Protokoll der Sitzung vom 23.06.2016

Daneben geht es auch noch um Fragen wie die Haftungsfreistellung und Umweltrisiken. Glauben Sie mir, dass dies uns und meine Fraktion ganz besonders interessiert, wie sich die Situation mit entsprechenden Altlasten darstellt und die Frage der aufgekommenen Problematik mit PFT. Aber diese Problematik hätten wir auch völlig unabhängig von der Frage, ob der Betreiber nun das Land RheinlandPfalz gemeinsam mit Hessen ist oder ob der Investor aus China, Weißrussland oder Nordbayern kommt, meine Damen und Herren. Aber ich halte es doch für eine wichtige Frage, die wir zu eruieren haben.

Ich glaube, deswegen spricht auch nichts dagegen, wenn auch der Landesrechnungshof im parlamentarischen Verfahren mit einbezogen wird und seine Expertise mit einbringt. Wir werden natürlich Anregungen, die das Gesetz besser machen, wenn sie denn nachvollziehbar sind, in dieses Gesetz mit aufnehmen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

Herr Licht, von daher freue ich mich, dass Sie auch Konstruktivität an den Tag gelegt haben. Ich finde, über einige Punkte werden wir auch in den Ausschüssen und in der Anhörung diskutieren. Umso verantwortungsloser finde ich es, dass Ihre Fraktionsvorsitzende bereits letzte Woche per Presse mitgeteilt hat, dass die CDU dem Gesetz so oder so nicht zustimmen wird. Ich finde, so sieht verantwortungsvolle Opposition nicht aus.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das war ein Klassiker! – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Das ist wahr!)

Wir gehen jetzt ins Verfahren, und ich bin sicher, am Ende werden wir einen guten Prozess haben, und am Ende steht vor allem eine Verbesserung für die Situation des Landeshaushalts und damit für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Rheinland-Pfalz.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Ich möchte weitere Gäste im Landtag begrüßen, und zwar den Kreisvorstand des Bauernverbandes Vulkaneifel. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Abgeordneter Dr. Bollinger gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Köbler, eines möchte ich doch einmal richtigstellen. Sie schreiben, wir wollten dem Investor ein Geschäftskonzept vorschreiben. Das ist natürlich falsch.

Wir wollen ihm kein Konzept vorschreiben, wir wollen es aber kennen. Wir verkaufen schließlich hier kein Auto an irgendjemanden, sondern wir tragen Verantwortung für die Region. Es hängen Tausende Arbeitsplätze an diesem Flughafen, und wir investieren auch noch 70 Millionen Euro in Beihilfen.

Von daher ist es doch nichts anderes als die Wahrnehmung unserer Verantwortung als Politiker, wenn wir wissen wollen, was er mit diesem Geld zu tun gedenkt und was er mit dem Flughafen zu tun gedenkt, damit wir uns nicht – wie Herr Kollege Joa richtig gesagt hat – in zehn Jahren am gleichen Platz wiederfinden, aber mit minus 70 Millionen Euro.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Mir liegt eine Wortmeldung des Herrn Kollegen Licht vor. Die CDU hat noch eine Redezeit von einer Minute und zehn Sekunden und die FDP von vier Minuten und 30 Sekunden.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir geht es noch einmal darum, klipp und klar festzustellen: Herr Kollege Schweitzer, die CDU steht zu ihrer Verantwortung. Wir waren immer dafür, dort mehr privates Kapital zuzulassen. Sie haben es bisher verhindert.

(Beifall der CDU)

In dem öffentlichen Bekundungsverfahren, das 2012 eingeleitet wurde, ging es darum, dass sich zwar kein Käufer gemeldet hat, sich aber Betreiber gemeldet haben. Die KPMG hat beispielsweise vier Alternativen von Betreiberkonzepten vorgelegt. Es ist nie dazu gekommen, dies zu Ende zu diskutieren

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Richtig!)

Nein, Sie haben diesen Flughafen heruntergewirtschaftet, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU und der AfD)

Ich freue mich, dass bei den Gästen jetzt auch Eifelaner sind; denn die wissen genau, was der Kollege soeben mit „versemmeln“ gemeint hat.

Meine Damen und Herren, dieser Flughafen hat zurzeit nicht einmal mehr 30 Millionen Euro Umsatz und ist auf dem Weg zu 20 Millionen Euro Umsatz, während die Kosten immer noch bei 50 Millionen Euro liegen, und dann kommt ein Investor, der hier beschrieben ist. Sie haben uns eine von drei Alternativen genannt. Wo sind die beiden anderen Alternativen? Ich kenne sie nicht, Sie kennen sie scheinbar. Sie wissen mehr, aber ich kann das nicht beurteilen.

Dieser Investor, der als Phantom beschrieben ist, weil wir

nicht mehr über ihn wissen,

(Glocke des Präsidenten)

soll 100 Millionen Euro Investitionen, die aufgestaut sind, stemmen. Er soll die Verluste stemmen, die Sie aufgehäuft haben, und er soll noch die Zukunft gestalten, meine Damen und Herren. Sie versprechen uns hier Glückskekse, aber ich will Konzepte sehen und keine Glückskekse.

(Beifall der CDU und der AfD)

Es gibt keine Wortmeldungen mehr. Es liegt ein Überweisungsvorschlag des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und den Rechtsausschuss vor. Wer für diesen Überweisungsvorschlag ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an die Ausschüsse überwiesen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 7 beendet.

