Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 22. Februar 2017 war die Landesregierung in Zugzwang. Eine Änderung für das Landesgesetz über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung in Rheinland-Pfalz musste her. Nun wäre es möglich gewesen, eine Änderung des Gesetzes vorzunehmen und dadurch den Pensionsfonds verfassungskonform zu gestalten. Sie haben sich stattdessen für die Alternative entschieden, den Pensionsfonds aufzulösen. Dies stellt in der Tat eine konsequente Neuordnung dar.
In einer Pressemitteilung erklärte Frau Finanzministerin Ahnen, dass die Finanzierung der Versorgungsausgaben künftig durch einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und die Fortführung der Kanther-Rücklage gewährleistet werden soll. Wir, die AfD-Fraktion, begrüßen diesen Schritt und denken, dass Sie sich für die richtige Alternative entschieden haben.
Natürlich ist die Auflösung des Pensionsfonds als Eingeständnis der Landesregierung zu sehen, ein unübersichtliches Finanzkonstrukt ohne echten Nutzen geschaffen zu haben. Es ist aber gut, dass dieses nun aufgelöst wird. Ein Fehler soll endlich korrigiert werden.
Betrachten wir hierzu einmal die Vermögensübersicht des Pensionsfonds. Zum Jahresende 2016 besaß er Schuldscheindarlehen des Landes in Höhe von über 4,6 Milliarden Euro. Durch den Wegfall dieser Position sieht die Verschuldung des Landes mit einem Schlag erheblich besser aus. Das Finanzministerium schreibt hierzu in der genannten Pressemitteilung: „Mit der Auflösung des Pensionsfonds fallen die Schuldscheine des Landes RheinlandPfalz an das Land zurück. Dadurch sinkt die Verschuldung des Landes.“
Ein Absenken der Schulden klingt erst einmal sehr gut. Doch sind die Zuführungen, die das Land an den Pensionsfonds geleistet hat, als Darlehen qualifiziert. Wir verrechnen also Schuldscheindarlehen mit Darlehen, Verbindlichkeiten mit Forderungen. Was wir auf der einen Seite gewinnen, verlieren wir auf der anderen. Letztlich ist es also nur ein Nullsummenspiel, das ohne wirkliche Wirkung stattfindet.
Werfen wir noch einen Blick in die Vermögensübersicht. Etwa 800 Millionen Euro des Vermögens des Pensionsfonds sind Forderungen gegenüber der PLP, einer Briefkastenfirma im Eigentum des Landes, deren einzige Wirkung wohl
eine Verkomplizierung von In-sich-Geschäften ist. Durch die Auflösung der PLP fallen die Verbindlichkeiten gegenüber dem Pensionsfonds an das Land. Das Land kann diese dann wieder mit den Darlehen an den Pensionsfonds verrechnen. Fazit: Außer Spesen nichts gewesen.
Was wirklich bleibt, sind Schuldverschreibungen in Höhe von 50 Millionen Euro des Landes Nordrhein-Westfalen, 50 Millionen Euro von einem ausgewiesenen Vermögensbestand von fast 5,5 Milliarden Euro, das entspricht nicht einmal 1 %. Das heißt, bei nicht einmal nur 1 % des ausgewiesenen Vermögensstands können wir von einem tatsächlichen Wert sprechen. Dem Ziel, dass der Fonds eine Rücklage zur Finanzierung der Versorgung der Beamten sowie der Richter des Landes leisten soll, hätte dieser nie gerecht werden können. Durch die Auflösung des Pensionsfonds und der PLP verlieren wir nichts. Wir haben keine monetären Verluste und verlieren auch keine notwendige Finanzstruktur, aber wir können gewinnen. Wir könnten durch die Auflösung von Scheinfirmen an Transparenz gewinnen, könnten durch die Auflösung von Scheinvermögen an Transparenz gewinnen, und wir könnten durch die Auflösung von unsinnigen und undurchsichtigen In-sichGeschäften an Transparenz gewinnen.
