Protokoll der Sitzung vom 23.11.2017

Noch vor Monaten haben Sie genau diese 30 Millionen Euro immer ins Feld geführt.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Ach!)

Natürlich. Diese haben Sie immer ins Feld geführt. Jetzt heißt es auf einmal, es könnte eventuell so sein. Ich be

werte das für mich ganz persönlich. Das können wir nachher gerne noch einmal draußen vielleicht im Vier-AugenGespräch klären.

(Zurufe aus dem Hause: Oh!)

Ich habe keine Zeit mehr.

Sie haben sie immer ins Feld geführt, und jetzt rudern Sie hier zurück und sagen, es könnte sein, vielleicht, eventuell. Das ist ein bisschen Wischiwaschi, ein bisschen rüber und nüber. Das passt nicht ganz.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege, Sie hätten noch eineinhalb Minuten Zeit gehabt, hier im Parlament weiter zu erwidern. Aber das ist Ihre Entscheidung. Ich erteile nun dem Abgeordneten Köbler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit.

Die Situation, die vorgeherrscht hat, dass es keine vertragliche Vereinbarung und keinen Rahmenvertrag über viele Jahre hinweg zwischen Land, Kommunen und den Trägern der Behindertenwerkstätten gab, war eine sehr missliche Situation. Das ist überhaupt keine Frage. Deswegen war es gut, dass sich auch die Rechnungsprüfungskommission mit dem Thema beschäftigt hat.

Herr Dr. Weiland, Sie sind aber nicht mehr ganz im Thema. Wir haben darauf reagiert. Wir haben gesagt, bis das Bundesteilhabegesetz in Kraft tritt und umgesetzt wird, wollen wir über eine Rechtsverordnung den entsprechenden Rahmen schaffen. Wir sind uns doch vollkommen einig, die Mittel, die zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden, auch in Werkstätten, müssen effizient eingesetzt werden. Wir wollen doch wissen, was damit geschieht und ob das auch passiert. Das ist doch überhaupt keine Frage.

Glauben Sie mir, in den Gesprächen mit den Trägern wird deutlich, auch die Träger haben natürlich ein Interesse, dass sie sozusagen klare Kriterien an der Hand haben, was es denn bedeutet, die Beschäftigungsbefähigung von Menschen mit Behinderung auch ganz konkret mit den Mitteln zu steigern, die sie bekommen haben.

Wenn Sie diese aber unter Generalverdacht stellen, dann schlagen Sie die Axt auch an das Subsidiaritätsprinzip an.

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Nur weil Sie das wiederholen, wird es nicht wahr!)

Meine Damen und Herren, wir streiten uns nur über die Frage, welche Institution in der Lage ist, sach- und fachgerecht zu prüfen und zu bewerten, was es bedeutet, effizienter und zielgenauer Mittel im Bereich von SGB XII oder SGB IX neu einzusetzen. Ich sage Ihnen klipp und klar, was meine Meinung ist. Ich glaube nicht, dass der Landesrechnungshof die adäquate Institution ist und das Know-how und das Personal dafür hat, dies zu tun. Deswegen haben wir ein Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung auch mit Spezialisten, die in der Ausführung von Sozialgesetzbüchern entsprechend geschult sind. Wir haben die Leute dort.

Denen werden wir im Ausführungsgesetz ein entsprechendes Kriterium an die Hand geben. Dann gibt es dazu noch eine Rahmenvereinbarung, in der ganz klar geregelt ist, was ein adäquater Mitteleinsatz auch in den Werkstätten für Behinderte bedeutet. Ich glaube, das ist doch der Kern, um den es geht.

Es ist doch nicht wahr, dass wir sagen, wir wollen nicht wissen, was mit den Mitteln geschieht. Es ist überhaupt nicht wahr, dass wir sagen, es ist uns völlig egal, was mit 250 Millionen Euro passiert. Nein, wir streiten um die Frage, welche Behörde das am adäquatesten und professionellsten überprüfen kann.

