Wissen Sie, dass seit dem 13. August 2013 durch die Einführung des Absatzes 6 a in § 35 a SGB IV eine allgemeine Genehmigungspflicht für Geschäftsführungsverträge existiert? Dieser Absatz wurde extra dafür eingeführt. Seit dem 13. August 2013 bedürfen Abschluss, Verlängerung oder Änderung eines Geschäftsführungsvertrags zu seiner Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde, also auch die Auflösung des Vertrags mit Herrn Rohleder, selbst wenn man sich letztlich einvernehmlich getrennt hat. Aber darüber mussten Sie doch informiert werden, und zwar vorher, und zustimmen.
Deshalb frage ich: Sind Sie wirklich von Ihrer Rechtsauffassung überzeugt, oder führen Sie uns alle an der Nase herum? –
Sehr geehrte Frau Ministerin, rechtlich haltlose politische Drohungen, wie eine Staatsverwaltung des MDK, ersetzen nicht die Wahrnehmung Ihrer Pflichten und Verantwortung.
Ich frage mich beim Blick auf Ihre für uns nicht nachvollziehbare und über Jahre andauernde Zurückhaltung – das ist fast noch mehr als Zurückhaltung –
bei der Rechtsaufsicht gegenüber dem MDK schon: Wollen oder dürfen Ihre Prüfer nicht weiter einschreiten? –
Ich frage Sie ganz persönlich: Wollen oder dürfen Sie nicht weiter einschreiten? – Da kann man treffliche Überlegungen und Vermutungen anstellen, was dahinter stehen könnte.
Beschämenderweise häufen sich im Sozialministerium in den letzten Jahren Unwillen und oder Unvermögen.
(Beifall bei der CDU – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Die Mitarbeiter des Ministeriums so in Misskredit zu bringen! – Zurufe der Abg. Dr. Adolf Weiland und Christine Schneider, CDU)
Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenverträge mit den Leistungserbringern der Eingliederungshilfe zu schließen – ein in Deutschland einsamer und fortdauernder Rechtsverstoß. Der Rechnungshof stellte erhebliche Mehrausgaben aufgrund ebenso erheblicher Mängel in der Leistungsgewährung Ihres Landesamts an Werkstätten für behinderte Menschen fest.
In der Heimaufsicht gaben Sie als einziges Land in Deutschland die Regelprüfung auf und setzen seither auf die Regelberatung, der Sie aber keine klaren Zielvorgaben vorgeben, was wir gestern wieder gehört haben. –
Ich will jetzt auf weitere Punkte, die ich noch anführen könnte, gar nicht eingehen, aber aktuell beschäftigt uns heute dieses merkwürdige Verhalten, was Ihre Rechtsaufsicht gegenüber dem MDK angeht. Ich frage noch einmal: Unvermögen oder Unwillen, Frau Ministerin? –
Frau Ministerin, ich kann verstehen, viele Grußworte sind angenehmer als die harte Alltagsarbeit einer Sozialministerin
mit großer Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und noch mehr Verantwortung für viele hilfe- und schutzbedürftige Menschen in unserem Land. Frau Ministerin, Sie sollten sich mehr Zeit für Ihre Pflicht nehmen.
(Anhaltend Beifall bei der CDU – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Nicht so lange klatschen, Frau Klöckner muss rechtzeitig bei ihrer PK sein! 14:30 Uhr Pressekonferenz! – Zurufe der Abg. Christine Schneider und Dr. Adolf Weiland, CDU – Glocke der Präsidentin)
Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mit Spannung auf die Aktualität der Aktuellen Debatte zum MDK der CDU gewartet, habe heute Morgen noch einmal die Presselandschaft gesichtet und konnte nicht feststellen, was es Aktuelles gibt.
Lassen Sie uns uns mit den Fakten befassen. Tatsache ist, dass der alte Verwaltungsrat einen damals auskömmlichen Vertrag mit dem damaligen Geschäftsführer, Dr. Gundo Zieres, geschlossen hat. Dieser Vertrag mit Dr. Zieres befindet sich derzeit noch in der juristischen Klärung. In der Selbstverwaltung des MDK treffen Verwaltungsrat und die Geschäftsführung die Personalentscheidungen. Können diese unter den Partnern nicht geklärt werden, besteht das Recht des jeweiligen Beteiligten zu einer gerichtlichen Klärung. So ist das in einem Rechtsstaat.
