Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. Im Rahmen der Expertenanhörung war in den schriftlichen Handreichungen von Herrn Bold und von dem Vertreter des bayerischen Kultusministeriums davon die Rede, dass die Gemeinden als Schulträger und die Eltern in die Entscheidung über den Erhalt der Grundschulen paritätisch mit einbezogen werden. Gibt es Überlegungen der Landesregierung, etwas Ähnliches auf den Weg zu bringen, wie es Herr Bold oder der Vertreter des bayerischen Kultusministeriums vorgeschlagen haben, nämlich die Gemeinden und Eltern hinsichtlich des Erhalts der Grundschulen mit ins Boot eines systematischen Mitbestimmungsverfahrens zu holen?
Herr Abgeordneter, die Leitlinien, die wir Anfang des Jahres verabschiedet haben und die wir im Vorfeld der Anhörung auch an die Verbände übersandt haben, sehen eine Änderung nicht vor. Wir haben, wie ich gerade ausgeführt habe, auch nicht vor, das Schulgesetz zu ändern, sondern die Landesregierung hat mit den Leitlinien ihre Entscheidung, was an Änderungen bzw. Regelungen erforderlich ist, soweit getroffen.
dem Parlament gesprochen. Geht Ihr Respekt so weit, dass Sie die Schulgesetzänderung, die derzeit beraten wird, abwarten, oder werden Sie schon vorher eine Entscheidung zu den Konzepten, die die Schulen vorgelegt haben, treffen?
Frau Abgeordnete, wir haben die Leitlinien Anfang dieses Jahres vorgelegt. In diesen ist vorgesehen, dass die Schulträger aufgerufen sind bzw. die Möglichkeit haben, bis Ende September Konzepte bei der ADD einzureichen, in denen dargelegt ist, warum in ihrem Fall eine Ausnahme von der Mindestgröße zu machen ist.
Die einzelnen Bestandteile, sozusagen die Überlegungen, die eine Rolle spielen, sind ihnen bekannt. Es geht insbesondere um die Fragen: Gibt es in der Nähe eine aufnahmebereite Schule? Wie lang sind die Fahrzeiten, wenn eine Schule nicht mehr besucht werden kann, sondern eine Nachbarschule besucht werden soll? Werden sich perspektivisch die Schülerzahlen verändern? – Das sind nur einige Beispiele.
Diese Konzepte sollen bis September vorgelegt werden. Das Verfahren läuft. Dann wird die ADD im Weiteren, wenn die Konzepte da sind, über diese nach und nach entscheiden.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin den Experten KrämerMandeau wiedergegeben, der Sprengelschulmodelle mit einer starken zentralen Schule als Lösung vorschlug. Wie erklärt die Landesregierung, dass auch Grundschulen auf eine Schließung hin überprüft werden, die bereits Teil genau einer solchen Lösung sind?
Frau Abgeordnete Huth-Haage, die Mindestgröße bestimmt sich nach der Schule. Wenn Schulen die Mindestgröße nicht erreichen, haben wir im Rahmen der Leitlinien gesagt, werden wir nicht alle Schulen überprüfen, sondern nur die, die ein und zwei Klassen haben, nicht die, die drei Klassen haben. In dem Zusammenhang werden auch diese Schulen mit überprüft.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie haben schon anklingen lassen, dass es etwas ungewöhnlich ist, dass wir in einer Fragestunde sozusagen die Auswertung der Anhörung vorwegnehmen. Deswegen möchte ich fragen: Ist es zutreffend, dass Herr Bold vom VBE eine Gesetzesänderung,
Ausweislich seiner schriftlichen Stellungnahme hält er dies nicht für erforderlich, weil er sagt, dass die Regelungen im Schulgesetz ausreichend sind.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin von Herrn Bold gesprochen. Wie haben denn die anderen Anzuhörenden den Gesetzentwurf der CDU bewertet?
Ich habe selbst an der Anhörung nicht teilgenommen. Nach meinen Informationen war der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion nicht Gegenstand der Diskussionen. In erster Linie sind Fragen behandelt worden zur Mindestgröße von Schulen und vor allen Dingen zu den Leitlinien: Sollen kleine Grundschulen grundsätzlich erhalten werden? Wie sind die Leitlinien? Wie ist das Vorgehen der Landesregierung zu beurteilen? – Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ist meines Wissens in der Anhörung nicht vertieft oder überhaupt nicht behandelt worden.
Es liegen jetzt noch neun weitere Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet.
Frau Ministerin, wie plant die Landesregierung, Schulleitungen in den kleinen Grundschulen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen?
Herr Abgeordneter, die Landesregierung hat in der Vergangenheit bereits die Schulleitungen in allen Grundschulen gestärkt, sowohl in den kleinen als auch in den großen, indem es mehr Anrechnungsstunden gab und das Gehalt der Schulleiterinnen und Schulleiter erhöht worden ist.
Wir haben von Anfang an mitgeteilt, dass in der Umsetzung der Leitlinien, aber auch darüber hinaus sich die Schulleitungen immer an die ADD wenden, nachfragen und ihre
Schwierigkeiten oder Probleme vor Ort erörtern können. Wir haben die Situation, dass es insbesondere bei kleinen Grundschulen dann, wenn Vertretungsfälle eintreten, schwierig ist, Vertretungen zu finden. Daran arbeitet die ADD im besonderen Maße und unterstützt dort die Schulleitungen im besonderen Maße, damit in diesen kleinen Schulen kein Unterricht ausfällt.
