Wertschätzung, Wahrnehmung, Geldprämien, verbilligte Bauplätze, Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass der Brand- und Katastrophenschutz eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist und von daher gesehen zunächst einmal überhaupt kein Anspruch auf eine Förderung besteht, die allerdings Gott sei Dank gewährleistet wird. Wenn Sie als Kommune, als Stadt Westerburg, das für so gut finden, sage ich, Sie sind Bürgermeister, Sie haben eine CDUMehrheit, Sie können es doch machen.
(Abg. Ralf Seekatz, CDU: Mit Abwälzen auf die Kommunen seid Ihr schon immer groß! Das merkt man schon beim Finanzausgleich!)
Sie haben vorhin gehört, wie viele Gespräche der Minister, der Staatssekretär und die Fachabteilungen mit dem Feuerwehrverband und mit Feuerwehreinheiten führen. Dort wird deutlich: Man redet miteinander, man hört sich zu
(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Handeln! – Abg Dr. Jan Bollinger, AfD: Aber man handelt nicht! – Abg. Uwe Junge, AfD: Nicht reden, machen!)
(Staatsminister Roger Lewentz: Gibt es sogar Kaffee! – Zuruf von der CDU: Nicht nur Kaffeetrinken, schaffen!)
Herr Junge, wenn Sie sagen, Thema allgemein halten. Ich glaube, ich habe deutlich gemacht, dass ich der Feuerwehr eine besondere Stellung zubillige, die erforderlich und auch gegeben ist. Mich deshalb als, ich glaube, Sie sagten Geschäftsführer eines Kaninchenzüchtervereins oder so ähnlich, hinzustellen: Ich glaube, der Vergleich mit einem Feuerwehrmann ist total überzogen und im Prinzip auch nicht nachvollziehbar.
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Bollinger, AfD: Das macht die Feuerwehr!)
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache zu diesem Teil der Aktuellen Debatte. Bevor ich den dritten Teil aufrufe, will ich Sie darüber unterrichten, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, heute ohne Mittagspause durchzutagen und die beiden Tagesordnungspunkte 9 und 13 ohne Aussprache zu behandeln.
Das hat zur Konsequenz, dass alle übrigen Tagesordnungspunkte früher behandelt werden mit der Chance, dass wir auch früher zu einem Ende kommen. Ich bitte, sich auf die frühere Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte einzurichten.
Kritik der Industrie- und Handelskammern am LEAP-Gesetz auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/6571 –
Geehrter Präsident, liebe Kollegen! Der stationäre Einzelhandel befindet sich in einem grundlegenden Strukturwandel. In den nächsten fünf Jahren werden etwa 30.000 Einzelhandelsgeschäfte in Deutschland schließen. Dies wird sich massiv auf unsere Innenstädte auswirken.
Zwei große Herausforderungen kennzeichnen die Situation. Zum einen steigt der Anteil des Onlinehandels immer weiter an. Zum anderen macht der stationäre Einzelhandel 2016 nur noch 17,6 % des Umsatzes aus. Zum Vergleich, 2006 waren es noch 25,5 %.
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing, das LEAP-Gesetz sollte ein Beitrag sein, die Attraktivität unserer Städte wiederzubeleben und zu steigern. Dies wurde 2015 auch von allen Stellen so gewollt. LEAP steht für „Lokales Entwicklungsund Aufwertungsprojekt“. Rheinland-Pfalz war gar nicht Vorreiter. Es gab schon Vorbilder: Städte wie New York, London oder auch Hamburg haben seit Langem etablierte Business Improvement Districts, die sehr gut funktionieren. Allein in Hamburg gibt es 22 Projekte.
Diese BIDs funktionieren so: Anders als bei herkömmlichen Stadtmarketing-Aktionen können bei diesen Aktionen alle Gewerbetreibenden in einem Quartier zur Finanzierung herangezogen werden. Private übernehmen konkret Verantwortung, was wir unterstützen. Hiermit wird auch das Problem der Trittbrettfahrer gelöst, die nicht zahlen wollen.
Gleichzeitig schaffen LEAPs eine stabile Gemeinschaft vor Ort. Die Motivation erhöht sich, und dies ist der große Vorteil gegenüber der Rechtsform der GmbH.
Nun, nach drei Jahren Gesetz, zeigt sich aber, was woanders hervorragend funktioniert, funktioniert in RheinlandPfalz überhaupt nicht.
