energiearm und zu passiv. Wir erwarten als Demokraten, dass die Landesregierung bei der Diskussion um Verfassungsfragen unser Länderparlament intensiv und umfassend mit einbezieht.
Hier wünsche ich mir ein bisschen mehr Selbstvertrauen der Ampelfraktionsführung gegenüber der Landesregierung. Vonseiten der AfD-Fraktion wird es in dieser Frage keinen Blankoscheck geben.
Meine Herrschaften, es gibt eine gute Faustregel: Solange die geringsten rechtlichen Zweifel bestehen, sollten wir nichts beschließen.
Ich meine den Antrag. Wir freuen uns auf konstruktive und ergiebige Gespräche. Eine Zustimmung der AfD-Fraktion zu dem Antrag ist nicht ausgeschlossen.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Kusel. Herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gesamten Autobahnstrecken innerhalb der Bundesrepublik Deutschland belaufen sich auf rund 13.000 Kilometer. Dies entspricht gerade einmal 6 % des gesamten Straßennetzes. Dennoch wird die enorme Wichtigkeit dieser Bundesfernstraßen durch ihre Auslastung belegt.
Trotz des geringen Anteils am Straßennetz läuft über die Autobahn ein Drittel des Auto- und Lkw-Verkehrs. Diese Zahlen verdeutlichen eindrucksvoll die besondere Bedeutung des Autobahnnetzes für Deutschland.
Die Entscheidung der geschäftsführenden Bundesregierung, die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen wiederzuerlangen, fußt auf Befürchtungen seitens des Bundes. Dort geht man davon aus, dass einige Länder nicht in der Lage wären, ihrem Verwaltungsauftrag nachzukommen. Die Realität ist aber, dass bürokratische Hürden und Regulierungen es den Ländern erschweren, schnelle Planungsund Bauverfahren voranzutreiben.
Ab 2021 soll sich nach dem Beschluss der Großen Koalition eine bundeseigene GmbH gründen, die mit bis zu zehn regionalen Töchtern die Zuständigkeit für die Autobahnen erlangen würde. Laut des ehemaligen Bundesverkehrs
Durch die geplante Finanzierung durch Steuermittel und Einnahmen der geplanten Maut erhofft man sich einen reibungslosen Ablauf. Finanzierungs- und Umsetzungspläne sollen zu Zwecken der Transparenz und Effizienz für fünf Jahre erstellt werden. Ob diese Bundesautobahngesellschaft nun kommt oder nicht, ist auch von der nächsten Bundesregierung abhängig.
Ein Punkt, der für die gesamte Koalition sehr wichtig ist, ist die Zusicherung des Erhalts der Arbeitsplätze im Bereich der Autobahnverwaltung. Ein Stellenabbau würde aus unserer Sicht falsche Signale setzen und einem effizienten Handeln entgegenwirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werbe nicht nur als gebürtiger Montabaurer und überzeugter Westerwälder für den Standort Montabaur; denn mit dem Autobahnamt Montabaur haben wir in Rheinland-Pfalz ein Amt mit einer herausragenden strategischen Lage.
Frau Kollegin Wieland und Herr Kollege Oster haben das vorhin schon erwähnt. Durch die Nähe zu NordrheinWestfalen, zu Hessen und vor allen Dingen auch zur A 3, A 48 und A 61 wäre es nur eine logische Konsequenz, das Autobahnamt im Zuge der Umstrukturierung weiter zu nutzen. Der Standort wäre für eine der zehn geplanten Tochtergesellschaften optimal. Bestehende Strukturen und die vorteilhafte Lage könnten somit effizient weiter genutzt werden.
Als Ampelkoalition fordern wir deshalb geschlossen die Landesregierung dazu auf, sich aktiv für die Erhaltung des Standorts Montabaur in Form einer Tochtergesellschaft einzusetzen. Ein allerdings nicht zu vernachlässigender und wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der geplanten Autobahngesellschaft ist die mit ihrer Gründung verbundene rechtliche Problematik. Das FernstraßenbundesamtErrichtungsgesetz sieht vor, dass Länder die Wiedererlangung der Verwaltungsaufgaben beim Fernstraßenbundesamt beantragen können.
