Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

(Glocke des Präsidenten)

wo sie doch schon früher bei niedrigen Zahlen krachend gescheitert ist.

Herr Joa, kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede.

Warum sollen die Bürger für etwas bezahlen, was ihnen nichts nützt?

Wie soll dies enden?

(Zurufe von der SPD: Sie sollen enden! Kommen Sie zum Ende!)

Möchten die Bürger, dass ihre Enkel in die Minderheit geraten? Liefern Sie Antworten auf diese Fragen, und kommen Sie nicht immer mit diesen Platituden.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Klöckner.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Joa, halten wir fest, Sie haben das Sondierungspapier überhaupt nicht gelesen. Sie habe nur etwas gebraucht, um jetzt auf Islam und Moscheen zu kommen, und damit Sie heute wieder etwas haben, was Sie auf Ihre Facebook-Seiten stellen können: Deutschland wird islamisiert, Deutschland wird überschwemmt, die CDU wird von einem fernen Staat gelenkt, Deutschland ist morgen untergegangen, nur die AfD gibt es noch und ist der Heilsbringer.

Das ist Ihre Sichtweise, die Sie hier in diesem Landtag wieder vorgetragen haben. Dazu kann ich Ihnen sagen, es hilft, wenn man sich ernsthaft mit Sondierungsgesprächen beschäftigt.

(Abg. Dr. Adolf Weiland: Das wollen die doch gar nicht!)

Ich will Ihnen fünf Punkte nennen. Erstens werden wir den Schleppern und Schleusern das Handwerk legen.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Das wird auch langsam Zeit! – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Zweitens werden wir den subsidiären Familiennachzug, der im März auslaufen wird, bis zum 31. Juli verlängern. Dann wird es in humanitären Fällen einen mit den 1.000 freiwilligen Aufnahmen aus Griechenland verrechneten Nachzug geben.

Drittens werden wir Aufnahme-, Einreise-, Bearbeitungsund Abschiebezentren einrichten, in denen nach einem einheitlichen Standard Menschen rechtssicher ihr Asyl beantragen können und in einer kurzen Zeit dieser Asylantrag bearbeitet wird. Erst nach Identitätsfeststellung und erlangtem Bleiberecht dürfen die Menschen in die Kommunen. Nach einem Integrationsgesetz werden diese verpflichtet sein, sie nicht nur zu fördern, sondern auch zu fordern. Und die, die nicht bleiben dürfen, müssen zurück.

Viertens – Sie wollten sich ja mit dem Sondierungspapier auseinandersetzen – haben wir festgehalten, dass es zur Verfahrensbeschleunigung mehr sichere Herkunftsländer gibt, übrigens nicht nur die Maghreb-Staaten, sondern auch die Staaten, die eine Anerkennungsquote

(Glocke des Präsidenten)

von unter 5 % haben.

Fünftens hat es sich wieder gezeigt, es ist gut, dass Sie nicht in der Regierung sind.

(Starker Beifall der CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Ak

tuelle Debatte beendet.

Wir treten in die Mittagspause ein und treffen uns um 13:30 Uhr wieder.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g : 1 2 : 3 3 U h r

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g : 1 3 : 3 0 U h r

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren mit der Plenarsitzung fort.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

... tes Landesgesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5103 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zunächst erfolgt die Begründung durch die Landesregierung, und zwar durch Herrn Staatsminister Dr. Wissing.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen eine moderne Infrastruktur für unser Land. Es reicht uns nicht, für gute Bundes- und Landesstraßen zu sorgen. Wir wollen auch, dass die Straßen der Kommunen modernisiert werden. Mit unserer Gesetzesinitiative schaffen wir nun verlässliche Rahmenbedingungen für die Kommunen, die diese in die Lage versetzen, gezielt die Modernisierung ihrer Infrastruktur in Angriff zu nehmen.

Ganz besonders freut mich, dass es hier einen großen parteiübergreifenden Konsens gibt. Das ist auch ein wichtiges Signal für die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie. Wir sind willens und in der Lage, dort, wo es erforderlich ist, konstruktiv und zielorientiert zusammenzuarbeiten. Gemeinde- und Kreisstraßen daraufhin zu überprüfen, ob sie richtig eingestuft sind, ist seit der 1986 ins Gesetz aufgenommenen Verpflichtung ständige Aufgabe der Kreise und Gemeinden als Straßenbaulastträger.

Die Landesregierung selbst hat, auch wenn das immer wieder behauptet wurde, keine Veranlassung, die richtige Einstufung der Kreis- und Gemeindestraßen flächendeckend zu überprüfen. Ich betone nochmals, das ist Aufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften selbst. Deshalb war es auch nicht richtig, als behauptet wurde, die Landesregierung würde die Abstufung von Kreisstraßen erzwingen. Das war schlicht und einfach falsch.

