Die Ganztagsschule ermöglicht allen Kindern und Jugendlichen zusätzliche Förderung und stellt ein breites Spektrum kultureller, musischer, sportlicher und lernanregender Angebote bereit. Dort werden Kontakte zu den Sportvereinen,
den Musikvereinen und den Chören geknüpft, in die die Kinder gehen und die die Kinder und Jugendlichen in ihrer Freizeit besuchen.
Das Ganze passiert unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses; denn bei der Ganztagsschule in Angebotsform übernimmt das Land die Kosten vollständig. Das heißt, Eltern müssen für die Teilnahme ihrer Kinder am Ganztag nichts bezahlen.
Damit alle Kinder und Jugendlichen auch am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen können, setzen wir uns im Bund dafür ein, dass der Eigenanteil von Eltern mit niedrigem Einkommen künftig entfallen kann.
Deshalb haben wir gemeinsam mit Berlin einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der genau das vorsehen soll.
Der zweite Grund, warum es den Ganztag gibt, ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für alle Eltern gibt es an ihrem Wohnort oder in zumutbarer Entfernung ein Ganztagsangebot für ihr Kind, einen Ganztagsplatz für ihr Kind. An 95 % der Förderschulen, 89 % der Integrierten Gesamtschulen, 81 % der Realschulen plus und 50 % der Gymnasien können Schülerinnen und Schüler in den Ganztag gehen.
Weil Eltern eben weniger Urlaub haben als ihre Kinder Ferien, kümmern wir uns natürlich auch um die Ferienzeiten. Damit jedes Kind einen Betreuungsplatz in den Ferien bekommt, unterstützt das Land Jugendämter mit deutlich mehr Geld. Allein im Jahr 2018 sind das 1 Millionen Euro. Das zeigt Wirkung. Die Anzahl der Plätze und die Anzahl der Angebote haben sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt.
Meine Damen und Herren, wie geht es weiter? – Die Zahl der Ganztagsschulen und der Ganztagsschülerinnen und -schüler sind seit der Einführung bis heute kontinuierlich gestiegen. Wir werden diese Entwicklung weiter begleiten, wir werden das Netz der Ganztagsschulen dort ergänzen, wo Bedarf besteht, und wir werden die schulischen Entwicklungsprozesse intensiv unterstützen.
Die Landesregierung ist offen für eine Umwandlung von Angebotsganztagsschulen in verpflichtende Ganztagsschulen. Entscheidend dabei ist aber, dass die Schulgemeinschaft mit einer solchen Maßnahme einverstanden ist und zusammen mit dem Schulträger einen entsprechenden Antrag stellt. Wir werden das nicht von oben aufpfropfen.
Wie bedeutend der Ganztag ist, zeigt auch, dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung genau hierauf eingeht. Dort ist festgehalten, dass es für Grundschulen künftig einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz geben soll. Während der Koalitionsverhandlungen war uns
und allen Ländern wichtig, dass dort beides vorgesehen ist, nämlich einmal der Ganztag in schulischer Form, so wie wir ihn in Rheinland-Pfalz haben und wie Hamburg ihn hat, aber auch der Ganztag als betreuendes Angebot, so wie es in vielen CDU-geführten Ländern, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg oder Bayern, der Fall ist.
Uns war wichtig, dass wir unseren schulisch qualitativ hochwertigen Ganztag auch künftig weiter anbieten können. In den anstehenden Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung und den Einsatz der 2 Milliarden Euro Bundesmittel werden wir unser rheinland-pfälzisches Modell einbringen.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer und Martin Haller, SPD: Sehr gut!)
Damit sind wir am Ende der Debatte dieses Tagesordnungspunktes, der Besprechung der Großen Anfrage. Die Große Anfrage und die Antwort haben damit ihre Erledigung gefunden.
Es gibt noch einen Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt werden muss. Wer diesem Antrag – Drucksache 17/5761 – seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke schön. Für Enthaltungen ist damit kein Raum mehr. – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 34 – Frankenthal. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag! Schön, dass Sie da sind.
Bestimmung des künftigen Trägers der Eingliederungshilfe als Aufgabe des Landes nach dem Bundesteilhabegesetz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 17/3998/4381/5677 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich darf Herrn Abgeordneten Schreiner von der Fraktion der CDU das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben, eine möglichst
selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Diese Hilfen sollen – mit dem Bundesteilhabegesetz ist jetzt ein Systemwechsel verbunden – nicht nur eine Betreuung ermöglichen, sondern mehr machen. Sie sollen eine echte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern.
