Landesgesetz zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5369 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5369 – an den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5416 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5416 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Verantwortung der Landesregierung für die Investitionsförderung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3292 –
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie – Drucksache 17/5282 –
dazu: Verantwortungsvolle Krankenhaus-Investitionsförderung in Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5428 –
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich informiere Sie über das bisherige Ausschussverfahren zum Antrag. Wir hatten die erste Plenarberatung in der 36. Sitzung am 22. Juni 2017 mit einer Aussprache.
Der Antrag wurde an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie überwiesen. Es gab ein Anhörverfahren im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie. Die Ausschussempfehlung lautet: Ablehnung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Rhein-Zeitung vom 12. Februar 2018 war als Schlagzeile auf der ersten Seite zu lesen: Zu wenig Geld für Krankenhäuser. – Sie sehen, dieses Thema ist hochaktuell, unabhängig von unserer Beratung im Parlament.
In der Tat sind die Länder für die Krankenhausfinanzierung zuständig. Ich wiederhole es gebetsmühlenartig, dass die
Gesamtausgaben aus Einzel- und Pauschalförderung vom Land von 2001 auf 2003 um 17,4 % heruntergefahren wurden, damals auf 118,8 Millionen Euro. Dieser niedrige Wert wurde danach nur selten überzogen.
Es ist eigentlich ein Grund, sich zu ärgern, und nicht zu klatschen, aber ich weiß, wie es gemeint ist.
Die Erhöhung der Krankenhausinvestitionen im jetzigen Doppelhaushalt 2017/2018 von je 3 Millionen Euro ist unserer Ansicht nach nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das wird das Problem nicht lösen.
Das ist keine ernsthafte Erhöhung der Finanzierung. Man muss natürlich in Bezug auf das inflationsbedingte Fördervolumen bedenken, wenn man auf das Jahr 2001 zurückgeht und nur eine Preissteigerung von 2 % annimmt, dass mittlerweile noch 40 % bis 50 % hinzuzurechnen sind.
Das Ergebnis ist, dass die Krankenhäuser aus den Erlösen von den Krankenkassen für Behandlungen von Patienten teilweise Investitionen tätigen müssen. Interessant wird es, wenn man die Zahlen von 1991 bis 2005 und dann noch einmal von 2005 bis 2015 vergleicht. Dabei stellt man fest, dass im ersten Zeitraum die durchschnittlichen jährlichen Investitionen in Rheinland-Pfalz 129,5 Millionen Euro und es in den zehn Jahren darauf, also von 2005 bis 2015, durchschnittlich nur 119,39 Millionen Euro waren. Daran sehen Sie die Tendenz, die wir seit Jahren kritisieren.
Die Ankündigung im Koalitionsvertrag, bis 2020 um dann mindestens 15 Millionen Euro jährlich zu erhöhen, ist – um es einmal vorsichtig zu formulieren – nicht ausreichend für die Probleme. Es ist absolut nicht ausreichend.
Dann ist es auch nicht in Ordnung, wenn man jetzt Mittel des Strukturfonds mit einrechnet. Da haben wir 2017/2018 einiges. Es sind insgesamt 14 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro. Das sind Gelder, die – ich sage immer gemeinerweise Abwrackprämie – dafür da sind, Krankenhäuser zu Einrichtungen wie Gesundheitszentren zurückzubauen. Hälftig Bund, hälftig Land, es ist nicht zulässig, das im Rahmen des Investitionsprogramms mit einzurechnen. Dann hat man falsche Zahlen. Das ist eine Mogelpackung.
Wir haben dann im Juni letzten Jahres unsere Große Anfrage zur Krankenhausplanung ausgesprochen, zusammen mit unserem Antrag auf Investitionsförderung. Dazu gab es einen Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Das führte dazu, dass am 7. November 2017 eine Anhörung stattgefunden hat.
Das Interessante war – ich war völlig überrascht –, dass alle Anzuhörenden, aber alle, auch diejenigen, die von den Koalitionsfraktionen eingeladen waren, unsere Ansicht, unsere Argumente in unserem Antrag voll und ganz unterstützt haben.
