Ich möchte noch einmal festhalten, wenn Sie sich darüber ärgern, dass die Weinwirtschaft eine Tat des Ministers, die in der Tat für die Weinwirtschaft gut ist, aufgreift, ist das ein anderes Thema. Sie haben dem Minister doch gerade vorgeworfen, dass er sozusagen Werbung in eigener Person gemacht hätte, indem er das verkündet hätte.
Das haben Sie gerade gesagt. Meine Frage war, warum Sie sich den Sachverhalt nicht einfach am Dienstag im Ausschuss haben erklären lassen. Das haben Sie nicht. Ich meine, der Ausschuss war krankheitsbedingt etwas dezimiert, aber er war beschlussfähig. Sie nehmen das zur schriftlichen Beantwortung herunter. Am nächsten Tag fällt Ihnen keine Aktuelle Debatte mehr ein, und Sie sagen, dann nehmen wir das.
Um die Aufregung von Frau Schneider um nichts etwas zu relativieren, möchte ich vielleicht einmal Licht in die Sache
Frau Schneider, zunächst einmal gibt es dazu keine Presseerklärung des Wirtschaftsministeriums. Die Äußerung, die Sie hier getätigt haben, ist nicht zutreffend.
Frau Schneider, ich will es Ihnen einmal erklären, damit Sie auch wissen, warum Sie sich völlig ohne Grund aufregen, Ihre schnelle Atmung wieder einstellen können und ganz ruhig an Ihrem Platz sitzen können, wie auch alle Winzerinnen und Winzer in Rheinland-Pfalz.
Es war so, Sie haben diesen Tagesordnungspunkt als Berichtsantrag am Dienstag auf die Tagesordnung des Agrarausschusses gesetzt. Wie ich eben von einem Mitarbeiter, bei dem ich mich erkundigt habe, wie es zu dieser Meldung im Meininger Verlag kam, erfahren habe, hat Herr Pilz vom Meininger Verlag, der über dieses Thema schon einmal berichtet hatte, die Tagesordnung zur Kenntnis genommen und angefragt, was der Stand der Dinge sei. Wir haben dann pflichtgemäß Herrn Pilz über den Sachstand informiert, den ich auch gleich dem Landtag zur Kenntnis geben werde. Ich hätte am Dienstag auch den Agrarausschuss informiert, wenn Sie, Frau Schneider, nicht persönlich die Absetzung des Tagesordnungspunktes beantragt hätten.
Dass es in der Folgezeit dazu kam, dass wir eine Presseanfrage ordnungsgemäß beantwortet haben und Sie die Informationen, die Sie am Dienstag nicht zur Kenntnis nehmen wollten, am Mittwoch in der Presse gelesen haben, hat nicht die Landesregierung zu vertreten.
Zur Sache: In Rheinland-Pfalz hat die Finanzierung der Weinwerbung ihre Rechtsgrundlage im Absatzförderungsgesetz Wein vom 28. Juni 1976. Auf Basis dieses Gesetzes müssen die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Weinbergsflächen in den Anbaugebieten Ahr, Mittelrhein, Nahe, Pfalz und Rheinhessen eine Abgabe von 77 Euro pro Hektar zahlen. An der Mosel beträgt die Abgabe 87 Euro pro Hektar.
Diese Abgabe war neben der Abgabenerhebung für den Deutschen Weinfonds Gegenstand eines Rechtsstreits, der zwischen 2009 und 2014 alle Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschäftigte. Parafiskalische Abgaben werden rechtlich quasi wie Steuern beurteilt und dürfen nur unter engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erhoben werden.
Mit Beschluss vom 6. Mai 2014 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Voraussetzungen im Weinsektor im Unterschied zur Abgabenerhebung für den Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft sowie für die Holzwirtschaft gegeben sind. Da die Abgabe als staatliches Mittel
verstanden wird, musste nach dem Auslaufen der Altnotifizierung nach EU-Beihilferecht eine neue Genehmigung für die Erhebung und Zahlung zur Durchführung des Absatzförderungsgesetzes Wein bei der EU-Kommission beantragt werden. Das geschah nach vorheriger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 14. August 2017.
Überraschenderweise hat die Europäische Kommission Nachfragen im Notifizierungsverfahren auch zur Abgrenzung gegenüber dem nationalen Stützungsprogramm gestellt und ein Zahlungsverbot nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgesprochen. Das hätte kurzfristig zu einem Zahlungsengpass bei Absatzförderungsprojekten der gebietlichen Weinwerbung führen können. Die Finanzierung der entsprechenden Projekte ist jedoch gesichert worden, da die Landesregierung entschlossen gehandelt und innerhalb von 14 Tagen das Problem gelöst hat. Zu keinem Zeitpunkt war die Zahlungsfähigkeit der Werbeeinrichtungen tatsächlich infrage gestellt.
Von dem Zahlungsverbot wurde seitens der Europäischen Kommission ausdrücklich für die Verwaltungsvorschrift Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen abgesehen, die auf Förderung von Absatzförderungsmaßnahmen aller Agrarprodukte Anwendung findet. Diese bereits nach der sogenannten Freistellungsverordnung notifizierte Verwaltungsvorschrift wurde zwischenzeitlich seitens meines Hauses den Bedürfnissen der Absatzförderung für Wein angepasst.
