Damit wir auch als Parlament in diesen Prozess eingebunden sind und werden, beantragen wir als CDULandtagsfraktion die Überweisung unseres Antrages an den Innenausschuss, um dort eine Anhörung durchführen und entsprechend über alle Punkte in aller Ruhe sprechen zu können.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Schwerste Angriffe auf Polizisten im Streifendienst, die zum Einsatz der Schusswaffe und damit zu schweren bzw. tödlichen Verletzungen des Angreifers führten, verstärken aktuell die Diskussion um ein neues Einsatzmittel der Polizei.
Polizeigewerkschaften sowie die Opposition bringen dabei verstärkt die Ausstattung mit einem Distanzelektroimpulsgerät, kurz umgangssprachlich Taser, ins Gespräch. Entsprechend ist auch der Antrag der CDU formuliert.
Wir in der SPD-Fraktion beschäftigen uns seit Monaten mit dem Thema und sehen dabei nicht nur die brutalen Angriffe gegen Polizisten im Streifendienst, die schwerwiegend und belastend genug sind, sondern auch die steigende Gewalt gegen Polizeikräfte in geschlossenen Einheiten bei Demonstrationen, Spielen beim Fußball usw.
Die vorhandenen Einsatzmittel wie Pfefferspray oder Schlagstock entsprechen zwar den Anforderungen für den unmittelbaren Nahbereich, gerade aber bei plötzlichen, mit Waffen geführten Angriffen auf Streifenpolizisten zeigt sich immer wieder, dass das Pfefferspray, aber auch der Schlagstock in solchen Situationen absolut nicht ausreichend sind.
Es bleibt letztlich nur der Einsatz der Schusswaffe, wie die schwerwiegenden Angriffe aus der Vergangenheit zeigen. Deshalb ist es erforderlich zu prüfen, wie die Lücke zwischen dem Einsatz von Pfefferspray und dem Schusswaffengebrauch zu schließen wäre.
Aber auch bei geschlossenen Einsätzen, bei denen Polizeikräfte zum Beispiel nicht aus einer Formation ausscheren können, ist festzustellen, dass weder das Pfefferspray und schon gar nicht der Schlagstock eine Wirkung erzielen. Der Polizei fehlen für beide und sicherlich ähnliche Einsatzsituationen entsprechende Distanzwirkmittel, um potenzielle Straftäter unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit angriffs- und handlungsunfähig zu machen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe bewusst den Begriff „Distanzwirkmittel“ benutzt; denn den Fokus allein auf ein Distanzelektroimpulsgerät zu richten, wird sicherlich nicht allen Einsatz- und Angriffssituationen gerecht.
Wichtig ist aber, sich das gesamte Spektrum der auf dem Markt befindlichen Distanzeinsatzmittel zu betrachten, um das für Rheinland-Pfalz geeignetste zu finden.
Ich sagte bereits, dass wir uns in der SPD-Fraktion schon seit Längerem mit dem Thema geeignete Distanzwirkmittel für die rheinland-pfälzische Polizei beschäftigen, das aufgrund unterschiedlicher Einsatzsituationen, aber auch, weil Distanzelektroimpulsgeräte sehr umstritten sind.
Die Meinungen dazu klaffen bekanntlich sehr weit auseinander, von harmlos bis zu unberechenbar gefährlich. Amnesty International spricht 2015 von 43 Toten in Amerika.
In Rheinland-Pfalz sind deshalb aktuell nur Spezialeinsatzkräfte mit solchen Geräten ausgestattet, eng verbunden mit speziellem Einsatztraining und gesetzlichen Vorgaben.
Werte Kolleginnen und Kollegen, eines kann deshalb sicher jetzt schon festgestellt werden: Elektroimpulsgeräte sind keine Allheilmittel und können nicht als Widerstandsbrecher im alltäglichen Gebrauch betrachtet werden. Im Gegenteil, der Taser oder das Elektroimpulsgerät ist Waffe im Sinne des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Der Einsatz muss deshalb auch an sehr enge Kriterien gebunden bleiben.
Antwort muss es auch auf die Frage geben, ob jede Streifenpolizistin oder jeder Streifenpolizist damit ausgerüstet werden sollen. Deshalb ist es für die SPD-Fraktion wichtig zu wissen, wie andere Bundesländer bzw. benachbarte Länder um Deutschland herum mit solchen Einsatzmitteln umgehen und welche Erfahrungen sie damit gemacht haben, Stichwort Effektivität und Gefährlichkeit.
Aus Gesprächen mit dem Minister und dem Ministerium und aus der Presse weiß ich, dass mittlerweile eine Arbeitsgruppe installiert wurde, die sich bereits damit beschäftigt, ob Elektroimpulsgeräte auch außerhalb der Spezialeinheiten in Rheinland-Pfalz Anwendung finden können. Dazu soll ein Pilotprojekt gestartet werden. Das ist sicher der richtige Ansatz. Herr Minister, herzlichen Dank für diese Initiative!
Darüber hinaus sollte aber das gesamte Spektrum von Distanzwirkmitteln betrachtet werden. Die SPD-Fraktion unterstützt deshalb, wie vorher auch mit Ihnen, Herr Lammert, vereinbart, die Überweisung des Antrags an den
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Regierungsmitglieder und Gäste! Elektroimpulsgeräte gibt es in verschiedenen Ausführungen, angefangen von handlichen Elektroschockern in der Handtasche bis hin zu teureren und zuverlässigen Distanzwaffen. Diese nennt man dann Elektroschockpistole oder auch Distanzelektroimpulswaffe.
