Es ist auch erfreulich, dass der Antrag ausdrücklich die Unterstützung der Bewerbung der SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz um Anerkennung als UNESCOWeltkulturerbe unterstützt, weil wir damit darauf hinweisen, dass seit Jahrhunderten deutsch-jüdisches Leben bei uns zum Alltag gehört und kulturell sehr hochstehende Entwicklungen erreicht hat. Es macht die SchUM-Städte umso wertvoller, dass heute in diesen drei Städten wieder lebendige jüdische Gemeinden entstanden sind.
Wie schon in einem anderen gemeinsamen Antrag der vier antragstellenden Fraktionen zur Förderung der Gedenkkultur werden auch bei der Bekämpfung des Antisemitismus die politische Bildung und die Gedenkstättenarbeit ganz besonders betont, einerseits im Rahmen der Landeszentrale für politische Bildung, andererseits aber auch von den vielen nichtstaatlichen Organisationen. Unser Dank gilt den vielen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die diesem Bereich tätig sind.
Dabei dürfen wir uns aber mit dem Bisherigen nicht zufriedengeben, sondern müssen auch dafür sorgen, dass die Möglichkeiten der präventiven Arbeit verstärkt werden. Darum ist es wichtig, Verlässlichkeit und Planungssicherheit für zivilgesellschaftliche Akteure zu gewährleisten und, wenn möglich, weiter zu verbessern.
Ein wichtiger Schritt ist dabei auch die schon erwähnte gemeinsame Absichtserklärung über die verstärkte Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen der HolocaustGedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem, dem Bildungsministerium und dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, die die Kollegin Hubig und ich im vergangenen Monat unterzeichnet haben. Darin haben wir vereinbart, die Kooperationen der historisch-politischen Bildung und der Gedenkstättenarbeit auszuweiten, zu vertiefen und eine lebendige Erinnerungskultur zu fördern.
Zusammenfassend darf ich sagen, der Antrag zählt wichtige Anknüpfungspunkte auf und zeigt sehr deutlich, wir müssen das Gedenken an den Holocaust wachhalten als Mahnung in der Gegenwart und der Zukunft. Das ist eine Aufgabe, der wir uns gemeinsam mit vielen Menschen in unserem Land stellen.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Drucksache 17/6513 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Für die Sicherheit an den Gerichten in Rheinland-Pfalz: Justizwachtmeisterdienst für künftige Aufgaben gut aufstellen Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 17/5367/5911/6407 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich erteile Herrn Abgeordneten Henter von der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister üben vielfältige Funktionen im Justizbetrieb in Rheinland-Pfalz aus. Stichwortartig sei nur erwähnt, Postein- und -ausgang, Aktentransport, Beaufsichtigung von Inhaftierten während der Gerichtsverhandlung, Einlasskontrollen, Information und Beratung von Besuchern der Gerichte.
Dabei stehen die Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister an den Gerichten und in den Staatsanwaltschaften häufig weniger im Mittelpunkt des öffentlichen und politischen Interesses als andere Justizberufe. Dennoch sind sie, wie bereits ausgeführt, für den reibungslosen Betrieb der Gerichte unverzichtbar.
Das Berufsbild der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister ist dabei, sich zu verändern und wird in Zukunft neue Schwerpunkte enthalten. Die Anforderungen sind erheblich gestiegen. Der Umgang mit Besuchern und Gefangenen wird häufig schwieriger. Es ist eine zunehmende Aggressionsbereitschaft zu verzeichnen.
Der Schwerpunkt verlagert sich daher im großen Umfang vom Aktentransport hin zur sicherheitsrelevanten Tätigkeiten. Die Einführung der Elektronischen Akte an den Gerichten wird die Änderung des Berufsbildes der Justizwachtmeisterinnen und – wachtmeister noch beschleunigen.
Stand 1. März 2018 sind 340 Personen im Justizwachtmeisterdienst tätig. Dabei verteilen sich 287 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die örtliche Gerichtsbarkeit, 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Staatsanwaltschaft, und 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Justizwachtmeisterdienst bei den Fachgerichten tätig.
Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft sind bei 300 im Justizwachtmeisterdienst
beschäftigten Personen 42 Personen weiblich. Dies entspricht einem Frauenanteil von 13,59 %. Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit beträgt der Anteil der weiblichen Bediensteten im Justizwachtmeisterdienst 26,6 % und bei der Sozialgerichtsbarkeit 15,3 %. Bei der Arbeitsgerichtsbarkeit sind keine Frauen im Justizwachtmeisterdienst beschäftigt. Insgesamt gibt dies einen landesweiten Frauenanteil im Justizwachtmeisterdienst von 14,12 %.
