Protokoll der Sitzung vom 31.03.2018

Weitere Themen, die diskutiert werden müssen, sind beispielsweise die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen, der Umgang mit Betreuten oder das Wahlrecht für Drittstaatsangehörige. Insbesondere die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen – ich verhehle es nicht – liegt mir besonders am Herzen. Bereits bei den ersten Beratungen zur Reform des Kommunalwahlgesetzes hatten wir uns in der Koalition für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen. Wir halten es für immens wichtig, dass sich junge Menschen frühzeitig und aktiv an der Gestaltung unserer Demokratie beteiligen können. Dafür wird auch hier in der Landesregierung schon viel getan, beispielsweise dadurch, dass wir die Schulklassen hierher holen, um sie früh zu beteiligen und zu interessieren.

Blicken wir beispielsweise auf Jugendorganisationen unserer Parteien, so sehen wir, mit wie viel Enthusiasmus, aber auch Verstand junge Menschen Politik gestalten. Aus unserer Sicht verfügen 16-Jährige über die notwendige Reife, gerade im kommunalen Bereich – ich betone im kommunalen Bereich – ihren unmittelbaren Einfluss politisch zu gestalten und an Wahlen teilzunehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, bedauerlicherweise scheitert das an Ihrer Blockadehaltung.

(Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Sie sprechen damit den jungen Menschen nicht nur die nötige Reife ab, sondern verwehren ihnen auch eine aktive Gestaltungsmöglichkeit an der Politik.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Blödsinn! – Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Sie auf, überdenken Sie diese Haltung. Wir können alle nur gewinnen.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Ich bin jedoch hoffnungsvoll, dass wir hier eine konstruktive Lösung finden werden und sich dann der Nebel auch bei Ihnen lichtet.

(Zurufe von der CDU: Oh! – Abg. Michael Billen, CDU: Hier gibt es keinen Nebel!)

Lassen Sie uns nun dieses Gesetz auf den Weg bringen und den Schwung aus diesem Verfahren sowie die Erkenntnisse aus dem Anhörungsverfahren für die nächsten Schritte nutzen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile das Wort Frau Abgeordneter Schellhammer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir ändern in diesem Kommunalwahlgesetz vor allem praktische Dinge, die den Wahlakt verbessern werden. Der Gesetzentwurf wurde vollumfänglich in der Anhörung im Innenausschuss begrüßt. Meine Vorrednerin und Vorredner sind ja schon auf die Änderungen im Kommunalwahlgesetz eingegangen, denen wir uns selbstverständlich anschließen. Selbstverständlich werden wir auch für das Gesetz stimmen.

(Zuruf des Abg. Michael Billen, CDU)

Ebenfalls sind meine Vorrednerin und Vorredner von SPD und FDP auf die Gründe eingegangen, warum wir dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion nicht folgen können.

(Zuruf des Abg. Michael Billen, CDU)

Selbstverständlich sind wir der Anhörung im Innenausschuss gefolgt. Es handelt sich um eine Abwägung von Argumenten. Ich kann selbstverständlich die Argumente, die die CDU-Fraktion hier vorgetragen hat, was auch die Bürgerfreundlichkeit etc. pp anbelangt, nachvollziehen,

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Die wurden dort vollumfänglich begrüßt! – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber es ist letztendlich eine Abwägung auch zur Geheimhaltung der Wahl. Bei dieser Abwägung kommen wir zu einem anderen Schluss.

Nichtsdestotrotz finde ich es gut und richtig, dass wir immer wieder auch im Rahmen der Sitzungen des Innenausschusses schauen, wie wir unser Kommunalwahlgesetz, unser Wahlrecht weiterentwickeln können. Das haben wir mit dieser Anhörung getan.

Eine weitere Verbesserung möchte ich noch erwähnen, die sich im Gesetzentwurf findet und uns als Grüne besonders wichtig war. Bei der vergangenen Bundestagswahl ist es in mehreren Kommunen zu Diskussionen gekommen, inwieweit bei Bundestagswahlen auch gleichzeitig Bürgerentscheide durchgeführt werden können. Dabei haben wir festgestellt, beispielsweise auch bei mir im Landkreis Mainz-Bingen, dass diese gleichzeitige Durchführung nicht möglich ist, weil das Kommunalwahlgesetz keine Verordnungsermächtigung zum Zusammenführen von Wahlen und Bürgerentscheiden vorsieht.

Diese Regelung nehmen wir nun mit dem vorliegenden Kommunalwahlgesetz vor. Es ist durch eine Verordnungsermächtigung künftig möglich, Wahlen und Bürgerentscheide zusammen durchführen zu können. Damit schaffen wir eine weitere Hürde für Bürgerbeteiligungen ab, ermöglichen es, eine direktdemokratische Abstimmung mit Wahlakten zu koppeln und damit auch eine effizientere Durchführung von Wahlakten. Das ist ausdrücklich zu begrüßen.

Ich freue mich sehr, dass das Innenministerium diesen Aspekt in den Entwurf mit aufgenommen hat.

Herr Kollege Schnieder hat uns vorgeworfen, wir hätten das Wahlalter gar nicht zur Abstimmung gestellt. Dazu möchte ich an dieser Stelle sagen, wir befinden uns in einem ständigen Dialog und diskutieren über das Wahlalter auch hier im Parlament. Immer wieder führen wir das in den Debatten an.

Es ist doch klar, dass wir hier nicht einfach eine Verfassungsänderung einbringen, wohlwissend, dass sie dann aufgrund Ihrer Blockade abgelehnt wird. Sobald sich etwas bei der CDU-Fraktion ändert – wir appellieren ja immer, sich die Argumente anzuhören –, dann seien Sie gewiss, werden wir in Windeseile eine Verfassungsänderung einbringen, damit sich etwas ändert. Ich bin aber der Meinung, dass man im parlamentarischen Verfahren mit solchen Instrumenten wie einer Verfassungsänderung keinen solche Spielchen betreiben sollte.

