Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch die AfD-Fraktion wird heute dem Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2017/2018 zustimmen. Jedoch: Die Erhöhungen um 2 % im Jahr 2017 und um 2,35 % im Jahr 2018 sehen wir dabei nur als eine Art Mindeststeigerung, die den Beamten zukommen muss.
Nach niedrigen vergangenen Erhöhungen von nur etwa 1 % ist ein erheblicher Gehaltsrückstand zu vielen Bundesländern und dem Bund entstanden. Es gilt, die Entwicklung sehr genau und kritisch zu verfolgen und weiterhin zu bewerten, um weitere Gehaltssteigerungen und die Konkurrenzfähigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Dies ist zum einen wichtig, um auch künftig qualifizierte Personen für unseren Beamtendienst zu gewinnen und unseren Beamten ein angemessenes Maß an Entgelt und nicht zuletzt auch an Dank auszudrücken.
Es stimmt, die Bezahlung zum Beispiel der Lehrer ist schwer zu vergleichen. Regeln zur Verbeamtung, zu Arbeitszeiten, Abgaben und Zuschlägen fallen immer wieder anders aus. Dennoch, wie man es auch dreht und wendet, lässt sich eines nicht leugnen: Hessen und BadenWürttemberg liegen – seltsamerweise, oder besser gesagt bezeichnenderweise – immer deutlich vor RheinlandPfalz. – Es verwundert deshalb wenig, dass die GEW Ende April 2017 mitteilte, viele Lehrer wanderten in andere Bundesländer ab. Begründung: Dort erhielten sie schneller eine Planstelle und mehr Geld. –
Bei den Professorengehältern gehört Rheinland-Pfalz in Deutschland zu den Schlusslichtern. In der Anhörung der Uni-Präsidenten im Januar 2017 wurde ganz deutlich angesprochen, dass man die besten Wissenschaftler nur dann gewinnen kann, wenn man sie auch ordentlich bezahlt. Uns ist klar, dass die Mehrkosten von knapp 100 Millionen Euro im Jahr 2017 und etwa 212 Millionen Euro im Jahr 2018 eine erhebliche Belastung sind und manchmal wenig Luft nach oben ist. Daher könnten stärkere Erhöhungen kaum möglich sein.
Wir als AfD-Fraktion hätten den Beamten aber gern mehr Geld gegeben. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Altparteien in diesem Hause üppige Erhöhungen geleistet haben, ist der Unmut, zu dem es in der Beamtenschaft gekommen ist, nur allzu verständlich.
Auf den Einwurf, verehrte Kollegin, dass auch wir das bekommen, sage ich Ihnen, wir haben das alle gespendet.
So hatte die Deutsche Steuer-Gewerkschaft bereits in einer Pressemeldung vom 17. März 2017 geschrieben:
„Großzügige Erhöhung der Diäten der Landtagsabgeordneten – Wo bleiben die Beamten?“ Weiter: „Bei einer momentanen Entschädigung der Abgeordneten von 5.812 Euro sprechen wir von einer Anpassung bis 2020 über 17 %!“ Und: „Wertschätzung muss nun erst mal mit mehr Geld erfolgen. Die Politiker machen es ja vor!“ Ich zitiere die Steuer-Gewerkschaft. „Sie schätzen sich selbst richtig wert, genau genommen 17 % mehr!“
Schätzen sich die Altparteien selbst mehr wert als die Beamten, dann dürfen sie sich über den Unmut, der uns weiter begleiten wird, nicht wundern.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im letzten Plenum haben wir bereits über das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung beraten. Vom Grundsatz her hat sich nichts verändert. Wir haben lediglich Ergänzungen eingefügt.
Es gilt immer noch, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung und Kommunen sind das Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Mit ihrer Arbeit sorgen die Beamtinnen und Beamten tagtäglich dafür, dass unsere Kommunen und unser Land bürgernah und effizient verwaltet werden. Die vielen Tausend Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz werden täglich ihrer verantwortungsvollen Aufgabe in vorbildlichem Maße gerecht.
Für die Koalitionsfraktionen SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich deutlich machen, dass wir die geleistete Arbeit anerkennen und hoch schätzen. Deshalb haben wir im Mai letzten Jahres im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass, sofern es die finanziellen Rahmenbedingungen erlauben, neben Inflation und Löhnen die Tarifabschlüsse der Gemeinschaft der Länder Maßstab für die Besoldung und Versorgung unserer Beamtinnen und Beamten sein sollen. Das Land Rheinland-Pfalz überträgt zeit- und wirkungsgleich die Ergebnisse der Tarifverhand
lungen auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Das ist in Zeiten von Konsolidierungsdruck und Schuldenbremse übrigens keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Ausdruck der Wertschätzung, die wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung entgegenbringen.
