Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Wir schließen uns dahin gehend der CDU an, dass eine öffentliche Debatte notwendig ist, ob es nicht Alternativen zu einem schlichten Einstellen des Berichts gibt. Die konzeptionellen Vorschläge der Union bieten insofern eine probate Grundlage der inhaltlichen Auseinandersetzung. Die Kollegen von der CDU möchten vier Bereiche des Verbraucherschutzes besonders berücksichtigt wissen. Beispielsweise soll die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang und in welcher Art die rheinland-pfälzischen Bürger Verbraucherberatung und Verbraucherinformation benötigen. Ferner, ob das vorhandene Angebot den Bedarf und den Erwartungen der Verbraucher entspricht.

Meine Damen und Herren von der CDU, auch wenn es sich aus unserer Sicht um ein sehr ambitioniertes Konzept handelt, geht ihr Vorstoß durchaus in die richtige Richtung und findet insoweit unsere Unterstützung. Eine stärkere Schwerpunktbildung hätten wir dennoch sehr begrüßt. Beispielsweise hätte in jedem erscheinenden Bericht ein anderer der vier Hauptaspekte in den Mittelpunkt gestellt werden können. Schließlich sollte der neue Verbraucherschutzbericht keine wissenschaftliche Studie sein, sondern eine praxis- und verbrauchertaugliche Handreichung, die gebündelte und verständliche Informationen liefert.

Zur Frage, wie die Ergebnisse eines solchen Berichts in

geeigneter Weise den Bürgern vermittelt werden können, lohnt sich der Blick über die Landesgrenzen hinaus. BadenWürttemberg zeigt mit einem eigenen Verbraucherschutzportal im Internet, wie es geht. Hier setzt man ganz klar auf Bürgernähe und Aktualität. Wichtige Informationen lassen sich zusätzlich über einen kostenlosen Newsletter abonnieren.

Lassen Sie mich noch einen letzten wichtigen Punkt ansprechen, der auch im CDU-Antrag Erwähnung findet: die Lebensmittelkontrolle. – Dass die Lebensmittelkontrolle vor Ort unterbesetzt ist, wissen wir schon seit Jahren, ohne dass sich daran etwas Nennenswertes geändert hätte. Dem Landesuntersuchungsamt drohten sogar Stellenstreichungen. Dies geht zumindest aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Oktober 2016 hervor. Daher stellt sich mir die Frage: Wie sieht die Situation aktuell im Landesuntersuchungsamt aus? – Auch hier wünscht sich meine Fraktion in der heutigen Debatte Aufschluss.

Ich danke Ihnen. Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Roth das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider wird es von der Union gerade so dargestellt, als interessiere sich die Regierung und die Koalition nicht für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Ja, nicht genug!)

Das entspricht – Herr Weiland, das versichere ich Ihnen – nicht der Wahrheit. Rheinland-Pfalz ist im Verbraucherschutz gut aufgestellt und am Puls der Zeit, wozu es keinen zweijährig erscheinenden Bericht braucht. Verbraucherschutz in unserem Bundesland bedeutet, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher fortlaufend aktuell und dank der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz digital informieren können und informiert werden. Gerade weil wir in einer Welt leben, die sich immer schneller verändert, gerade weil etwa die Digitalisierung immer neue Herausforderungen an den Verbraucherschutz stellt, hat sich das Land für eine Herangehensweise ohne Verbraucherschutzbericht entschieden.

(Abg. Simone Huth-Haage, CDU: Wie sollen sie sich den digital informieren?)

Statt sich auf einen starren Bericht zu konzentrieren, wird die Transparenz fortlaufend gewährt. Statt Bewertungen und Empfehlungen von Experten alle zwei Jahre für einen Bericht einzuholen, werden die Experten fortlaufend in Dialogen eingebunden. Ein Beispiel ist mittlerweile der 5. Verbraucherschutzdialog. Zu den Themen Fitness-Bänder und Co. haben mehr als zehn Expertengruppen aus unterschiedlichen Bereichen teilgenommen. Daraus wurden Handlungsempfehlungen entwickelt,

die die aktuelle Rechtsprechung einschließlich der EUDatenschutzgrundverordnung mit einbeziehen.

Im April dieses Jahres wurde dies vorgestellt. Mit dem breit angelegten Digital-Dialog haben wir die Herausforderungen, denen wir uns durch die Digitalisierung stellen müssen, angenommen. Der Verbraucherschutz in der digitalen Welt ist dabei einer von 12 Schwerpunkten.

(Abg. Simone Huth-Haage, CDU: Vollstes Vertrauen in die Ministerpräsidentin!)

