Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Zunächst einmal muss diese Abladevertiefung vom Bund vorbereitet werden. Ich habe mehrfach betont, die Personalkapazitäten müssen geschaffen werden, die Planung muss geschaffen werden. Dann ist es wichtig, dass das Projekt so schnell wie möglich realisiert wird. Einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Bundesgartenschau sehe ich nicht.

Eine Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Licht.

Herr Minister, würden Sie auch auf die konkrete Frage der Kollegin Wieland zur speziellen Situation Bendorf antworten?

Herr Kollege, Frau Kollegin Wieland hat sich auf die Abladeoptimierung der Binnenschifffahrt am Mittelrhein bezogen. Darum geht es in dieser Mündlichen Anfrage. Ich habe ihr geantwortet, dass das Land Rheinland-Pfalz alles tut,

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das habe ich gehört, was Sie geantwortet haben!)

um seine Binnenhäfen zu ertüchtigen. Es wird sehr viel investiert. Die sind auch sehr erfolgreich. Sie sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Standortfaktor des Landes Rheinland-Pfalz.

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Herr Licht, Sie haben das Wort für eine weitere Zusatzfrage.

Herr Minister, wie sieht das speziell im Binnenhafen Bendorf aus?

Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr,

Landwirtschaft und Weinbau:

Auch der Binnenhafen Bendorf ist ein tüchtiger Binnenhafen, der eine wichtige Rolle in der Verkehrsinfrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz spielt.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Dann können wir die Fragestunde abschaffen! Aber echt!)

Frau Blatzheim-Roegler hat das Wort für eine Zusatzfrage.

Sehr geehrter Herr Minister, die von Ihnen erwähnte Resolution ist von vier Bundesländern unterzeichnet worden. Das heißt, da ist schon eine Kraft dahinter. Das ist nicht die erste Resolution gegenüber dem Bund, die unterzeichnet worden ist. Wie stellen Sie sich das weitere Vorgehen vor? Werden Sie zusammen mit den Kollegen noch einmal auf den Bund zugehen oder eher jeder einzeln für sein Land?

Der Vorsitz der Rhein-Konferenz wechselt von Bundesland zu Bundesland. Er geht als Nächstes auf mich als Verkehrsminister des Landes Rheinland-Pfalz über. Wir haben uns fest vorgenommen, bei der nächsten Rhein-Konferenz auch Verantwortungsträger des Bundes in größerer Zahl einzuladen, um sie konkret mit diesem Problem zu konfrontieren.

Sie können sich vorstellen, mein Verständnis dafür, dass das Verkehrsprojekt mit dem größten Kosten-NutzenVerhältnis im Bundesverkehrswegeplan seit Jahren nicht vorankommt, weil man nicht bereit ist, acht Ingenieurstellen zu schaffen, hält sich sehr in Grenzen.

Das Land Rheinland-Pfalz ist auf eine Ertüchtigung des Rheins dringend angewiesen.

Ich habe den Zusammenhang mit der Lärmminderung im Mittelrheintal dargestellt. Deswegen ist es für uns von außerordentlicher Bedeutung, dass sich alle Kräfte auch aus Rheinland-Pfalz, die im Bund Verantwortung tragen, dafür einsetzen, dass dieses Projekt realisiert wird.

Wir werden weiter Druck machen. Wir haben uns fest vorgenommen, und ich habe es mir persönlich vorgenommen, nach Übernahme des Vorsitzes der Rheinkonferenz diesen Druck deutlich zu erhöhen.

Ich habe auch die Akteure der Wirtschaft in RheinlandPfalz, die Kammern und Verbände, gebeten, die Landesregierung dabei zu unterstützen. Wir reden sehr viel über Infrastrukturpolitik. Es gibt auch sehr viele Wünsche, die Infrastrukturpolitik des Landes, die im vergangenen Jahr im Straßenbau Rekordsummen investiert hat, die 76 Ingenieurstellen geschaffen hat, noch weiter zu verstetigen. Das werden wir auch tun.

Aber gleichwohl darf nicht vergessen werden, dass die Projekte, die für Rheinland-Pfalz von Bedeutung sind und in der Verantwortung der Bundesregierung liegen, nicht einfach unbearbeitet vor sich hin dümpeln können. Es ist unfair, dass der Bund die Rheinanliegerländer bei der Ertüchtigung der Infrastruktur in einer so wichtigen Frage – ich betone noch einmal, es ist das Projekt mit dem höchsten volkswirtschaftlichen Nutzen in ganz Deutschland – schlicht und einfach alleinlässt.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Schweitzer.