Für uns auf Landesebene bedeutet das für die Ausführung des Bundesteilhabegesetzes, dass eine Neuregelung der Eingliederungshilfe nötig ist. Die Umsetzung des Gesetzes erfordert eine Neugestaltung der Trägerschaft der Eingliederungshilfe. In Rheinland-Pfalz besteht seit Jahren eine geteilte Zuständigkeit. Auf der einen Seite werden die ambulanten Leistungen in der Zuständigkeit der Kommunen erbracht, die stationären Leistungen vom Land. Dieses Kriterium ist aber nach dem neuen Bundesteilhabegesetz nicht mehr vorhanden. Wir müssen deshalb im Rahmen des Ausführungsgesetzes tätig werden.
So weit sind wir uns einig, alles völlig stressfrei. Spannend wird es jetzt bei der Frage, wie wir den neuen Träger der Eingliederungshilfe festlegen. Die Sozialverbände wollen das Land als alleinigen Träger der Eingliederungshilfe. Bereits im Frühjahr 2017 sprachen sich der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste in Rheinland-Pfalz, die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände, die LAG Selbsthilfe und – jetzt wird es spannend – sogar Landkreistag und Städtetag für eine alleinige Trägerschaft des Landes aus. Wann haben wir es das letzte Mal erlebt, dass sich die Kommunen und Sozialverbände einig waren?
Sie sind sich in diesem Punkt einig: alleinige Trägerschaft des Landes, und zwar deshalb, weil es ihrer Meinung nach die kostengünstigere Alternative ist, Reibungsverluste minimiert werden können und eine Steuerung aus einer Hand ihrer Meinung nach effektiver ist.
Im Rahmen einer Großen Anfrage haben wir versucht, Klarheit in die Diskussion zu bringen, weil sich die Landesregierung in dieser Frage nicht bewegt hat. Aus der Antwort auf diese Große Anfrage geht hervor, dass zwar verschiedene Szenarien der Eingliederungshilfe diskutiert wurden, sich die Landesregierung aber frühzeitig auf eine Lösung festgelegt hat. So sollen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung die Kommunen zuständig sein, für volljährige Menschen mit Behinderung soll das Land zuständig sein. Die Kommunen sollen aber auch wie bisher zur teilweisen Finanzierung herangezogen werden.
An diesem Punkt fängt es an, dass wir uns nicht mehr einig sind. Es wird nicht genau das umgesetzt, was von Kommunen und Sozialverbänden einheitlich gefordert wird, die alleinige Trägerschaft des Landes, um Reibungsverluste zu minimieren, sondern es wird geteilt. Es wird ziemlich virtuell beim 18. Lebensjahr geteilt. Es wird in Aussicht gestellt, es könnte vielleicht einmal im Sozialgesetzbuch irgendwann eine Änderung geben, die das vielleicht begründet, dass man beim 18. Lebensjahr, beim Eintritt in die Volljährigkeit eine Grenze zieht. Ich sage einmal, diese Änderung wird absehbar nicht kommen. Insofern ist das 18. Lebensjahr ein willkürlich gewähltes Datum.
den Kommunen befürchteten Reibungsverluste. Was mir aber persönlich noch viel wichtiger ist: Durch diese Teilung der Zuständigkeit ist das Kostenrisiko nicht einzuschätzen. Im Rahmen dieser Neuordnung gibt es natürlich ein Kostenrisiko. Selbst Frau Machalet hat im Sozialausschuss deutlich gemacht, dass es ein Blick in die Glaskugel ist, was wir dort für Kosten haben werden. Aus Sicht des Landes ist es natürlich bequem, wenn man einen Teil des Kostenrisikos auf die Kommunen als zusätzlichen Träger schieben kann. Das halten wir für problematisch, und vor allem halte ich es aus Sicht der Betroffenen für problematisch.
Gerade in einer solch sensiblen Lebensphase mit 18, wenn auch Menschen mit Behinderungen an einem Punkt sind, an dem sie sich, wenn wir Teilhabe ernst nehmen, vom Elternhaus lösen, neue Bezüge aufbauen, wechselt dann der Betreuer, der für einen zuständig ist, und die Zuständigkeit für den Träger der Eingliederungshilfe. Das halte ich auch aus sozialpolitischer Sicht für nicht sachgerecht. Gerade behinderte Menschen sind darauf angewiesen, dass es eine kontinuierliche Betreuung gibt, sie Vertrauen zu den Menschen gewinnen, die ihnen die Hilfen zur Verfügung stellen und mit denen sie die Teilhabegespräche führen. Vor dem Hintergrund halten wir auch aus der sozialpolitischen Sicht diesen willkürlich auf 18 Jahre festgelegten Schnitt für nicht sachgerecht.