Die Freistellung der geänderten Verwaltungsvorschrift wurde bereits von der Europäischen Kommission akzeptiert. Sie trat am 20. Februar 2018, also vorgestern, in Kraft. Seit vorgestern können somit von der zuständigen Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Anträge für Absatzfördermaßnahmen im Weinsektor nach dieser Verwaltungsvorschrift beantragt, bewilligt und Zuwendungen rechtssicher ausgezahlt werden. Insoweit wurde auf Verwaltungsebene alles dafür Notwendige vorbereitet.
Das EU-Recht lässt zudem zu, dass in diesem Bereich sogenannte De-minimis-Beihilfen in Höhe von maximal 200.000 Euro an denselben Begünstigten innerhalb von 36 Monaten bewirkt werden. Zur kurzfristigen Behebung des Liquiditätsbedarfs kann also auch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Seitens der Europäischen Kommission wurde zwischenzeitlich auch eine baldige Genehmigung für die Verwaltungsvorschrift AbföG Wein in Aussicht gestellt. Ungeachtet der Finanzierungsmöglichkeiten nach der angepassten Verwaltungsvorschrift Agrarmarketing ist die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des AbföG Wein noch spezieller auf die Absatzförderung im Weinsektor ausgerichtet und lässt zudem Fördermaßnahmen in den Bereichen Beratung und Wissenstransfer zu. Wir haben also die Zahlungen mit einem doppelten Boden abgesichert und damit auch die Zahlungsfähigkeit der Weinwerbung abgesichert.
Jetzt möchte ich Ihnen noch sagen, was Sie behauptet haben, es gebe ständig neue Formulare seitens des Wirtschaftsministeriums, und die Weinwerbung sei damit unzufrieden, trifft so nicht zu. Zutreffend ist, dass die Weinwerbung mit zusätzlicher Bürokratie belastet ist, weil es nach
Dieser durch das EU-Recht bedingte Zustand zwingt zur immer erneuten Begründung der einzelnen Projekte und damit verbundener Antragstellungen. Dieser damit verbundene bürokratische Mehraufwand wurde in keiner Weise vom rheinland-pfälzischen Weinbauministerium veranlasst und ist auch nicht von ihm zu verantworten, sondern findet seinen Ursprung und seine Begründung ausschließlich im europäischen Recht.
Ich bitte Sie, diese Realitäten zur Kenntnis zu nehmen und Ihre hier erhobenen Vorwürfe gegenüber der Landesregierung noch einmal zu überdenken.
Herr Minister, ich versuche es jetzt ganz ruhig. Diesen Gefallen kann ich Ihnen leider nicht tun. Ich versuche noch einmal ganz ruhig, das Verfahren darzustellen. Jawohl, wir hatten am Dienstag einen Berichtsantrag im Ausschuss gestellt, und wir hatten um schriftliche Beantwortung gebeten, weil uns das Problem seit Wochen bekannt ist. Herr Minister, Sie wissen, dass wir seit Wochen als CDU-Fraktion mit Ihrem Ministerium in Kontakt stehen, um das Problem zu lösen.
Wir hatten mit den regionalen Gebietsweinwerbungen und der Weinwirtschaft vereinbart, dass wir das Thema öffentlich nicht thematisieren, weil wir keinen Schaden verursachen wollten. Das war der Grund, warum wir gesagt haben, wir wollen den Antrag schriftlich beantwortet haben, dass keine Öffentlichkeit von unserer Seite hergestellt wird.
Dann kam am Dienstagabend die Presseverlautbarung über den Meininger Verlag und ab dann, Herr Minister Wissing, stand bei uns das Telefon nicht mehr still. Sowohl die Weinwerbungen als auch die Weinwirtschaft haben uns aufgefordert, jetzt politischen Druck auf Sie auszuüben, damit am Dienstag beim Gespräch im Ministerium endlich Rechtssicherheit für den Einsatz unserer Mittel herrscht.
Wir machen hier nichts anderes als das, was die Basis von uns erwartet. Unsere Winzerinnen und Winzer zahlen ihre Gelder, damit in Rheinland-Pfalz Weinwerbung stattfindet, und nicht, dass Bürokratie aufgebaut wird. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wir vom Land Rheinland-Pfalz können nichts tun, zitiere ich aus einer E-Mail von der Rheingauer Weinwerbung in Hessen: Ich möchte Sie kurz über das Abwicklungssystem der Fördermaßnahmen bei der Gebietsweinwerbung im Rheingau informieren. Von
den Gebietsweinwerbungen in Rheinland-Pfalz wird gefordert, dass sie zukünftig projektbezogen ihre Anträge stellen und abrechnen. Das wird wahnsinnig kompliziert werden. Im Rheingau (Hessen hat im Jahr 2016 neu notifi- ziert) werden die einzelnen Projekte zwar in den Gesamtplan mit aufgenommen, allerdings unter verschiedenen Maßnahmenkostenstellen der Weinwerbung wieder eingegliedert.
Bei uns läuft das alles unproblematisch. Wir haben kein Verständnis für das Vorgehen aus Rheinland-Pfalz. – So viel zum Thema Ihrer Zuständigkeit.
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Damit schließen wir diese Aktuelle Debatte und können den Tagesordnungspunkt 9 insgesamt abschließen.
Meine Damen und Herren, wir haben 13:10 Uhr. Wir treten nun in eine Mittagspause ein und werden um 14:00 Uhr die Plenarsitzung fortsetzen.