Lassen Sie mich erstens darauf hinweisen, dass man dann, wenn man zum Beispiel Professorinnen- und Professorengehälter vergleicht, eben nicht nur die Grundgehälter vergleichen darf, sondern dass es gerade im Wissenschaftsbereich ein eigenes System gibt, in dem in einem hohem Maße mit Leistungszulagen gearbeitet wird. Ein Blick in die letzte oder vorletzte statistische Veröffentlichung des Statistischen Landesamts zeigt, dass sich dann, wenn man alle Besoldungsbestandteile in die Betrachtung einbezieht, Rheinland-Pfalz im Mittelfeld, in manchen Bereichen sogar im oberen Mittelfeld bewegt. Die Situation ist also schon ein bisschen komplexer.
Wenn man über die Besoldungssituation redet, dann sollte man zweitens vielleicht auch mit in den Blick nehmen, wie die Beförderungssituation in manchen Bereichen ist. Auch da wird man im Ländervergleich den einen oder anderen Bereich finden, der uns besonders wichtig ist, in dem die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten relativ gut dastehen.
Ich sage, es ist uns wichtig, das Tarifergebnis zu übertragen. Ich sage aber auch, wenn man einen Ländervergleich anstellt, muss man alle Komponenten in den Blick nehmen.
Zu den Komponenten, die man in den Blick nehmen muss, gehört aus meiner Sicht auch, dass natürlich die Besoldung ein ganz, ganz wichtiger Punkt ist, was die Attraktivität des öffentlichen Dienstes angeht, aber auch die Arbeitsbedingungen dazugehören.
Zu den Arbeitsbedingungen gehört zum Beispiel auch, dass wir in Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren die Altersteilzeit insbesondere für die Lehrkräfte haben. Wir haben uns sehr bewusst entschieden, die Altersteilzeitmöglichkeiten für die Lehrkräfte fortzusetzen, weil wir glauben, dass das ein Modell ist, das in besonderer Art und Weise geeignet ist, auf die Belastungen des Lehrerinnen- und Lehrerberufs zu reagieren. Deswegen bin ich froh, dass auch dieses flexible Instrument mit diesem Gesetzentwurf verlängert werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass der Gesetzentwurf so breite Zustimmung findet. Ich bedanke mich noch einmal für die zügige Beratung.
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium zu diesem Gesetzentwurf nicht vor. Damit können wir zur Abstimmung kommen.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/3282 – ab.
te ich um das Handzeichen! – Damit ist für Enthaltungen oder Nein-Stimmen kein Raum. Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/3100 – in zweiter Beratung, und zwar unter Berücksichtigung der eben beschlossenen Änderungen.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch hier stelle ich fest, dass für Enthaltungen und Nein-Stimmen kein Raum ist. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch hier ist kein Raum für Nein-Stimmen oder Enthaltungen. Damit ist das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2017/2018 in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3279 – Erste Beratung
Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben mich davon unterrichtet, dass der Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen werden soll. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Rechtsausschuss vollzogen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich bedanke mich bei Ihnen und lade Sie für morgen, Donnerstag, den 22. Juni, um 09:30 Uhr an diesem Ort ein. Ich wünsche Ihnen einen kühlen, erholsamen Abend.