Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Zum Personal: Die Personalsituation gilt es natürlich im Rahmen der Etatberatungen in den Blick zu nehmen. Wir haben eine Überstundenanzahl, die im Durchschnitt noch einigermaßen vertretbar ist, aber es gibt dennoch Belastungsspitzen, wenn man sich das ansieht, insbesondere bei den Landgerichten, bedingt durch schwierige Strafverfahren, durch eine hohe Anzahl von Vorführungen. Darüber müssen wir uns also sicherlich unterhalten, genauso – Sie haben es gesagt, Herr Henter – über den Anteil der Justizwachtmeisterinnen. Der ist mit 14 % zu gering, weil es gerade bei der Eingangskontrolle und der körperlichen Durchsuchung von Besucherinnen immer wieder zu Engpässen kommt.

Wichtig ist aber auch noch einmal zu betonen, dass ein Abbau der Personalstellen in den letzten Jahren nicht erfolgt ist. Wir konnten die Personalstellen konstant halten, und bei Engpässen innerhalb der Gerichte sind Vertretungen bisher gut organisiert. Gleichwohl ist der Wunsch nach einer personellen Verstärkung völlig nachvollziehbar und wird – wie gesagt – noch einmal zu diskutieren sein, genauso wie die Forderung einer neuen Zulage für Multiplikatoren und Multiplikatorinnen.

Letzter Punkt, das Thema Eingangsbesoldung. Ich glaube, die Antwort auf die Große Anfrage zeigt auf, dass wir uns hier im Ländervergleich im Gros der Länder befinden. Es war richtig, dass wir das Einstiegsamt von A 3 auf A 4 mit Zulage angehoben haben. Wir haben darüber hinaus die Fortbildungsqualifizierung, die für herausgehobene Funktionen das Beförderungsamt der A 7 eröffnet.

Das Berufsbild der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister wird sich in Zukunft weiter wandeln. Mit der Einführung der E-Akte und der zunehmenden Digitalisierung sind neue Aufgaben verbunden.

(Glocke des Präsidenten)

Es muss uns deshalb allen ein gemeinsames Anliegen sein, dass wir mit dafür sorgen, auch in Zukunft, wie bisher schon, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für diese sehr verantwortungsvolle Tätigkeit zu finden.

Danke schön.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Friedmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren! Der Wachtmeisterdienst in Justizgebäuden in RheinlandPfalz ist eine der wichtigsten Säulen im Bereich Sicherheit, welcher jedoch der Öffentlichkeit meist verborgen bleibt. Ein ordentliches und sicheres Gerichtsverfahren wäre ohne dieses Wachpersonal gänzlich unmöglich.

Dies ist jedoch nicht die einzige Tätigkeit der Beamten. Die Justizwachtmeister und -wachtmeisterinnen übernehmen im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen außerdem Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Justizgebäude. Dies beginnt schon bei den Einlasskontrollen, ob Personen, welche an der Sitzung teilnehmen, Waffen oder gefährliche Werkzeuge mit sich führen und eventuell anderen damit einen Schaden zufügen können. Man denke hier nur an Gerichtsprozesse gegen Mitglieder der Hells Angels oder Mitglieder arabischer Großfamilienclans, welche in der Vergangenheit des Öfteren schon ausgeartet bzw. eskaliert sind.

Sie sind auch im Auskunftsdienst tätig, erledigen Verwaltungstätigkeiten und Dienstgänge. Summa summarum hat der Justizwachtmeisterdienst ein breit gefächertes Spektrum, um die Sicherheit von Prozessbeteiligten und Besuchern zu schützen und für deren Sicherheit zu garantieren.

Wichtige Punkte in dieser Causa sind der bereits angesprochene Personalmangel und auch die überhöhte Überstundenzahl. In Rheinland-Pfalz betragen die Überstunden pro Bediensteten ca. 38 Stunden, das ist fast eine komplette Arbeitswoche. Ein finanzieller Ausgleich der Überstunden findet nicht statt. Die angesammelten Überstunden müssen durch Freizeitausgleich abgegolten werden, welche wieder durch andere Kollegen überbrückt werden müssen, die auch wieder Überstunden anhäufen. Folglich entsteht hier ein Teufelskreis der Überstunden, auch weil alle Wachtmeistereien unterbesetzt sind, da es erheblich an Personal mangelt.

Dieser Punkt ist auch sehr kritisch zu betrachten, da gerade bei Ausfällen von Justizwachtmeistern und -meisterinnen von anderen Beschäftigten des Servicebereichs die Aufgaben übernommen werden müssen. Diese sind meist Laien in diesem Fachbereich, da sie im Verwaltungsapparat tätig und für diesen Bereich schlecht bis gar nicht ausgebildet sind.