Allerdings hat der Landesrechnungshof darauf hingewiesen, dass Kreisstraßen, die falsch eingestuft sind, letztmalig nur noch dann gefördert werden dürfen, wenn die Straße in die konkrete Straßenkategorie, das heißt zur Gemeindestraße abgestuft wird. Vom Grundsatz her ist das vernünftig; denn natürlich müssen Straßen dem anderen

Träger in saniertem Zustand übergeben werden, und es ist natürlich aus haushaltspolitischer Vernunft heraus sinnvoll zu sagen, wenn gefördert wird, dann muss auch überprüft werden, ob die Straße rechtskonform eingestuft wird.

Rein rechtlich gesehen haben die Finanzen – das heißt hier: die Leistungsfähigkeit der Straßenbaulastträger – zwar nichts mit der richtigen Einstufung unmittelbar zu tun; denn zu welcher Straßengruppe eine Straße gehört, ergibt sich allein aus dem Gesetz. Faktisch gesehen gibt es aber einen Zusammenhang zwischen richtiger Einstufung und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers – deswegen die Entscheidung des Landesrechnungshofs.

Meine Damen und Herren, wir konnten einen Gesetzentwurf nicht unterstützen, bei dem nicht ansatzweise bekannt war, welche finanziellen Auswirkungen er haben wird. Es reicht nicht zu sagen, die Kosten seien nicht bezifferbar. Wenn sie nicht bezifferbar sind, dann muss man nachforschen, wie hoch sie sind, wenn man einen Gesetzesvorschlag einbringt. Wir haben deshalb Anstrengungen unternommen, um eine solche Datengrundlage zu erhalten.

Auch wenn es in der bisherigen Diskussion hieß, dass es keine Alternativen zur Gleichstellung von Gemeinden und Ortsteilen gebe, muss ich Ihnen sagen, das stimmt so nicht. Es hätte durchaus andere Lösungsansätze gegeben, wie Sie der Begründung unseres Gesetzentwurfs entnehmen können.

Für die jetzt gefundene Lösung sind folgende Dinge wichtig: Wer legt fest, was Ortsteile sind, und wer soll wissen, was keine Ortsteile mehr sind? Ich denke beispielsweise an Splittersiedlungen, Gehöfte, Aussiedlerhöfe, Ausflugslokale oder bestimmte Sehenswürdigkeiten. Soll die Vorschrift für Kommunen, Kreise und die Landstraßenverwaltung anwendbar sein, muss feststehen, wann von einem Ortsteil die Rede sein kann. Ausschließlich den Gerichten die Arbeit zu überlassen, Unklarheiten zu beseitigen, kann nicht der richtige Weg sein.

Wir haben uns deshalb entschieden, eine für RheinlandPfalz maßgeschneiderte Änderung des Gesetzes vorzulegen und nicht einfach Regelungen aus Nachbarländern zu übernehmen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: So ist es! Sehr gut!)

Es sollen künftig nicht nur Gemeinden, sondern auch deren räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile Anspruch darauf haben, mit einer nicht in der Baulast der Gemeinde stehenden Straße an das übergeordnete Straßennetz angebunden zu werden. Für die Beurteilung eines solchen im Zusammenhang bebauten Ortsteils soll auf die Vorschrift des Bauplanungsrechts, insbesondere die §§ 34 und 35 des Baugesetzbuchs und die dazu ergangene Rechtsprechung, zurückgegriffen werden.

Danach ist unter einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil jeder Bebauungskomplex im Gebiet der Gemeinde zu

verstehen, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Ein Bebauungszusammenhang ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt. Dazu gibt es umfangreiche Rechtsprechung, sodass wir uns mit den jetzt gewählten Gesetzesbegriffen nicht auf unsicheres Terrain begeben.

Ich betone nochmals, das ist ganz wichtig, weil es keinen Streit darüber geben darf, wie eine Straße einzustufen ist, sondern dies unmittelbare Folge des Gesetzes sein muss. Es kann auch keinen Beurteilungs- oder Ermessensspielraum geben.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Wir haben mit dieser Formulierung sichere Rechtsbegriffe und zugleich eine für Rheinland-Pfalz passende Regelung gefunden. Die Verwaltungen und alle sonstigen Beteiligten haben klare Anhaltspunkte, wie sie künftig ihre gebundenen Entscheidungen zu fällen haben, die dann auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Die Folge ist, dass nach unseren Erhebungen nur etwa die Hälfte der nach jetziger Gesetzeslage abzustufenden Kreisstraßen zu Gemeindestraßen abzustufen sind. Das ist eine erhebliche Hilfe für die betroffenen Gemeinden.

Meine Damen und Herren, wir haben eine gute, sachgerechte Lösung vorgelegt, die rechtliche Klarheit schafft und zugleich die Städte und Gemeinden nicht überfordert. Ich betone nochmals, es ist eine maßgeschneiderte Lösung für die Siedlungsstruktur des Landes Rheinland-Pfalz, die eine wesentlich andere als beispielsweise die des Nachbarlands Hessen ist. Ich finde, wir haben hiermit eine klare gesetzliche Formulierung gewählt, die auch den Anforderungen genügt. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf der Landesregierung zu unterstützen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht die Kollegin Wieland.