Bayern hat bereits durch Landtagsbeschluss davon Gebrauch gemacht und 5 % der Studienplätze beschlossen. Es heißt „bis zu 10 %“. Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer prüfen die Einführung und planen sie auch. Daneben gibt es Bundesländer, die prüfen, ob sie es planen wollen, aber andere Länder lehnen diese Quote ab.
Dazu gehört offensichtlich auch Rheinland-Pfalz; denn in der F.A.Z. vom 18. April 2018 – ich darf das zitieren – war zu lesen, dass das Wissenschaftsministerium bemängelt, dass die Quote den jungen Menschen eine sehr frühe Entscheidung über ihre Lebensplanung abverlange. – Da wundert man sich. Das passt zum letzten Tagesordnungspunkt. Die gleiche Landesregierung, die seit Jahren auf die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre insistiert, hat Angst vor der eigenen Courage und traut den jungen Leuten nichts zu.
Frau Schellhammer hat mir gerade in ihrer Rede einen guten Stichpunkt gegeben. Die Bundeswehr zeigt seit Jahrzehnten, dass dieses Modell, das sie praktiziert, sehr gut
funktioniert. Ich habe selbst an diesem Modell teilgenommen, obwohl ich selbst einen Studienplatz hatte. Ich habe es nicht bereut. Ich würde es jederzeit wieder tun.
Außerdem – so ist es in der F.A.Z. zu lesen – zweifelt das Ministerium an, dass die rechtliche Umsetzung möglich und wirksam ist. Da kann ich eigentlich nur den Kopf schütteln. Bayern und Baden-Württemberg haben diese Zweifel aus dem Weg geräumt. Ich kann nur sagen: Landesregierung, bitte etwas mehr Mut! Aggressives Zuwarten ist hier fehl am Platz.
In das gleiche Horn wie die Landesregierung bläst auch der Vorsitzende des Ausschusses der Medizinstudenten im Ärzteverband Hartmannbund, dem ich selbst angehöre. Der junge Kollege sagt nämlich, es wäre ein fatales Signal, wenn man gegen das eindeutige Votum der Studenten mit Zwangsmaßnahmen Versorgungsprobleme lösen wolle. Hier muss ich sagen, fehlt wirklich der Weitblick und auch das Augenmaß.
Ich sehe das gemeinsam mit Karl-Josef Laumann in Düsseldorf so, mit dem ich mich neulich unterhalten habe. Wir waren uns einig. Es gibt genug junge Menschen, die gerne Landarzt werden möchten. Das sind oftmals keine EinserAbiturienten. Denen können wir über die Landarztquote die Möglichkeit geben, Medizin zu studieren.
Das Ganze kann man kombinieren, indem man die Zahl der Studienplätze um 10 % erhöht. Das haben wir kürzlich vorgeschlagen, aber die Landesregierung muss das noch prüfen. Ich frage mich, was es da noch zu prüfen gibt.
Beides, die Erhöhung der Studienplätze und eine Landarztquote, lassen sich aber unabhängig voneinander durchsetzen.
Wenn man diese Landarztquote mit einem vernünftigen Stipendium, zum Beispiel 500 Euro im Monat, verbindet, macht das, wenn alle sechs Jahrgänge voll sind, unter 1 Million Euro im Jahr aus. Dann ist das finanzierbar, dann kann sich das sehen lassen, dann wird richtig gefördert.
Das ist – mit Verlaub –, meine Damen und Herren, eine andere Hausnummer als diese „Alibi-Schmalspurförderung“ der Landesregierung, die im Praktischen Jahr über vier Monate diejenigen fördert, die in der Allgemeinmedizin ihr Praktisches Jahr machen.
Ich kann nur sagen, es würde mich freuen, wenn wir es im Ausschuss weiter diskutieren können. Machen Sie es
einfach, wie es auf vielen Schildern, die an den Zufahrtsstraßen zu Rheinland-Pfalz stehen, zu lesen ist.
