Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist schon gesagt worden, die Praxis des begleitetes
Fahrens mit 17 zeigt eindeutig, begleitetes Fahren bringt eine höhere Fahrpraxis vor dem selbstständigen Fahren und damit auch mehr Sicherheit. Die Erfahrungen auf diesem Gebiet sind eindeutig positiv.
Deswegen begrüßen wir als CDU-Landtagsfraktion den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz: Die Bundesregierung soll die EU-Kommission bitten, ein solches Modellprojekt „Begleitetes Fahren ab 16“ zu ermöglichen. Wir stehen zu diesem Beschluss und unterstützen ihn auch.
Meine Damen und Herren, der Straßenverkehr ist ein sensibler Bereich. Zu oft hängen Gesundheit, die Unversehrtheit und gar das Leben von einzelnen Verkehrsteilnehmern von der korrekten Teilnahme der Verkehrsteilnehmer oder von Fehlern der Teilnehmer ab. Dass Fehler auch in diesem Bereich passieren, ist menschlich. Keiner von uns kann sich mit Sicherheit hiervon ausnehmen.
Wir sind uns einig, dies ist kein Feld, auf dem man riskante Experimente starten sollte. Für die Teilnehmer am Straßenverkehr als Fahrer motorisierter Fahrzeuge gibt es deswegen ein begründetes und gestaffeltes System von Fahrerlaubnissen, gestaffelt nach Alter und nach Anforderungen an die einzelnen Führer von Fahrzeugen.
Dies erstreckt sich von dem 15-Jährigen, der mit dem Mofa fahren darf, über den 16-Jährigen, der die Führerscheinklasse T für landwirtschaftliche Fahrzeuge hat bis hin zum 18-jährigen mit Pkw- und Lkw-Führerschein oder später denjenigen, die mit 21 einen Personenbeförderungsschein absolvieren können.
Wir halten aber diesen Vorstoß der Verkehrsministerkonferenz durchaus für verantwortbar und für gut.
Herr Minister, es stellen sich aber für uns doch einige Fragen, die Sie vielleicht im Anschluss beantworten können oder, wenn dies nicht möglich ist, wir im Ausschuss diskutieren können. Soll das Modellprojekt selbst ein Bundesprojekt sein? Ist es ein Projekt, das von den Bundesländern insgesamt geschultert wird? Welchen Part übernimmt hierbei Rheinland-Pfalz?
Welche Rahmenbedingungen gelten? Wie lange wird das Modellprojekt andauern, bis man zu Erkenntnissen kommt? Wie werden diese Erkenntnisse verarbeitet?
Wir hätten die Bitte, dass wir zeitnah über die Erkenntnisse aus diesem Modellprojekt im Wirtschaftsausschuss unterrichtet werden.
Wir sind als CDU allerdings auch der Meinung, dass es nicht bei dem begleiteten Fahren allein bleiben soll, sondern wir haben auch die Regelung, dass ab 17 Jahren in besonderen Ausnahmefällen eine Genehmigung erteilt werden kann und junge Menschen bestimmte definierte Strecken allein zurücklegen können, wenn keine ÖPNVVerbindung vorhanden ist.
Wir denken, in einem solchen Modellprojekt sollte darüber nachgedacht werden, dass man auch hier die Altersgrenze von 17 auf 16 reduziert. Es ist eben von der Verantwortung von jungen Menschen im Straßenverkehr gesprochen worden. Das würde dem entsprechen.
Wir sind der Meinung, man sollte vielleicht darüber nachdenken, dass man die derzeit bestehenden Regelungen weniger restriktiv durchführt. Nur die Tatsache, dass überhaupt keine ÖPNV-Verbindung vorhanden ist, reicht oftmals nicht aus, sondern manchmal sind auch die Verbindungen nicht so geeignet, um den Verkehr ausreichend anzubieten.
Ich glaube, es ist gerade für den Mittelstand, für die Auszubildenden und für Schüler in Zeiten von Facharbeitermangel und von Landflucht, der wir in verschiedenen Diskussionen entgegenwirken wollen, wichtig. Es sind verschiedene Punkte, die dafür sprechen, dass wir das System etwas ausweiten, um Möglichkeiten für junge Menschen zu schaffen, die im ländlichen Bereich bleiben wollen.
