Protokoll der Sitzung vom 31.03.2018

Sehr passgenau auf den Punkt gebracht hat es die Anzuhörende Frau Dr. Kaster-Meurer, SPD-Oberbürgermeisterin von Bad Kreuznach,

(Abg. Martin Brandl, CDU, und Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Hört, hört!)

die sich nach eigenem Bekunden zu diesem Themenbereich auch mit ihren zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgetauscht hat und deren Erfahrungen erfragt hat. Demnach hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übereinstimmend berichtet, dass bei der letzten Kommunalwahl aufgrund gleichzeitiger Kreistagswahlen und der sehr großen Stimmzettel auch für Bad Kreuznach selbst sehr viele Stimmzettel so ausgefüllt waren, dass viele Stimmen gar nicht erst vergeben wurden. Die Leute seien aufgrund des Verfahrens des Kumulierens und Panaschierens verunsichert gewesen und fühlten sich durch den Andrang in den Wahllokalen in den Kabinen gehetzt. Aus ihrer Sicht sei das Verfahren der Vorabzusendung für diejenigen, die am Wahltag wählen gehen, eine Entlastung, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Selbst diese klaren Bekenntnisse aus der Praxis stoßen bei Ihnen ganz offensichtlich auf taube Ohren. Es ist bedauerlich, dass Sie sich nicht weiter mit diesem Vorschlag auseinandersetzen, sondern ihn ganz offensichtlich ablehnen, weil er nicht Ihrer eigenen Feder entsprungen ist.

Herr Kollege, den weiteren Punkt, den Sie jetzt nicht genannt haben, der aber im Ausschuss noch vorgebracht worden ist, nämlich der Grund der Kosten, den lasse ich nicht gelten. Demokratie ist anstrengend, Demokratie kostet Zeit, und sie verursacht Kosten, aber das muss sie uns wert sein.

Zum letzten Punkt, zu den Nebelkerzen, die Sie seit einer Woche zum Wahlrecht auf 16 zünden, zu Anträgen, die nicht vorliegen und die heute hier überhaupt nicht zur Debatte stehen, werde ich nichts weiter sagen. Die Nebelkerzen können Sie weiter zünden. Daran beteiligen wir uns nicht.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für eine Kurzintervention auf die Ausführungen von Herrn

Abgeordneten Schnieder erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Guth von der Fraktion der SPD das Wort.

Weil Herr Kollege Schnieder die Oberbürgermeisterin von Bad Kreuznach zitiert hat, darf ich auch aus dem Wortprotokoll zitieren: „Ich muss allerdings sagen, dass wir für jede Wahl zusätzliche Kräfte einstellen müssen. Das heißt, wir haben geringfügige Beschäftigte. Wir können das keinesfalls aus dem Stamm der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes stemmen, nicht einmal bei der Bundestagswahl, und schon gar nicht bei der Kommunalwahl. Insofern werden über die Kosten hinaus, die Sie für den Versand angegeben haben, also etwa ein Euro pro Einwohner, noch mehr Kosten auf die Kommunen zukommen. Aus Sicht der Stadt – ich glaube, ich spreche da für alle Städte – können wir uns das natürlich schlecht vorstellen.“ – Wenn man zitiert, dann bitte in Gänze. Auch diese Aussage gehört dazu.

Man muss sich die Frage stellen, ob es etwas bringt, wenn man die Stimmzettel versendet. Bringt das was für die Bürgerinnen und Bürger?

(Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Ich glaube, darauf habe ich die Antwort gegeben. Das bringt weder mehr Wahlbeteiligung noch mehr Service, weil wir den Service durch die Briefwahl schon haben, aber das verursacht mehr Organisation, mehr Kosten, mehr Aufwand. Ich glaube, das sind die Städte und Gemeinden nicht bereit zu tragen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zur Erwiderung auf die Kurzintervention hat Herr Abgeordneter Schnieder das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Guth, Sie haben richtig weiterzitiert. Selbst bei Bundestagswahlen kommen sie mit ihrem Personal nicht hin. Es hat also gar nichts damit zu tun, ob wir vorab zusenden und dass wir über Kommunalwahlerleichterungen sprechen. Es geht um Bürgerservice. Es geht darum, dass Menschen die Chance bekommen sollen, bei diesem komplexen Wahlsystem ordentlich zu wählen.

(Beifall der CDU – Abg. Jens Guth, SPD: Genau das haben sie jetzt auch schon!)

Ich betone noch einmal: Das muss es uns als Demokraten wert sein, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU – Abg. Jens Guth, SPD: Ist es auch! Deshalb haben wir die Briefwahl!)

