Protokoll der Sitzung vom 21.09.2017

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Dr. Thomas Griese, Staatssekretär.

Entschuldigt:

Abg. Martin Brandl, CDU, Abg. Dr. Susanne Ganster, CDU, Abg. Helga Lerch, FDP, Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD, Abg. Michael Wäschenbach, CDU; Philipp Fernis, Staatssekretär, Günter Kern, Staatssekretär, David Langner, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin, Daniela Schmitt, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär.

41. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 21.09.2017

B e g i n n d e r S i t z u n g : 0 9 : 3 0 U h r

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 41. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz.

Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich die Kollegen Dirk Herber und Heike Scharfenberger. Frau Scharfenberger führt auch die Redeliste.

Entschuldigt fehlen heute die Kolleginnen und Kollegen Martin Brandl, Dr. Susanne Ganster, Helga Lerch, Dr. Tanja Machalet und Michael Wäschenbach. Frau Ministerpräsidentin Dreyer ist ab 16:00 Uhr entschuldigt ebenso wie Frau Staatsministerin Ulrike Höfken. Weiterhin entschuldigt sind die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Philipp Fernis, Günter Kern, David Langner, Heike Raab, Daniela Schmitt und Dr. Stephan Weinberg.

Wir beginnen mit Punkt 10 der Tagesordnung:

Fragestunde – Drucksache 17/4170 –

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Wansch und Dr. Anna Köbberling (SPD), Verbesserungen bei der Wohneigentumsförderung – Nummer 1 der Drucksache 17/4170 – betreffend, auf.

Herr Wansch trägt die Fragen vor. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, zum Thema Verbesserungen bei der Wohneigentumsförderung fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Verbesserungen für bezahlbares Wohneigentum wurden anlässlich der 4. Sitzung des Bündnisses durch Staatsministerin Ahnen bekanntgegeben?

2. Wie stellen sich die neuen Förderkonditionen des Programms „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ dar?

3. Wie entwickeln sich die Maßnahmen, die im Bereich der Mietwohnraumförderung und der Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum zum Jahresbeginn durch die Landesregierung verändert wurden?

4. Was sind die allgemeinen Ziele, die die Landesregierung mit den Bündnispartnern gemeinsam verfolgt?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatsministerin Ahnen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete!

Zu Frage 1, zunächst zur Wohneigentumsförderung: Es werden der Ankauf und der Bau von Wohnungen zur Selbstnutzung von Haushalten, die gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigen, gefördert. Über die Investitionsund Strukturbank Rheinland-Pfalz werden zinsgünstige Kredite, die sogenannten ISB-Darlehen Wohneigentum, im nachrangig gesicherten Bereich angeboten, die vom Land verbürgt werden. Als Zinsfestschreibung ist bei den ISB-Darlehen Wohneigentum eine Laufzeit zwischen 10, 15 oder 20 Jahren oder bis zur Vollrückzahlung des Darlehens, also ca. 30 Jahre, wählbar. Vor allem die zuletzt genannte Variante ist besonders attraktiv, weil kein Zinsänderungsrisiko besteht.

Die ISB-Darlehen setzen sich aus Grund- sowie etwaiger Zusatzdarlehen zusammen. Das Grunddarlehen beträgt 30 % der Gesamtkosten. Zusatzdarlehen können in Höhe von jeweils 5 % der Gesamtkosten gewährt werden, etwa je haushaltszugehörigem Kind. Für die ISB-Darlehen gelten Höchstbeträge, die nach Fördermietenstufen gestaffelt sind.

Die Bildung von Wohneigentum wollten wir weiter verbessern, um insbesondere junge Familien bei ihrem Wunsch nach einem Eigenheim zu unterstützen. Daher habe ich in der Sitzung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz am 8. September Verbesserungen angekündigt. An drei Stellen haben wir bei der Eigentumsförderung Verbesserungen vorgesehen.

Erstens: Das Land verbilligt zukünftig die Zinssätze der ISB-Darlehen Wohneigentum um einen Prozentpunkt, maximal auf 0 %.

Zweitens: Tilgungszuschüsse werden in Höhe von 5 % der ISB-Darlehen Wohneigentum gewährt, und dies für alle Haushalte, welche die ISB-Darlehen Wohneigentum in Anspruch nehmen können.

