Heute fordert sie in Ihrem neuen Antrag genau das, was wir damals beschlossen haben. Das nennt man wohl Abschreiben,
gespickt mit den immer wiederkehrenden Forderungen nach einheitlichen Abschlussprüfungen und Lehrplänen, die in keinem CDU-Bildungsantrag fehlen dürfen. Letzteres haben übrigens die Anzuhörenden kritisiert, und sie sehen keinen Zusammenhang zum Schulversuch. Wenn Sie auf unseren Antrag vom 5. Dezember 2012 rekurrieren, dann lese ich Ihnen einmal vor, einer der Punkte dieses Antrags lautet: „den Schulen im Rahmen des Modellversuchs mehr Budgetverantwortung zu übertragen
und stärkere Mitsprache bei der Personalauswahl zu ermöglichen“. Wenn Sie die Reden zu diesem damaligen Antrag sehen, dann sehen Sie, genau das hat im Mittelpunkt des Schulversuchs gestanden, weil sich in dem Schulversuch, der in den Jahren von 2005 bis 2011 mehr individuelle Förderung hervorgebracht hat und bei dem Wege der individuellen Förderung versucht worden sind, herausgestellt hat, gerade der Punkt Budget- und Personalverantwortung hat gefehlt. Das war das, was wir in einem neuen Schulversuch erproben wollten. Das ist auch das, was sich jetzt als richtig herausgestellt hat.
Dann könnte man sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, schön, dass Sie die Ergebnisse des Schulversuchs jetzt anerkennen. Es hat ein bisschen gedauert, aber lieber spät als nie. – Aber leider ist das nicht so. Die CDU springt im Gegenteil auf ein bereits gesatteltes Pferd auf.
Frau Beilstein, was Sie damals wollten, war etwas völlig anderes. Sie wollten hessische Verhältnisse nach RheinlandPfalz importieren. Schon damals bei der Anhörung war klar, das ist nicht der richtige Weg. Wir gehen nämlich einen ganz anderen Weg als Hessen. Sie wollten hier das hessische System haben. Das wollten wir nicht. Wir haben ein eigenes System entwickelt.
Sie schreiben zudem in Ihrem Antrag und widersprechen sich da mehrfach selbst, dass die Arbeit an Schulen zu stark reglementiert sei, und Sie wollen mehr Budgetverantwortung.
Gleichzeitig fordern Sie mehr Regeln, zum Beispiel Abschlussprüfungen. Dazu hat in der Anhörung vor wenigen Wochen einer der Anzuhörenden gesagt: „Eine Verquickung, wie im Antrag der CDU mit Vergleichbarkeit oder
Im Plenum kritisierten Sie in der Vergangenheit – ich glaube, das war im Prinzip zur Grundschularbeit –, was Schulen angeblich alles zusätzlich leisten sollen, fordern Beschränkungen, und dann fordern Sie heute mehr Eigenständigkeit. Sie müssen sich schon einmal entscheiden.
Ja, wir, die Koalition, wollen den Schulen mehr Eigenverantwortung geben. Diese Möglichkeit geben wir Ihnen über den Aspekt des Schulversuchs.
In den Anhörungen – sowohl in der Anhörung, die wir auf parlamentarischer Ebene hatten, als auch in denen, die die Fraktionen schon vorher durchgeführt haben – hat sich deutlich gezeigt, gerade diese Frage von Budgetverantwortung und Personalauswahl ist eine ganz zentrale Frage von mehr Selbstverantwortung. Das wurde sehr gut aufgenommen.
Die Schulen berichteten, dass sich die eigene Personalauswahl in Form von erweiterten schulscharfen Ausschreibungen sehr positiv auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung auswirkt, es Chancen gibt, das Personal auszuwählen, das zum Profil der Schule passt, dort auch bleibt und sich mit der Schule identifiziert. Gerade im ländlichen Raum kann die schulscharfe Stellenbesetzung eine Chance zur Gewinnung qualifizierter Lehrkräfte sein.
