Protokoll der Sitzung vom 31.05.2017

Bürger nachvollziehbar und transparent zu gestalten und sie in den noch offenen Gestaltungsprozess mit einzubeziehen.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Mitentscheiden!)

Zu diesem Zweck werden die wesentlichen Informationen zu den parlamentarischen Vorhaben zusammengestellt, der gegenwärtige Verfahrensstand ausgewiesen und die Abgabe von Diskussionsbeiträgen ermöglicht. Die konkrete Umsetzung wird uns im Ältestenrat noch beschäftigen.

(Abg. Johannes Klomann, SPD: So ist es!)

Danke, Herr Klomann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer wichtiger Punkt für die SPD-Fraktion ist die Verankerung der Orientierungsdebatte in der Geschäftsordnung.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem durch die SPDFraktion initiierten parlamentarischen Debattenformat

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So war es doch!)

nun Grundsatzdiskussionen unabhängig von im Vorhinein festgelegten Positionen führen können. Die Orientierungsdebatten zum Thema „Sterbebegleitung“ und zum Thema „Demokratie braucht Vertrauen – gegen Lüge und Hass im Netz“ haben gezeigt, dass ein solches Debattenformat sehr sinnvoll ist und auch in Zukunft immer wieder notwendig werden wird.

(Beifall der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Joachim Paul, AfD: Konsequent! – Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Herr Abg. Paul, da Sie es ansprechen: Die AfD hat im Vorfeld der Debatte schon angekündigt, dass sie gegen die Geschäftsordnung klagen wird. Deswegen lassen Sie mich abschließend kurz auf das Thema der Ausschussbesetzung eingehen. Hierzu und zur angeblichen Benachteiligung der AfD hat Frau Kollegin Kohnle-Gros das Entscheidende bereits gesagt. Wir haben das hier nicht zum ersten Mal debattiert.

Ich will es in den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkten noch einmal so zusammenfassen: Erstens, das Verfahren nach d’Hondt gewährleistet – und zwar unbestritten – eine spiegelbildliche und damit verfassungskonforme Zusammensetzung der Ausschüsse.

(Abg. Damian Lohr, AfD: Es ist kein klares d’Hondt durch das Grundsatzmandat!)

Zweitens, es wurde schon darauf hingewiesen, dass auch in dieser Wahlperiode kein anderes Zählverfahren zur Anwendung kam als in der letzten Wahlperiode. Fakt ist, dass die Ausschüsse des jetzigen Landtags, ebenso wie die Ausschüsse in der letzten Wahlperiode, nach d’Hondt konstituiert wurden. Eine Abweichung hinsichtlich des angewandten Berechnungsverfahrens liegt also nicht vor.

Drittens, eine Ausschussstärke von 13 Mitgliedern, die die AfD fordert, hätte dazu geführt, dass über die Verteilung des 13. Sitzes das Los und damit der Zufall entschieden hätte. Wenn sich der Landtag entschließt, die Zahl der Ausschusssitze so festzulegen, dass ein Losentscheid vermieden wird, dann ist das sicherlich keine Benachteiligung der AfD, sondern es ist sachgerecht.

Für die SPD-Fraktion will ich mich daher der rechtlichen Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes anschließen und die Beurteilung mit dem heutigen Wissen noch um einen Punkt ergänzen. Aus der bisherigen Ausschussarbeit habe ich nicht den Eindruck gewinnen können, dass die Ausschussgröße irgendeine Fraktion erkennbar benachteiligt. Im Gegenteil hat sich die Ausschussgröße für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und seiner 15 Ausschüsse mit inzwischen auch einer Enquete-Kommission ausgesprochen bewährt.

(Glocke des Präsidenten – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ganz wichtiger Punkt! – Zuruf von der AfD)

Insofern sehen wir auch vor diesem Hintergrund keinen Änderungsbedarf.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So sieht es aus!)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brandl von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man sieht allein schon am Zeitablauf, den die Vorsitzende geschildert hat, dass es durchaus ein hartes Ringen – wenn auch nicht öffentlich, also hinter den Kulissen – war, aber es geht natürlich auch immer darum, die Interessen zwischen Opposition und Regierung zu verhandeln und den Kompromiss zu finden. Es ist geübte Praxis, dass man versucht, die Geschäftsordnung im gemeinsamen Kompromiss und in Übereinstimmung umzusetzen.

Dies ist uns auch dieses Mal – zumindest zwischen den vier Parteien, die diesen Vorschlag heute mittragen – wieder gelungen. Die AfD wird die Geschäftsordnung wegen des einen zentralen Punktes, den Herr Kollege Haller schon vorgetragen hat, wohl ablehnen.

Für uns war es von vornherein klar, was unsere Ziele bei der Veränderung der Geschäftsordnung sind. Wir wollten die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments gegenüber der Regierung verbessern. Wir wollten mehr Transparenz in den verschiedenen Verfahren erzielen, die wir uns mit der Geschäftsordnung geben. Das ist uns zum Beispiel an folgenden drei Punkten gelungen, die ich anführen will.

Das ist zunächst das Thema der Gegenüberstellung bei geplanten Gesetzesänderungen. Das heißt, es gibt jetzt in Zukunft die Möglichkeit, dass der Landtag mit Mehrheit beschließt, es soll eine Synopse geben. Das heißt, bei weitreichenden Änderungen von Gesetzen haben wir nun die Möglichkeit, uns Synopsen erstellen zu lassen, um die Transparenz im Verfahren sicherzustellen.