Ziel der Landesregierung sollte es sein, den Anteil der weiblichen Bediensteten im Justizwachtmeisterdienst zu erhöhen. Diese werden unbedingt benötigt. Zum Beispiel dürfen körperliche Durchsuchungen von Frauen nur von Frauen vorgenommen werden. Dies führt insbesondere bei kleinen Gerichten in der Praxis zu Engpässen, insbesondere wenn weibliche Bedienstete sich in Urlaub befinden oder durch Krankheit ausfallen.
Die gleiche Problematik haben wir bei den kleinen Amtsgerichten, bei denen es oft nur zwei Justizwachtmeisterstellen gibt. Wenn sich dort Bedienstete in Urlaub oder Krankheit befinden, tritt ein personeller Engpass ein. Auch darum müssen wir uns in Zukunft kümmern.
Ich habe es schon ausgeführt. Die Tätigkeit der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister verlagert sich zunehmend in den Sicherheitsbereich. Insbesondere die Zugangs- und Sicherheitskontrollen bei den Gerichten bilden einen Schwerpunkt der Arbeitstätigkeit. Immer problematischer werdende Angeklagte und schwierigere Besucherinnen und Besucher erfordern eine Aus- und Weiterbildung sowie eine zeitgemäße und adäquate Ausstattung der im Justizwachtmeisterdienst beschäftigten Personen. Folgende Stichworte seien genannt: Schutzwesten mit verbessertem Stichschutz, schnitthemmende Handschuhe, schusssichere Überziehschutzwesten, Spuckhauben, Hand- und Fußfessel, Einsatzgürtel mit Zubehör, Gummischlagstock, digitale Handfunksprechgeräte.
Es wird von uns ausdrücklich begrüßt, dass sich die Arbeitsgruppe Sicherheit an den rheinland-pfälzischen Gerichten mit dieser Problematik ausführlich beschäftigt.
Herr Minister, wir fordern Sie auf, eine einheitliche Ausstattung der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister in Rheinland-Pfalz im Auge zu behalten; denn die Aufgaben im Bereich der Sicherheit können von den Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeistern nur mit einer adäquaten Ausstattung bewältigt werden.
Diese dient sowohl der Sicherheit an den Gerichten als auch der eigenen Sicherheit und dem Eigenschutz der Bediensteten. Begrüßt wird von uns, dass den Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeistern außerdem Reizstoffsprühgeräte zur Verfügung stehen, wobei die erfolgreiche Teilnahme an einer eintägigen Unterweisung im Bereich dieser Geräte Voraussetzung für das Mitführen ist.
Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister werden grundsätzlich im Beamtenverhältnis des ersten Eingangsamtes besoldet. Es besteht im Rahmen der Fortbildungsqualifi
zierung auch die Möglichkeit der Beförderung in die Besoldungsgruppe A 7. Die Personen, die künftig als Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister eingesetzt werden sollen, werden im Beschäftigtenverhältnis eingestellt. Hier erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3.
Mit dem zweiten Landesgesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 21. Oktober ist für den Justizwachtmeisterdienst im ersten rechtlichen Einstiegsamt das besoldungsrechtliche Einstiegsamt zum 1. Januar 2017 in die Besoldungsgruppe A 4 mit Amtszulage angehoben worden. Demnach werden, wie schon ausgeführt, die Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes nach den Besoldungsgruppen A 4, A 5 und A 6 besoldet mit der Möglichkeit, im Rahmen der Fortbildungsqualifizierung die Besoldungsgruppe A 7 zu erreichen, wobei der Anteil von 43,6 % in der Besoldungsgruppe A 5 am höchsten ist. In der Besoldungsgruppe A 7 befinden sich leider nur 6,7 % Prozent der Bediensteten im Justizwachtmeisterbereich.
Im bundesweiten Vergleich ist die Besoldung bis A 6 die überwiegende bei den Bundesländern. In BadenWürttemberg, Bremen und Hessen ist eine Beförderung bis A 8 möglich. Das Land Thüringen gruppiert seine Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister von A 6 bis A 9 ein. Auch wir sollten uns in Rheinland-Pfalz mit einer Überprüfung der Eingruppierung der Justizwachtmeisterrinnen und -wachtmeister beschäftigen.
Die Erhöhung des Anteils in der Besoldungsgruppe A 7 sollte das unmittelbare Ziel sein. Mittelfristig sollte zumindest die Möglichkeit der Beförderung in die Besoldungsgruppe A 8 geschaffen werden.
Dies dient der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses, fördert die Motivation der Beamtinnen und Beamten und erscheint uns im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von Tätigkeiten im öffentlichen Dienst als angemessen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung haben gezeigt, dass die Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister eine bedeutsame Funktion im rheinland-pfälzischen Justizbetrieb ausüben. Sie werden für den reibungslosen Ablauf des alltäglichen Betriebs gebraucht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Sicherheit an den Gerichten hat für die rheinland-pfälzische Justizpolitik einen besonders hohen Stellenwert. Die rund 340 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister leisten hier einen unverzichtbaren Dienst und verdienen deshalb Dank und Anerkennung.