Sie nehmen für sich im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage in Anspruch, Sie hätten das transparent mit allen Beteiligten vorbereitet. Ich sage jetzt einmal, wir als Parlament könnten ohne die Große Anfrage jetzt nicht darüber diskutieren. Sie haben sich erst in der Beantwortung der Großen Anfrage festgelegt. In den Ausschusssitzungen haben wir immer nachgefragt, da hieß es immer, wir sind noch im Findungsprozess. Ohne Große Anfrage wüssten wir bis heute nicht, woran wir sind, wüssten die Kommunen nicht, woran sie sind. Das ist aus meiner Sicht keine Transparenz, so wie Sie es schreiben, es ist eher Geheimniskrämerei.
Deshalb ist auch die Kritik der Sozialverbände – aktuell haben wir wieder eine Stellungnahme der LIGA bekommen – und die Kritik der Kommunen nicht weniger geworden. Sie beharren nach wie vor darauf, dass nur eine einheitliche Trägerschaft des Landes Sinn macht.
Unsere Zusammenfassung ist deshalb: Die Landesregierung muss ihre Position überdenken. Wir können nur davor warnen, eine solche von vielen Seiten kritisierte Lösung auf die Schnelle durchzudrücken.
Die Vertreter aus der Praxis, die Sozialverbände und die Kommunen wissen, wovon sie sprechen, und es wäre schlicht und ergreifend für die Betroffenen, aber auch für das gesamte System fatal, dieses Fachwissen zu übergehen. Wir brauchen – das muss unser gemeinsames Ziel sein – eine gemeinsam getragene Lösung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen: Die Kritik, die beispielsweise die kommunalen Spitzenverbände geäußert haben, dass das Land mit dem neuen Gesetz zur Regelung der künftigen Träger der Eingliederungshilfe den Kommunen zusätzliche Kosten aufbürde, ist schlichtweg falsch. Land und Kommunen teilen sich bisher die Kosten der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung und werden dies auch in Zukunft tun. Dies ist seit Jahren gute Praxis in Rheinland-Pfalz, und durch das neue Gesetz wird sich daran auch nichts ändern.
Die kommunalen Spitzenverbände behaupten auch, sie seien zum Inhalt dieses Gesetzes nicht gehört worden. Dies ist ebenfalls falsch; denn das Sozialministerium hat die Verbände bereits im Oktober 2017 um eine Stellungnahme gebeten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bisher wurden die Kosten für die ambulante Betreuung von Menschen mit Behinderung von den Kommunen und für die stationäre Betreuung vom Land getragen. So ist es auch folgerichtig, dass in Zukunft eine Aufteilung zwischen Land und Kommunen vorgenommen werden soll.
Nach dem neuen Gesetz soll ab dem 1. Januar 2020 bei minderjährigen Menschen mit Behinderung eine kommunale Verantwortung für die Eingliederungshilfe vorgesehen werden. Bei den volljährigen Menschen mit Behinderung wird hingegen von diesem Zeitpunkt an das Land die Eingliederungshilfe steuern und gestalten und dabei auf die vorhandene fachliche Kompetenz der Kommunen zurückgreifen. Auch hier gibt es in der Praxis keine Änderung, da die örtlichen Sozialhilfeträger schon immer Personal vorhalten mussten, um die Hilfepläne zu erstellen. Über die Personalentscheidungen und Hilfepläne gibt es für die Kommunen basierend auf Rahmenvereinbarungen zur Wahrung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sehr wohl noch Steuerungsmöglichkeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Aufteilung ist sinnvoll, da die Verantwortung für die Angebote von Kindertagesstätten, Schulen und der Jugendhilfe bei den Kommunen liegt. So ist gewährleistet, dass in dieser für die Inklusion so wichtigen Lebensphase die Hilfen aus einer Hand erfolgen.
Es ist ebenfalls sinnvoll, dass die Kommunen in die gesamtgesellschaftliche Aufgabe einbezogen bleiben. Als Kommunalpolitiker bin ich mir der hohen Kosten für die Kommunen nur zu gut bewusst; gleichzeitig bin ich mir aber auch sicher, dass wir als Gesellschaft diese Aufgabe auf allen Ebenen gemeinsam angehen müssen; denn die Menschen, um die es hier geht, leben bei mir in der Nachbarschaft, leben und arbeiten bei uns in der Kommune.
Jeder Mensch mit Behinderung soll dieselben Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben haben, unabhängig von