Das Verfahren gibt den Schulen mehr Planungssicherheit, und den betroffenen Lehrkräften und Kollegien wird Wertschätzung entgegengebracht. Besonders positiv wurde der Einsatz der professionellen Verwaltungskräfte bewertet, die die Schulleitungen entlasten.
Jetzt ist der Schulversuch abgeschlossen. Wir sind in der Transferphase. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass das ausgewertet wird und auch gesehen wird, was noch zu klären sein muss. Dazu gehört auch, wie künftig Verwaltungskräfte finanziert werden. Das sind alles Dinge, die geprüft werden und dann – wie wir es im Koalitionsvertrag vorgesehen haben – in die Fläche ausgeweitet werden sollen. Das wollen wir so leisten, und daran werden wir uns auch halten.
Frau Beilstein, bei der Anhörung war interessant – ich verkürze das jetzt etwas –, dass man auf die Frage von Ihnen, was sich die Schulen noch so wünschen, in dem Protokoll der Sitzung konstatiert: Ich glaube, da steht lauschende Stille. Das ist höchst interessant, weil keiner der Anzuhörenden irgendetwas auf Ihre Frage nach weiteren Wünschen gesagt hat.
Insofern zeigt sich, der eingeschlagene Weg ist der richtige. Es geht um mehr Eigenverantwortung, es geht aber auch um eine flächendeckende Versorgung der Schulen mit qualifizierten Lehrkräften.
Deshalb geht es um gute Schul- und Unterrichtsentwicklung. Daran werden wir weiter arbeiten, und deshalb werden wir unserem Antrag zustimmen. Wir laden Sie gern ein, unserem Alternativantrag mit zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Autonomie sind neuzeitliche Werte, die mit Recht als zentrale Kategorien einer freien Gesellschaft angesehen werden. Auf den ersten Blick liegt es daher nahe, die mit diesen Begriffen implizierte Übertragung von Zuständigkeiten auf die von Entscheidungen betroffenen Subjekte auch auf die Schule auszudehnen. Warum sollten Schulleitungen, Lehrer, Schüler und Eltern nicht weitaus mehr als bisher selbst darüber befinden, welche organisatorischen, personellen und pädagogischen Maßnahmen getroffen werden, um ein individuelles Profil ihrer Bildungseinrichtung schaffen zu können?
Mit dem Schulversuch „Mehr Selbstverantwortung an rheinland-pfälzischen Schulen“ haben die Landesregierungen in den vergangenen Jahren erste Schritte in diese Richtung getan. Auch der vorliegende Antrag der CDUFraktion geht von der Forderung aus, den Schulen des Landes ein Mehr an Eigenverantwortung zu ermöglichen.
Wir als AfD-Fraktion stehen trotz grundsätzlicher Zustimmung zu diesem Anliegen hier einer gewissen Skepsis gegenüber. Ziel aller Reformbemühungen im Bereich der Schule muss es sein, die Qualität von Unterricht und Bildung zu sichern und nach Möglichkeit zu steigern. Wie wichtig es ist, diesen Maßstab anzuwenden und ihn gegenüber ideologischem Sendungsbewusstsein zu verteidigen, haben die bildungspolitischen Experimente der letzten Jahrzehnte gezeigt, die fast immer einen erheblichen Qualitätsverlust zur Folge hatten.
In diesem Sinne stellen wir kritische Fragen, die über den schönen Schein von Selbstständigkeit und Partizipation hinaus die tatsächlichen Auswirkungen der hierzu zur Diskussion stehenden Entwicklung beleuchten. Ist es wirklich sinnvoll, die Entscheidung über die Einstellung von Lehrkräften den Schulen selbst zu überlassen? Besteht dabei nicht die Gefahr, dass in einem solchen Verfahren Gesichtspunkte wie Parteibuch oder persönliche Beziehungen die Kriterien Eignung und Leistung verdrängen?