Ich rufe nun Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Prüfung der Einführung eines neuen Einsatzmittels für den Streifendienst Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/139 –

Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt. Herr Lammert hat für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute ein Thema, das wir bereits Ende der vergangenen Wahlperiode im Herbst in diesem Hause diskutiert haben. Es geht hierbei um die ergebnisoffene Prüfung der Einführung eines neuen Einsatzmittels für die Polizei, um die Lücke zwischen Schlagstock und Pfefferspray zu schließen.

Zuletzt ist durch die zahlreichen Messerangriffe in den letzten Monaten die Forderung nach einem solchen neuen Einsatzmittel verstärkt erhoben worden. Nicht selten enden solche Messerangriffe oder Angriffe auf kurzer Distanz für den Angreifer leider tödlich, da die im Einsatz befindlichen Polizeibeamtinnen und -beamten aufgrund der derzeit zur Verfügung stehenden Einsatzmittel oftmals keine andere Wahl haben, als aus Gründen des Selbstschutzes von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, um ihr Leben nicht zu gefährden. Dies hat außerdem oftmals traumatische Folgen für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die den tödlichen Schuss letztendlich abfeuern mussten. Hier sollten wir unbedingt prüfen, ob ein weiteres Einsatzmittel sinnvoll ist, um Verbesserungen zu erreichen.

Mit Blick auf die Zahlen steigender Gewalt und auch mit Blick auf die Zahl der steigenden Übergriffe auf rheinlandpfälzische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den letzten Jahren kann ich sagen, allein gegenüber dem Vor

jahr weist die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik eine Zunahme von 8 % aus. Allein deshalb ist diese Diskussion sicherlich sinnvoll und richtig.

(Beifall der CDU)

Aktuell haben auch die beiden großen Polizeigewerkschaften, die Deutsche Polizeigewerkschaft und die GdP, eigene Untersuchungen und Studien eingeleitet und vorgelegt, die den Einsatz von sogenannten Elektroimpulsgeräten, eher bekannt als Taser, grundsätzlich positiv bewerten. Derzeit gibt es den Taser nur bei den Spezialeinheiten in Rheinland-Pfalz. Beide Gewerkschaften könnten dem Einsatz dieser Elektroimpulsgeräte unter bestimmten Bedingungen zustimmen und könnten ihn sich auch für den Wechselschichtdienst und für den Streifendienst vorstellen. Durch den Einsatz dieser Taser könnten zudem Verletzungen auf beiden Seiten, also sowohl auf Seiten der Angreifer als auch der Polizei, oder gar Todesfälle vermieden werden. Allein dies ist schon ein Grund, den Einsatz dieses Einsatzmittels gründlich zu prüfen.

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir freuen uns daher, dass bei der Landesregierung offensichtlich ein Umdenken stattgefunden zu haben scheint; denn nach Aussagen aus der Presse – ich zitiere die RHEINPFALZ vom 20. Juni 2016 – gibt es im Innenministerium auch Überlegungen, den Einsatz dieses Elektroimpulsgerätes zu prüfen.

Im vergangenen Jahr klang das noch etwas anders. Da wurde der dahin gehende Antrag unserer Fraktion – jetzt ist der Innenminister gerade weg – klar von der Landesregierung abgelehnt. Von dem Wort Klamauk war damals noch die Rede. Aber das war auch vor der Wahl. Dies wurde damals noch zu unserem Antrag zu den Elektroimpulsgeräten gesagt. Das gehört sicherlich auch zumindest zur Wahrheit dazu.

(Beifall bei der CDU)

Umso erfreulicher ist jetzt aber auch der Wille zu erkennen, dass offensichtlich ein Umschwenken eingetreten ist und wir wertungsfrei und vor allem objektiv den Einsatz eines solchen Einsatzmittels prüfen wollen.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Das interessiert ihn nicht!)

Ja gut, er kann es ja nachher nachlesen, wenn er jetzt gerade noch unterwegs ist.

Die Erfahrungen in anderen europäischen Nachbarländern, ob England, Frankreich, Schweiz oder Österreich, zeigen, dass diese Elektroimpulsgeräte bei bestimmten Einsatzlagen durchaus eine geeignete Alternative zur Schusswaffe darstellen können. Nach dem Einsatz solcher Waffen ging bei Polizeieinsätzen die Zahl der Personen, die durch Schusswaffen getötet wurden, drastisch zurück. Auch die Verletzungen bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten konnten verringert werden. Damit geht auch die Vermeidung psychischer Schockreaktionen einher, mit denen viele Beamtinnen und Beamte letztendlich zu kämpfen

haben, die einen Schuss mit der Waffe abfeuern mussten, bei denen es dann zu einer tödlichen Verletzung kam.

Trotzdem gibt es auch nachvollziehbare Bedenken bzw. kritische Bewertungen. Auch das haben wir uns entsprechend angeschaut. Wir würden uns deshalb freuen, wenn wir über dieses Thema wertungsfrei und vor allem auch ergebnisoffen diskutieren könnten. Deswegen beantragen wir bewusst eine Prüfung, die sich mit den Vor- und Nachteilen dieses Einsatzmittels beschäftigen soll.

Damit wir auch als Parlament in diesen Prozess eingebunden sind und werden, beantragen wir als CDULandtagsfraktion die Überweisung unseres Antrages an den Innenausschuss, um dort eine Anhörung durchführen und entsprechend über alle Punkte in aller Ruhe sprechen zu können.