Herr Minister, wir haben darüber gesprochen, dass es einen Masterplan Binnenschifffahrt im CSU-geführten Bundesministerium für Verkehr geben soll. Ist Ihnen zur Kenntnis oder zu Ohren gekommen, ob die Einstellung von notwendigen Ingenieurleistungen, um die Kapazitäten nicht nur im Rhein, sondern insgesamt bei den Binnengewässern in Deutschland zu erreichen, Teil dieses Masterplans sein soll?

Darüber ist mir nichts zu Ohren gekommen. Ich kann allerdings berichten, dass der zuständige Vertreter der Bundesregierung im Rahmen der Rheinkonferenz erklärt hat, dass die Mehrheit im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages regelmäßig dafür sorgen solle, dass die notwendigen finanziellen Mittel nach Norddeutschland fließen und dort für Verkehrsinfrastrukturprojekte eingesetzt werden, die ein weitaus niedrigeres Nutzen-KostenVerhältnis haben als die Rheinvertiefung. Ich habe mir deswegen vorgenommen, auch die Verantwortlichen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur nächsten Rheinkonferenz einzuladen, weil ich nicht akzeptieren kann, dass der Bund Süddeutschland, insbesondere die Rheinanliegerländer, mit dem wichtigsten Infrastrukturprojekt an der ausgestreckten Hand verhungern lässt.

Frau Wieland, Sie haben das Wort für eine Zusatzfrage.

Herr Minister, wenn der Verkehr am Mittelrhein zunimmt, ist auch mit einer erhöhten Schadstoffbelastung zu rechnen. Gibt es ein entsprechendes Konzept der Landesregierung zur Senkung der Schadstoffe aus der Binnenschifffahrt?

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Na also, was soll das denn? Haben Sie dafür Belege?)

Frau Kollegin Wieland, zunächst einmal ist die Binnen

schifffahrt eine umweltfreundliche Schifffahrt im Vergleich zum Lkw.

(Beifall bei der SPD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

Die Verstärkung der Binnenschifffahrt führt zu einer erheblichen CO2-Reduzierung und damit auch zu einem Beitrag, um dem Klimawandel zu begegnen. Das zum einen.

Zum anderen ist es so, dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt – auch nicht seitens der Bundesregierung –, dass die Modernisierung der Antriebe von Binnenschiffen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Der Bund hat zugesagt, sich dieser Aufgabe zu stellen. Das Problem, das sie bei den Binnenschiffen haben, ist, dass die technologische Erneuerung oder der technologische Fortschritt in der Motorentwicklung dort hinterherhinkt, weil die Marktnachfrage nicht groß genug ist. Die Maßnahme des Landes Rheinland-Pfalz, die Binnenschifffahrt zu fördern und die Binnenschifffahrt attraktiver zu machen, ist ein Beitrag, die Nachfrage nach Binnenschiffen und damit auch nach Motoren für Binnenschiffe zu erhöhen.

Zusätzlich – da ist der Bund in der Verantwortung, und das sieht er selbst auch so – muss der Bund auch Förderprogramme auflegen, um die technologische Weiterentwicklung moderner emissionsarmer Binnenschiffsmotoren voranzutreiben. Das ist keine Sache, die man dem Markt allein überlassen kann, weil der Aufwand der technologischen Weiterentwicklung eines Motors groß ist und die Stückzahlnachfrage nach Schiffsmotoren aus der Binnenschifffahrt in Deutschland nicht groß genug ist, um hier die ausreichenden Impulse zu setzen.

Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Multimodale Angebote für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz – Nummer 5 der Drucksache 17/6541 – betreffend, auf. Wer trägt vor? – Frau BlatzheimRoegler, bitte schön.

1. Wie gestalten sich nach Kenntnisstand der Landesregierung die aktuellen Angebote zur Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln in RheinlandPfalz?

2. Wie bewertet die Landesregierung diese Angebote? 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Angebote des multimodalen Verkehrs insbesondere für die Fahrradnutzung in Rheinland-Pfalz zu verbessern?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Aufwertung von Knotenpunkten im ÖPNV zu Mobilitätspunkten, an denen ÖPNV, SPNV, Fahrrad-, Car- und Bikesha

ring sowie der Motorisierte Individualverkehr (MIV) miteinander verknüpft werden, sodass der gegenseitige Umstieg zwischen den Verkehrsträgern vereinfacht wird?

Für die Landesregierung antwortet Verkehrsminister Dr. Wissing.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Ich liebe alle Radfahrer und alle, die es werden wollen!)

Herr Präsident, Frau Kollegin Blatzheim-Roegler, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zuständigkeit für die Gestaltung der Angebote und Regeln zur Fahrradmitnahme in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Rheinland-Pfalz liegt bei den fünf rheinland-pfälzischen Verkehrsverbünden. Die Verkehrsverbünde regeln somit, ob und zu welchen Bedingungen Fahrräder in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs befördert werden dürfen. Die bestehenden Regelungen sind weitgehend einheitlich gefasst, sie weisen jedoch Unterschiede auf, insbesondere was die Fahrradmitnahme in Bussen anbelangt.