Wir appellieren immer wieder mit Argumenten. Das haben wir auch im Innenausschuss getan. Wir haben extra die Anhörung genutzt, damit wir uns sachlich und fachlich mit den Erkenntnissen aus den Bundesländern auseinandersetzen, die schon das Wählen ab 16 bei Kommunalwahlen eingeführt haben. Was haben wir in dieser Anhörung gehört? Die Wahlbeteiligung bei 16- bis 18-Jährigen liegt 5 % bis 10 % höher als vergleichsweise bei den 18- bis 19-Jährigen. Das zeigt, auch langfristig, dass wir die Wahlbeteiligung durch das Absenken des Wahlalters steigern können.

Wenn uns elf Bundesländer die Daten liefern, dann sind das genau die Argumente, mit denen ich immer wieder an die CDU appelliere, sich diese anzuhören, abzuwägen und weiter im Dialog zu bleiben. Was erleben wir hier in Rheinland-Pfalz? Junge Menschen sind überdurchschnittlich ehrenamtlich engagiert. Das merken wir immer, wenn wir mit den Jugendfeuerwehren vor Ort, den Vereinsleitern, den Übungsleitern in den Sportvereinen, den kirchlichen Jugendverbänden, unseren eigenen politischen Jugendverbänden, aber auch mit kommunalen Jugendvertreterinnen und -vertretern, die in Jugendbeiräten ihre Kommune voranbringen, sprechen.

Daran sehen wir doch, dass es gerade die jungen Menschen sind, die in den Gemeinden gestalten wollen. Das bestätigt auch die jüngste Shell-Studie, dass junge Menschen an Gesellschaft und Politik interessiert sind. Nutzen wir doch dieses Interesse für einen Frischekick für unsere Demokratie und lassen diese jungen Menschen auch bei der Kommunalwahl wählen.

Liebe CDU, Sie kommen nicht umhin, dass wir das immer wieder vorbringen und immer wieder neue Argumente finden. Ich bin wirklich sehr dankbar, dass wir im Rahmen dieser Anhörung einen weiteren Baustein in der Argumentation für ein Wählen ab 16 gefunden haben.

Ein weiterer Punkt, der uns ein besonders Anliegen ist und den wir weiter intensiv in der Betrachtung haben müssen, ist die Frage der Menschen in permanenter rechtlicher Betreuung. Auch das müssen wir uns genau anschauen. Dass an das Betreuungsrecht der Wahlrechtsausschluss

angehängt ist, ist ein Fremdkörper. Wir sollten uns eher anschauen, wie sich die Diskussion auf Bundesebene gestaltet. Ich finde es sehr gut, dass das jetzt im Vertrag der Großen Koalition aufgenommen worden ist, der Wahlrechtsausschluss hier muss gestrichen werden.

Wir Grüne sagen ganz klar, wir sind für die Streichung dieses Wahlrechtsausschlusses und werden das auch immer wieder hartnäckig einbringen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei SPD und FDP)

Mit entsprechend beharrlicher Hartnäckigkeit müssen wir immer wieder unsere Wahlgesetze überprüfen. Das haben wir auch jetzt gemacht. Es liegt ein hervorragender Vorschlag für ein Wahlgesetz vor, aber ich werde auch mit der entsprechenden Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit weiter für das Wahlalter ab 16 kämpfen.

(Abg. Martin Haller, SPD: So kennen wir dich!)

Die Argumente liegen auf der Hand.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Die Gegenargumente auch! – Glocke des Präsidenten)

Ich denke, für die Kommunalwahl 2019 wäre das ein tolles Signal gewesen, aber wir werden weiter im Dialog bleiben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Die Gegenargumente sind besser!)

Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Lewentz.

Verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erlaube mir, die Gelegenheit zu nutzen, um noch einmal auf das Thema Digitalstrategie zurückzukommen, Herr Dötsch.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Das hat weh getan!)

Warten wir einmal ab.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Das hat weh getan mit den Polizeidienststellen!)

Jetzt kommen die Zahlen; denn das, was der Herr Kollege Dötsch gesagt hat – ich glaube, er ist sogar Mitglied im LdI-Beirat –, war falsch. Ich habe gerade Herrn Bongarth gefragt und ihn gebeten, mir die Bandbreiten unserer Polizeidienstellen zu benennen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sollte auch Herr Dötsch wissen, die Dienststellen der Polizei in Rheinland-Pfalz sind an das Rheinland-Pfalz-Netz angeschlossen, das hoch sichere und hoch verfügbare Leitungen hat. Da gibt es keine

fremden Up- und Downloads, sondern hoch verfügbare Leitungen.

(Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU)

Es ist nicht mit dem normalen Internet vergleichbar. Herr Bongarth, der Leiter des LdI, hat mir Folgendes gesagt: Es gibt keine Polizeidienstelle, die mit weniger als zehn Mbit/s an diesem hoch verfügbaren Rheinland-Pfalz-Netz angeschlossen ist. Alle Polizeiinspektionen haben bis zu 20 Mbit/s, alle Polizeidirektionen bis zu 50 Mbit/s, Polizeipräsidien bis zu 100 MBit/s und das PP ELT bis zu 150 Mbit/s, wobei die Polizeipräsidien gerade auf 1 Gbit/s hochgefahren werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall der SPD und bei der FDP – Abg. Christian Baldauf, CDU: Super, klasse, da macht ihr richtig etwas für den ländlichen Raum! – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Zuhören!)