Vertreterinnen und Vertreter des Verbraucherschutzes, der Wissenschaft, der Bildung und der Zivilgesellschaft haben an den Fachgesprächen teilgenommen. Das ist näher an den Verbraucherinnen und Verbrauchern und liefert konkretere Ergebnisse als ein 100-seitiger Bericht.

Einen weiteren wichtigen Grund, warum sich das Land für eine Herangehensweise ohne Verbraucherschutzbericht entschieden hat, hat die Union völlig außer Acht gelassen. Das Angebot wurde kaum wahrgenommen. Die DownloadZahlen der Berichte sprechen eine eindeutige Sprache. Wozu also einen 100-seitigen Bericht erstellen, Arbeitskräfte binden, Experten belasten, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher einen anderen Informationsweg wünschen? Denn nur so kann gute Verbraucherschutzpolitik im Jahr 2018 funktionieren, indem wir die Wege nutzen, die sich die Bürgerinnen und Bürger wünschen. Genau deren Bedürfnisse stehen für uns im Vordergrund.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen: Die Seniorengruppe der IG Metall Neustadt und Mitglieder des Seniorenbeirates aus Neustadt. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Zu uns als Gäste stoßen ebenfalls die Mitglieder des Frauenkreises Monzingen. Seien auch Sie herzlich willkommen!

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Binz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch im Regierungshandeln ist es sinnvoll, eingeübte Verfahren, regelmäßige Vorhaben und Projekte von Zeit zu Zeit zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und zu ändern. Das heißt nicht, dass das Überprüfte und Geänderte falsch oder schlecht war, aber gelegentliche Veränderung tut eben gut.

Das ist auch beim Verbraucherschutzbericht der Fall. Dieser ist bereits in der letzten Legislatur nur für die Jahre 2012 und 2013 veröffentlicht worden, und auch in dieser

Legislatur hat sich das zuständige Ministerium entschieden, keinen Bericht in althergebrachter Form zu veröffentlichen, sondern die vorhandenen Kapazitäten in andere, in neue Formate zu stecken. Das ist nun im Jahr 2018 der CDU-Fraktion aufgefallen, und deshalb beantragt sie, einen solchen Bericht wieder herzustellen und herauszugeben.

(Abg. Simone Huth-Haage, CDU: Sie haben nicht kommuniziert!)

Aber auch meine Fraktion wird diesen Antrag heute ablehnen; denn auch wir finden die Überlegungen des Ministeriums fundiert und nachvollziehbar. Interaktive, digitale, kurzfristigere und tagesaktuellere Formate sind auch aus unserer Sicht besser geeignet als der alt hergebrachte Verbraucherschutzbericht. Der Bericht wurde immer über den Zeitraum von zwei Jahren erstellt und bot einen Rückblick auf diese. Er wurde also im Nachgang veröffentlicht.

Meine Fraktion findet es daher sehr nachvollziehbar, dass sich das Ministerium aus diesem Grund entschieden hat, anderen aktuelleren Formaten den Vorrang zu geben. Insbesondere in der tagesaktuellen Verbraucherinformation sind wir schon heute sehr gut aufgestellt: das Ministerium mit seinen Informationsangeboten, die Informationen über die Lebensmittelsicherheit, für die die Verantwortung im Umweltministerium liegt, aber natürlich auch die Verbraucherzentrale, deren Förderung durch das Land in den letzten Jahren erhöht und verstetigt wurde und die die absolute Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher mit allen Fragen und bei allen Themen ist.

Es wurde vonseiten der CDU auch die parlamentarische Kontrolle angesprochen. Da sage ich aber ganz klar, wir als Parlament brauchen doch nicht das Ministerium und einen alle zwei Jahre erscheinenden Bericht, um im Plenum über verbraucherpolitische Themen zu sprechen. Wir können diese Themen doch selbst auf die Tagesordnung setzen, und das passiert ja auch. So waren der Dieselskandal und seine Auswirkungen auf die Verbraucher und auch die verbraucherpolitischen Konsequenzen schon öfter Thema hier im Plenum. Erst gestern war es Thema im Plenum. Nur, eine klare Haltung im Sinne des Verbraucherschutzes, haben wir auch gestern von der CDU-Fraktion vermisst.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD und FDP)

Mir fallen da noch mehr Themen ein, die verbraucherpolitisch aktuell und brisant sind, über die wir hier auch reden können, ganz ohne Verbraucherschutzbericht, bei denen es gut wäre, wenn wir auch die CDU an unsere Seite bekämen und Sie gemeinsam mit uns dafür kämpfen würden: Thema gesündere und bessere Lebensmittel. Weniger Zuckergehalt wird von vielen Verbraucherschützern gefordert. – Wer blockiert? Die CDU!