Im bundesweiten Vergleich sind wir im Übrigen neben Bayern – da gebe ich Ihnen recht –, Brandenburg und Sachsen-Anhalt eines der wenigen Länder, die die 1:1Übertragung des Tarifergebnisses vornehmen. In den zwölf weiteren Bundesländern werden Bezüge nicht vollständig oder lediglich zeitversetzt angepasst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Ziel ist es, dass die Verwaltung auch in Zukunft leistungsfähig bleibt. Dafür trägt die Regierungskoalition Sorge. Die Menschen in Rheinland-Pfalz können sich darauf verlassen, dass die Verwaltung auch in Zukunft serviceorientiert und leistungsfähig bleibt. Ein Baustein dafür ist, dass unsere Beamtinnen und Beamten weiterhin hoch motiviert und mit sehr viel Engagement ihrer wichtigen Arbeit nachgehen. Daher wollen wir ein klares Signal für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes setzen.
Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir schlagen mit diesem Gesetzentwurf vor, dass wir rückwirkend zum 1. Januar 2017 die Besoldung in Höhe von 2,0 % steigern und vor allem für jeden – ich denke, das ist wichtig – mindestens 75 Euro an Erhöhung gewährleisten. Zum 1. Januar 2018 steigen die Bezüge um weitere 2,35 %.
Anders als bei den Tarifabschlüssen werden wir die 75 Euro über die Kappungsgrenze von 3.200 Euro hinaus bis 3.750 Euro zahlen. Das ist eine Verbesserung im Vergleich zu dem, was die Tarifparteien ausgehandelt haben.
Insofern glaube ich, ist es richtig, dass wir das heute so beschließen. Ich danke der CDU, dass auch sie trotz aller Kritik zustimmt, weil wir damit handlungsfähig sind und zeigen, dass unsere Beamtinnen und Beamten eine gute Arbeit leisten und wir sie weiterhin motivieren wollen. Das ist eine wichtige Grundlage für die Zukunft dieses Landes, meine Damen und Herren.
Wir können nicht mehr zahlen, auch wenn wir das gern würden. Das ist hier kein Wunschkonzert. Deshalb ist das, was die AfD vorgetragen hat, natürlich ein frommer Wunsch, dem wir uns aber nicht anschließen können, weil wir Verantwortung für dieses Land haben.
Diese Verantwortung umfasst auch die Finanzverantwortung. Deswegen kann man nicht einfach das tun, was man gern tun würde, sondern man muss auf beiden Seiten schauen, wie man verantwortlich handelt. Ich glaube, das, was wir jetzt übertragen, ist mehr als das, was viele andere Länder – das ist schon gesagt worden – tun. Ich glaube, deshalb ist Kritik daran fehl am Platz.
Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen diesen Vorschlag. Wir werden dem zustimmen. Wir werden das schnell umsetzen.
Wir freuen uns auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer – das war eine Diskussion, die wir schon Ende vergangenen Jahres geführt haben – weiterhin in den Vorruhestand gehen können, sie in Altersteilzeit gehen können. Es ist eine wichtige Botschaft, dass diejenigen, die nicht mehr im Betrieb sein wollen, die früher gehen wollen, das auch können, und sie das wissen, damit sie frühzeitig damit umgehen können. Deshalb glaube ich, wir sind auf dem richtigen Weg.
Als Nächster erteile ich Frau Staatsministerin Ahnen für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Frau Ahnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Es geht um das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2017/2018. Ich denke, meine Vorrednerinnen und Vorredner haben die Inhalte ausreichend dargestellt. Im Kern geht es darum, das Tarifergebnis auch für die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen.
Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf dann zum vierten Mal in Folge. Daran mögen Sie auch sehen, wie wichtig es für uns ist, dieses Tarifergebnis übertragen zu können.
Gestatten Sie mir eine kleine Anknüpfung an die erste Lesung, die ich mit einem Dank an die Fraktionen dergestalt verbinden will, dass ich damals gehofft hatte, dass wir zu einer zügigen Beratung kommen können, damit die entsprechenden Regelungen für die Beamtinnen und Beamten tatsächlich Gesetzeskraft erlangen. Ich will mich bei
Ich will zwei Anmerkungen zu dem machen, was eben im Hinblick auf den Ländervergleich gesagt worden ist.
Lassen Sie mich erstens darauf hinweisen, dass man dann, wenn man zum Beispiel Professorinnen- und Professorengehälter vergleicht, eben nicht nur die Grundgehälter vergleichen darf, sondern dass es gerade im Wissenschaftsbereich ein eigenes System gibt, in dem in einem hohem Maße mit Leistungszulagen gearbeitet wird. Ein Blick in die letzte oder vorletzte statistische Veröffentlichung des Statistischen Landesamts zeigt, dass sich dann, wenn man alle Besoldungsbestandteile in die Betrachtung einbezieht, Rheinland-Pfalz im Mittelfeld, in manchen Bereichen sogar im oberen Mittelfeld bewegt. Die Situation ist also schon ein bisschen komplexer.