Schon seit längerer Zeit spricht man aber von einem Taser, wenn man von einer elektrischen Distanzwaffe redet.
Seit 2001 wird in Deutschland der Taser bereits als geeignete Distanzwaffe benutzt, zunächst beim SEK in Berlin, dann in Hamburg und seit 2006 beim SEK in Bayern. Dort wurde die Waffe bereits 32-mal erfolgreich eingesetzt, ohne dass der Beschossene ernsthafte Verletzungen davongetragen hat.
In anderen europäischen Ländern – Österreich, Schweiz, England zum Beispiel – wird der Taser schon seit mehreren Jahren in verschiedenen polizeilichen Bereichen eingesetzt.
Der Einsatz der Distanzwaffe Taser kommt vor allem dann in Betracht, wenn das Reizgas oder Pfefferspray nicht wirkt oder nicht erfolgversprechend erscheint und die Schusswaffe aus verschiedenen Gründen nicht eingesetzt werden kann.
Als langjähriger Polizeibeamter im Streifendienst in Problemvierteln in Mannheim könnte ich Ihnen von einigen brenzligen Situationen erzählen, in welchen wir uns gewünscht hätten, eine solche Waffe benutzen zu können.
Solche Situationen häufen sich in den letzten Jahren und hätten bei geeigneten Einsatzmitteln unblutiger und mit nicht tödlichem Ausgang beendet werden können.
Die aus verschiedenen Richtungen hervorgebrachten negativen Argumente des Tasers sollte man in die Überlegungen zwar mit einbeziehen, aber nicht unbedingt überbewerten.
Zum einen wird davon gesprochen, dass der Einsatz des Tasers für den Betroffenen auch tödlich enden kann. Natürlich gibt es diese Fälle. Aber in Anbetracht der weltweit geringen Anzahl der Todesfälle muss der Gedanke, dass durch den Einsatz des Tasers das Leben des Angreifers eher geschützt als bedroht ist, überwiegen.
Ebenso muss der Einspruch der Tasergegner, dass der Taser unsere Polizeibeamten zu unnötigen Einsätzen verleitet, daher nicht so gefährlich scheint wie die Schusswaffe, zurückgewiesen werden; denn unsere gut geschulten Polizeibeamten und -beamtinnen beweisen seit Jahren, dass sie wohlweislich wissen, wie sie mit ihren Hilfsmitteln umzugehen haben und diese nicht über Gebühr einsetzen. Dieses Vertrauen sollten wir unseren Einsatzkräften auch weiterhin schenken.
Auch der Punkt, dass es schlecht ist, dass man den Taser nur einmal abfeuern kann, kann man mittlerweile negieren; denn die neuesten Modelle kann man bis zu dreimal abfeuern.
Aber es geht nicht nur darum, das Leben des polizeilichen Gegenübers zu schützen. Ein wichtiger Punkt ist, dass unsere Polizeieinsatzkräfte sich besser schützen können und es daher zu weniger Ausfallzeiten durch verletzte Polizeibeamte kommt. Hier kann einiges für die Beamten hinsichtlich ihrer körperlichen Unversehrtheit getan werden.
Eine Studie aus Amerika erbrachte das Ergebnis, dass 93 % weniger Krankheitsausfallkosten anfielen, nachdem der Taser gegen gewaltbereite Gegner eingesetzt worden war. Hierzu gehören auch traumatische Zustände, die nach einem Schusswaffengebrauch kommen.
Eine andere Studie berichtet davon, dass 99,75 % der vom Taser getroffenen Personen keine Verletzungen hatten.
Es muss natürlich gewährleistet sein, dass unsere Polizeikräfte entsprechend geschult werden, da sowohl die Handhabung als auch die Einsatzgebiete unterschiedlich zu den bisherigen Gegebenheiten sind.
Es ist klar, dass der Taser nicht das Allheilmittel für Gewalt gegen die Polizei ist. Aber für die momentan stark erkennbare zunehmende Aggression gegen Polizeikräfte ist es höchste Zeit, dass eine geeignete Distanzwaffe angeschafft wird, um unsere Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen zu entlasten und zu schützen.
Es braucht hier auch keine groß angelegten Testläufe und neue Studien, da diese aus anderen Staaten und deutschen Bundesländern bereits durchgeführt wurden und vorliegen. Es gibt zum Beispiel eine sehr gute Studie des Bundesministeriums für Inneres der Republik Österreich.
Die Spezialeinheiten der Polizei Rheinland-Pfalz, SEK und MEK, haben bereits eine Zulassung für den Taser und diesen auch schon eingesetzt.
Da die rechtlichen Voraussetzungen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz in den §§ 59 ff. bereits gegeben sind, sollte nach Bereitstellung der finanziellen Mittel und einer kurzen Prüfungsphase die Umsetzung für die weitere Ausrüstung der Polizei baldmöglichst durchgeführt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die in der Bundesrepublik von vielen Seiten der Polizei geforderte Aus- und Aufrüstung der Einsatzkräfte mit modernen Distanzwirkmitteln ist stets aktuell, insbesondere nach Polizeieinsätzen, die nicht gut verlaufen sind, also vor allem dann, wenn der Einsatz von Schusswaffen zwar gerechtfertigt war, allerdings beim polizeilichen Gegenüber zum Tode geführt hat.