Wir sind uns innerhalb der Koalition einig, dass rechtliche Eventualitäten im Voraus geklärt werden müssen, um teure Fehler zu vermeiden. Hierbei begrüßen wir die Forderung des Bundespräsidenten, die Rechtslage zeitnah zu klären.
Für uns als Koalition ist es besonders wichtig, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für die Klärung verfassungsrechtlicher Zweifel einsetzt und den Landtag hierüber unterrichtet. Sollte die Bundesautobahngesellschaft, die wir in der derzeit geplanten Form dem Grunde nach allerdings ablehnen, kommen, müssen Regeln gewahrt bleiben.
Die Bundesautobahn und die Gesellschaft dürfen nicht veräußert werden, wodurch sie an die Staatlichkeit gebunden bleiben würden. Des Weiteren sollen sich die Autobahngesellschaften und ihre Tochtergesellschaften nicht eigenständig verschulden und keine Kredite aufnehmen dürfen.
Wir sind gespannt, wie sich die Pläne der neu zu gründenden Gesellschaft entwickeln. Dies werden wir kritisch begleiten. Für uns ist es dabei von hoher Priorität, dass der Standort Montabaur erhalten bleibt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dadurch Sicherheit erhalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie Ihnen sicher bekannt ist, waren wir Grünen sehr skeptisch gegenüber der Gründung einer Bundesautobahngesellschaft, wie sie von der Bundesregierung gewünscht und im Rahmen der Neuordnung der BundLänder-Finanzbeziehungen im Dezember 2016 als Gesamtpaket geschnürt wurde.
Wenn ich mir die rechtlichen Unsicherheiten, über die die Kollegen heute schon gesprochen haben, anschaue, dann fühle ich mich – und fühlen wir uns – darin bestätigt. Über die Effizienz einer solchen zentralen Bundesgesellschaft, die die Regie über die gesamte Planung, den Bau, den Erhalt und den Betrieb hat, lässt sich trefflich streiten, wenn man die „Erfolge“ des Bundes bei der Verwaltung des Schienennetzes oder der Wasserstraßen ansieht. Auch dies wird zentral verwaltet. Stichwort Moselschleusen. Dort geht es nicht voran. Auch was die Schienenwege angeht, müssen wir feststellen, dass wir großen Nachholbedarf haben.
Insofern frage ich mich, wo der Mehrwert ist, wenn man jetzt die Bundesautobahngesellschaft als GmbH in Berlin zentriert. In diesem Prozess ist mir auch aufgestoßen, dass ich eigentlich keinen Prozess gesehen habe. Man hätte durchaus untersuchen können, wie es in den verschiedenen Ländern läuft und welche Argumente es tatsächlich dafür gibt, die Autobahngesellschaft zentral in Berlin anzusiedeln. Nach meiner Kenntnis hat eine solche Untersuchung aber nie stattgefunden. Deswegen bleibt bei uns schon ein Stück weit das Gefühl, man wollte Macht an sich reißen. Mir konnte bisher nicht plausibel erklärt werden, worin der Mehrwert bestehen soll.
Die Entscheidung ist aber gefallen, und wir müssen jetzt damit umgehen. Wie gesagt, es gibt massive rechtliche Bedenken. Deshalb wollen wir, dass sich die Landesregierung in angemessener Weise über den Bundesrat dafür einbringt, dass die Klärung dieser Bedenken zügig in die Wege geleitet wird. Stehen Sie also ruhig der Bundesregierung über den Bundesrat auf den Füßen.
Teil der Reform ist auch, dass es insgesamt zehn Tochtergesellschaften geben soll, die dieser bundeseigenen GmbH angehören. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das jetzige
Autobahnamt Montabaur als Sitz einer der zehn Tochtergesellschaften ausgewählt wird. Wir haben dort – das ist schon mehrfach ausgeführt worden – eine unserer Ansicht nach gut funktionierende Organisationseinheit mit derzeit 140 Beschäftigten. Wir sind der Ansicht, es würde dem Steuerzahler viel zu teuer zu stehen kommen, wenn diese zehn regionalen Töchter jeweils komplett irgendwo neu eingerichtet werden müssten. Das ist mit Sicherheit Quatsch.
