Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich soll diese Menge an Geld ordnungsgemäß eingesetzt werden. Das steht gar nicht zur Debatte.
Seit dem Bericht des Landesrechnungshofes wird sich in der öffentlichen Debatte oft nur darauf konzentriert, dass in Rheinland-Pfalz 30 Millionen Euro mehr ausgegeben werden, als es in anderen Bundesländern der Fall ist. Im Zuge dessen wird den Behindertenwerkstätten vorgeworfen, sie arbeiteten deshalb unwirtschaftlich und hätten sich geweigert, sich einer Prüfung durch das Landesamt zu unterziehen. Als Lösung wird ein anlassloses Prüfrecht, ausgeübt durch den Landesrechnungshof, als die optimale Lösung vorgeschlagen.
Ich möchte zu Beginn betonen und in der Debatte klarstellen – glauben Sie mir, ich spreche aus Erfahrung –, die Behindertenwerkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle Personen, die dort tätig sind, geben jeden Tag alles, was sie können, damit die Menschen dort vor Ort ein einigermaßen normales Leben führen können.
Das Misstrauen, das diesen in der öffentlichen Debatte entgegengebracht wird, wird der Sache nicht gerecht.
Höhere Ausgaben als in anderen Bundesländern bedeuten nicht zwangsläufig, dass eine Unwirtschaftlichkeit besteht. Das kann auch bedeuten, die Qualität oder die Betreuung sind besser.
Um dieses Bild zu vervollständigen, dürfen wir nicht vergessen, dass es ein prospektives Vergütungssystem entgegen dem damaligen Kostendeckungsprinzip gibt, bei dem die Gewinne nicht zurückgefordert werden, Verluste nicht ausgeglichen werden. Das schafft Anreize für die Träger und die Werkstätten, wirtschaftlich zu arbeiten. Das Bundes
So sind die Mehrausgaben größtenteils durch einen Personalschlüssel begründet, bei den Gruppenhelfern 1:30 und beim Sozialdienst 1:90, der – ich weiß, es ist lange her – 1985 unter der damaligen CDU-Landesregierung gemeinsam mit der LIGA beschlossen und zuletzt parteiübergreifend legitimiert worden ist.
Eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfvereinbarung wurde nach unserer Erkenntnis letztmalig durch die kommunalen Spitzenverbände mit dem Verweis auf die Einführung des Bundesteilhabegesetzes abgelehnt. Wenn ich mich recht erinnere, sitzen von euren Leuten mehr drin als von unseren.
Die Ausgestaltung des Prüfrechts – das wissen wir alle – ist hoch komplex. Gerade in Bezug auf die Werkstätten sind es hoch komplexe Vorgänge. Es bringt keinem der Beteiligten etwas, wenn bei diesem Thema vorschnell irgendwelche Schlüsse gezogen werden; denn es bestehen noch Unklarheiten.
Zum Ersten ist es die laufende Klage gegen die Werkstätten, bei der sich das Land, das Landesamt und die Werkstätten Rechtssicherheit erhoffen bezüglich der Themen anlasslos, anlassbezogen und Ausgestaltung des Prüfrechts. Zudem müssen im Bundesteilhabegesetz noch Regelungen ab 2018 umgesetzt werden. So ist zum Beispiel eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsverordnung bis 2020 umzusetzen. Man kann darüber diskutieren, ob man im Rahmen der Transparenz über die Entgeltsätze diskutiert, diese immer neu diskutiert und evaluiert. Das steht nicht zur Diskussion.
Auf jeden Fall ist es zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, eine Veränderung jeglicher Art herbeizuführen. Die Landesregierung hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie sich mit diesem Thema auseinandersetzt. Das ist in der letzten Zeit geschehen.
Der FDP-Fraktion ist es wichtig, dass eine Prüfung an der Stelle stattfindet, an der die zur Bewertung der Sachverhalte höchste Kompetenz liegt.
Wir als Freie Demokraten verfolgen diesen Prozess ebenfalls aufmerksam. Wir sind uns aber sicher, dass sich eine praktikable Lösung finden wird, mit der alle Beteiligten einverstanden sind. Wir werden den Antrag auf Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuss unterstützen und auch für eine Anhörung offen sein.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage, wie man mit dem Gesetzentwurf der CDU umgeht, ist in zwei Dimensionen zu beantworten. Ich möchte einen Aspekt in die Runde bringen, der bisher noch nicht im Mittelpunkt gestanden hat. Das betrifft folgende Fragen: Welche Vorstellungen haben wir vom Landesrechnungshof? Welche Aufgaben und Funktionen hat er wahrzunehmen?