Ich glaube, dass die verpflichtende Fortbildung, die wir seit diesem Jahr für Schulleitungen vorgesehen haben, insbesondere auch für die Schulleiterinnen und Schulleiter kleiner Grundschulen sehr hilfreich ist.
Frau Ministerin, der Vertreter des bayerischen Staatsministeriums hat berichtet, dass auch in Bayern plötzlich eine Grundschule mit 13 Kindern geschlossen werden musste. Ist Ihnen bekannt, ob ähnliche Überprüfungen und Diskussionen aufgrund der demografischen Entwicklung auch in anderen Bundesländern stattfinden?
Ich kann sozusagen aus aktivem Wissen das Saarland anführen. Im Saarland gab es diese Diskussion schon vor einigen Jahren. Zu Zeiten der CDU-Regierung wurde dort eine ganze Reihe von Grundschulen geschlossen, nämlich alle die, die unter 80 Schülerinnen und Schüler hatten. Ich meine, 80 war die Zahl, die Mindestgröße, die das saarländische Bildungsministerium damals festgesetzt hatte. In der Folge wurden dann diese Schulen geschlossen.
Frau Ministerin, die CDU-Fraktion fragt heute Morgen nach der Anhörung des Bildungsausschusses. Nun war Grundlage der Anhörung des Bildungsausschuss der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Keine der Anzuhörenden hat nach meiner Erinnerung, weder schriftlich noch mündlich, auch nur annähernd die Annahme des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion empfohlen.
(Zuruf von der CDU: Frage! – Abg. Julia Klöckner, CDU: Frage! Sonst werden wir doch auch angemahnt!)
Die Kollegen fragen auch heute Morgen nicht nach ihrem eigenen Gesetzentwurf. Deswegen frage ich Sie: Können Sie dem Landtag Gründe nennen, warum wir dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zustimmen sollten, und wenn ja, welche?
Frau Ministerin, nach Ihren Leitlinien sind derzeit die Schulträger aufgefordert, Gründe und Konzepte vorzutragen, warum ihre Grundschule erhalten bleiben darf. Mich würde interessieren, welche aktiv unterstützenden Maßnahmen seitens der Landesregierung geplant sind, um kleine Grundschulen im ländlichen Raum zu halten.
Darüber hinaus hätte ich schon ganz gerne eine Antwort zu meiner ersten Frage. Ich hatte gefragt, ob die Landesregierung das Gesetzgebungsverfahren abwarten möchte. Sie haben geantwortet, dass die ADD nach und nach entscheide. Das ist keine Antwort auf die Frage.
(Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist nicht die erwartete Antwort! – Abg. Alexander Fuhr, SPD: Genau!)
Offen gestanden, sehe ich Ihre erste Frage als beantwortet an. Ich kann es aber gern noch einmal wiederholen. Die Schulträger sind aufgefordert, bis Ende September Konzepte vorzulegen. Die ADD wird dann diese Konzepte prüfen, was sie zum Teil schon macht, soweit die Konzepte schon vorliegen, und wird dann im Laufe des weiteren Verfahrens eine Entscheidung treffen.
Es gab noch eine zweite Frage der Frau Abgeordneten, nämlich die Frage, inwieweit die Landesregierung die Schulträger bzw. kleine Grundschulen unterstützt. Wir unterstützen sie einmal durch die Leitlinien. Wir haben es nicht so gemacht, wie es zum Beispiel im Saarland passiert ist, dass man einfach alle Grundschulen über einen Kamm geschert und gesagt hat, alle, die eine Mindestgröße nicht erreichen, werden geschlossen, sondern wir haben gesagt, wir machen uns die Mühe, dass wir jeden Einzelfall betrachten und auch die ADD jeden Einzelfall betrachtet.
Dazu haben wir extra Leitlinien aufgestellt, die zum einen transparent machen, in welchem Verfahren das geschehen soll, welche Grundschulen zu überprüfen sind und welche Kriterien dafür sprechen, einen besonderen Fall, eine Ausnahme von der Mindestgröße anzunehmen.
Wir befinden uns diesbezüglich in der Abstimmung sowohl mit dem Innen- als auch dem Arbeits- und Sozialministerium. Ich habe den Trägern der kleinen Grundschulen, die sich in diesem Überprüfungsverfahren befinden, bereits angeboten, sollte eine Grundschule geschlossen und das Gebäude nicht mehr für eine Schule genutzt werden, dass wir gern dabei beraten, wie eine Anschlussverwendung, eine Anschlussnutzung dieses Schulgebäudes erfolgen kann.
Darüber hinaus – das habe ich auch bereits vorgetragen – werden die kleinen Grundschulen derzeit im Verhältnis zu großen Grundschulen mit deutlich mehr Stunden versorgt, damit dort eine genauso gute Unterrichtsversorgung wie an anderen Orten in Rheinland-Pfalz stattfinden kann.
Ich glaube, ich habe auch deutlich gemacht, dass bei der Suche nach Lehrkräften, sowohl für die Schulleitung kleiner Grundschulen als auch für Vertretungsfälle, die bei kleinen Grundschulen immer besonders relevant werden, weil man nicht aus einem großen Kollegium schöpfen und kurzfristig umorganisieren kann, die ADD in besonderem Maße dort Unterstützung leistet.
Frau Ministerin, vor Jahren haben damals die CDUgeführten Landesregierungen regelrechte Schließungsaktionen kleinerer Schulen durchgeführt. Ist Ihnen noch bekannt, um wie viele Schulen es sich damals handelte?