Durch die Auflösung des Pensionsfonds und der PLP machen wir die Politik – hoffentlich zumindest – ein kleines Stück ehrlicher. Wir freuen uns daher auf die kommenden Beratungen zu dem bereits eingereichten Gesetzentwurf und stellen nach Durchsicht unsere prinzipielle Bereitschaft der Zustimmung in Aussicht. Schließlich, gerade wenn es um die Belange der Beamtenversorgung geht, sollten wir dies mit einem besonderen Maß der Verantwortung tun, eine solide Vorsorge zu treffen. Dies sind wir unseren Beamten schuldig.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen den klaren Schritt von Finanzministerin Doris Ahnen und dem Ministerium mit der konsequenten Neuordnung des Pensionsfonds und der PLP. Nach dem Urteil vom Februar, in dem das Verfassungsgericht festgestellt hat, dass die Zuführungen zum Pensionsfonds nicht mehr als Investitionsausgaben deklariert werden dürfen, hat die Landesregierung umgehend gehandelt und dafür gesorgt, dass mit der Umgruppierung haushaltstechnisch sauber gearbeitet wird. Sie erinnern sich vielleicht noch an diese 55 Deckblätter. Das Ergebnis war ein verfassungsgemäßer Doppelhaushalt, der den Abbaupfad des strukturellen Defizits weiterhin einhält.
tig zu analysieren. Im Ergebnis standen der Landesregierung zwei Möglichkeiten offen: entweder den Pensionsform umzugestalten oder aufzulösen. – Frau Finanzministerin Ahnen hat sich nach reiflicher Überlieferung und Prüfung für die zweite Variante entschieden.
Wir, die FDP-Fraktion, begrüßen ausdrücklich diesen Schritt. Die Entscheidung für eine Auflösung überzeugt, da hiermit Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen werden. Im Einzelnen werden die Schuldscheine an das Land zurückgegeben. Die Verschuldung sinkt entsprechend, und natürlich fallen auch die bereits eingeplanten zukünftigen Zinszahlungen an den Fonds weg.
Mit der Auflösung des Pensionsfonds ist aber auch die Weiterführung der PLP KG nicht mehr vorgesehen. Die genauen Schritte zur Abwicklung der bestehenden Verbindlichkeiten der KG werden noch geprüft, sodass wir im kommenden Haushalt die Auflösung abschließen können. Das bedeutet, dass die bestehenden Ansprüche der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger – erst gestern haben wir über die Anpassung der Besoldung und der Versorgung hier im Hause abgestimmt – und selbstverständlich die Versorgung der Beamtinnen und Beamten weiterhin garantiert sind. Zum einen sind wir durch einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und dank der fortschreitenden Konsolidierung auf einem guten Weg. Zum anderen wird aber auch die Kanther-Rücklage weitergeführt. Diese kann zukünftig aufgestockt werden, wenn dafür im Sinne der Schuldenbremse keine Nettokreditaufnahme notwendig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, die Landesregierung geht – wie angekündigt – konsequent vor und sorgt für Klarheit, Rechtssicherheit und Haushaltstransparenz. Das ist genau das, was die FDP schon immer gefordert hat: maximale Transparenz und solide Staatsfinanzen.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Kollegen haben es betont: Wir ziehen die Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts, und diese Konsequenzen sind umfänglich. Ich habe, als ich hier das erste Mal dazu geredet habe, nicht gewusst,
dass wir das in dieser Zeit so schnell umsetzen können. Ich bin dankbar dafür, dass es einen Umsetzungsplan gibt.
Ich vermisse allerdings, dass die CDU Vorschläge dazu gemacht hat, wie man in Zukunft damit umgeht. Wir haben jetzt die Zeit des Feierns für die CDU hinter uns gelassen, glaube ich. Das hat Herr Kollege Schweitzer schon gesagt. Jetzt geht es daran, die Ärmel hochzukrempeln und die Sache umzusetzen.
Deswegen können Sie nicht nur Kritik üben, sondern müssen auch sagen, wie Sie die Pensionen, die Zukunft der Beamtinnen und Beamten sichern wollen, anders und besser als die Vorschläge, die die Regierung macht. Das wäre angebracht.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP – Abg. Julia Klöckner, CDU: Aber das machen wir die ganze Zeit!)
Zur Auflösung des Pensionsfonds: Das ist eine Sache von 1996. Ich könnte mir als Grüner jetzt einen schlanken Fuß machen und sagen, damals waren wir in der Regierung nicht dabei. Das war aber in der Zeit damals üblich. Man hat es in mehreren Bundesländern gemacht.
(Abg. Alexander Licht, CDU: Nee, nee, nee! – Abg. Julia Klöckner, CDU: Nein, nein, nein, das war anders!)
Man hat es auf verschiedene Arten gemacht. Man wollte zeigen, dass man trotz Verschuldung für die Lasten, die später auf einen zukommen, die Pensionslasten, die immer größer werden, Vorsorge trägt. Deswegen ist er eingeführt worden.
