Protokoll der Sitzung vom 23.11.2017

(Abg. Bernhard Henter, CDU: Sie haben gar nichts gesagt im Rechtsausschuss! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Weil es Ihnen unangenehm ist!)

Herr Henter, genau deshalb, weil Ihre Fragen und die Fragen von Herrn Friedman ausschließlich darauf bezogen waren, zu skandalisieren und einen Vorfall in einen Zusammenhang zu stellen, den es nicht gibt.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das gefällt Ihnen nicht!)

Das gefällt mir nicht,

(Heiterkeit bei der AfD – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

weil das nicht dem Sachverhalt und dem Anspruch dieses Hauses entspricht.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU – Heiterkeit der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Mertin.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe deutlich gemacht, dass aus Sicht der Landesregierung kein Problem besteht, diese Themen hier zu erörtern. Ich habe auch kein Problem damit, dass eine Anhörung im Rechtsausschuss stattfindet.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Genau!)

Es ist eine wichtige Sache, die dort besprochen wird.

(Beifall bei der CDU)

Ja, der Strafvollzug ist eine wichtige Sache für diese Gesellschaft. Deswegen habe ich damit kein Problem.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Sehr gut!)

Zweitens habe ich deutlich gemacht, dass derzeit verschiedene Maßnahmen geprüft werden. Herr Abgeordneter Henter, ich neige nicht dazu, die Therapie vorzustellen, bevor ich nicht die Grundlage erarbeitet habe.

(Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: Gleichfalls!)

Insofern kann und werde ich derzeit keine weiteren Maßnahmen vorstellen. Das wäre nicht seriös und dient auch nicht einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen, die mit mir zusammen auf diesem Weg sind.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

Aber wenn Sie Gespräche mit den Personalvertretungen führen, werden Sie zumindest dort vermittelt bekommen, dass wir das, was wir derzeit tun können, auch tun. Es ist nun einmal Aufgabe der Personalvertretung, Dinge kritisch zu bewerten. Das nehme ich auch nicht weiter übel. Das gehört zu ihrem Job. Aber zu meinem Job gehört, das zu tun, was derzeit geschieht, nämlich die Struktur im Strafvollzug zu analysieren und daraus für den nächsten Doppelhaushalt die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Wenn diese Arbeit getan ist, dann kann ich Ihnen auch besser sagen, wie die Therapie dann aussehen wird.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach unserer Geschäftsordnung stehen allen Fraktionen noch einmal zwei Minuten Redezeit zur Verfügung. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Henter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Kollegin Becker, zur Skandalisierung. Ich habe in meinen Redebeiträgen den aktuellen Fall Diez heute mit keinem Wort angesprochen.

(Beifall der CDU)

Wir haben nur über die Situation im Strafvollzug debattiert.

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Generell!)

So viel zur Skandalisierung.

(Beifall der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Jeder sollte, bevor er anderen etwas vorwirft, selbst darüber nachdenken, ob er nur Schlagworte verwendet oder sich auf die Tatsachen bezieht.

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit beenden wir den zweiten Teil der Aktuellen Debatte, und wir

kommen zum dritten Thema der

AKTUELLEN STUNDE

Chaos beim MDK steht exemplarisch für das fortgesetzte Organisationsversagen der Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4639 –

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Thelen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin BätzingLichtenthäler, seit der fristlosen Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 erleben wir das Sozialministerium in der Wahrnehmung seiner Rechtsaufsicht über eben diesen MDK als wankelmütig und unsicher.

Die uns dargebotenen Verhaltensweisen reichen von einer annähernden Aufgabenverweigerung bis zur Ankündigung einer Staatsaufsicht.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, all dies dauert im Prinzip bis heute fort. Das Schlimme ist, dass die pflegebedürftigen Menschen in unserem Land wegen der verfehlten Personalpolitik des MDK viel zu lange auf ihre Begutachtung für die Pflegeversicherung warten müssen.

(Beifall bei der CDU)

Schlagzeilen über Unklarheiten und Unruhe in der Führung belasten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schaden auch dem Image des MDK.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie kennen Ihre Pflichten und Rechte gegenüber dem MDK nicht hinreichend, oder Sie wollen sie nicht kennen.

(Beifall bei der CDU)

Im Gesundheitsausschuss Ende September teilten Sie uns mit großer Enttäuschung die Auflösung des Vertrags zwischen dem MDK und dem kurzzeitigen zweiten stellvertretenden Geschäftsführer Rohleder mit. Gleichzeitig teilten Sie mit, dass Sie an nichts beteiligt waren und das so in Ordnung sei.

Sehr geehrte Frau Ministerin, das kann ich nicht fassen. Ihrer Haltung kommt daher einer glatten Arbeitsverweigerung gleich.

(Beifall der CDU)

Wann wollen Sie da einmal auf den Tisch hauen?

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Einmal auf den Tisch hauen!)

Wann nehmen Sie an einer Sitzung beispielsweise des Verwaltungsrates teil und erklären, wie Sie in Zukunft die Rechtsaufsicht wahrnehmen und was Sie von Geschäftsführung und Verwaltungsrat erwarten?

Wissen Sie überhaupt, dass Sie, das Ministerium, die Federführung der Rechtsaufsicht, die Einberufung des Verwaltungsrats verlangen können, und wenn das nicht geschieht, Sie selbst in Ihrer Funktion als Rechtsaufsicht das Recht haben, selbst den Verwaltungsrat einzuladen und auch die Sitzung zu leiten?

(Beifall bei der CDU)

Wissen Sie, dass seit dem 13. August 2013 durch die Einführung des Absatzes 6 a in § 35 a SGB IV eine allgemeine Genehmigungspflicht für Geschäftsführungsverträge existiert? Dieser Absatz wurde extra dafür eingeführt. Seit dem 13. August 2013 bedürfen Abschluss, Verlängerung oder Änderung eines Geschäftsführungsvertrags zu seiner Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde, also auch die Auflösung des Vertrags mit Herrn Rohleder, selbst wenn man sich letztlich einvernehmlich getrennt hat. Aber darüber mussten Sie doch informiert werden, und zwar vorher, und zustimmen.