Liebe Frau Becker und liebe Kollegen aus der Regierungskoalition! Ich muss wirklich befremdlich feststellen, dass offensichtlich jede Meinungsäußerung der Opposition per se einmal skandalös ist,
Ich glaube, Sie haben die Rolle der Opposition nicht so ganz verstanden oder wollen es nicht verstehen.
Liebe Frau Präsidentin, verehrte Kollegen, wenn im vorliegenden Antrag für die heutige Debatte vom Chaos beim MDK die Rede ist, dann sprechen wir über die personellen Querelen natürlich genauso wie über die personelle Ausstattung und über die alltäglichen Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung des MDK. Das alles war natürlich bereits Gegenstand der Aktuellen Debatte im Rahmen der 42. Plenarsitzung am 25. Oktober diesen Jahres auf Antrag meiner Fraktion.
Wir können nun – lassen Sie mich diese Spitze einmal bringen – natürlich jedes Thema mehrfach auf die Tagesordnung setzen, damit auch jede Fraktion zu jedem Thema mindestens einmal zuerst sprechen darf. Aber egal, ich respektiere das selbstverständlich. Der Antrag der CDU ist uns auch willkommen.
Ich möchte aber deshalb gar nicht zu sehr ins Detail gehen, sondern möchte einfach noch einmal nüchtern zusammenfassen. Da wären zum einen die anhaltenden personellen Querelen. Seit ganzen vier Jahren ist die Position des Geschäftsführers des MDK verwaist. Vier Jahre! Das ist eine Legislaturperiode im Deutschen Bundestag.
Es waren vier Jahre gekennzeichnet von internen Zerwürfnissen, rechtlichen Auseinandersetzungen und Strafanzeigen, eine nicht enden wollende Farce, die nur Geld, Kraft und Nerven gekostet hat.
Zum anderen haben wir die personelle Ausstattung des MDK. Diese personelle Ausstattung insbesondere im Bereich der Pflegegutachter hatte der Personalrat in einem Brandbrief am 9. Mai 2016 – wir sprechen von 2016, nicht von 2017 – an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie als unzureichend bezeichnet. Damit wären wir bei den alltäglichen Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung.
Laut Antwort des Ministeriums vom 30. Oktober 2017 auf die entsprechende Kleine Anfrage betrug die Gutachtenlaufzeit beim MDK im Monat August 2017 ganze 84,8 Kalendertage bei einer vorgesehenen Regelfrist von 25 Arbeitstagen.
gere Bearbeitungszeit mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und damit verbundenen neuen Gutachtenverfahren zum 1. Januar 2018 verbunden sein könnte, die für den MDK offensichtlich eine dramatische Herausforderung darstellt.
Natürlich kann man auch darauf hinweisen, dass die vorgesehene Regelfrist von 25 Tagen noch bis Ende des Jahres ausgesetzt ist. Das ist bekannt. Aus Sicht der betroffenen Patienten ist dieser Hinweis allerdings wenig hilfreich, meine Damen und Herren.
Hier hätte man durchaus besser vorbereitet sein können. Ich muss dem Kollegen Wäschenbach durchaus zustimmen, wenn er in diesem Zusammenhang in der 42. Plenarsitzung kritisiert hat, dass diesbezügliche Fragen nur unzureichend beantwortet und entsprechende Warnungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das kann man feststellen.
Was uns nun zur Verantwortung der Landesregierung oder zum Organisationsversagen führt, wie es die antragstellende Fraktion bezeichnet hat, kann man sagen, wenn hoheitliche Aufgaben auf selbstständige Rechtsträger übertragen werden, wie dies beim MDK der Fall ist, dann beinhaltet das selbstverständlich auch die Verpflichtung des Übertragenden, durch geeignete Maßnahmen eine ordnungsgemäße Erledigung dieser Aufgabe sicherzustellen, meine Damen und Herren.
Das nennt man Verantwortung. Dieser Verantwortung sind Sie eben nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen. Das ist das, was die Opposition kritisiert. So führt es auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtags in seiner gutachtlichen Stellungnahme zu Umfang und Grenzen der Aufsicht des Ministeriums über den MDK aus. Wir sind der festen Meinung, dass man seitens des verantwortlichen Ministeriums und seitens der Ministerin dieser Verpflichtung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nicht nachgekommen ist.
Ich denke – das habe ich auch im Rahmen der 42. Plenarsitzung hinreichend deutlich gemacht –, das Chaos beim MDK ist in jedem Fall auch Ihr Fehler, Frau Ministerin. Aus dieser Nummer kommen Sie nicht heraus.
Vielleicht wäre es hier und heute der richtige Schritt, diesen Fehler endlich einmal einzugestehen und nicht mehr drumherum zu reden. Auch das gehört zur Größe einer Parlamentarierin und einer Ministerin.
