Mittlerweile wurden in Rheinland-Pfalz mehr als 7.900 Kilometer Wege auf diese Weise qualifiziert. Die oben genannten Rahmenvorgaben werden mit Unterstützung der örtlichen Dienststellen das Landesbetriebs Mobilität umgesetzt. Die Fachgruppe Radwege des Landesbetriebs Mobilität berät außerdem gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Kommunen in allen Fragen rund um das Radwegenetz. Sie können hier beispielsweise erfahren, ob an einer bestimmten Stelle ein Radweg ausgebaut werden kann, ob ein Lückenschluss im Radweg möglich ist oder wie die Beschilderung aussehen muss.
Zur Onlineplanung von Radtouren in Rheinland-Pfalz hat das Land bereits 2008 einen Radtourenplaner unter www.radwanderland.de eingerichtet. Mit dem Radtourenplaner lassen sich Radtouren ganz einfach online planen. Zusätzlich werden Radfernwege und Themenrouten angeboten. Informationen zu Sehenswürdigkeiten, Hotels, Pensionen und Jugendherbergen sind im Angebot ebenfalls enthalten.
Zum Sachstand der Pendlerradrouten in Rheinland-Pfalz möchte ich auf die Kleine Anfrage – Drucksache 17/5772 – mit dem Titel „Entwicklung des Alltagsradverkehrs in Rheinland-Pfalz“ – hinweisen.
Wichtige Angebote des multimodalen Verkehrs zur Förderung der Fahrradnutzung stellen Fahrradabstellanlagen dar. Sie konzentrieren sich auf die Haltepunkte von Bussen und Bahnen. Die Zuständigkeit für Planung, Ausbau und Bereitstellung dieser Angebote obliegt den Kommunen. Nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz können an Bahnhöfen und zentralen Omnibusbahnhöfen Fahrradabstellanlagen entsprechend dem nachgewiesenen Bedarf
Insbesondere beim Ausbau von Bahnhöfen und deren Umfeld legt das Land großen Wert darauf, dass im Rahmen eines planerischen Gesamtkonzepts ausreichende Fahrradabstellplätze vorgesehen werden. Gefördert werden sowohl frei zugängliche Fahrradabstellanlagen als auch abschließbare Fahrradboxen. Hierbei können pro Fahrradbox bis zu 1.000 Euro als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden.
Darüber hinaus ist derzeit der Aufbau einer zentralen Mobilitätsplattform für den Bereich Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz in Vorbereitung. Diese wird Informationen in den Vordergrund stellen, die in der staatlichen oder öffentlichen Sphäre liegen. Die Informationsplattform liefert Hintergrund und Grundlageninformationen zur Verkehrsmittelwahl und Mobilitätsplanung. Zur Förderung von multimodaler Mobilität sollen die verschiedenen Verkehrsträger integriert auf einer Karte zusammengestellt werden, sodass der Nutzer eine Übersicht erhält, welche unterschiedlichen Verkehrsmittel im konkreten Fall zur Verfügung stehen. Der bestehende Radtourenplaner Rheinland-Pfalz wird in dieses Angebot integriert werden.
Zu Frage 4: Die Aufwertung von Knotenpunkten des SPNV und ÖPNV hat die Landesregierung in den Vordergrund gerückt. Im Rahmen des fortlaufenden Ausbaus der SPNVund ÖPNV-Knotenpunkte unterstützt die Landesregierung die Verwirklichung des gegenseitigen Umstiegs zwischen verschiedenen Verkehrsträgern.
Vielen Dank, Herr Minister. Sie sprachen die Unterstützung des Landes auch beim Ausbau von Abstellanlagen an. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über vorhandene Fahrradparkhäuser vor?
Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Frage beantwortet. Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir wieder eine Freude, heute das Thema der jungen Menschen zu besprechen. Es hat mir gestern schon Freude gemacht und heute erst recht; denn ich sage ja, dass wir einen anderen Umgang mit jungen Menschen brauchen. Die Jugendlichen und die jungen Erwachsenen tragen heute schon eine große Verantwortung in unserer Gesellschaft. Sie engagieren sich in Vereinen. Sie tragen bereits im jungen Alter im Beruf und in ihren Schulen Verantwortung. Ohne den Einsatz der jungen Menschen hier im Lande würde das Land anders aussehen.
Deswegen erwarte ich auch, dass wir die Verantwortung der jungen Menschen, die wir haben, auch auf den Straßenverkehr ausweiten. Ein weiteres Jahr Fahrpraxis erhöht die Verkehrssicherheit beim späteren unbegleiteten Fahren. 80 % der Begleitpersonen sind Eltern oder nahestehende Angehörige. Dazu ist zu sagen, dass die Begleitpersonen fünf Jahre Praxis brauchen. Sie brauchen also fünf Jahre ihren Führerschein und dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Diese übernehmen dann die Verantwortung für die jungen Menschen. Durch ihr Zutrauen leisten sie natürlich einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Entwicklung selbstbewusster junger Erwachsener.
