Wir haben beantragt, dass wir uns heute als Landtag mit der juristischen Komponente der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus beschäftigen. Am 17. Januar 2017 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss deutlich gemacht, dass die NPD eine eindeutig verfassungsfeindliche Partei ist. Gleichzeitig hat diese höchstrichterliche Entscheidung auch deutlich gemacht, dass sie derzeit nicht für ein Verbot infrage kommt, und zwar allein deshalb, weil sie organisatorisch und strukturell derzeit nicht über das Potenzial verfügt, tatsächlich die Demokratie in Deutschland ins Wanken zu bringen.
Das ist gut so, es macht aber auch deutlich, dass uns dieses Urteil weitere Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit auf den Weg gegeben hat. Dieses Urteil hat auch den Weg frei gemacht, an die Adresse des deutschen Gesetzgebers darüber nachzudenken, ob man nicht die Spielräume schließen sollte, die die NPD hat, über die staatliche Parteienfinanzierung ihr verfassungsfeindliches Tun zu schließen.
Meine Damen und Herren, unmittelbar nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundesrat auf Initiative von Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Saarland eine Entschließung gefasst, die genau dieses zum Ziel hat, nämlich gesetzgeberisch tätig zu werden, um der NPD für ihr rassistisches, antisemitisches, verfassungsfeindliches, demokratiefeindliches Tun den Geldhahn abzudrehen. Genau in diese Richtung wollen wir uns gemeinsam bewegen.
Diese Initiative aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland hatte dann auch zum Ergebnis, dass im vergangenen Sommer der Bundestag und der Bundesrat gemeinsam einer Reform der Parteienfinanzierung zugestimmt haben. Die NPD hat in den vergangenen Jahren in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz beträchtliche Summen über die staatliche Parteienfinanzierung eingenommen. Was die NPD mit diesem Geld gemacht hat, ist relativ offenkundig. Ich habe ein Beispiel genannt.
Wir müssen aber auch davon ausgehen, dass die NPD über ihre Verwurzelung in die autonomen neonazistischen Strukturen auch diese befördert und unterstützt hat. Die NPD ist nach wie vor aktiv, wenn auch nicht mehr so stark, wie sie es einmal war. Sie ist nach wie vor auch in Rheinland-Pfalz aktiv. Auch wir kennen die Geschehnisse rund um das „Braune Haus“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der NeonaziAufmarsch in Remagen im vergangenen November auch mit der NPD einherging. Sie kandidiert immer noch und ist in kommunalen Räten aktiv. Gerade in den vergangenen Wochen haben wir zur Kenntnis genommen, dass ein rheinland-pfälzisches NPD-Mitglied Bundesvorsitzender der „Jungen Nationaldemokraten“ geworden ist. Die Vernetzung der rheinland-pfälzischen NPD hinein in die NPD insgesamt und in die Neonaziszene ist gegeben.
Deshalb sind wir sehr froh, dass wir dieses Instrument nun in den Händen halten und in die Hände bekommen
haben. Wir wollen diesen Bundesratsantrag, der auf der Grundlage einer gemeinsamen Entscheidung aller Länder und des Bundes auf den Weg gebracht worden ist, auch weiter unterstützen.
Darum ist es wichtig, dass wir auch die gesellschaftliche Debatte befördern, weil wir alle der Verfassungsschutz sind. Wir alle müssen dazu beitragen, dass nicht nur der Geldhahn der NPD und ihrer neonazistischen Strukturen zugedreht wird, sondern ihr auch die gesellschaftliche Grundlage genommen wird. Genau darum muss es gehen.
Ich wünsche mir von dieser Debatte ein gemeinsames Signal all derer, die dieser Rede mit Applaus zugehört haben, und all derer, die in dieser Debatte auf ihren Händen sitzen geblieben sind. Auch das ist ein Bekenntnis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich glaube, es war richtig, am heutigen Tag diesen Punkt aufzurufen. Am 2. Februar dieses Jahres hat der Bundesrat 16 : 0, also einstimmig, entschieden, das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, so wie es nach der Gesetzesänderung im letzten Jahr auf den Weg gebracht worden war, zu beantragen, nämlich einer verfassungsfeindlichen Partei – ich komme gleich noch einmal dazu, was das heißt – die staatlichen Zuwendungen und infolge der Nichtgewährung von staatlichen Zuschüssen auch die Spendenabsetzbarkeit zu versagen.
Meine Damen und Herren, der Bundestag hatte sich in der letzten Legislatur schon nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, ein zweites Urteil, bei dem das Verfahren, die Partei NPD zu verbieten, nicht gelungen war – Herr Schweitzer, Sie haben das gesagt –, weil sie aufgrund ihres eigenen Misserfolgs nicht mehr in der Lage ist, ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen, mit der Angelegenheit befasst.
Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht – es ist mir wichtig, das an dieser Stelle dezidiert zu sagen – in seiner Urteilsbegründung diese Verfassungsfeindlichkeit ganz dezidiert dargelegt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will das hier noch einmal mit wörtlichen Zitaten belegen. Warum mache ich das? Ich tue dies, weil man die letzten Wochen und Tage, wenn man Fernsehen schaut und Zeitung liest, eine andere Partei in Deutschland sieht und hört, deren Vertreter hier auch anwesend sind, die sich
durchaus in diese Nähe begibt, Begrifflichkeiten verwendet und sich in einer Art und Weise geriert, wie man sie bisher nur aus der NPD kennt.
