Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

Vor diesem Hintergrund scheint es wichtig und geboten, dass man die Weinwirtschaft angemessen unterstützt. Über 400.000 Euro stellt das Land zur Verbesserung der Marktposition der Winzer und deren Möglichkeit zur Stärkung der regionalen Vermarktung zur Verfügung. Über 200.000 Euro stellt das Land an Zuschüssen zur Verfügung, die der Förderung der Weinwerbung dienen. Darüber hinaus leisten die Winzer Abgaben, mit denen eine Gebietsweinförderung finanziert wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 hierzu Verfassungsbeschwerde gegen diese Abgaben zur Finanzierung des rheinland-pfälzischen Absatzförderungsgesetzes Wein zurückgewiesen. Bei der Gebietsweinförderung wurde im

Jahr 2016 durch die Abgaben eine Summe von etwa 5 Millionen Euro akquiriert, 2 Millionen hiervon aus der Region Rheinhessen und etwa 1,8 Millionen Euro aus der Pfalz.

Mit diesen Geldern werden wichtige Möglichkeiten der Vorstellung unseres Weins ermöglicht. Beispielsweise findet sich auf der diesjährigen ProWein ein Gemeinschaftsstand von Winzern aus der Pfalz. Auf diesem etwa 600 m2 großen Gemeinschaftsstand präsentieren sich 39 Weingüter und Winzergenossenschaften. Solche Stände sind notwendig, um sich auf einem internationalen Weinmarkt behaupten zu können.

Diese Abgaben für die gebietlichen Absatzförderungen sind dabei Beihilfen und unterliegen auch rechtlichen Regelungen der Europäischen Union. Genau hier hat die Landesregierung anscheinend versagt.

Gemäß eines Artikels der Fachzeitschrift Meininger haben sich das Deutsche Weininstitut als Dachorganisation, aber auch die Bundesländer Hessen und Bayern Beihilfen notifizieren lassen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Nur die rheinland-pfälzischen Gebiete müssen jetzt den fröhlichen Schlendrian ausbaden. –

(Abg. Marco Weber, FDP: Uih!)

Dieses Versäumnis könnte nun dazu führen, dass es zu einer Sperre der Verwendung der Mittel für die gebietliche Absatzförderung kommt und damit gemeinsame Stände wie der eben genannte Stand auf der ProWein auf der Kippe steht.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Hört! Hört!)

Während sich dieses Haus in der Enquete-Kommission durch unsere engagierten Winzerinnen und Winzer und engagierten Touristiker Gedanken zur Weiterentwicklung der Weinwirtschaft macht, sind es grobe Nachlässigkeiten aus der Vergangenheit, die drohen, diese Arbeit zunichte zu machen.

Wir hoffen zum Wohl des Tourismus und vor allem zum Wohl unserer Weinwirtschaft, dass das Wirtschaftsministerium dies durch die neue Verordnung sicherstellen wird, die am 20. Februar 2018 in Kraft treten soll.

Danke schön.

(Beifall der AfD)

Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Weber von der Fraktion der FDP das Wort.

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich in die inhaltliche Auseinandersetzung gehe, möchte ich zwei Punkte erwähnen. Wir haben nicht nur einen neuen Umsetzungsminister in Rheinland-Pfalz, wir haben auch einen Lösungsminister, Frau Schneider.

(Beifall der FDP)

Nachdem wir im Ausschuss das Thema abgesetzt hatten,

(Abg. Christine Schneider, CDU: Stimmt nicht! Schriftlich beantwortet!)

waren wir schon sehr verwundert über die Themensetzung jetzt in diesem Plenum zur Aktuellen Debatte.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Es war die Meldung des Ministers! Er hat es selbst zu verantworten! Ich habe es doch erklärt!)

Wenn Sie dies als CDU in der Öffentlichkeit und in dieser Skandalträchtigkeit, wie Sie es vorgetragen haben, heute thematisieren, möchte ich eines vorab erklären. Im Absatzförderungsgesetz Wein ist seit 1976 geregelt, dass die Eigentümer von Weinanbauflächen eine Abgabe leisten müssen. Diese liegt für die meisten Anbaugebiete bei 77 Euro pro Hektar.

Mit der Abgabe der Winzerinnen und Winzer wird dann die gebietliche Werbeeinrichtung finanziert, die eine wirklich hervorragende Arbeit bis zum heutigen Tage macht. Ausgezahlt wird über die Landwirtschaftskammern, die die Abgabe auch einnehmen.

Wie alle staatlichen Mittel, müssen solche Abgaben gemäß dem EU-Beihilferecht notifiziert werden. Nach einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit dieser Abgabe musste die Notifizierung bei der EU-Kommission erneut beantragt werden. Dies ist auch genau so geschehen, und zwar im August 2017. Als Hinweis: Sie haben eben die Länder Hessen und Bayern genannt. Diese haben erst 2016 beantragt und nicht, im Prinzip, wie Sie es dargestellt haben, früher. Erst 2016 haben diese Länder diese Mittel beantragt.