Ich glaube, dass in dem Punkt die Fachkompetenz im Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung vorhanden ist und wir sie auch dort verorten sollen. Der Landesrechnungshof kann, soll und darf, wie andere Landesbehörden auch, dann das Landesamt entsprechend überprüfen, ob dort sichergestellt ist, dass die Überprüfung effizient und wirtschaftlich ist.

(Glocke des Präsidenten)

Ich glaube, das ist genau der richtige Weg, um die Qualität in den Einrichtungen zu steigern, um mehr Inklusion mit dem vielen Geld, das wir dafür ausgeben, auch möglich zu machen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Nun spricht für die Landesregierung noch einmal Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Weiland – – –

(Abg. Dr. Weiland, CDU, blickt in Richtung seines Sitznachbarn)

Herr Weiland, würden Sie mir bitte zuhören? Herr Weiland, ich kann auch warten.

(Zurufe von der CDU)

Herr Weiland, ich will es Ihnen gerade erklären, damit hier keine Legendenbildung entsteht. Deswegen wäre es schön, wenn Sie mir zuhören würden. Ich erwarte von Ihnen nämlich, dass Sie Ihren Vorwurf zurücknehmen. Ich habe mich eineinhalb Stunden vor Ihrer Pressekonferenz erstmalig zum anlassunabhängigen Prüfrecht geäußert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die öffentliche Berichterstattung vom Südwestrundfunk am 24. August, auf die öffentliche Berichterstattung in der Allgemeinen Zeitung vom 24. August und vom 2. September, in der ich bereits zitiert werde, dass ich ein anlassunabhängiges Prüfrecht im Zusammenhang mit dem Ausführungsgesetz zum BTHG einführen werde.

Auf Nachfrage der dpa am Sonntagabend habe ich diese Aussage lediglich nur noch einmal wiederholt. Vielleicht ist das alles an Ihnen vorbeigegangen. Dann würde ich Ihnen empfehlen, diese Berichterstattung noch einmal nachzulesen. Ansonsten ist Ihr Vorwurf nämlich hier an dieser Stelle völlig unbegründet.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufgrund der erneuten Rede der Landesregierung ergibt sich eine erneute Redezeit für alle Fraktionen von jeweils einer Minute und 15 Sekunden.

(Zurufe von der SPD)

Die blaue Karte hätte während der Rede kommen müssen. Entschuldigung.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Habe ich doch! Hat das Präsidium nicht gesehen! – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja? Das hat das Präsidium nicht gesehen.

(Zurufe im Hause)

Also, Sie haben noch eine Redezeit von einer Minute und 15 Sekunden.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Entschuldigung, Herr Präsident!)

Die CDU-Fraktion hat aufgrund der erneuten Rede der Regierung, wie alle anderen Fraktionen, noch eine Redezeit von einer Minute und 15 Sekunden.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! 09:08 Uhr, dpa: Sozialministerin will bald Behindertenwerkstätten gesetzlich prüfen. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler plant für das kommende Jahr ein Gesetz zur Prüfung der Werkstätten für Behinderte ohne Anlass. – Das teilte die Ministerin der Deutschen Presseagentur in Mainz mit. Das war so eineinhalb Stunden von unserer Pressekonferenz. Das ist die

dpa-Meldung, auf die ich mich berufe. Da sagen Sie nicht, dass Sie das schon vorher gesagt haben und dass Sie das schon vorher alles gewollt haben.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Sie haben vorher auch noch nicht gesagt, dass Sie einen Gesetzentwurf einbringen wollen unter Bezugnahme auf das Bundesteilhabegesetz,

(Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: Dann lesen Sie doch nach! Das ist doch nicht wahr!)

mit dem Sie ein anlassloses Prüfrecht durchsetzen wollen.

(Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: Ach natürlich!)

Das konnten Sie gar nicht schon so lange vorher sagen, weil das Bundesteilhabegesetz, auf das Sie sich berufen, so lange noch gar nicht in Kraft ist.