) um sich selbst zu präsentieren (...) und für eine gewisse freundliche Darstellung zu sorgen. Auf der anderen Seite steht als Gegenleistung eine großzügige Gebührenfinanzierung.“

Sie ist wahrlich üppig, 8 Milliarden Euro, beispiellos in der Welt. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ist in der Mainzer Staatskanzlei angesiedelt; wir haben die Zusammenhänge vorhin gehört. Kritikern gilt sie als fest in SPD-Hand. Auch das ist bereits erwähnt worden. Ein medialer roter Erbhof. Mainz, das kleine Budapest am Rhein.

(Beifall der AfD)

So viel also zur Staatsferne. Sie ist ein frommer Wunsch.

Nun noch einige Worte zur Vielfaltssicherung. Eigentlich kann man es bei einer Illustration belassen. Ein „Tatort“Kommissar, der drei Kinder hat und in intakter Ehe lebt, ist unerwünscht und kommt nicht vor. Nationalkonservativ und einwanderungskritisch? Unvorstellbar bei unseren Kommissaren. Was hip sein soll, wird von vielen Bürgern aber gerade als das gouvernantenhafte Aufdrücken linker Gesellschaftspolitik verstanden und entsprechend kritisiert.

Die AfD möchte einen schlanken Bürgerfunk, der ausschließlich von zahlenden Zuschauern und nicht von der etablierten Parteipolitik abhängig ist.

(Beifall der AfD – Abg. Christian Baldauf, CDU: Da müsst ihr aber euer AfD-Fernsehen auflösen!)

Er zeichnet sich durch folgende Merkmale aus. Erstens: Selbstbestimmung, kein Zwangsbeitrag. Jeder Bürger soll frei entscheiden dürfen, ob er die öffentlich-rechtlichen Medien empfangen und für sie bezahlen will. Wer nicht bezahlen will, soll kündigen können.