Aus- und Weiterbildung, so konnte man zumindest in den Antworten der Regierung lesen, konnten zumeist nicht wahrgenommen werden, da dienstliche Aufgaben Priorität hatten. Folglich findet eine Teilnahme in vielen Fällen nicht statt. Weiterhin fehlt es in Rheinland-Pfalz auch an Schulungsräumen, sodass für Fort- und Weiterbildungen in andere Bundesländer oder Gerichtssäle ausgewichen

werden muss.

Schlussendlich ist auch die Sicherheitslage für die Beamten bedrohlicher geworden, da es immer häufiger zu körperlichen Auseinandersetzungen an Gerichten und in den Gerichtssälen kommt. Abhilfe will man mit einem Pilotprojekt schaffen, um den Justizwachtmeistern und Justizwachtmeisterinnen den Umgang mit dem Schlagstock beizubringen. Dies setzt jedoch voraus, dass es sich bei den Lehrgangsteilnehmern um Multiplikatoren handelt. Diesen Status des Multiplikators erhalten die Beamten, wenn sie einen Lehrgang besucht haben, bei dem sie in Eigenund Fremdsicherung ausgebildet werden. Fraglich ist jedoch, wie das bewerkstelligt werden soll, da, wie bereits oben erwähnt, ein erheblicher Personalmangel besteht. Die Beamten, die auf diese Lehrgänge gehen, müssen durch andere Kollegen ersetzt werden. Folglich kommt das Überstundenproblem auch hier wieder auf.

Schlussendlich kommt aber die Erkenntnis, wir brauchen diese Menschen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Gerichten und Staatsanwaltschaften. Was aber bekommen diese dafür zurück? – Meines Erachtens, unseres Erachtens zu wenig Geld, sodass es gerade zum Überleben reicht. In Rheinland-Pfalz sind sie Beamte des einfachen Dienstes, erstes Einstiegsamt; dies sind die Besoldungsstufen A 4 und A 5, teilweise mit Zulagen. Folglich handelt es sich hier um ein Bruttogehalt zwischen 2.100 und 2.200 Euro in der ersten Stufe. Hier liegt das Land Rheinland-Pfalz im unteren Mittelfeld. Dies wäre im Vergleich zur Bundeswehr eine Besoldung eines niedrigen Mannschaftsdienstgrads oder auch die Besoldung eines Briefträgers.

Diese Beamten setzen täglich ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel, um eine Sicherheit für andere Menschen zu garantieren. Daher mahne ich an, für unsere Sicherheit und die Sicherheit unserer Mitbürger: Entlohnen Sie diese Menschen vernünftig. Beschaffen Sie, wie bereits angesprochen, ordentliches Arbeits- und Schutzmaterial und anständige Diensträume, damit der geregelte Dienst flüssig verlaufen kann, sodass auch junge Menschen diesen Beruf als attraktiv empfinden und ihn ergreifen wollen.

Justizwachtmeister sind im täglichen Leben damit beschäftigt, die Sicherheit aufrechtzuerhalten. Nehmen Sie sich als Dankeschön auch einmal deren Probleme an und leisten Sie Hilfe bei ihren Belangen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Roth das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Stand vom 1. März 2018 sind 340 Personen an insgesamt 58 Wachtmeistereien in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den Staatsanwaltschaften und in den Fachgerichten tätig. Die Justizwachtmeisterinnen und Jus

tizwachtmeister erfüllen ihre Aufgaben mit großem Verantwortungsbewusstsein. Sie sind im Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst tätig. Die entsprechenden Sicherheitskonzepte innerhalb dieser Tätigkeitsfelder greifen nur durch die Mitarbeit der vielen engagierten Kräfte im Justizwachtmeisterdienst.

Diese Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes in Rheinland-Pfalz leisten hervorragende Arbeit, und für diese Arbeit der Beamtinnen und Beamten möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Große Anfrage der CDU-Fraktion macht mehrere Felder auf: die Arbeitsbedingungen, die Besoldung und die Nachwuchsgewinnung.

Die Antwort der Landesregierung und das Handeln des Justizministeriums machen deutlich, dass das Haus die Herausforderungen der Zukunft im Blick hat. Wir Freien Demokraten stehen für eine faire Besoldung, die intensive Arbeit in der Nachwuchsgewinnung und gute Arbeitsbedingungen.

Das Berufsbild im Wachtmeisterdienst wird vom Justizministerium intensiv beworben. Vom Karriereportal über die Arbeitsagenturen bis hin zu den Seiten der Oberlandesgerichte oder in Praktika wird für den Justizwachtmeisterdienst geworben. Das entsprechende Landesgesetz vom Oktober 2016 hatte auch den Blick auf die Verbesserung in der Besoldung gelegt. Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister werden nun zu Beginn ihrer Tätigkeit – wir haben es vorhin gehört – in die Besoldungsgruppe A 4 eingestuft.

Über eine Fortbildungsqualifizierung ist es den Beamtinnen und Beamten möglich, bis in die Besoldungsgruppe A 7 aufzusteigen. Beim Besoldungsniveau befindet sich Rheinland-Pfalz damit im gesunden und nicht im unteren Mittelfeld der Bundesländer.