Sie bringt im Bundestag Menschen in ihren eigenen Reihen in Position, die geschichtsrevisionistisch sind und sich außerhalb jeglicher verfassungsrechtlicher Systematik befinden. Es ist mir wichtig, das noch einmal zu sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundesverfassungsgericht hat das politische Konzept der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet, zu deren Kernelementen die Garantie der Menschenwürde und das Demokratieprinzip gehören. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass das politische Konzept der NPD die Menschenwürde deswegen verletze, weil die Partei die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten Volksgemeinschaft ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen wolle.
Der Volksbegriff der NPD, sagt das Bundesverfassungsgericht, negiere den Achtungsanspruch der Person und führe zur Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit für alle, die nicht der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ im Sinne der NPD angehören. Das heißt, das Politikkonzept der NPD sei auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von gesellschaftlichen Gruppen wie Ausländern, Migranten sowie religiösen und sonstigen Minderheiten gerichtet. Das kommt uns doch allen irgendwie bekannt vor.
Weiter heißt es: Die Ziele der NPD verstießen auch gegen das Demokratieprinzip. In einem durch die „Einheit von Volk und Staat“ geprägten Nationalstaat im Sinne der NPD sei für eine Beteiligung ethnischer Nichtdeutscher an der politischen Willensbildung grundsätzlich kein Raum. Dieses Konzept widerspreche dem im menschenrechtlichen Kern des Demokratieprinzips wurzelnden Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe aller Staatsangehörigen an der politischen Willensbildung.
Die NPD – das wurde auch noch einmal dezidiert aufgeschrieben – ist mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt, und zwar das Konzept der „Volksgemeinschaft“, die antisemitische Grundhaltung – wir sprechen noch einmal darüber – und die Verächtlichmachung der bestehenden demokratischen Ordnung ließen deutliche Parallelen zum Nationalsozialismus erkennen. Hinzu kommen der punktuelle Rückgriff – auch das erleben wir täglich – auf Vokabular, Texte, Liedgut und Symbolik des Nationalsozialismus sowie geschichtsrevisionistische Äußerungen, die eine Verbundenheit zumindest relevanter Teile der NPD mit der Vorstellungswelt des Nationalsozialismus dokumentieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema dieser Aktuellen Debatte lautet „Kein Geld für Verfassungsfeinde – Gemeinsamer Länderantrag beim Bundesverfassungsgericht“. Damit geht es im engeren Sinne um den Beschluss des Bundesrates vom 2. Februar 2018 – Drucksache 3018 –.
Der Bundesrat hat in seiner 964. Sitzung am 2. Februar dieses Jahres beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 Abs. 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 12 Nr. 2 a und § 42 zu beantragen, die NPD für einen Zeitraum von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach dem Parteiengesetz auszuschließen.
Damit soll von einer Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die infolge des gescheiterten Antrags auf Auflösung der NPD durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 13. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung vom 18. Juli 2017 geschaffen wurde.
In seiner Entscheidung vom 17. Januar 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht zwar festgestellt, dass die NPD ein auf die Beseitigung der demokratischen freiheitlichen Grundordnung gerichtetes Konzept vertritt und in diesem Zusammenhang auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung dieses Zieles hinarbeitet, es allerdings an konkreten Anhaltspunkten fehle, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.
Nachdem der Antrag auf Auflösung der NPD damit als unbegründet erachtet wurde, hat das Bundesverfassungsgericht damals die erwähnte Möglichkeit aufgezeigt, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Insofern ist der entsprechende Antrag des Bundesrats auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung laut § 18 Parteiengesetz folgerichtig.
Im weiteren Sinne enthält das Thema der heutigen Aktuellen Debatte auch eine ganz grundsätzliche Aussage: kein Geld für Verfassungsfeinde. – Diese ganz grundsätzliche Aussage über den gegenständlichen Antrag des Bundesrats hinaus erachten wir als grundlegend wichtig; denn die Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehen weit über die NPD hinaus.
Neben dem politischen Extremismus jeglicher Ausprägung sehen wir die freiheitlich-demokratische Grundordnung mittlerweile auch immer mehr und immer stärker durch religiösen Extremismus bedroht. Den genannten Formen des Extremismus entschlossen entgegenzutreten, ist dabei ein besonderes Anliegen meiner Fraktion.
Das schlägt sich in zahlreichen parlamentarischen Initiativen meiner Fraktion im Zusammenhang mit den Gefahren durch Extremismus und auch der Finanzierung von Extremismus nieder. Ich möchte beispielsweise nur an unseren Antrag erinnern, den wir vor fast genau einem Jahr gestellt haben – „(...) keine Finanzierung von Feinden der Demokratie und von Extremisten (...)“ –, dem leider kein Erfolg beschieden war.
Es ist traurig, dass die CDU-Fraktion nicht dazu imstande ist, hier eine geschlossene Position der Demokraten zu vertreten, sondern dieses wichtige Thema zur parteipolitischen Profilierung missbraucht.
Unsere Fraktion spricht sich entschieden gegen jegliche staatliche Finanzierung von Extremismus jedweder Couleur aus.