Wir wollen keine Ausdehnung der Briefwahl, dass Sie

durch die Hintertür kommen und sagen, geht doch vorher bitte zum Rathaus, füllt noch alle Zusatzzettel aus und macht Briefwahl. Wir wollen den Service, dass drei Tage vorher die Sachen zu Hause sind, die Damen und Herren es sich in Ruhe anschauen, dort in Ruhe ihre Kreuze machen, und zwar alle nach gültigem Wahlrecht, dann ins Wahllokal kommen und da wählen können. Das ist die Lösung!

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Jens Guth, SPD)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Junge von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte es schon für erstaunlich, wie man die Diskussion über einen Gesetzentwurf, der eigentlich in sich gut und schlüssig ist, den wir im Innenausschuss sehr sachlich diskutiert haben und der am Ende tatsächlich eine Verbesserung darstellt, in eine solche Kontrovers ausgleiten lassen kann.

Ich stehe hier für Herrn Kollegen Friedmann, der sich derzeit in ärztlicher Behandlung befindet. Gute Besserung von dieser Stelle aus!

Meine Damen und Herren, durch einen Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Kommunalwahlrecht geändert werden. Es ergeben sich gesetzliche Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen. Außerdem wird den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs des Landes entsprochen, sodass in Zukunft auf die geschlechterparitätsbezogenen Angaben auf den Stimmzetteln bei Kommunalwahlen und bei den Wahlen zum Bezirkstag verzichtet werden kann.

Sehr lobenswert ist, dass das Kommunalwahlgesetz im Weiteren dahin gehend geändert wird, dass es Mitgliedern von Wahlausschüssen und Wahlvorständen untersagt werden soll, bei Ausübung ihres Amts ihr Gesicht zu verhüllen. Das ist gut so. Das Verschleierungsverbot soll der vertrauensvollen und offenen Kommunikation zwischen den Bürgern und Mitgliedern des Wahlausschusses dienen.

Es ist auch gut, dass die Möglichkeit gegeben wird, nicht wahlberechtigten Gemeindebediensteten und Bediensteten von Bundesbehörden, die auch für die Bundestagswahl verpflichtet sind, einsetzen zu können. Das ist gut und richtig.

Wir haben das im Innenausschuss im Rahmen von Anhörungen und Bewertungen weitgehend geklärt. Ich kann nicht nachvollziehen – damit bin ich bei Ihnen, Herr Schnieder –, warum Herr Guth jetzt plötzlich das Wahlalter mit 16 und das Ausländerwahlrecht in diese Debatte einbringt. Das stand doch nach meinem Dafürhalten überhaupt nicht zur Debatte und ist an diesem Punkt überhaupt nicht entscheidend. Warum bleiben wir nicht bei der Sache und greifen den, wie ich finde, vernünftigen Vorschlag der CDU auf?

Ich will noch auf eine weitere Neuerung eingehen, die vorsieht, dass in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Auszählung zentral durchgeführt werden kann – das ist bisher noch gar nicht angesprochen worden –, womit die aufwendige und zeitintensive personalisierte Verhältniswahl in gemeindeeigenen Räumen durchgeführt werden kann und die Wahllokale somit am nächsten Tag ihrer ursprünglichen Verwendung wieder zugeführt werden können.

Das alles sind Punkte, die durchaus aus der Praxis heraus geboren worden sind, um bei der Kommunalwahl mehr Menschen an die Wahlurne zu bringen. Das ist gut und richtig. Ich glaube, wir haben alle ein Interesse daran, unsere kommunalen Parlamente zu stärken und möglichst viele Menschen dazu zu bringen, sich auch dort zu engagieren.

Als Verordnungsermächtigung soll es weiterhin die Möglichkeit geben, dass in Zukunft Wahlen und Bürgerentscheide gemeinsam durchgeführt werden können. Ich finde, auch das ist absolut vernünftig und kein Grund für eine Kontroverse. Hiervon verspricht man sich auch eine höhere Wahlbeteiligung. Das wird man sehen, aber es tut nicht weh, und man kann es tun. Wenn die Wahlbeteiligung tatsächlich höher sein und sich daraus vielleicht sogar für die Kommunen eine Kostenreduzierung ergeben sollte, dann soll uns das doch recht sein.

In der Anhörung im Innenausschuss sind im Grunde keine vernünftigen Argumente vorgebracht worden, welche die Änderung des Kommunalwahlgesetzes in dieser Form infrage gestellt hätten.