Die zweite Möglichkeit, mehr Transparenz ins Verfahren zu bekommen, ist die neu hinzugenommene Gesetzesfolgenabschätzung. Hier wird nun in der Geschäftsordnung die Möglichkeit verankert, dass die Gesetzesfolgen tatsächlich untersucht werden. Im Detail hat der Landtag das Recht, diese Gesetzesfolgen von der Regierung einzufordern.

Das war ein Punkt, der auch aus konkreten Fällen der letzten Legislaturperiode abgeleitet wurde. Wir hatten eine Diskussion zum Klimaschutzgesetz. Hier war es schon damals unser Wunsch, eine solche Gesetzesfolgenabschätzung vorzunehmen. Der Landtag hat nun mit der Geschäftsordnung das explizite Recht, dies zum Beispiel zu solchen Gesetzen mit Mehrheit zu beschließen. Das ist ein Erfolg, den wir auch als ganz wichtig für die Oppositionsarbeit einschätzen.

(Beifall der CDU und des Abg. Thomas Roth, FDP)

Des Weiteren wurden die Anwesenheitsrechte von Abgeordneten und Mitarbeitern in nicht öffentlichen und vertraulichen Ausschusssitzungen erweitert. Dies war bisher so nicht der Fall. Es konnten nur Abgeordnete, die tatsächlich im Ausschuss sitzen, oder deren Stellvertreter an entsprechenden Sitzungen teilnehmen. In Zukunft haben wir dieses Verfahren gelockert und geöffnet. Dies gilt auch für die Mitarbeiter, die vereidigt werden, um an solchen Sitzungen teilnehmen zu dürfen. Auch das stärkt die Rechte der Opposition im Parlament.

Wir haben außerdem Möglichkeiten erweitert, die im Hinblick auf eine moderne Sitzungsleitung bzw. eine moderne Geschäftsordnung Verbesserungen bringen.

Der Kollege Haller hat schon die Orientierungsdebatte genannt. Die CDU-Fraktion hatte schon eine Orientierungsdebatte beantragt, die wir im Februar mit Erfolg durchgeführt haben. Ich denke, das war eine wichtige Möglichkeit, die wir nun in der Geschäftsordnung verankert haben.

Zu guter Letzt will ich bei der Modernisierung die Möglichkeiten der digitalen Einbringung von Sitzungsvorlagen, Anträgen oder Anfragen erwähnen. Das ist mittlerweile schon geübte Praxis, aber nun explizit in der Geschäftsordnung verankert. Das heißt, wir machen einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Modernisierung der parlamentarischen Arbeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zum Schluss noch einen Punkt erwähnen, bei dem wir uns als CDU-Fraktion nicht durchsetzen konnten. Es war uns wichtig, dass wir eine Änderung des Formats der Mündlichen Fragestunde durchführen. Für das Parlament, insbesondere für die Opposition, ist das Fragerecht der Abgeordneten, der Fraktionen ein ganz zentrales Recht zur Kontrolle der Regierung, um diese parlamentarische Kontrollfunktion auch tatsäch

lich gewährleisten zu können.

Ich glaube, heute Morgen hatten wir wieder ein Stück weit eine dieser exemplarischen Fragestunden. Jedem, der zugehört hat, war klar, dass wir eine Modernisierung dieses Formats brauchen.

(Abg. Martin Haller, SPD: Die war doch voll spannend!)

Es ist schwierig, an der Stelle diese parlamentarische Kontrollfunktion in der Art und Weise wahrzunehmen, wie es eigentlich die Verfassung vorsieht.

Wir hätten uns ein stringenteres Frageverfahren gewünscht, dass tatsächlich konkret die Frage stellenden Fraktionen, die Frage stellenden Abgeordneten nacheinander ihre Fragen stellen können, um einen Komplex sachgemäß erörtern zu können. Wir waren dazu zu weitreichenden Änderungen bereit.

Ich finde es sehr bedauerlich, dass wir es nicht geschafft haben, in diesem Punkt zu einer Meinung zu kommen, sodass es zu keinen Änderungen führt. Zu was es führt, sieht man in der Fragestunde von heute Morgen. Das war sicherlich keine Sternstunde des Parlaments,

(Abg. Martin Haller, SPD: Nun macht euch nicht selbst schlecht!)

insbesondere dann, wenn auf vier Fragen, die schon eingereicht wurden, 15 Minuten Antworten erfolgen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Deshalb will ich zum Abschluss für meine Fraktion festhalten, dass wir hier, auch wieder gemeinsam mit den anderen Fraktionen, wofür ich mich ganz herzlich bedanken will, einen großen Schritt weitergekommen sind in der Modernisierung der Geschäftsordnung für die parlamentarische Arbeit,

(Glocke des Präsidenten)

aber es gibt Weiteres zu tun. Den einen Punkt, den wir weiter im Auge behalten werden, habe ich angesprochen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU und der Abg. Kathrin Anklam-Trapp und Martin Haller, SPD)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Junge von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich auf Herrn Brandl eingehen. Jawohl, wir stimmen Ihnen absolut zu: Das, was wir heute Morgen in Bezug auf die Fragestunde erlebt haben, ist in der Tat ein Problem, wenn die Regierung überlange Antworten gibt und man dann nicht mehr zu anderen Fragen kommt. Das sehen wir auch so.

(Abg. Martin Haller, SPD: Nie dazu geäußert!)