Könnte es nicht sein, dass fachliche Qualifikation und Vielfalt eines Lehrerkollegiums darunter leiden, wenn eine wie
auch immer vor Ort zustande gekommene Mehrheit darüber entscheidet, wer dazugehören soll oder nicht?
Eine Ausweitung schulischer Selbstständigkeit auf pädagogische Fragen würde diese Gefahr verstärken. So sinnvoll eine Profilbildung im Einzelfall auch sein mag, in Verbindung mit einer weitgehenden Autonomie könnte sie zu Biotopen und Monokulturen führen, die die gerade für eine Schule notwendige Pluralität und Freiheit des Denkens einschränken.
Was hätte schließlich eine umfassende Budgetverlagerung an die Schulen zur Folge? Solange die finanziellen Mittel, die vom Land zur Verfügung gestellt werden, nicht ausreichen, würde dies nur eine Verlagerung des Mangels auf die ausführende Ebene bedeuten. Dann aber würden in Zukunft nicht mehr diejenigen dafür haftbar gemacht, die diesen Mangel politisch zu verantworten haben, sondern die, die ihn lediglich verwalten.
Meine Damen und Herren, die Erweiterung der Selbstverantwortlichkeit von Schulen ist ein grundsätzlich begrüßenswertes Ziel, aber es gilt, sie mit großer Sorgfalt und unter Abwägung insbesondere der langfristigen Folgen umzusetzen. Behutsame Maßnahmen für mehr Eigenverantwortung von Schulen können durchaus einen Beitrag zu einer besseren Bildungsqualität leisten. Deshalb verschließen wir uns einer solchen Debatte nicht.
Wir warnen jedoch ausdrücklich davor, eine Kompetenzverlagerung auf die unterste Ebene als Allheilmittel zu sehen und damit von den eigentlichen Problemen abzulenken. Sie ist keinesfalls geeignet, die grundlegenden Missstände aktueller Bildungspolitik zu beheben. Kleinere Klassen, bessere Lehrerversorgung, Abbau von Bürokratie, Fachwissenschaftlichkeit im Unterricht, einheitliche Anforderungsprofile, stärkere Leistungsorientierung – das sind die entscheidenden Themen, um die wir uns vorrangig kümmern sollten.
Mein Damen und Herren, die Anhörung im Ausschuss hat gezeigt, dass gerade die Schulen im ländlichen Raum durch mehr Schulfreiheit gestärkt werden könnten. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und weil uns der ländliche Raum sehr wichtig ist, stimmen wir dem Antrag der CDUFraktion zu.
(Abg. Bettina Brück, SPD: Sie waren doch gar nicht dabei! – Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD)
Gleichzeitig bekräftigen wir noch einmal unsere Forderung nach der Einführung eines Ausbildungsberufs zum Schulverwaltungsassistenten. Zudem sehen wir Änderungsbedarf hinsichtlich der zurzeit stattfindenden Anrechnung der Arbeitsstunden einer Schulverwaltungskraft auf das Stundendeputat. Hier muss im Sinne der ohnehin stark belasteten Schulleitungen dringend nachgebessert werden.
Im Übrigen, ich war im Ausschuss dabei, selbstverständlich. Obwohl ich nicht Mitglied im Ausschuss bin, habe ich mir genau die Anhörung angehört, weil mich das Thema
Den inhaltlich zu sehr im Allgemeinen verbleibenden Alternativantrag der Ampelkoalition werden wir ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Ampelkoalition bezieht sich auf den Schulversuch „Mehr Selbstverwaltung an rheinland-pfälzischen Schulen“, der mit sieben Schulen an den Start ging.
Die FDP-Fraktion hat im September letzten Jahres ein Symposium zur Frage der Selbstverantwortung an Schulen durchgeführt. Eingeladen waren dazu Teilnehmer am Schulversuch, alle Bildungsverbände, der Landeselternbeirat und die Landesschülervertretung. Außerdem gab es auch eine Anhörung von drei teilnehmenden Schulen am Schulversuch im Januar im Bildungsausschuss des Landtags.