Ob das in der heutigen Zeit so gemacht würde, daran zweifeln wir bestimmt alle. Wir würden es heute nicht mehr so machen. Wir haben heute einen Unterschied. Das ist schon öfter gesagt worden. Wir kommen in einen Haushalt, der nicht mehr diese Verschuldung aufweist, die Nettoneuverschuldung. Deswegen können wir anders vorsorgen.
Diese Vorsorge zu tragen, dass der Haushalt auch in Zukunft in Ordnung ist und es hergibt, dass wir die Pensionslasten der jetzt arbeitenden Menschen beim Staat tragen können, ist eine Politik, die verantwortungsvoll ist. Es ist eine Haushaltspolitik, die ins Plus und nicht mehr ins Minus führt. Dafür haben wir Grünen uns in den letzten Jahren immer wieder eingesetzt. Ich glaube, wir können behaupten, wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, weil wir auf einem guten Weg sind.
Dieser gute Weg in einen Haushalt, der einen Überschuss oder zumindest keine Nettoneuverschuldung hat, soll weitergeführt werden. Deswegen können wir dann auch die Pensionslasten tragen. Die Kanther-Rücklage bleibt bestehen. Das, was Beamtinnen und Beamte durch Kürzungen selbst dazu beigetragen haben, ist nicht weg, sondern es bleibt weiterhin da. Auch das, was bisher als Rücklage gedient hat, ist noch da. Es hängt jetzt, wenn wir es anders argumentieren und gruppieren, an der Neuverschuldung bzw. der Verschuldung des Landes. Deswegen ist es kein
Sie können behaupten, das war ein Fehler. Es war vielleicht ein Fehler. Sie können aber nicht behaupten, dass wir jetzt den falschen Weg gehen. Wir lösen jetzt auch die PLP auf. Das ist richtig. Es ist wichtig, dass wir das tun. Wir werden die Finanzen neu ordnen. Darin unterstützen wir die Landesregierung.
Am Schluss möchte ich Ihnen noch Folgendes sagen: Sie haben behauptet, Frau Ahnen sei eine Getriebene. – Ich habe noch nie eine Getriebene gesehen, die so lässig damit umgeht, dass sie getrieben ist.
Ich sehe das nicht. Frau Klöckner, wenn dies das Problem ist, dann behaupten Sie doch nicht solche Sachen. Frau Ahnen ist eine Handelnde, eine Aktive.
(Abg. Julia Klöckner, CDU: Wie viele Jahre hat es gedauert? Wir haben geklagt! Ohne unsere Klage hätten Sie nichts gemacht! Das gefällt Ihnen nicht. Sie würden gerne die Menschen treiben. Das lassen wir aber nicht zu. Wir handeln nämlich selbst. Vielen Dank, Frau Klöckner. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! In der vergangenen Woche habe ich wie angekündigt einen Vorschlag vorgelegt, welche Konsequenzen wir aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs ziehen und wie künftig die nachhaltige Finanzierung der Beamtenversorgung geregelt werden soll.
Noch einmal in Kurzform, der Pensionsfonds soll zum Ende des Jahres aufgelöst werden. Die Kanther-Rücklage bleibt erhalten. Sie soll um eine künftige Zuführungsmöglichkeit ohne Nettokreditaufnahme erweitert und mit einer Anlagerichtlinie versehen werden. Die PLP Management GmbH & Co. KG wird aufgelöst. Verbleibende Zahlungsströme werden transparent im Haushalt 2019/2020 abgebildet.
Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich zurzeit in der Anhörung betroffener Stellen und beim Rechnungshof. Die zweite und abschließende Beratung im Ministerrat soll möglichst noch vor der Sommerpause, voraussichtlich am 4. Juli, erfolgen und der Gesetzentwurf dann dem Parlament zugeleitet werden.
Das, was ich in unmittelbarer Reaktion auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs angekündigt habe, habe ich so
auch eingehalten. Ja, Herr Dr. Weiland, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist auf Klage der CDU-Fraktion ergangen. Das bestreitet doch überhaupt niemand. Ja, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs verlangt, dass wir den Pensionsfonds verändern. Das bestreitet doch auch niemand.
Es gilt aber auch, dieses Urteil lässt Handlungsoptionen offen, die es sorgfältig abzuwägen und zu prüfen galt.