Drittens: Die Förderhöchstbeträge werden angehoben, zum einen generell aufgrund der gestiegenen Kauf- und Baupreise, differenziert nach Fördermietenstufen um bis zu 25.000 Euro, und zum anderen zusätzlich für Familien mit mindestens drei Kindern.

Diese Verbesserungen haben wir zum 11. September 2017 in Kraft gesetzt.

Zu Frage 2: Mit dem 2007 aufgelegten Förderprogramm „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ sollen die Innenstädte und Ortskerne gestärkt werden, damit ein gutes Leben und Wohnen in Stadt und Land zukünftig gesichert ist. Die Förderziele und -inhalte werden bei dem zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen neuen Programm grundsätzlich beibehalten. Wir haben jetzt zusätzliche Förderanreize für barrierefreies Bauen, insbesondere für Maßnahmen im Bestand, gesetzt. Wesentliche Änderungen sind, dass Vorhaben auch dann gefördert werden können, wenn diese mindestens drei Wohnungen umfassen; bisher lag die Grenze bei vier. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 250 Euro je Quadratmeter, maximal jedoch 40 % der

förderfähigen Kosten.

Darüber hinaus kann ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 5.000 Euro der nachgewiesenen Kosten je Wohnung gewährt werden für jede neu gebaute Wohnung, die den Vorgaben der DIN 18040 Teil 2 zur Barrierefreiheit entspricht, bzw. für jede Wohnung bei Vorhaben im Bestand, bei der diese Vorgaben berücksichtigt werden.

Reine Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sind nicht mehr eigenständig förderfähig, sondern im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen wie Umbau, Ausbau und Erweiterung. Die Obergrenze für die förderfähige Wohnfläche bei selbstgenutztem Wohneigentum wurde im Einklang mit den anderen Programmen der sozialen Wohnraumförderung auf 145 Quadratmeter festgelegt.

Zu Frage 3: Zunächst möchte ich kurz auf die Verbesserungen zum Jahresbeginn 2017 eingehen. Bei der Mietwohnungsbauförderung haben wir insbesondere die Grunddarlehensbeträge erhöht. Ein neues, besonders nachhaltiges alternatives Förderangebot mit einer Bindungsdauer von 25 Jahren wurde eingeführt, der Anwendungsbereich der Tilgungszuschüsse ausgedehnt und erhöht.

Ich komme nun zur Entwicklung. Die Mietwohnraumförderung kommt zunehmend in Gang. Zum 31. August 2017 hatten wir eine Nachfrage – dies beinhaltet Zusagen sowie noch zu bearbeitende Anträge – bezüglich der Förderung des Baus von 750 Mietwohneinheiten mit einem Fördervolumen von 72,6 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahreszeitraum belief sich die Nachfrage auf 591 Wohnungen. –

Zudem haben wir zum Januar 2017 beim Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen den Zuschuss erhöht. Bei der Förderung konnten bis Ende 2017 bereits 90 Wohneinheiten gefördert werden, ein deutliches Plus gegenüber 2016 mit Zusagen für nur 38 Wohneinheiten.

Bei der Modernisierung von Mietwohnungen haben wir zum Jahresbeginn 2017 Tilgungszuschüsse eingeführt. Die Nachfrage hat sich gut entwickelt, nämlich zum 31. August 2017 auf 251 Wohneinheiten, im Vorjahreszeitraum 135 Wohneinheiten.

Bei der Förderung der Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum haben wir zum Jahresbeginn eine Zinsverbilligung der ISB-Darlehen um einen Prozentpunkt eingeführt. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten zudem seit Jahresbeginn zusätzlich Tilgungszuschüsse in Höhe von 15 % der ISB-Darlehen, maximal 6.000 Euro. Die Förderzahlen sind infolgedessen angestiegen, nämlich bis zum 31. August 2017 für 219 Wohneinheiten, im gleichen Vorjahreszeitraum waren es 128 Wohneinheiten.

