Das heißt, fast alle Menschen sind in Deutschland inzwischen online. Natürlich schauen auch viele nur noch online Fernsehen. Das klassische Fernsehen nimmt nicht ab in seiner Bedeutung, aber die anderen Dienste nehmen zu. Deswegen können wir auch nicht beim öffentlichrechtlichen Rundfunk – das ist nicht nur in dem Bereich so, sondern auch beim privaten Rundfunk so – solche Einschränkungen machen, die dann keine Konkurrenz mehr zulassen. Das heißt, wir müssen das öffentlich-rechtliche Fernsehen und den Rundfunk genau so ertüchtigen, an der öffentlichen Debatte teilzunehmen wie die Privaten auch.
Die bisherigen Vorgaben, die Sieben-Tage-Regel, dass man nach sieben Tagen den Beitrag aus dem Internet nehmen muss, stellen eine Benachteiligung für die ÖffentlichRechtlichen dar. Natürlich haben diese auch gewisse Vorteile, die Gebührenfinanzierung beispielsweise. Aber wir wollen auch innerhalb von acht, neun oder zehn Tagen noch wissen, was vorher im Fernsehen gelaufen ist und wollen es anschauen können. Wir wollen uns informieren können. Das ist der Bildungs- und Informationsauftrag, dem wir nur gerecht werden können, wenn wir diese Dauer ausweiten.
Deswegen halte ich es für sehr wichtig, dass die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hat, darüber zu reden – eine konkrete Regelung wurde noch nicht vorgeschlagen –, wie man diese Möglichkeiten erweitern kann, sodass es im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rundfunk weiterhin zum richtigen Verfolgen des Bildungs- und des Informationsauftrags kommen kann.
Es gab dann – das gibt es öfter im Rundfunk – einen gewissen Störfunk, der wohl aus Sachsen-Anhalt kam.
Dieser Störfunk hat zunächst einmal behauptet, man bräuchte die ARD-Sender als gemeinsame Sendeanstalt nicht mehr, es würde reichen – wahrscheinlich in SachsenAnhalt –, wenn MDR zu sehen sei.
Jetzt hatten sich gerade im Osten die Menschen sehr gefreut, dass sie frei Fernsehen und viele Sender empfangen können.
Früher gab es nur den Schwarzen Kanal. Ich glaube, deswegen ist es eine schräge Debatte, wenn wir das regional zuordnen würden.
Ich halte es für falsch, Einschränkungen zu machen. Ich halte es für richtig, und die Grünen halten es für richtig, dass wir eine möglichst breite Pluralität und nicht nur einen Sender, nämlich ZDF, sondern insgesamt bundesweit andere Sender haben, auch bei den Öffentlich-Rechtlichen; denn es wäre falsch, nur einen öffentlich-rechtlichen Sender sozusagen gegen die Privaten zu setzen.
Deswegen ist die Pluralität bundesweit wichtig. Wir sind sehr stolz, dass wir landesweit und regional gute Sender haben und bei uns der SWR die regionale Berichterstattung übernimmt. Das machen auch andere Rundfunk- und Fernsehanstalten.
Ich bin Mitglied der Landesanstalt für Medien und Kommunikation (LMK), die den privaten Rundfunk näher betrachtet. Wir kämpfen immer darum, dass es regionale Berichterstattungen auch bei den Privaten gibt. Deswegen ist beides wichtig:
dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk regionale Berichterstattung macht, damit auch die Privaten sozusagen in Konkurrenz gezwungen sind, hier auch eine Berichterstattung vorzunehmen. Wir halten es für richtig, dass Informationen auf allen Ebenen fließen.
Es ist ein weiterer Punkt erörtert worden, nämlich das Verbot der presseähnlichen Angebote. Auch hier ist eine Konkretisierung vereinbart worden, eine Neufassung dieser Vorgaben. Das halten wir für richtig. Wir tendieren dazu, diese presseähnlichen Angebote verstärkt zu erlauben, natürlich immer in Bezug auf die Inhalte der Sendungen, die vorhanden sind. Aber es ist wichtig, dass wir auch Angebote haben,
die dann nicht nur im Fernsehen, sondern auch online zu sehen sind. Ich glaube, das ist der richtige Weg, den wir gehen.
