Unsere Fraktion spricht sich entschieden gegen jegliche staatliche Finanzierung von Extremismus jedweder Couleur aus.
Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder der AG 60plus Unterbezirk Alzey-Worms sowie ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 33 – Alzey. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat das Thema Parteienfinanzierung am Beispiel der NPD zum Thema dieser Aktuellen Debatte gemacht. Wie ich finde, ist das nicht nur ein sehr wichtiges, sondern auch ein sehr spannendes Thema.
den –, hat der Bundesrat vor einigen Wochen mit seltener Einstimmigkeit – 16 : 0, glaube ich, hat die Kollegin gesagt – den Beschluss gefasst, einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Bei Erfolg dieses Antrags soll die NPD für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Meine Damen und Herren, das ist gut und richtig so.
Zwar ist der Antrag auf Verbot der NPD auch im zweiten Anlauf gescheitert, es bleibt uns aber doch die Verpflichtung, alle demokratischen und gesetzlichen Mittel anzuwenden, um dem Gebaren dieser verfassungsfeindlichen Partei Herr zu werden.
In seinem Urteil vom 17. Januar vergangenen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht zwar wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele ein Verbot der NPD abgelehnt, gleichzeitig hat es aber auch deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt.
Herr Kollege Schweitzer und vor allen Dingen Frau Kollegin Kohnle-Gros haben darauf hingewiesen, dass die NPD ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichdemokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept vertritt. Sie haben beide darauf hingewiesen – Frau Kohnle-Gros hat sehr detailliert Beispiele gebracht, um das deutlich zu machen –, der von der NPD vertretene Volksbegriff verletzte die Menschenwürde. Des Weiteren missachte die NPD die freiheitlich-demokratische Grundordnung auch mit dem Blick auf das Demokratieprinzip und weise eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus auf.
Meine Damen und Herren, damit ist eigentlich schon alles gesagt. Wem vorher noch nicht klar war, wes Geistes Kind die NPD ist, dem wurden hier die Augen noch einmal deutlich geöffnet.
Meine Damen und Herren, eine Partei, die neben vielen weiteren Vorwürfen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, soll und will aber gleichzeitig an der auf dieser Grundordnung fußenden Parteienfinanzierung partizipieren? Das kann und darf aus unserer Sicht nicht sein.
Denklogisch sollte es eigentlich für die NPD selbst ausgeschlossen sein, von dieser Parteienfinanzierung zu profitieren, doch da steht dann das Geld ausnahmsweise über der Ideologie und den verfolgten Zielen.
Nach unserer Auffassung sind die Wertungen des Bundesverfassungsgerichts deutlich. Legt man nun die für einen Ausschluss von der Parteienfinanzierung geforderten Maßstäbe des Artikel 21 Abs. 3 des Grundgesetzes an diese Feststellung an, so sind wir sehr optimistisch, dass der Antrag erfolgreich sein wird. Er ist augenfällig richtig.
Es muss erreicht werden, dass eine Partei, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachtet, nicht
mithilfe von Steuergeldern, gleich in welcher Höhe, von dem Staat unterstützt werden muss, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt. Dass dies eigentlich für die NPD selbstverständlich sein sollte, hatte ich bereits gesagt.
Wir Freie Demokraten standen einem erneuten Verbotsverfahren kritisch gegenüber, wobei wir betonen möchten, dass wir dies aus rechtlichen Bedenken heraus waren und nicht in der Sache. Den nunmehr eingeschlagenen Weg, der NPD die finanzielle, aus Steuermitteln finanzierte Grundlage zu entziehen, begrüßen wir sehr. Dies erscheint uns nunmehr der richtige Ansatz und vor allen Dingen erfolgversprechend zu sein.
Betrachtet man sich die Aussagen der NPD auf deren Homepage, so tönen diese zwar noch immer, dass aller guten Dinge drei sind und sie auch dieses Verfahren überstehen und als Sieger hervorgehen werden. Doch würdigt man im Gegenspiel dazu die Aussagen, die das Bundesverfassungsgericht getroffen hat, so muss und darf man dies als absolut leeres Gerede stehen lassen.