Zu Frage 4: Das von mir im Oktober 2015 ins Leben gerufene Bündnis soll insbesondere dazu beitragen, mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Zielgruppen in angemessener Qualität bei gleichzeitig steigenden qualitativen Anforderungen neu zu schaffen. Zu den Anforderungen gehören insbesondere generationengerechtes, barrierefreies, gemeinschaftliches sowie energieeffizientes Wohnen. Darüber hinaus soll das Bündnis dazu beitragen, bestehenden

bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und sozialverträglich weiterzuentwickeln und dabei innovatives und nachhaltiges Planen und Bauen zu sichern und – das ist mir besonders wichtig – auch einen Beitrag dazu leisten, dass wir in den Quartieren eine sozial ausgewogene Durchmischung haben. Wir sind bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, wie ich finde, auch dank des Bündnisses auf einem sehr guten Weg.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeswehrzentralkrankenhauses in Koblenz und Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Integrationskurs der Euroschule Mainz. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Köbberling.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe zwei Zusatzfragen. Ich wüsste gern, wie eigentlich die Rolle der Kommunen in dem Bündnis für bezahlbares Wohnen aussieht und wie die Programme in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Im Bündnis selbst sind die kommunalen Spitzenverbände beteiligt, was auch sehr wichtig ist. Eine der zentralen Fragen in dem Bündnis ist, wie es gelingt, Bauland zu aktivieren. Das geht nur gemeinsam mit den Kommunen. In den entsprechenden Arbeitsgruppen haben auch die Kommunen die Federführung übernommen.

Darüber hinaus sind auch einzelne Städte – insbesondere mit besonders angespannten Wohnungsmärkten – in dem Bündnis vertreten. Dies sind insbesondere die Städte Mainz, Trier, Landau und Speyer, und das sind auch diejenigen, die immer wieder einmal als Schwarmstädte bezeichnet werden, die ihre unmittelbare Expertise in das Bündnis einbringen und natürlich auch ein besonderes Interesse daran haben, wie sich beispielsweise die Förderkonditionen weiterentwickeln. Die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist also an dieser Stelle sehr gut.

Die Werbung für das Bündnis bzw. die Förderkonditionen in der Öffentlichkeit macht primär die ISB, die sie auf ihren Wegen – insbesondere über ihre Homepage, ihre Beratung und ihre Zusammenarbeit mit den Hausbanken – bekannt macht. Aber die ISB führt auch eine Vielzahl von Veranstaltungen vor Ort durch, um Menschen und vor allen Dingen Investoren auf diese neuen Programme aufmerksam zu machen. Es bedarf natürlich einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit, um beispielsweise Investoren davon zu überzeugen, dass es sehr wohl ein gut gangbarer Weg sein kann, bei Neubaumaßnahmen auch sozial geförderte Wohnungen vorzusehen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wansch.

Frau Ministerin, Sie sprachen am Beispiel des selbstgenutzten Wohneigentums an, dass die Förderung abhängig ist von Einkommensgrenzen. Können Sie am Beispiel einer Familie mit zwei Kindern darstellen, wie sich diese Einkommensgrenze darstellt?

In der Wohnungsbauförderung gibt es prinzipiell zwei maßgebliche Grenzen, nämlich nach § 13 Landeswohnraumförderungsgesetz 10 % über der Einkommensgrenze und 60 % über der Einkommensgrenze. Beim Wohneigentum reden wir über die zweite genannte Grenze, also 60 % über der Einkommensgrenze nach § 13 des Landeswohnraumförderungsgesetzes.

Um es Ihnen an einem Beispiel deutlich zu machen: Bei einem 4-Personen-Haushalt – zwei Erwachsene, zwei Kinder – liegt die Einkommensgrenze bei 54.720 Euro. Wenn man versucht, dies in ein Jahresbruttoeinkommen umzurechnen – was natürlich immer auch noch von der spezifischen Situation abhängig ist –, kommt man auf ungefähr 79.000 Euro.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Huth-Haage.

Frau Ministerin, wie bewerten Sie denn den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Ihrer Initiative vom September dieses Jahres und dem Antrag der CDU-Fraktion vom 6. Juni dieses Jahres mit dem Titel „Starke Familien – Wohnraumförderung für Familien ausbauen“, in dem es doch auffällige Überschneidungen gibt, beispielsweise beim Tilgungszuschuss?