Ebenso stärkt das begleitete Fahren das Vertrauen zu den jungen Fahrern. Die Ängste werden abgebaut. Die Angehörigen haben weniger Angst um ihre Kinder. Viele von uns sind Eltern, und es ist ein beruhigendes Gefühl, die eigenen Kinder auf die Herausforderungen im Straßenverkehr vorbereitet zu wissen. Genau deshalb fordern wir, das begleitete Fahren ab 16 Jahren als Pilotprojekt einzuführen.
Erinnern wir uns noch einmal zurück an unsere ersten Jahre als Autofahrer. Sie erinnern sich sicherlich noch an die eine oder andere brenzlige Situation, Situationen, die mit mehr Praxiserfahrung vermeidbar sind: ein Stoppschild oder einen Zebrastreifen übersehen, oder ich bin, als ich gerade meinen Führerschein hatte, in Paris fünfmal um die Champs-Élysées gefahren, weil ich den Ausgang nicht gefunden habe,
(Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Das kann ich mir sehr gut vorstellen!)
Dinge, die mit wenig Erfahrung passieren. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren ist ein Erfolgsmodell. Die Verkehrsstatistik belegt das eindeutig. Fahranfänger mit 17 Jahren
Das zeigt also, die Unterstützung eines erfahrenen Kraftfahrers hat einen positiven Effekt auf die jungen Fahranfänger.
In den vergangenen Wochen haben wir sehr viel über junge Menschen in Verantwortung diskutiert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam für mehr Sicherheit und mehr Verantwortung der jungen Generation einstehen. Unterstützen Sie uns bei dem Vorhaben, die EU von diesem Projekt zu überzeugen. Jetzt werden in Deutschland die Weichen für einen Modellversuch gestellt. Wir wollen dabei sein.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestern Abend haben wir im Landtag noch darüber diskutiert, ob Jugendliche zukünftig ab 16 wählen dürfen. Heute diskutieren wir darüber, ob sie zukünftig an dem begleitenden Fahren ab 16 teilnehmen. Beides haben wir gestern und heute bejaht. Wir stehen dafür ein und finden dies positiv.
Meine Damen und Herren, daran sieht man, diese Regierung und diese Ampelkoalition haben absolut das Vertrauen in die jungen Menschen in Rheinland-Pfalz.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Licht, CDU: Deswegen heißt es begleitetes Fahren!)
Herr Licht, ich weiß auf jeden Fall, wovon ich spreche, weil ich 2015, als es in Rheinland-Pfalz eingeführt wurde, direkt den Führerschein BF17 beantragt und auch gemacht habe. Ich kann absolut sagen, das sind positive Erfahrungswerte, die man damit auf den Weg bringt.
(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Das war eine Erfolgsgeschichte! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Nur Erfolgsgeschichten!)
Es spricht so vieles dafür, und nur ganz wenige Argumente sprechen dagegen. Es wird zum Beispiel immer angeführt,
dass es für die Jugendlichen nur positiv ist. Ich drehe die Medaille einmal herum. Es ist genauso für die Älteren, die die Jugendlichen begleiten, eine Situation, in der sie ihr Wissen noch einmal auffrischen. Deshalb sage ich, es ist eine Win-win-Situation für beide Seiten. Deshalb ist das absolut zu begrüßen.
Frau Willius-Senzer hat es auch gesagt, 19 % weniger Verkehrsunfälle. Interessant ist aber auch, 20 % weniger Verkehrsverstöße verursachen die jungen Menschen dann. Die Alkoholfahrten, die Drogenfahrten: Alles das sind Punkte, die weniger sind. Deshalb gibt es nur Punkte, die dafür sprechen.
Die Hälfte aller rheinland-pfälzischen Jugendlichen nimmt daran teil. Das ist zu begrüßen. Deshalb kann man sagen, das Fazit von BF17 ist absolut positiv, und die Ausweitung auf 16 ist zu begrüßen.
Die Probezeit – auch das ist mir wichtig zu sagen – beginnt bereits mit 16 Jahren. Sprich, mit 18 Jahren hat man die Probezeit bereits früher abgeschlossen. Das ist ein Argument, das sicherlich unter den jungen Menschen noch einmal zieht.
Der Zeitpuffer würde sich auf zwei Jahre ausweiten. Auch der Fahrlehrerverband sagt explizit noch einmal, dass das wichtig ist. Wenn sie mit 17 den Führerschein machen, kommen das Abi und die Schulzeit hinzu. Am Ende ist diese Pufferzeit, in der man wirklich begleitet fährt, in der Wirklichkeit nur ein halbes Jahr. Es wäre schön, wenn wir das auf zwei Jahre erweitern könnten.
Zusammengefasst und um es zum Abschluss zu bringen: Sehr geehrter Herr Minister Wissing, wir freuen uns darüber, dass die Verkehrsministerkonferenz der Länder einstimmig beschlossen hat, auf Bundesebene eine Initiative zu starten bzw. es auf europäischer Ebene umzusetzen. Wir wünschen Ihnen viel Glück dabei. Sie können sicher sein, wir trauen den jungen Menschen das Fahren ab 16 zu und werden Sie tatkräftig unterstützen und begleiten.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christine Schneider, CDU: Begleiten!)
Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen: eine weitere Gruppe des Landtagsseminars und Teilnehmer des Tagesseminars für Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse der Integrierten Gesamtschule Mainz-Hechtsheim. Herzlich willkommen im Landtag!