Wir blicken zuversichtlich auf die baldige Einreichung des Antrags in Karlsruhe und hoffen, dass wir nach sechs Jahren ohne staatliche Zuwendung das Kapitel NPD endlich schließen können.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die NPD ist menschenverachtend, rassistisch, rechtsextrem und verfassungsfeindlich. Sie will die Demokratie beseitigen, ist antisemitisch und hetzt offen gegen Minderheiten. Es war also naheliegend, dass bei dieser rechtsextremen Partei das Verbot als verfassungswidrige Organisation vom Bundesverfassungsgericht geprüft wurde.
Im Umgang mit einem Parteienverbot oder mit der Streichung staatlicher Parteienfinanzierung gilt allerdings aus grüner Sicht zu sagen: Die Frage ist alles andere als trivial und natürlich auch immer kontrovers diskutiert worden.
Zwar verlangen der wachsende Rechtsextremismus und die rechtspopulistischen Strömungen das Zeigen einer klaren Kante und Anstrengungen demokratischer Kräfte auf allen Ebenen, also auch auf der juristischen, aber dennoch muss man immer erwähnen, dass ein Parteienverbot insgesamt demokratietheoretisch eigentlich ein Widerspruch in sich darstellt. Nichtsdestotrotz war es richtig und konsequent, diese Prüfung vorzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Januar 2017 aber gegen ein
Karlsruhe sieht keine Anhaltspunkte gegeben, dass die NPD erfolgreich ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könnte. Zum Glück kann die NPD ihre verfassungsfeindlichen Ziele nicht durchsetzen.
Eine ähnliche Rechtsauffassung hat beispielsweise der EuGH vertreten. Das Gericht eröffnete aber weiterhin eine Möglichkeit, dass die Ziele der NPD, die gegen die Menschenwürde und auch das Demokratieprinzip verstoßen, als Grundlage genutzt werden können, um eine weitere Reaktionsmöglichkeit unserer wehrhaften Demokratie zu erlauben, nämlich den Ausschluss von der Parteienfinanzierung.
Der Bundesrat – das ist auch ein konsequenter Schritt – setzt nun darauf, dass die Prüfung der Entziehung der Parteienfinanzierung vom Bundesverfassungsgericht geprüft wird, aber auch dieser Weg nach Karlsruhe wird kein einfacher sein.
Gegen den Erfolg einer Kappung der Parteienfinanzierung spricht beispielsweise die marginale Rolle, die die NPD inzwischen einnimmt. Wir reden nämlich von einer Splitterpartei, die inzwischen nur noch 0,4 % der Zweitstimmen für sich verzeichnen konnte. Darüber hinaus ist die NPD durch Rückforderungen der Bundestagsverwaltung in einer schwierigen finanziellen Lage. Ferner hat es viele Ausweichbewegungen gegeben. Viele Parteimitglieder haben diese Partei zugunsten anderer Gruppierungen und Parteien im Zuge des Verbotsverfahrens verlassen. Deswegen hat diese NPD auch nur noch ungefähr die Hälfte ihrer Mitglieder. All das kann zu einem Prozessrisiko werden.
Diese Ultima Ratio darf nicht von unserer eigentlichen Hauptaufgabe als Demokratinnen und Demokraten ablenken. In Anbetracht der Erstarkung der neuen Rechten brauchen wir eine bundesweite Demokratieoffensive gegen Rechts, die alle Ebenen umfasst und alle demokratischen Parteien fordert.
Ein Verbot allein hilft nicht bei der menschenfeindlichen Einstellung. Das Problem ist größer als 0,4 % der Zweitstimmen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zurufe von der AfD – Abg. Joachim Paul, AfD: Sie kooperieren mit der Antifa!)
Politisch andersdenkende Menschen werden seitens der AfD unverhohlen bedroht. Bedrohungen gegen Politikerinnen und Politiker,
Bedrohungen gegen Kirchvertreterinnen und -vertreter gehören zu Ihrer Methode. Entgleisungen beispielsweise von Holocaustleugnerinnen und Antisemiten wird nicht konsequent begegnet. Wieso auch? Provokation gehört zu Ihrer Methode.
Immer wieder stellt sich die Frage, inwieweit Verbindungen der AfD und ihrer Jugendorganisation beispielsweise mit der Identitären Bewegung, mit den Reichsbürgern oder anderen rechtsextremen Kreisen existieren. Im Osten wird inzwischen offen mit dem islamfeindlichen Pegida-Bündnis geliebäugelt.