Der Landesrechnungshof ist – denke ich – ein unersetzbares und wertvolles Instrument der Überprüfung der Landesministerien, des Landtages, der nachgeordneten Behörden, aber auch der Kommunen, Gemeindeverwaltungen, also des öffentlich-rechtlichen Raums. Es geht darum, dass der Landesrechnungshof auf die effiziente Verwendung von Steuermitteln, die effiziente Erledigung und die rechtlich korrekte Durchführung von Aufgaben von Behörden achtet und dies überprüft. Er gibt uns immer wieder sehr wertvolle Hinweise, wo das funktioniert, wo es besser laufen muss, wo man Dinge ändern muss oder verbessern kann.
Was der Landesrechnungshof nach meiner Auffassung nicht ist und werden sollte, ist eine Art oberste Wirtschaftsprüfungsbehörde im Lande Rheinland-Pfalz, eine Art öffentlich-rechtliche KPMG.
Überall da, wo öffentliche Mittel im Spiel sind, soll jetzt der Landesrechnungshof hervorgeholt werden, um zu überprüfen, ob die Mittelverwendung auch im privaten Bereich adäquat erfolgt. Ich glaube, das wäre eine Anforderung an den Landesrechnungshof, der dieser nicht gerecht werden würde und die er nicht erfüllen könnte. Der Landesrechnungshof ist in erster Linie dafür da, uns im Landtag und die Landesregierung zu kontrollieren. Der Landesrechnungshof ist in erster Linie nicht dafür da, private Dritte zu kontrollieren, auch wenn sie öffentliche Zuwendungen erhalten. Dafür ist er nicht gegründet worden. Dafür hat er nicht die personellen Ressourcen.
Der zweite Punkt sind die Fragen der Mittelverwendung, der Kostensteigerung, der Dynamik in der Eingliederungshilfe und das, worüber wir hier sprechen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wenn wir die Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes in diesem Bereich ausweiten – die CDU beantragt nicht, die Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes nur auf die Werkstätten auszudehnen, sondern es sind sämtliche Träger der Eingliederungshilfe nach SGB XII bzw. noch SGB IX neu angesprochen worden, das bedeutet, wir reden über viel mehr –, dann stellt sich die Frage, wo das enden soll. Warum nur im Bereich der Eingliederungshilfe? Warum nicht im Bereich des Verbandsnaturschutzes? Warum nicht im Bereich der freien Theater? Warum nicht im Bereich der Unternehmen, die von Wirtschaftsförderung profitieren?
(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Warum eigentlich nicht? – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das habe ich befürchtet!)
Ich glaube, das würde einen anderen Charakter des Landesrechnungshofes bedeuten. Ich glaube, diese grundsätzliche Diskussion kann man gerne führen, aber die sollte man nicht an dem Einzelbeispiel der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen führen.
Natürlich müssen Mittelverwendungen, wie überall anders auch, im Bereich der Eingliederungshilfe auf ihre Korrektheit, effiziente und zielgenaue Verwendung überprüft werden. Das ist überhaupt keine Frage.
Mit Erlass der Rechtsverordnung durch die Landesregierung ist der ungeklärte Zustand übergangsweise geklärt worden.
Herr Dr. Weiland, im Kontext mit SGB XII und Behindertenhilfe einen Vergleich mit Blinden anzustellen zeigt, wie weit Sie von der Sache weg sind.
Das von Ihrer Bundesregierung, CDU – Frau Merkel ist noch in der CDU –, verabschiedete Bundesteilhabegesetz spricht davon, dass die Prüfung der Eingliederungshilfe vom Träger der Eingliederungshilfe durchzuführen ist. Träger der Eingliederungshilfe sind in Rheinland-Pfalz bisher die Kommunen und das Land.
(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Sie müssen das Bundesteilhabegesetz lesen, da steht es anders! – Glocke des Präsidenten)
Nach der bundesrechtlichen Grundlage ist zunächst als Träger der Eingliederungshilfe das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Prüfbehörde für die Eingliederungshilfe.
Fragen Sie doch einmal den werten Präsidenten, wie viele Mitarbeiter er im Rechnungshof hat, die bewerten können, was die Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt wirklich
(Abg. Gerd Schreiner, CDU: Da fragen Sie mal, wie viele Leute das im Landesamt können! – Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU – Glocke des Präsidenten)
Wenn ich ihre Zwischenrufe höre, frage ich mich, ob Sie in diesen Zusammenhängen überhaupt schon Farbe gesehen haben.