Auch wir sind gerne bereit, uns dieses Themas im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal konstruktiv anzunehmen, egal, ob es um die personelle Verstärkung geht oder auch um die Besoldungsstufen.

Durch die von der Landesregierung angekündigte Verbesserung der Besoldungssituation für Beamtinnen und Beamte allerdings entstehen darüber hinaus auch für den Justizwachtmeisterdienst neue positive Effekte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Presse war kürzlich zu entnehmen, dass die CDU-Fraktion mit der Großen Anfrage auch den Blick auf wachsende Aggressionen gegen Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister richtet. Entsprechende Beispiele werden in der Antwort des Justizministeriums geschildert. Diese Entwicklung nehmen wir alle in der Landespolitik ernst.

Wir wissen aber auch, dass es sich nicht nur um ein Phänomen handelt, das ausschließlich im Bereich des Justizwachtmeisterdienstes zu finden ist. Uns allen sind Fälle

bekannt, in denen Haupt- und Ehrenamtliche im Rettungsdienst oder bei den Feuerwehren grundlos attackiert werden. Gleiches gilt für Polizistinnen und Polizisten oder beispielsweise auch für Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter usw.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Menschen, die sich unserer Gesellschaft verpflichtet fühlen und mit ihrer Tätigkeit für das Gemeinwohl Sorge tragen, sollten niemals verbale oder körperliche Angriffe ertragen müssen.

(Beifall der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielmehr haben sie für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vor allem eines verdient: unseren tiefen Respekt und unsere Dankbarkeit.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Schellhammer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen heute die Große Anfrage der CDUFraktion zur Situation der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister in Rheinland-Pfalz.

In Rheinland-Pfalz – wir haben es schon gehört – haben wir insgesamt rund 340 Personen im Justizwachtmeisterdienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bei den Staatsanwaltschaften und an den Fachgerichten. Sie sind mit vielfältigen verantwortungsvollen Aufgaben innerhalb der Gerichts- und Behördenorganisation betraut. Sie erfüllen dabei Aufgaben im Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheitsund Ordnungsdienst. Sie sind beispielsweise auch für die Einlasskontrollen bei den Dienstgebäuden, für die Vorführung von Gefangenen zu Terminen und Sitzungen, einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen, aber auch insgesamt für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in den Justizbehörden zuständig.

Sie bilden damit einen elementaren Bestandteil in der rheinland-pfälzischen Gerichtsorganisation und gewährleisten damit auch die Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Für ihre Tätigkeit sind besondere Fähigkeiten vonnöten, beispielsweise Einfühlungsvermögen und Empathie, aber auch eine hohe Kommunikationsbereitschaft.

Ohne die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister wäre ein reibungsloser Ablauf an den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht möglich. Hierfür möchte ich selbstverständlich auch im Namen meiner Fraktion den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern unseren ausdrücklichen Dank aussprechen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie vereinzelt bei der CDU)

Die Ausbildung dauert insgesamt sechs Monate und wird als Vorbereitungsdienst geleistet. Dieser umfasst eine praktische Ausbildung bei den Gerichten und eine Hospitation bei einer Justizvollzugsanstalt. Daneben erfolgt eine theoretische Schulung für den Bereich der Eigen- und Fremdsicherung sowie ein fachtheoretischer Lehrgang im Ausbildungszentrum Monschau in Nordrhein-Westfalen.

Wir haben schon mehrfach etwas gehört, was den Verdienst anbelangt. Die Einstellung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erfolgt im ersten Einstiegsamt in der Besoldungsgruppe A 4 bis A 6 zuzüglich einer Amtszulage. Im Rahmen der Fortbildungsqualifizierung ist eine Besoldung bis A 7 möglich.

Im letzten Jahr wurde die Besoldung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister verbessert, indem das frühere Einstiegsamt von der Besoldungsgruppe A 3 nach A 4 angehoben wurde, eine Maßnahme, die auch meine Fraktion ausdrücklich unterstützt hat.

Die finanzielle Situation – das haben wir bereits in der Debatte gehört – wird sich aber auch in Zukunft weiter verbessern. Wir haben in den letzten Wochen darüber diskutiert, dass die Tarifergebnisse der Tarifrunde 2019 und 2020 auch für die Beamtinnen und Beamten übertragen werden und jeweils im Juli der Jahre 2019 und 2020 die Besoldung von Beamtinnen und Beamten zusätzlich um 2 % angehoben wird. Diese Besoldungsentwicklung wird sich selbstverständlich und zu Recht auch bei den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern niederschlagen.

Ein Punkt, auf den ich noch an dieser Stelle eingehen möchte, der schon in der Debatte problematisiert wurde, ist die sehr geringe Frauenquote, die landesweit leider nur bei 14 % liegt. Auch wenn der Frauenanteil gestiegen ist, ist er immer noch sehr gering. Es führt tatsächlich zu Problemen im tagtäglichen Dienst in den Meistereien.