Zu Frage 1: Im morgendlichen Berufsverkehr vor 09:00 Uhr von montags bis freitags ist die Fahrradmitnahme in Bussen meist als kostenpflichtiges Angebot möglich. Für die Beförderung muss ein zusätzliches Fahrradticket gelöst werden. Im Verkehrsverbund Rhein-Neckar und Karlsruher Verkehrsverbund hingegen ist die Mitnahme von Fahrrädern vor 09:00 Uhr montags bis freitags nicht gestattet.

Nach 09:00 Uhr sowie ganztags, an Wochenenden und an Feiertagen ist die Mitnahme von Fahrrädern in Bussen jedoch generell in allen Verkehrsverbünden kostenfrei möglich. Die Mitnahme in Bussen ist aufgrund der limitierten Platzverhältnisse allerdings nur sehr eingeschränkt möglich. Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat hier grundsätzlich Vorrang. Im Einzelfall entscheidet das Fahr- oder Begleitpersonal.

In Nahverkehrszügen ist die Fahrradmitnahme vor 09:00 Uhr montags bis freitags als kostenpflichtiges Angebot möglich. Nach 09:00 Uhr sowie ganztags, an Wochenenden und Feiertagen ist die Mitnahme von Fahrrädern in allen Nahverkehrszügen generell in allen Verkehrsverbünden kostenfrei möglich.

Zu Frage 2: Die Angebote und Regeln zur Fahrradmitnahme in Bussen und Bahnen tragen als wichtige Elemente der Steuerung in den morgendlichen Hauptverkehrszeiten dazu bei, Konflikte in den Verkehrsmitteln zwischen Fahrgästen mit Fahrrad und jenen ohne Fahrrad zu entschärfen. In vollen Zügen kommt es bereits jetzt zu Auseinandersetzungen zwischen Fahrgästen ohne Rad und solchen mit Rad, da Letztere den zu diesen Zeiten oft knappen Platz belegen. Beide Seiten beanspruchen das Recht auf Beförderung für sich. Bekannt geworden ist der Fall einer Schlägerei aufgrund eines abgestellten Fahrrades, das die Nutzung von fünf Klappsitzen verhinderte.

Die kostenfreie Mitnahme außerhalb der morgendlichen Hauptverkehrszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen trägt weiterhin mit dazu bei, die Nutzung des Fahrrades insgesamt auszuweiten und es den Fahrradnutzern zu ermöglichen, Reisestrecken im Verbund aus Fahrrad, Bus, Bahn als Fahrrad/Bus oder Bahn/Fahrrad zurückzulegen.

Zu Frage 3: Als Teil der Projektplanung gehört auch der Ausbau der Radwege in Rheinland-Pfalz zum Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz. Unser Bundesland ist ein Radwanderland. Allein sieben Radfernwege führen durch die Flussregionen an Rhein, Mosel, Lahn, Nahe, Kyll, Saar und Ahr. Dazu kommen Radwege an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Auf rund 1.890 Kilometern – so ist der Stand von Ende letzten Jahres – ist das Netz an klassifizierten Straßen inzwischen angewachsen. Konsequent wird am weiteren Ausbau gearbeitet, sodass jährlich neue Abschnitte hinzukommen.

Planung, Bau und Finanzierung dieser Routen werden vom Landesbetrieb Mobilität koordiniert. Die Wege werden nach landesweit einheitlichen Vorgaben beschildert und dann nach bestimmten Kategorien bewertet. So wird zum Beispiel festgestellt, ob der Radweg eine Mindestbreite hat, mit welchem Belag er ausgestattet ist oder ob die Strecke das ganze Jahr über befahren werden kann. Nach diesen Angaben erhält die Strecke dann vom Landesbetrieb eine entsprechende Qualifizierung. Auch dafür ist der Landesbetrieb Mobilität zuständig.

Mittlerweile wurden in Rheinland-Pfalz mehr als 7.900 Kilometer Wege auf diese Weise qualifiziert. Die oben genannten Rahmenvorgaben werden mit Unterstützung der örtlichen Dienststellen das Landesbetriebs Mobilität umgesetzt. Die Fachgruppe Radwege des Landesbetriebs Mobilität berät außerdem gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Kommunen in allen Fragen rund um das Radwegenetz. Sie können hier beispielsweise erfahren, ob an einer bestimmten Stelle ein Radweg ausgebaut werden kann, ob ein Lückenschluss im Radweg möglich ist oder wie die Beschilderung aussehen muss.