Auch bei der Kennzeichnung von eierhaltigen Produkten könnten Sie sich einsetzen. Ebenso braucht die bereits von Rheinland-Pfalz unterstützte beschlossene Bundesratsinitiative zur Unterbindung unerlaubter Telefonwerbung noch eine Mehrheit im Bundestag. Machen Sie da gern Ihren Einfluss geltend.

Die Landesregierung und insbesondere das Verbraucherschutzministerium machen sich für solche verbraucherpolitischen Themen stark. Im nächsten Jahr richtet RheinlandPfalz die Verbraucherschutzministerkonferenz aus.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Ihnen geht es nicht um den Verbraucherschutz, Ihnen geht es nur um Verbote!)

Das ist für uns eine große Chance, aus Rheinland-Pfalz wichtige verbraucherschutzpolitische Impulse zu setzen. Da möchte ich, und da möchte meine Fraktion, dass die Ressourcen auch dafür eingesetzt werden, hier Themen zum Wohle der Verbraucher mit voller Kraft voranzubringen und nicht für das Verfassen eines Berichts über die Vergangenheit.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung hat die Staatssekretärin Dr. Rohleder das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Berichte sind gut, aber direkte Information und konkrete Taten sind besser. Wie bereits im Verbraucherschutzausschuss ausgeführt, planen wir keinen Verbraucherschutzbericht. Stattdessen setzen wir auf Projekte und Foren, die Verbraucherinnen und Verbraucher direkter informieren und direkter zugutekommen. So hat die Landesregierung vor Kurzem – es wurde eben schon erwähnt – den Verbraucherdialog zum Thema Wearables, Fitnessarmbänder und Co. durchgeführt. Das Angebot der Verbraucherzentrale zur Medienkompetenz wurde ausgebaut, und wir haben auch für die zu uns geflüchteten Menschen spezielle Angebote geschaffen, da diese andere Bedarfe haben und ihre Rechte häufig noch gar nicht kennen.

Wir begleiten dies auch jeweils zeitnah mit Informationen im Verbraucherausschuss und auch für die Öffentlichkeit. Die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung werden ohnehin unabhängig von der Erstellung eines Verbraucherschutzberichts durch die zuständigen Behörden veröffentlicht.

(Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz)

Die Mehrzahl der Länder ist übrigens wohl ähnlicher Auffassung wie wir; denn auch sie veröffentlichen keine Verbraucherschutzberichte mehr. Aktuell bauen wir die Informations- und Beratungsangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem im digitalen Bereich weiter aus.

Denn das ist der Weg im Zeitalter der Digitalisierung. Dazu haben wir die Grundförderung der Verbraucherzentrale erhöht und streben an, für die Jahre 2019/2020 weitere Mittel

zur Verfügung stellen zu können. Das wird letztendlich am Parlament liegen.

Beratungstermine bei der Verbraucherzentrale kann man schon jetzt online buchen. Die Verbraucherzentrale informiert auch mit Videos in Social-Media-Kanälen. Weiterhin sind Webinare zu Finanz- und Konsumthemen in Vorbereitung.

Gleichzeitig testet die Verbraucherzentrale weitere digitale Wege, um die Erreichbarkeit für diejenigen zu verbessern, die zum Beispiel durch Beruf oder Familie oder auch im ländlichen Raum durch längere Anfahrtswege zu den Beratungsstellen stark eingebunden sind und besonders auf solche Angebote angewiesen sind.

Die Verstärkung der digitalen Präsenz ist auch ein Ergebnis des Digital-Dialogs der Landesregierung. In diesem Dialog hat sich übrigens niemand über das Fehlen eines Verbraucherschutzberichts beschwert oder sich einen solchen Bericht gewünscht. Mit all diesen Aktivitäten haben wir den Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz ganz konkret erheblich ausgebaut.

Wir geben auch wichtige Impulse auf Bundesebene. Bei der Verbraucherschutzministerkonferenz letzte Woche haben wir in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium vier wichtige Anträge aus Rheinland-Pfalz eingebracht, unter anderem haben wir uns für mehr Datenschutz bei digitalen Sprachassistenten wie Alexa oder Google Home starkgemacht.

Zum Dieselskandal konnten wir erreichen, dass sich die Verbraucherschutzministerkonferenz dafür ausgesprochen hat, dass es Aufgabe der Hersteller ist, manipulierte Fahrzeuge durch Hardware-Nachrüstungen auf eigene Kosten wieder zu verbessern und auf den Stand zu bringen.