Ich denke nur an eine Diskussion, die wir nachher haben werden und in der es um das Engagement in den Feuerwehren geht. Es geht darum, dass die Menschen die Möglichkeiten haben, im ländlichen Raum zu verbleiben, hier wohnen zu können und trotzdem ihrer Ausbildung und ihrem Beruf nachkommen können.
(Beifall bei der CDU und der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP – Abg. Cornelia Willius-Senzer, CDU: Wunderbar!)
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie in jeder Diskussion wäre es zunächst einmal von Vorteil, wenn wir uns erst einmal darauf verständigen, über was wir überhaupt reden. Die meisten Presseberichte
verwenden den offiziellen Fachbegriff begleitetes Fahren – wie ich finde, eine sehr präzise Übersetzung aus dem Französischen.
(Abg. Martin Haller, SPD: Was reden Sie denn? – Abg. Christine Schneider, CDU: Haben Sie die richtige Rede dabei?)
aber an dieser Stelle lohnt sich sicherlich der beiläufige Hinweis, dass diese Form betreuter Fahrzeugführung im westlichen Nachbarland schon seit 1989 praktiziert wird. Also beim begleiteten Fahren gibt es klare Vorgaben, welche schon ausreichend genannt wurden. Ich muss diese nicht wiederholen.
(Abg. Martin Haller, SPD: Sie müssen die Sachen vorher lesen, die Sie aufgeschrieben bekommen! Das ist wichtig! – Abg. Joachim Paul, AfD: Es ist bald Feierabend!)
Wir als AfD-Fraktion bleiben erst einmal etwas skeptisch; denn auch wir haben Fragen, die identisch sind mit den Fragen des Vorredners. Es ist weiterhin aus unserer Sicht nicht einleuchtend, warum beispielsweise das Jugendstrafrecht bei jungen Menschen zwischen 16 Jahren und 18 Jahren eine geringere Fähigkeit zur Verantwortung vorsieht, aber das Verkehrsrecht ihnen just diese Verantwortung zusprechen soll.
Diesen Widerspruch müssen wir als politisch Verantwortliche zunächst einmal in einer grundsätzlichen Diskussion auflösen, welche wir gern mit den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt im Verkehrsausschuss debattieren wollen.
Wichtiger ist es, die ausgesprochene konkrete Kritik zur Kenntnis zu nehmen; denn auch die gibt es. Auch wenn sie in der öffentlichen Berichterstattung kaum zur Sprache kommt, haben laut einem Bericht der F.A.Z. sowohl der ADAC als auch der AVD bereits 2013 gewarnt, dass die willigen Begleiter leichte Opfer des noch ungefesselten Selbstbewusstseins werden.
Aber zugegeben, das war es im Wesentlichen schon an Kritik. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, Sie können beruhigt aufatmen. In dieser Frage steht die AfD kritisch, aber voller Sachpolitik an Ihrer Seite.
gewiesen, dass die früher angesetzte Praxis zu einem insgesamt längeren Reifeprozess führt. Der wiederum hat eine geringere Unfallgefahr zur Folge. Das ist natürlich im Sinne aller Fraktionen, gewissermaßen parteiübergreifend.
Das hat auch der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Rheinland-Pfalz und Saarland, Ernst Scharbach, gesagt. Ich zitiere: Das begleitete Fahren ist rundum ein großer Erfolg. Durch die Begleitung bekommen die jungen Menschen eine gute Fahrpraxis und eine gewisse Routine. Besondere Unfälle während der Begleitung seien nicht bekannt. –
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, Scharbach einmal in Anwandlung eines so schönen deutschen Sprichwortes mit meinen einfachen Worten auszudrücken: Was Hänschen früher lernt, kann Hans umso besser.
Liebe Zuhörer, wir wollen es auch nicht übertreiben. Es ist besser, wir belassen es erst einmal bei einem Pilotprojekt; denn theoretisch überwiegen die Vorteile. Wir als AfD sehen den Ergebnissen des Pilotprojekts erwartungsvoll entgegen und können diesem Pilotprojekt nur zustimmen.