Wenn wir im Rahmen der heutigen Aktuellen Debatte auch darüber sprechen, dass das Chaos beim MDK exemplarisch für das fortgesetzte Organisationsversagen der Ministerin steht, dann fällt einem auch auf, dass der MDK kein Einzelfall ist.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie es mich kurz machen. Im Oktober-Plenum hat die FDP-Fraktion bereits ihre Position dazu geäußert. Ja, wir stehen immer noch dazu, dass die Veränderungen im Gesundheitssystem ohne einen gut aufgestellten MDK nicht zu bewältigen sind und dieser daher seiner Verantwortung nachkommen muss, weil die Bürgerinnen und Bürger einen berechtigten Anspruch darauf haben, dass ihre Anträge in der gesetzlichen Frist bearbeitet werden. Daher müssen Geschäftsführung und Verwaltungsrat ihren Verpflichtungen nachkommen.
Der MDK unterliegt der Selbstverwaltung und ist damit zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten verpflichtet. Hierfür ist die Schaffung von ordentlichen Strukturen und einem leistungsfreundlichen Klima aus unserer Sicht erforderlich.
Aber ebenso stehen wir Freien Demokraten zu unserer Aussage und unserer Auffassung, dass wir in diesem Hohen Hause nicht über Qualitäten, Arbeitsverhältnisse oder einzelne Personen sprechen, gerade dann, wenn sie nicht hier sind oder sich nicht dazu äußern können.
Da der Rechtsstreit zwischen dem MDK und seinem entlassenen Geschäftsführer noch anhält und darauf zu warten ist, ob und wie eine Einigung erzielt werden kann, erlauben wir uns hierzu heute keine Stellungnahme.
Wir können sagen, den Titel der CDU sehen wir in dieser aktuell eingebrachten Debatte als nicht ganz gerechtfertigt, weil es unserer Ansicht nach keine neuen aktuellen Erkenntnisse gibt, und wir vermuten, dass der Antrag eingereicht wurde, um zu versuchen, der Ministerin „eine mitzugeben“. Mehr ist heute hierzu nicht zu sagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch mir kommt es heute ein bisschen vor wie: Und täglich grüßt das Murmeltier. – Schon wieder steht
das Thema MDK auf der Tagesordnung. Aber auch ich kann die Aktualität in dieser Weise nicht nachvollziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nicht abstreiten, dass der MDK leider selbst viel zu viele Anlässe für eine Beschäftigung geliefert hat. Aber ich erkenne auch eine gewisse Obsession der Opposition bei diesem Thema, die aber wohl in erster Linie dem Versuch geschuldet ist, dass man immer wieder versucht, durch Wiederholungen die Verantwortung der Landesregierung zu unterstellen. Dabei ist aber eigentlich zu diesem Thema, wie gesagt, in den letzten Monaten schon alles ausgeführt worden, das auch schon von allen, und zwar mehrfach.
Auch ich kann mich meinem Vorredner und meiner Vorrednerin anschließen. Der MDK steht vor großen Aufgaben und Herausforderungen durch die Änderungen in der Pflegebegutachtung. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich besonders ärgerlich, dass sich der MDK seit Jahren durch ungelöste Personalquerelen selbst blockiert. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der schnellstmöglich beendet werden sollte.
Aber die Ursachen und die Verantwortung dafür sind in erster Linie innerhalb der Selbstverwaltung des MDK und bei den Verantwortlichen in der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat zu suchen. Hier erwarten auch wir, dass alle Beteiligten endlich und sehr bald eine konstruktive und befriedigende Lösung finden.
Wie bereits vor vier Wochen erwähnt, unterstützen wir dabei auch das Ministerium in seiner angekündigten engmaschigen Aufsicht dieser Bemühungen.
In der Auseinandersetzung des MDK mit seinem freigestellten noch amtierenden Geschäftsführer würden wir uns wünschen, dass beide Parteien auf die vom Gericht angeratene gütliche Einigung zugehen und diese auch suchen. Das wäre auch im Interesse der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.
Die wiederholten Versuche der Opposition, aus diesen Vorgängen beim MDK eine Staatsaffäre zu stricken, sind aus unserer Sicht genauso durchschaubar wie verfehlt; denn die wiederholt angeführte Rechtsaufsicht hat sehr eng bestimmte Grenzen und soll – das hat Ministerin BätzingLichtenthäler bereits mehrfach betont – im Zweifel auch eingesetzt werden. Dies unterstützen wir auch als Grüne. Ich denke, wir müssen nichtsdestotrotz nicht in jeder Sitzung des Plenums oder des Ausschusses noch einmal darüber reden.