Am Autobahnamt in Montabaur hängen auch 13 Autobahnmeistereien. Jeder, der – wie ich auch – im ländlichen Raum wohnt, weiß, dass es wichtig ist, auch im ländlichen Raum in nicht allzu weiter Ferne diese Art von Autobahnmeistereien zu haben. Deswegen wollen wir – auch wenn es nicht explizit in dem Antrag steht, aber die Meistereien sind mit gemeint – die Landesregierung bitten, sich für das Autobahnamt und die bewährten Strukturen hier in Rheinland-Pfalz einzusetzen.
Besten Dank. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal darf ich mich herzlich dafür bedanken, dass wir Gelegenheit haben, uns klar zu dem wichtigen Thema der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und der Standorte ihrer Tochtergesellschaften zu positionieren.
Fast sieben Jahrzehnte lang haben die Länder, hat Rheinland-Pfalz die Autobahn für den Bund verwaltet, also geplant, gebaut, erhalten, unterhalten und betrieben. Spätestens zum 1. Januar 2021 wird diese Aufgabe nun auf den Bund übergehen. Der Bund hat sich damit eine der umfassendsten Verwaltungsreformen überhaupt vorgenommen. Mit der Bundesautobahngesellschaft soll, wie die Gesetzesbegründung ausführt, die Effizienz der Verwaltung gesteigert werden. Eine Untersuchung zur Ineffizienz der Auftragsverwaltung oder Analyse möglicher Lösungsmöglichkeiten, die als Basis dieser Reform dienen könnten, hat der Bund allerdings bis heute nicht vorgelegt. Auch die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und der Schienenwege zeigt keinesfalls, dass eine alleinige Zuständigkeit des Bundes ein Garant für ein leistungsfähiges Verkehrsnetz ist.
Wenn wir hier Verkehrsdebatten führen, wird gern von der Opposition der Eindruck erweckt, als würden die Länder hinterherhinken und als hätte der Bund eine ideale Ausgangssituation, wenn er sich in eigener Zuständigkeit um Verkehrswege kümmert. Ich erinnere nur einmal daran, wie wir darauf warten, dass der Bund seine Planungskapazitäten bei der Bundeswasserstraßenverwaltung auch nur ansatzweise in dem Maße aufstockt, wie wir das bei
Ich sage das hier ganz selbstbewusst, weil wir das, was Sie von uns einfordern, bereits umsetzen: 76 zusätzliche Ingenieure – wir haben heute schon darüber gesprochen –, Aufstockung der Mittel, Ertüchtigung der Planungskapazitäten. – Das fordern Sie selbstbewusst ein und erwecken den Eindruck, als würde unter Ihrer Regierungsverantwortung in Berlin – Sie stellen ja den Bundesverkehrsminister – Gleiches in eigener Zuständigkeit getan. Allein die Realität, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine andere. So wie bei uns findet dort kein Aufbau der Planungskapazitäten statt.
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Sie sind aber hier der Minister! – Zuruf aus dem Hause: Ach Gott! – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Hören Sie doch einfach mal zu! – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU – Zurufe von der SPD: Ach Gott, ach Gott, ach Gott! Das war eine Drohung! – Unruhe im Hause)
Herr Kollege Baldauf, ich habe damit kein Problem. Sie können das gern hier machen. Ich sage Ihnen nur ganz selbstbewusst, man kann an diesem Beispiel sehen, dass wir jedenfalls im Vergleich zu dem, was die Länder im Bereich der Straßenverwaltung tun, und dem, was der Bund in seiner Zuständigkeit im Bereich der Wasserstraßenverwaltung tut, aufzeigen können, dass der Bund hinter der Leistungsfähigkeit der Länder zurückliegt und eben nicht voraus ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.