Deswegen war ich über die anschließende Blockade einige Wochen später im Ausschuss im Rahmen der Anhörung etwas irritiert, dass man sich dort vonseiten der Regierungsfraktionen so gut wie nicht bewegt hat. Ich musste mich als Ausschussvorsitzender einigermaßen mäßigen, aber Frau Thelen hat es zu Recht sehr drastisch ausgedrückt, was wir davon halten.
Der einzige Punkt, an dem Sie Bewegung gezeigt haben, ist die Zeitschiene, dass die Krankenhäuser mehr Planungssicherheit haben und früher an ihr Geld kommen.
Damit komme ich auf unsere vier Forderungen. Die eine Forderung war die eben genannte. Dort gab es ein Entgegenkommen. Damit war es aber auch schon alles. Das ist einfach zu wenig. Das reicht nicht aus.
Wir fordern weiterhin, dass der Investitionsstau einvernehmlich mit den Krankenkassen und den Krankenhäusern – da sind wir auf einer Linie mit der Krankenhausgesellschaft, mit Herrn Dr. Gaß – beziffert werden muss.
Über die Zeitschiene hatte ich gesprochen. Dort haben wir einen kleinen Erfolg erzielt. Dort hat unser Antrag wenigstens etwas bewirkt, aber zu wenig.
Das Dritte ist der Abbau der Bürokratie. Man kann darüber diskutieren, ob ein Pauschalsystem sinnvoll ist oder nicht. Es gibt durchaus Gründe dafür, neben dem Bürokratieabbau auch eine Kostenminimierung. Das haben wir bei den Hessen gesehen. Ich weiß, dass es Krankenhäuser gibt, gerade größere Klinikverbünde, die das eigentlich nicht so wollen, aber da muss man im Gespräch bleiben.
Der vierte Punkt war bei uns die neue Lösung zur Finanzierung. Dazu haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, weil wir jetzt sagen, man sollte nicht als Erstes die Krankenkassen als zusätzlichen Investor ins Boot holen; denn sie wollen dann sicherlich auch viel mehr mitbestimmen. Das ist nicht unbedingt unser Ziel. Es kann nur eine Ultima Ratio sein, wenn das Land – das betone ich noch einmal – nicht bereit ist, sich erheblich zu bewegen.
Es gibt genug Möglichkeiten. Ich denke an die Investitionsund Strukturbank. Ich denke an die zusätzlichen Mittel aus dem Länderfinanzausgleich. Ich habe es schon mehrfach erwähnt. Dort sehen wir Möglichkeiten und machen konkrete Vorschläge, wo Geld herkommen könnte.
Ich darf noch einmal abschließend etwas aus dem Deutschen Ärzteblatt erwähnen. Das war die Ausgabe vom 9. Februar 2018. Es ist öffentlich zugänglich. Man kann es nachlesen. Das Saarland wird bei einem leichten Wert von 28,5 Millionen Euro – es ist ein kleines Bundesland – bis 2022 bis 10 Millionen Euro pro Jahr drauflegen. Bayern erhöht um 140 Millionen Euro auf 643 Millionen Euro.
ich mir erhofft hatte. Dort sind es nur 50 Millionen Euro mehr geworden, aber immerhin. Niedersachsen lässt mit Unterstützung des SPD-Landesparteitags in 39 Maßnahmen 650 Millionen Euro fließen.
Mit diesen Zahlen möchte ich Sie konfrontieren. Daher kommt unsere Forderung. Ich bin gespannt auf nächste Woche, wenn die Zahlen für 2018 im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben werden. Da wir aber den Haushalt kennen, wird vermutlich nicht viel Neues kommen.
Ich will noch einen abschließenden Satz zur Kritik des Rechnungshofs zu den zu vielen Betten in Rheinland-Pfalz sagen. Ich denke, wenn man das einmal diskutiert und analysiert, ist dort irgendwo ein Mittelweg zu suchen. Es ist aber etwas dran.