Selbstverständlich ist das Sache der zuständigen Behörden. Gegebenenfalls bei Gesetzesverstößen ist es Sache der Polizei, das heißt, hier sind die Regularien umzusetzen, die in allen anderen Bereichen auch gelten. Hier unterscheidet sich eine Universität nicht von anderen Bereichen des öffentlichen Lebens oder staatlichen Einrichtungen. Das ist keine Sondersituation und kein Sonderfall.
Herr Staatsminister, ich möchte noch einmal die finanzielle Frage aufnehmen und würde gerne fragen, welche finanzielle Belastung für den Landeshaushalt durch die Verschiebung und die weiteren zu erwartenden oder anzunehmenden Verschiebungen von Ihnen erwartet wird.
Diese Frage kann ich im Moment im Detail nicht beantworten, weil es Diskussionen gibt und daraus Planungen abgeleitet werden, welche Einrichtungen für studentische Aktivitäten am Campus in Zukunft zur Verfügung gestellt werden sollen. Das ist im Umbruch, weil am Campus – wie Sie wissen – an verschiedenen Stellen gebaut wird, wodurch unter Umständen alte Flächen für studentische Aktivitäten zur Verfügung stehen, vielleicht auch eine neue Baumaßnahme erfolgen könnte.
Welche studentische Aktivitäten dann dort beheimatet sind – um die Frage gleich vorweg zu beantworten –, werden wir selbstverständlich wiederum nicht vorgeben. Das werden wir nicht beeinflussen, sondern Ansprechpartner für die Universität, die Universitätsleitung, ist das zuständige Organ, die verfasste Studierendenschaft. Die Universitätsleitung wird mit dem AStA diskutieren, welche Arten von Nutzung dort vorliegt.
Herr Minister, explizit die Frage: Hat die Landesregierung keine Kenntnisse über extremistische Aktivitäten im und um das Haus Mainusch?
Die Landesregierung hat, wenn sie Kenntnisse hat, die Kenntnisse, die sie im Rahmen der Tätigkeit der Behörden und der Organe findet.
Ich möchte noch an meine Frage anknüpfen. Sie gehen davon aus, dass wir finanzielle Belastungen für den Landeshaushalt durch diese Verschiebungen haben werden.
Sie gehen davon aus, dass wir finanzielle Belastungen durch diese Verschiebungen haben werden. Sie kennen die Größenordnung noch nicht.
Ich habe ausgeführt – das hat nichts mit dem Haus Mainusch oder der Nutzung dieser Einrichtung zu tun –, dass es selbstverständlich in Zukunft in irgendeiner Art und Weise studentische Einrichtungen oder eine studentische Nutzung durch die Studierendenschaft geben wird. Welcher Art diese ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Dazu bin ich der falsche Ansprechpartner.
Aber selbstverständlich werden wir dafür sorgen – das ist an jeder Hochschule der Fall –, dass die Studierenden über ihre verfassten Organe in der Lage sind, am Campus einer Universität zum Beispiel Veranstaltungen durchzuführen, einfach das gesamte Spektrum ihrer Rechte auszuüben. Das möchte ich noch einmal in einen etwas größeren Zusammenhang stellen. Auch das haben wir bei der BolognaKonferenz diskutiert, weil es ein politisch hochaktuelles Thema ist. Eine Universität ist nicht nur Ausbildungsstätte. Das ist sie auch. Sie ist natürlich Studienstätte und soll zu einer Qualifizierung führen, aber eine Universität ist auch ein Ort der Demokratie, an dem Demokratie eingeübt wird. Das organisieren die Studierenden Gott sei Dank selbst. Dafür gibt es Regularien. Dafür gibt es entsprechende Organe. Das machen sie autonom. Das sollen sie autonom machen. Dafür werden Wahlen durchgeführt, für die man sich aufstellen lässt, für die man sich wählen lässt.
Universitäten sind auch Orte der gelebten Demokratie, an denen Studierende wählen und gewählt werden, und das organisieren sie selbst. Hier sind sie frei, und das wird auch so bleiben. Dafür stehen wir ein.
Herr Staatsminister, vielen Dank für Ihre Ausführungen zum Bologna-Prozess. Die waren sehr interessant. Ich muss aber noch einmal auf die eine von mir gestellte Frage zurückkommen, weil die Bürger das sicherlich mit großem Interesse verfolgen.
Es wurde eine Veranstaltung aufgrund von Gewaltandrohung abgesagt, und das Haus Mainusch hat im Vorfeld zu Störungen aufgerufen. Es besteht also ein Zusammenhang zwischen dem Aufruf des Hauses Mainusch und der Absage der Veranstaltung.
Glauben Sie nicht, dass seitens der Landesregierung hier eine Reaktion erforderlich ist und es sehr bequem ist, sich darauf zurückzuziehen, zu sagen, das sind Orte der Demokratie, da haben wir keine Meinung zu.
Das ist – ich habe das natürlich vernommen – kein rechtsfreier Raum, sondern Fakt ist, dass Recht durchgeführt wird. Das ist ein ganz normaler rechtlicher Vorgang. Wenn es Rechtsverstöße gibt, dann wird ihnen nachgegangen. Dafür haben wir Behörden, Einrichtungen, die Polizei. Das ist deren Aufgabe. Es ist nicht Aufgabe einer Landesregierung oder eines Wissenschaftsministeriums, parallel rechtlich aktiv zu werden.
Herr Minister, wurden bereits Projekte geplant oder beantragt, die das Vorhandensein des Medienhauses voraussetzen? Oder anders gefragt: Entsteht durch die baulichen Verzögerungen ein Kapazitätsengpass für die Lehre?
Wenn es zu baulichen Verzögerungen kommt, dann hat das nichts mit dieser Einrichtung zu tun, sondern die Baumaßnahme „Medienhaus“ wird einfach geplant und letztendlich dann im Anschluss realisiert, wie andere Baumaßnahmen an der Universität auch. Selbstverständlich hat
Herr Minister, Sie haben auf meine Frage gesagt, ja, dafür gibt es Behörden, die das prüfen müssen. Stehen Sie mit diesen Behörden denn im Austausch? Fragen Sie da nach, ob dort extremistische Aktivitäten stattfinden oder nicht? Oder ist das Thema für Sie irrelevant?
Gut, es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Steven Wink und Marco Weber (FDP), Abladeoptimierung für die Binnenschifffahrt am Mittelrhein – Nummer 4 der Drucksache 17/6541 – betreffend, auf.
1. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung die Abladeoptimierung für die Binnenschifffahrt am Mittelrhein zwischen Mainz und St. Goar für notwendig?
2. Welchen Inhalt hat die von Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg verabschiedete Resolution?