Herr Präsident, liebe Kollegen und liebe Kolleginnen! Ich freue mich, dass diese Debatte heute auf der Tagesordnung steht. Ich will mich dafür herzlich bedanken, weil ich glaube, es ist schon wichtig, bei der derzeitigen Debattenlage noch einmal sehr deutlich zu machen, wo man eigentlich steht, was das Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk betrifft.
Für mich ist vollkommen klar, wie auch für die Kollegen in der Koalition – ich spreche für die ganze Landesregierung –, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für uns eine sehr wichtige Säule in unserer vielfältigen Medienlandschaft, und zwar neben dem sehr starken Zeitungsmarkt, übrigens der größte in Europa. Herr Weiland hat schon die Anerkennung für unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und der private Rundfunk gewährleisten im dualen System unserer Medienlandschaft den Medienpluralismus. Darauf können wir sehr stolz sein; denn die Vielfalt ist das Fundament unserer Demokratie und macht unsere Medienordnung weit über Europa hinaus zum großen Vorbild.
Unsere Demokratie braucht einen starken öffentlichrechtlichen Rundfunk, auch davon bin ich überzeugt. Ich bin bestimmt nicht immer glücklich über die Berichterstattung – da geht es mir wie Ihnen allen hier im Parlament auch –, auch bei den öffentlich-rechtlichen Medien nicht,
aber eine unabhängige Berichterstattung ist eben wesentlich für unsere Demokratie. Kritik müssen wir aushalten, wenn sie sauber recherchiert ist, wenn Meinung und Bericht nicht vermischt werden und Pluralität gewährleistet ist.
Ich halte es für ein Spiel mit dem Feuer, wenn der öffentlichrechtliche Rundfunk als Staatsfunk bezeichnet wird.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als Gegenentwurf zum Propagandarundfunk der Nazis etabliert, und zwar von den Alliierten.
Die Nazis hatten die Medien gleichgeschaltet und den Rundfunk zentralisiert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist daher genau das Gegenteil. In Deutschland können wir uns glücklich schätzen, dass wir eine freie Presse, freie Medien und eine Medienvielfalt haben. Und die Medienvielfalt – ich habe es vorhin betont – ist ein wichtiger Bestandteil, eine wichtige Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Darüber bin ich sehr, sehr froh.
Herr Braun hat darauf hingewiesen, dass es ab und zu einmal Störfeuer in der Runkfunkkommission gibt. Vor einiger Zeit hatten wir die CSU mit ihrem Vorschlag, das ZDF abzuschaffen, jetzt hatten wir Sachsen-Anhalt mit dem Vorschlag, die Tagesschau zum Teil abzuschaffen. Ich kann aber trotzdem auch berichten, dass es nicht die Mehrheit in der Rundfunkkommission oder in der Ministerpräsidentenkonferenz ist, sondern wir insgesamt immer der Auffassung sind, dass wir mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine wichtige Säule haben.
Deshalb mein zweiter Punkt: Daraus resultierend haben wir zum einen Verantwortung in der Medienpolitik, und zum anderen haben natürlich auch die Anstalten Verantwortung zu übernehmen. Diese Verantwortung tragen sie zurzeit, indem sie sehr intensiv bei der Arbeitsgruppe „Struktur und Auftrag“ mitwirken. Das ist ein Auftrag, den die Ministerpräsidenten den öffentlich-rechtlichen Anstalten gegeben haben, um effizienter zu werden und Doppelstrukturen abzubauen, all das, was wichtig ist, um letztendlich den Beitrag perspektivisch weiter zu stabilisieren.
Ich möchte das auch hier noch einmal sagen: Die Intendanten haben einen sehr guten Vorschlag gemacht. 1,5 Milliarden Euro werden dadurch eingespart, allerdings „nur“ 500 Millionen Euro als strukturelle Einsparung und nicht als Einmaleinsparung. Deswegen haben wir als verantwortliche Ministerpräsidenten ganz klar gesagt, dass auch weiterhin daran gearbeitet werden muss. Das tun die Anstalten, das tut die Rundfunkkommission, und das tun die Ministerpräsidenten. Wir hoffen, dass wir bis Ende Januar ein entsprechendes Ergebnis haben.
