Nur hier geht es um 200 bis 250 Millionen Euro. Da ist es doch eine schiere Selbstverständlichkeit, dass wir als Parlament den Rechnungshof, der uns als Parlamentarier bei der Haushaltskontrolle unterstützen soll, bitten, hier Prüfmöglichkeiten, die wir ihm einräumen, auch wahrzunehmen. Das ist doch eine schiere Selbstverständlichkeit, auch in der Verantwortung vor den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.
Warum sollen die hier angesprochenen regierungsinternen Überprüfungen, die jahrzehntelang nicht zustande gekommen sind, jetzt plötzlich funktionieren? Das Land hat kurz vor Schluss eine Rechtsverordnung erlassen, worauf wir zwei Jahrzehnte gewartet haben.
Sie hat eine Rechtsverordnung erlassen und in diese ein anlassbezogenes Prüfrecht hineingeschrieben und zieht
dann gegen die eigene Rechtsverordnung vor die Sozialgerichte in 36 Gerichtsverfahren, um ein anlassloses Prüfrecht durchzusetzen. Das ist doch an Kopflosigkeit überhaupt nicht mehr zu überbieten.
Die Landesregierung zieht gegen sich selbst vor die Sozialgerichte, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dann wird das Bundesteilhabegesetz ins Feld geführt, und die Ministerin kündigt merkürdigerweise anderthalb Stunden vor unserer seinerzeitigen Pressekonferenz am Montag vor acht Tagen an
am Montagmorgen haben Sie die Pressemeldung losgeschickt, merkwürdigerweise wenige Minuten vor unserer Pressekonferenz –, dass Sie im nächsten Jahr alles regeln werden. Das hören wir jetzt seit zwei Jahren, dass Sie es im nächsten Jahr regeln werden.
Sie wollen nur nicht, dass Ihnen jemand in die Bücher schaut, weil Sie Dinge zu verbergen haben, die Ihnen unangenehm sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Weiland, ich möchte die Unterstellung, dass hier irgendwer irgendetwas zu verbergen hat, auf das Entschiedenste zurückweisen.
Es geht nicht darum, hier irgendetwas zu verbergen, es geht einzig und allein darum, wir diskutieren hier gerade über die beste oder die zielführendste Möglichkeit, die Mittel, die im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung eingesetzt werden, zu überprüfen.
Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, die Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss und in der Rechnungsprüfungskommission zu dem, was Sie geschildert haben, hat weitestgehend stattgefunden, bevor das Bundesteilhabegesetz vorlag. Wir haben jetzt eine andere Rechtslage, die es nun umzusetzen gilt.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, wir werden in den kommenden Wochen sicherlich darüber diskutieren, wie sich die Regelungen zueinander verhalten. Noch einmal: Es geht nicht darum, irgendetwas zu verbergen. – Ich frage mich ganz oft, wenn ich Sie hier reden höre, ob Sie jemals in einer Werkstatt für behinderte Menschen waren
Es verwundert mich noch mehr, dass Sie hier unterstellen, dass Gelder nicht sinngemäß ausgegeben werden.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christine Schneider, CDU: Das hat er gar nicht gesagt! Den Dreh würden Sie gern hineinbringen!)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Weiland, ich korrigiere mich. Es war kein Schnellschuss, es war Torschlusspanik.
Die Ministerin hat sehr schön dargelegt, warum dieser Gesetzentwurf zur falschen Zeit kommt. Das war auch genau mein Argument, aber vielleicht nicht das richtige Wort.
Ich denke, wir sollten in dieser Debatte zur Sachlichkeit zurückkehren. Es geht wirklich um ein wichtiges Thema.
Ich glaube, in der Öffentlichkeit haben die Behindertenwerkstätten schon Schaden genommen. Wenn ich mir die Zahlen anschaue, die vom Rechnungshof genannt werden, es würden pro Jahr 30 Millionen Euro mehr als im Schnitt der anderen Bundesländer ausgegeben, dann muss man aber auch einmal wahrnehmen, dass das ein Gesamtschnitt über die gesamte Bundesrepublik Deutschland ist, auch über den Osten. Die Länder im Osten haben aber wesentlich geringere Ausgaben und ziehen damit den Schnitt nach unten.
Wenn man sich also im Westen vergleicht, gerade auch mit Regionen und Sektoren in Bayern oder dem Saarland, dann sind wir nicht besser und nicht schlechter.
(Abg. Gerd Schreiner, CDU: Hätte der Rechnungshof prüfen können, hätte er den Schnitt nicht bilden müssen!)
Das heißt nicht, Herr Schreiner, dass wir nicht prüfen wollen. Das habe ich in meiner Rede auch ganz klargemacht. Das heißt nicht, dass es nicht in der Vergangenheit Versäumnisse gegeben hat. Aber die Diskussion kommt zu
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort, warum sich die Einrichtungen gegen eine Prüfung wehren, gaben sie selbst, es gab nämlich keinen Anlass, es gab keine gesetzliche Grundlage, und es gibt keine Vergütungs-, Prüfungs- und Leistungsvereinbarung. So viel hierzu.
Wieder kam der Vorwurf – ich habe es vorhin in meiner ersten Rede angesprochen –, dass Sie sagen, die Einrichtungen lassen sich nicht prüfen und hätten deshalb etwas zu verbergen. Zu diesem Vorwurf fällt mir nichts ein. Es fällt mir zu diesem Vorwurf nichts ein!
(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christine Schneider, CDU: Die Ministerin! Zuhören!)
Jetzt möchte ich einmal eine Frage an Sie stellen. Sie sagten eben, Sie wollen keinen Nebel. Sie beziehen sich auf die Öffnungsklausel in § 128 SGB IX,
mit dem Abweichen von „anlassbezogen“. Jetzt aber von mir folgende Frage – ich überspitze es jetzt bewusst ein bisschen –: Wohin soll denn das Ergebnis der Prüfung führen? – Wenn Sie sich des Öfteren in der Öffentlichkeit über 30 Millionen Euro zu viel ärgern und jetzt die Prüfung wollen, dann kann doch logischerweise die Folge nur das Herangehen an den Personalschlüssel sein. Aber dann sage ich, dann werfen Sie in dem Punkt auch keinen Nebel und sagen, dass Sie das wollen.
Sagen Sie, dass Sie mit dieser Prüfung im Ergebnis an den Personalschlüssel wollen. Mit dieser Debatte verunsichern Sie alleine in den Werkstätten 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter plus deren Familien und plus betroffene Personen plus deren Familien.
Das ist absolut daneben. Dann sagen Sie doch den Leuten, dass Sie dorthin wollen. Sagen Sie das denen doch! Seien Sie doch so ehrlich, und machen Sie es!