(Abg. Christine Schneider, CDU: 2016/2017 habe ich gesagt!)

Da es in der Zwischenzeit zu Rückfragen seitens der EUKommission kam und nicht feststeht, wann der Bescheid aus Brüssel kommt – bis zum heutigen Tag ist noch keine Rückmeldung von Brüssel erfolgt –, hat die Landesregierung vorausschauend agiert.

Ja, Frau Schneider, es hätte zu Zahlungsengpässen bei der Gebietsweinwerbung kommen können, aber die Betonung liegt auf den Worten „hätte kommen können“. Weil aber das Weinbauministerium gerade nicht riskieren wollte, dass es zu Zahlungsengpässen kommen, hat es zeitnah reagiert.

Die Verwaltungsvorschrift Förderung von Agrarmaßnahmen wurde so angepasst, dass auch die Absatzförderung von Wein mit einbezogen wurde. Man ist also auf Nummer sicher gegangen. Daher können die Gebietsweinwerbungen seit Dienstag Anträge zur Absatzförderung bei der Landwirtschaftskammer stellen.

Liebe CDU, Sie sehen, es ist für alle Fälle vorgesorgt. Niemand muss um die Finanzierung der Weinwerbung in Rheinland-Pfalz bangen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema der Aktuellen Debatte lautet: „Landesregierung riskiert Insolvenz der Weinwerbungen in Rheinland-Pfalz“. Da die Fi

nanzierung der Gebietsweinwerbungen zu keinem Zeitpunkt gefährdet war, kann ich den Titel der Debatte beim besten Willen nicht nachvollziehen. Mitte März findet die nächste ProWein statt. Vielleicht sollte sich da die Gelegenheit für den einen oder anderen Abgeordneten ergeben, sich von dem guten Zustand der Gebietsweinwerbung zu überzeugen.

Ich danke im Namen der FDP-Fraktion dem Lösungsminister Volker Wissing für die guten Lösungen, die er in diesem Punkt erreicht hat.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Julia Klöckner, CDU: Warum haben wir dann eben keine Lösung gehört?)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Blatzheim-Roegler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

(Zurufe von der CDU – Abg. Christine Schneider, CDU: Die wissen nicht, ob die Mittel in der ProWein rechtskonform eingesetzt werden!)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich war einigermaßen überrascht, dass die CDU ihre Aktuelle Debatte zu dem Thema so eingereicht hat, obwohl sie einen Tag vorher den Antrag im Landwirtschaftsausschuss zurückgezogen hat.

(Zurufe von der CDU)

So ist es nun einmal. Ich war live dabei.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Aber warum haben Sie denn nicht zugehört? Ich habe doch begründet, warum wir es heute zur Aussprache bringen! Die Begründung war die Meldung des Ministers! Wenn der Minister nicht den Eindruck erweckt hätte, er hätte alles geregelt, wäre das so nicht gekommen!)

Wissen Sie, was ist das denn für eine Begründung?

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP – Heiterkeit bei der CDU)

Das ist ja nun gar keine Begründung. Jetzt bin ich doch etwas fassungslos. Ich sage einmal, wenn es Ihnen um die Sache gegangen wäre, und wenn Sie schnellstmöglich hätten wissen wollen, wie das mit der Finanzierung weitergeht, ob sie gefährdet ist oder nicht,

(Abg. Christine Schneider, CDU: Sie haben noch bis gestern gar nicht gewusst, dass es ein Problem gibt!)

dann hätten Sie doch wirklich am Dienstag im Ausschuss – der Minister war da – die beste Gelegenheit gehabt, das zur Kenntnis zu nehmen. Mir geht es um Sachpolitik.

Im Übrigen geht es mir – – –

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Nicht gut!)

Doch, mir geht es gut. Aber ich habe gerade gedacht,

(Abg. Christine Schneider, CDU: Frosch im Hals!)

ich möchte einmal die Nerven und die Zeit schonen. Den Sachverhalt besser darstellen, als die Kollegen von der SPD und der FDP das gemacht haben, kann ich nicht, welche Paragrafen also zu welcher Förderung führen und was geschehen muss, damit man weiterhin eine Förderung bekommt, und die verschlungenen Pfade der CDU. Besser kann ich es auch nicht machen. Deswegen werde ich mein Konzept hier zusammenstreichen. Ich glaube, das müssen Sie nicht noch einmal hören.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Man muss auch nicht zu allem reden!)

Ich möchte noch einmal festhalten, wenn Sie sich darüber ärgern, dass die Weinwirtschaft eine Tat des Ministers, die in der Tat für die Weinwirtschaft gut ist, aufgreift, ist das ein anderes Thema. Sie haben dem Minister doch gerade vorgeworfen, dass er sozusagen Werbung in eigener Person gemacht hätte, indem er das verkündet hätte.