Liebe geschätzte Kollegin Hedi Thelen, zu der Kündigung von Herrn Rohleder durch den aktuellen Verwaltungsrat ist es deswegen gekommen, weil das Vertrauensverhältnis zutiefst erschüttert war. Deswegen gab es einen Auflösungsvertrag. Das ist ganz normales praktisches Handeln einer Personalentscheidung.
Die Frage stellt sich heute: Ist es vielleicht die CDUFraktion, die mit dem Begriff Chaos ein Misstrauen zum MDK und zur Ministerin sät und schürt? – Denn gerade die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflegebegutachtung und damit im unmittelbaren Kontakt mit den Versicherten und in der konkreten Verantwortung für die Beitragsgelder in der Solidargemeinschaft nehmen dadurch in der öffentlichen Wahrnehmung Schaden. Dagegen verwahren wir uns als SPD-Fraktion ausdrücklich.
Liebe Kollegin Hedi Thelen, wiederholte Skandalisierungen der CDU-Fraktion und Schüren von Verunsicherung in der Bevölkerung sind kein wirksames politisches Mittel, um den Aufgaben des MDK gerecht zu werden.
(Abg. Julia Klöckner, CDU: Bei jedem Thema ist es Skandalisierung oder Verunsicherung! – Abg. Uwe Junge, AfD: Ängste schüren!)
Fest steht, die Causa Zieres wird gerichtlich geklärt werden. Aus Respekt vor dem Verfassungsorgan und den Beteiligten steht mir als Abgeordnete keine Bewertung zu,
(Beifall bei der SPD und des Abg. Thomas Roth, FDP – Abg. Julia Klöckner, CDU: Parlament und Opposition!)
zumal sich am 6. Dezember die Verhandlungspartner zu einem etwaigen Vergleich bzw. am 7. Februar zu einer gerichtlichen Entscheidung treffen werden.
Darauf und auf weitere Fakten wurde im Übrigen in diesem Jahr häufig eingegangen, zuletzt im Ausschuss am 31. August 2017 und im Plenum am 25. Oktober 2017. So weit zur Nichtaktualität der Aktuellen Debatte der CDU.
Noch einmal, meine Damen und Herren: Was ist die Aufgabe des Ministeriums und der Handlungsspielraum der Ministerin in Bezug auf die Selbstverwaltungshoheit des MDK? –
Immer wieder hat die Frau Ministerin im Ausschuss die Möglichkeiten der Rechtsaufsicht und das begleitende Moderationsverfahren erläutert. Frau Ministerin BätzingLichtenthäler kommt ihrer Aufgabe nach, und zwar wirkt sie durch eine enge Begleitung und ein Monitoring darauf hin, dass die Verantwortlichen im MDK ihrer Aufgabe gerecht werden, für die gesetzlich Versicherten in der Solidargemeinschaft die Pflegebegutachtung in angemessener Zeit sicherzustellen, sodass die Begutachtungen und die Eingruppierungen in die entsprechenden Pflegegrade erfolgen.
Bereits im Mai 2017 berichtete die Frau Staatsministerin, dass die Begutachtung des MDK in der Regelzeit bearbeitet werden konnte. Um etwaige Bearbeitungsspitzen aufgrund der Umstellung von Pflegestufen und Pflegegraden auffangen zu können, wurde Personal eingestellt und qualifiziert. Somit befindet sich Rheinland-Pfalz so wie alle anderen Bundesländer auch gerade in Bezug auf die Umstellungen vor großen Aufgaben, die es zu erfüllen gilt. Unser Land ist dabei bei Weitem kein Ausreißer. Auch darauf hat Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler im Ausschuss mehrfach hingewiesen und Stellung bezogen.
Ich komme nun zu den Begutachtungen. Alle dringlichen Begutachtungen wurden in der Umstellungsphase in der Ausnahmefrist erledigt, also im verkürzten Verfahren. Die Frau Ministerin hat gegenüber dem MDK deutlich gemacht, dass die Erwartung besteht, alle offenen Fälle zügig abzuarbeiten.
Für die dann anstehende Einstufung in Pflegegrade gilt ab Januar 2018 die reguläre Prüfungszeit der Verfahren.
Die von Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler angesetzte Sektorenprüfung Personal ist inzwischen längst durchgeführt und im Ausschuss ausgewertet worden. Es gab keine Anmerkungen seitens der Kollegen der CDU-Fraktion.
Meine Damen und Herren, ich werde in der zweiten Runde weiter fortführen. Ich sehe keine Aktualität der Aktuellen Debatte der CDU.