Wir dürfen als weitere Gäste im Landtag Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Schule, Berufsbildende Schule Saarburg/Hermeskeil, begrüßen. Herzlich willkommen bei uns!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Enders, Sie haben recht, es ist unstrittig, dass wir deutschlandweit alles dafür tun müssen, um den Arztberuf attraktiver zu gestalten. Bei allem Verständnis dafür, sich mit diesem Thema zu befassen, so verstehe ich Ihren „Antragsaktionismus“ nicht so richtig, der mir sehr unkoordiniert und auch etwas fahrig vorkommt. Ich erinnere daran, dass wir einen Antrag Ihrer Fraktion zu dem Thema Ärzteversorgung im ländlichen Raum zurzeit in der parlamentarischen Beratung haben.
Wir haben im Ausschuss einvernehmlich beschlossen, dazu eine Anhörung zu machen, die am 14. Juni stattfinden wird.
Klar war uns allen doch auch, dass wir nicht ausschließlich über Medizinstudienplätze reden werden, sondern auch allgemein über andere Instrumente, die die Versorgung auf dem Land verbessern können. Warum Sie dann hinter einem Antrag, der sich gerade in der parlamentarischen Pipeline befindet, nun noch diesen Antrag hektisch hinterherschicken, erschließt sich mir nicht so richtig.
Das Bündel an Maßnahmen, die das Land in den vergangenen Jahren getätigt hat, wie zum Beispiel den Ausbau der Niederlassungsförderung im ländlichen Raum in Höhe von 15.000 Euro, der Wegfall der Residenzpflicht für die Hausärzte, das Entstehen kommunal getragener medizinischer Versorgungszentren, das Anheben der Altersgrenze für Ärzte, die gerne länger arbeiten möchten, und die Schaffung des Kompetenzzentrums Allgemeinmedizin trägt zur Verbesserung der Ärzteversorgung im ländlichen Raum bei. Nicht zuletzt werden wir mit der Regionalisierung der Ausbildung beginnen.
Die Landesregierung ist in Gesprächen mit der Universitätsmedizin Mainz und interessierten Krankenhäusern in Trier und Koblenz, um den klinischen Abschnitt des Me
dizinstudiums gemeinsam mit Mainz in der Fläche des Landes anzubieten. Auch davon erhoffen wir uns, dass verstärkt angehende Ärztinnen und Ärzte eine Berufstätigkeit in der Fläche als attraktive Alternative erkennen.
Natürlich bekennt sich Rheinland-Pfalz zum „Masterplan Medizinstudium 2020“, an dem der Bund und die Länder gemeinsam gestrickt haben, der bei der Reform der Ausbildung explizit mit neuen Instrumenten versuchen wird, dem Problem zu begegnen. Dort ist den Ländern die Möglichkeit einer Landarztquote eingeräumt.
Für meine Fraktion kann ich sagen, wir verschließen uns einer Landarztquote nicht. Was wir nicht wollen, ist ein Automatismus; das heißt, nur weil alle anderen Bundesländer es jetzt tun, muss es nicht per se der Weisheit letzter Schluss sein.
In Ihrem Antrag reden Sie davon, dass eine solche Quote nach zwei Jahren evaluiert werden müsse. Eine Landarztquote wird aber erst dann richtig evaluiert werden können, wenn das Verhalten der Stipendiaten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung untersucht wird. Dann stellt sich die Frage, ob die angehenden Medizinerinnen und Mediziner Wort halten und sich im ländlichen Raum niederlassen mit all den Schwierigkeiten, mit der jeder Selbstständige konfrontiert ist, oder ob er sich nur dann freikauft, weil er eine gut bezahlte Stelle in einer Klinik in einer Stadt hat und es sich dann leisten kann, das Geld zurückzuzahlen.
Wie gesagt, wir verschließen uns der Landarztquote nicht, aber wir werden sehr genau prüfen, wie wir eine solche Landarztquote in Rheinland-Pfalz umsetzen können und wie sie dann aussehen kann.
Dabei helfen wird uns ohne Weiteres die Anhörung am 14. Juni, die sich dann auch mit dem Thema Landarztquote befassen wird, aber natürlich auch die Frage behandelt, ob und wie stark wir das Angebot an Medizinstudienplätzen erhöhen oder nicht.
Wir sind daher bereit, diesen Antrag zu überweisen, um sich darüber im Ausschuss detaillierter zu unterhalten.