Sie sorgen nicht nur für die Sicherheit, sondern sind zumeist für den Erstkontakt am Eingang der Justizbehörden zuständig; sie geben sozusagen die erste Visitenkarte der Justiz ab. Selbstverständlich sind auch die inneren Abläufe in den Justizbehörden nicht denkbar ohne den Einsatz der Wachtmeistereien. Es ist deshalb wichtig, dass wir ihnen eine besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden lassen und uns mit der beruflichen Situation ernsthaft befassen. Deshalb ist die Große Anfrage der CDU-Fraktion auch sehr löblich. Der Wachtmeisterdienst hat es verdient.
Sehr geehrter Herr Henter, Sie haben in Ihren Ausführungen und auch in der Beratung im Ausschuss Prüfungen personeller und auch besoldungsrechtlicher Natur angemahnt. Ich glaube, hier und heute ist nicht zu erwarten, dass darauf eine Antwort erfolgt. Auch wir wollen uns dafür einsetzen, dass es zu Verbesserungen kommt. Seriös können wir dies natürlich erst im Rahmen der Haushaltsberatungen, wenn es um das Gesamtbudget geht, diskutieren und uns damit auseinandersetzen. Dort gehört die Debatte natürlich auch hin. Irgendwelche Versprechungen heute zu machen, wäre sicherlich fahrlässig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie greifen in der Großen Anfrage Themen auf, die uns ebenfalls vom Landesverband des Justizwachtmeisterdienstes vorgetragen wurden, übrigens ein Verband, der seine Forderungen sehr fundiert, sehr engagiert, aber auch mit Augenmaß vertritt. Wichtiges Thema sind die Sicherheitsbelange innerhalb der Justiz. Zu den Sicherheitsbelangen gehört es selbstverständlich auch, die Eigensicherung der Bediensteten zu verbessern. Aus der Praxis heraus gibt es zahlreiche Anregungen, zum Beispiel zu den Schutzwesten oder den Spuckhauben, die von der Arbeitsgruppe „Sicherheit“ sorgfältig abgewogen und geprüft wurden. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass diese Arbeitsgruppe „Sicherheit“ hervorragende Arbeit leistet.
Der Wunsch nach Einführung eines ausziehbaren Einsatzstocks wurde ebenfalls bereits aufgegriffen, und es wurde ein Pilotverfahren in Gang gesetzt. Es muss bei alledem sichergestellt werden, dass der Gebrauch einer Waffe tatsächlich den Schutz erhöht und Risiken kalkulierbar sind. Wir brauchen auch einen Modus, wie die Ausbildung, die Weiterbildung erfolgt. Deshalb ist es richtig, ein Pilotverfahren sehr sorgfältig anzugehen. Das war übrigens auch in der Praxis bei der Einführung der Hand- und Fußfesseln oder dem Pfefferspray so.
bildung und Fortbildung des Wachtmeisterdienstes. Auch da gilt es, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, wobei in der Antwort auf die Große Anfrage ausgeführt wird, dass die Ausbildung in den letzten Jahren erheblich verbessert werden konnte, zum Beispiel durch den achtwöchigen Lehrgang in Nordrhein-Westfalen, in Monschau. Es gibt ein umfangreiches Angebot an Fortbildungsveranstaltungen, Weiterbildungsmodulen und Inhouseschulungen zur Eigensicherung
Eine spezielle Herausforderung stellt der Umgang mit den sogenannten Reichsbürgern dar. Das Ministerium hat auch dies erkannt und erste Fortbildungen hierzu durchgeführt. Es wird demnächst noch einmal Thema einer Fachtagung sein, ob sich daraus weitere Fortbildungen entwickeln. Es wäre sicherlich auch sehr hilfreich für die Bediensteten, dass eine Handreichung mit Praxisanleitungen entwickelt wird.
Zum Personal: Die Personalsituation gilt es natürlich im Rahmen der Etatberatungen in den Blick zu nehmen. Wir haben eine Überstundenanzahl, die im Durchschnitt noch einigermaßen vertretbar ist, aber es gibt dennoch Belastungsspitzen, wenn man sich das ansieht, insbesondere bei den Landgerichten, bedingt durch schwierige Strafverfahren, durch eine hohe Anzahl von Vorführungen. Darüber müssen wir uns also sicherlich unterhalten, genauso – Sie haben es gesagt, Herr Henter – über den Anteil der Justizwachtmeisterinnen. Der ist mit 14 % zu gering, weil es gerade bei der Eingangskontrolle und der körperlichen Durchsuchung von Besucherinnen immer wieder zu Engpässen kommt.