Das ist der eine Punkt. Warum ist das wichtig? – Das ist wichtig, weil die Akzeptanz des Beitrags ein wichtiges Wesensmerkmal ist, um die Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu bewahren. Deshalb betone ich es noch einmal: Seit 2009 gibt es Beitragsstabilität. 2015 wurde der Beitrag gesenkt. Demnächst haben wir das Jahr 2020. Bis dahin soll Beitragsstabilität gewährleistet sein, und dann muss die Kommission, die übrigens auch eine unabhängige ist, zur Feststellung der Einnahmesituation der Anstalten feststellen: Gibt es einen zusätzlichen Bedarf, der über Beiträge abgedeckt wird? –
Danach werden sich auch die politisch Verantwortlichen damit befassen, ob man den Beitrag erhöhen muss oder nicht.
Meine sehr verehrten Herren und Damen, deshalb ist es sehr, sehr, sehr vereinfacht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer nur im Beitragszusammenhang zu sehen,
ohne auch diese komplexe Situation zu erörtern. Dass Deutschland eine vielfältige Medienlandschaft hat, hat auch damit zu tun, dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, der beitragsgestützt ist. Der wiederum ist von der Solidarität aller Haushalte abhängig, damit wirklich dieses umfassende Angebot, das zu bringen der öffentlichrechtliche Rundfunk verpflichtet ist, tatsächlich gewährleistet werden kann. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir uns zumindest in der Ministerpräsidentenkonferenz und auch hier in großen Teilen sehr sachlich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Der dritte wichtige Punkt ist, dass auch wir Verantwortung in der Medienpolitik tragen. Das Nutzerverhalten – das ist von vielen gesagt worden – vor allem von jungen Leuten hat sich vollkommen verändert. Es ist kaum mehr vorstellbar, dass man Nachrichten oder Informationen abends im Wohnzimmer nach der Schule oder sonst wo sieht, sondern man schaut unterwegs aufs Smartphone, im Auto, was auch immer. Deshalb ist es doch klar, wenn wir auch in Zukunft wollen, dass wir einen wirkungsvollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, müssen wir diese künstlichen Grenzen auflösen, die zurzeit dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Angebote nicht oder nicht ausreichend online stellen kann.
Meine Damen und Herren, ich bin deshalb sehr froh darüber, dass wir auf der Ministerpräsidentenkonferenz jetzt beschlossen haben, dass es auf jeden Fall zur Abschaffung der Sieben-Tage-Regelung kommen wird und nur noch die nähere Konkretisierung bestimmt wird, und zwar im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – das ist im Januar –, und es auf jeden Fall dazu kommen wird, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglicht wird, mehr Onlineangebote zu machen, und dabei das Verbot der presseähnlichen Angebote natürlich erhalten bleibt.
Dazu vielleicht noch zwei Punkte: Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, dass natürlich die Onlineangebote der Anstalten nicht textlastig sein dürfen, sondern sie brauchen einen audiovisuellen Schwerpunkt. Das unterscheidet sie dann am Ende von den Onlineangeboten der Verlage. Dazu, dass sich die Verlegerinnen und Verleger im Moment wirklich beschweren und teilweise auch Worte wählen, die ich aus meiner Sicht nur ein ganzes Stück zurückweisen kann, weil sie nicht gerechtfertigt sind,
kann ich nur sagen, selbstverständlich achten wir darauf, dass die Abgrenzung auch in Zukunft gegeben ist. Es kann aber auch nicht sein – das sage ich auch an die Verleger sehr ernsthaft –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk jetzt eingepfercht wird und nicht in der Lage ist, auch Onlineangebote zu machen. Ansonsten können wir das Öffentlich-Rechtliche nämlich eigentlich abschalten, weil es ohne Onlineangebote keine Zukunft für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Fernsehen geben wird.
Meine sehr verehrten Herren und Damen, insofern freue ich mich darauf, dass wir mit dem 21. und 22. Rundfunkän
derungsstaatsvertrag tatsächlich auch die Modernisierung der Angebote möglich machen. Mir wäre lieber gewesen, wir hätten das Thema „Sieben-Tage“ und auch die Onlineangebote schon jetzt geregelt. Das haben aber die CDU-geführten Länder in Teilen leider verhindert. Ich bin aber froh, dass es trotzdem eine klare Verabredung gibt. Bei dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es um einen Modernisierungsstaatsvertrag, in dem auch Plattformregulierung und ähnliche Dinge geregelt werden. Ich glaube, dann stellen wir wirklich die Weichen, dass die Öffentlich-Rechtlichen diesen Auftrag auch weiterentwickeln können und auch dem gerecht werden, was wir alle erwarten können, nämlich sehr gute Angebote, gute Information, und das auch so, dass sie dem Nutzerverhalten von heute gerecht werden können.