Der Änderungsantrag der CDU, die Wahlunterlagen den Wählern schon vorher zuzusenden, ist eine aus unserer Sicht sinnvolle Ergänzung, die bürgernah und wählerfreundlich ist. In der Tat weiß jeder von uns, wie groß diese Wahlunterlagen zum Teil sind und wie verwirrend sie sein können. Ich finde es wirklich in Ordnung, wenn man sich vorher damit beschäftigen kann, damit man dann nicht in der Wahlkabine diese riesige Tapete auseinanderfalten und erst einmal studieren muss, sondern das schon zu Hause tun konnte. Ich weiß gar nicht, warum man darüber noch so großartig diskutieren muss. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag der CDU zustimmen, werden uns aber trotz der zu erwartenden Ablehnung durch die Regierungskoalition dem Landesgesetz als solches nicht verschließen.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle einfach noch einmal ein Appell: Ich glaube, wenn uns die Bürger draußen zuhören und bei einer eigentlich guten Sache erkennen, dass es uns gar nicht um die Sache, sondern nur darum geht, in Kleinigkeiten den Gegensatz zwischen den einzelnen Parteien und zwischen einer Regierungskoalition und der Opposition deutlich zu machen, dann haben wir unseren Auftrag eigentlich nicht erfüllt. Dann streiten wir uns nur, aber wir kommen nicht zu Lösungen. Ich finde das sehr schade und hoffe, wir können irgendwann noch eine andere Form des Umgangs finden.

Danke schön.

(Beifall der AfD)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Willius-Senzer von der Fraktion der FDP.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erneut beschäftigen wir uns mit dem Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Mit diesem Gesetzentwurf bzw. mit dem Kommunalwahlrecht an sich hat sich der Innenausschuss zwischenzeitlich im Rahmen einer Anhörung intensiv auseinandergesetzt. Bei dieser Anhörung war ich nicht anwesend. Ich rede an dieser Stelle für Frau Becker, die erkrankt ist. Ich richte ihr von hier ganz herzliche Grüße aus.

(Beifall im Hause)

Ich habe mir sagen lassen, diese Anhörung hat erneut vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass wir eine breite Teilhabe an Wahlen haben. Soweit es irgendwie möglich ist, wollen und müssen wir diese Teilhabe ermöglichen. Dazu gehört aber auch die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen, wie wir alle wissen.

Freie und unabhängige Wahlen sowie natürlich die Beteiligung an diesen sind die Antriebsfeder der Demokratie, in der wir leben, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir sind dankbar, dass wir diese haben. Wir sind stolz darauf, in einem Land zu leben, in dem dieses Gut hochgehalten und der unermessliche Stellenwert solcher Wahlen anerkannt und gelebt wird.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die FDP-Fraktion nach wie vor die angestrebten Änderungen. Bei unserer letzten Befassung mit dem vorliegenden Gesetz wurde bereits ausgeführt, wie bedauerlich es ist, dass die Kommunen zwischenzeitlich so große Probleme haben, Beisitzer für die Wahlvorstände zu gewinnen.

Es zeigt sich, dass wir hier stärker für das wichtige Instrument der Wahlen werben müssen. Das ist eine wichtige Aufgabe, der wir uns immer und immer wieder stellen müssen. Die Wählerinnen und Wähler dürfen nicht den Eindruck gewinnen, dass Wahlen etwas Lästiges sind, sondern aktive Teilhabe an der politischen Gestaltung unseres Landes bedeuten. Ich denke, hier sind wir uns alle einig.

Genau so einig sind wir uns wohl auch, dass für die Beteiligung an Wahlen nicht nur ein festes und breites Mandat notwendig ist, vielmehr zeigt die Erfahrung auch, dass Politikverdrossenheit und mangelnde Aufklärung dazu führen, dass Parteien Einzug in unsere Parlamente halten, deren Gedankengut wir lange hinter uns gelassen glaubten. Mehr will ich dazu nicht sagen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gleichzeitig mit diesen Änderungen, die wir unterstützen und begrüßen, sehen wir aber auch nach wie vor die Notwendigkeit der steten Weiterentwicklung des Wahlgesetzes, sei es auf kommunaler, auf Landes- oder Bundesebe

ne. Es muss stets den Gegebenheiten, die wir vorfinden, angepasst werden, und hierfür wurde nun ein richtiger Schritt gemacht. Gerade die Anhörung hat uns gezeigt, dass hier noch eine Menge zu tun ist. Dieser Aufgabe wollen wir uns selbstverständlich stellen.

Weitere Themen, die diskutiert werden müssen, sind beispielsweise die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen, der Umgang mit Betreuten oder das Wahlrecht für Drittstaatsangehörige. Insbesondere die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen – ich verhehle es nicht – liegt mir besonders am Herzen. Bereits bei den ersten Beratungen zur Reform des Kommunalwahlgesetzes hatten wir uns in der Koalition für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen. Wir halten es für immens wichtig, dass sich junge Menschen frühzeitig und aktiv an der Gestaltung unserer Demokratie beteiligen können. Dafür wird auch hier in der Landesregierung schon viel getan, beispielsweise dadurch, dass wir die Schulklassen hierher holen, um sie früh zu beteiligen und zu interessieren.