Es gibt zwar Versuche, ein LEAP zu etablieren, und zwar in Mainz, Trier, Koblenz, Mayen und Neustadt, aber kein einziger dieser Versuche war erfolgreich. Woran liegt es? – Gleich hier um die Ecke am Neubrunnenplatz kann man es erfahren. Die Initiative verzweifelt mittlerweile am missratenen LEAP-Gesetz der Landesregierung. Trotz mehrfacher Aufforderungen durch Kommunen und Kammern verweigert sich Minister Wissing bis heute jeglicher Änderung. Und noch schlimmer, Minister Wissing verweigert sich auch gleich jeglicher Kommunikation.
Die IHKs, die Oberbürgermeister und die Kommunalverantwortlichen möchten dem Minister helfen und ihn unterstützen. Das Problem ist, Minister Wissing möchte sich anscheinend gar nicht helfen lassen. Dabei sollte es in seinem eigenen Interesse liegen, endlich eine Lösung zu finden.
Das Kernproblem ist die Kostenumlage. Es gibt keine rechtssichere Handhabe, wie man die anfallenden Kosten auch umlegen kann. Einerseits sollen die Einheitswerte der Immobilien Berechnungsgrundlage sein, andererseits soll der Wert von Wohnungen teils herausgerechnet werden. Genau hierfür existiert bis heute kein valides Rechenmodell. Die Kommunen werden also wieder einmal alleingelassen. Weder die Städte, die die Gebühren einziehen sollen, noch die Betroffenen, die die Gebühren bezahlen, haben eine Kalkulationsgrundlage. Die Landesregierung hat das Ganze zu einem Casino-Spiel gemacht.
Grundsteuer kommen nun noch weitere Bedenken hinzu. Wenn die Anwendung der aktuellen Einheitswerte bei der Grundsteuer verfassungswidrig ist, wie können diese bei den LEAP-Gebühren dann verfassungskonform sein?
Nach unserer Meinung müssten ganz andere Gebührenkriterien zum Tragen kommen, wie etwa die überbaute Fläche oder die Länge der Straßenfront. Um attraktive Innenstädte zu schaffen und zu erhalten, können LEAPs nur ein Baustein von vielen sein. Am wichtigsten ist, dass das Land endlich die Finanzausstattung der Kommunen entsprechend verbessert, damit diese in ihre eigenen Stadtzentren investieren können.
Trotzdem sollten wir das Instrument LEAP nicht aufgeben, wie es die Landesregierung anscheinend getan hat. Die Bemerkungen von Staatssekretärin Schmitt im letzten Wirtschaftsausschuss lassen zumindest darauf schließen, dass die Landesregierung das LEAP-Gesetz klammheimlich bereits beerdigt hat.
Wir fordern die Landesregierung auf, in konkrete Gespräche mit Kommunen und IHKs einzutreten und diese Debatte nicht mehr länger zu verweigern. Aussitzen ist keine Option, wenn uns die Zukunft unserer Innenstädte wichtig ist.
Laut Markus Pfeffer, Geschäftsführer des BID in Gießen, ist das Gesetz in der vorliegenden Form schlicht und einfach nicht umsetzbar und – ich zitiere – nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.
Ich komme zum Ende. Der Handlungsbedarf ist akut, auch für die Leistungsbilanz bzw. Nichtleistungsbilanz dieser Landesregierung im Bereich Wirtschaft. Unsere Innenstädte sollten es uns wert sein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Einzelhandel in Rheinland-Pfalz stellt mit rund 12.000 Unternehmen und ca. 150.000 Beschäftigten eine echte Wirtschaftsmacht dar. Die Geschäftslage kann derzeit als überwiegend gut bezeichnet werden. Sie hängt aber sehr stark von der jeweiligen Größenklasse ab: Während größere Handelsunternehmen auf einen Mix aus klassischem Vertrieb über die Ladentheke und Onlinevertriebswege setzen
können, fällt es kleinen Unternehmen derzeit schwer, sich gegen den stark expandierenden Onlinehandel zu behaupten.
Um insbesondere den stationären Handel zu unterstützen, greift die Landesregierung zu einem ganzen Bündel von Maßnahmen. Auch hier gilt: Wirtschaftliches Handeln ist im Allgemeinen nicht Aufgabe der Politik, sondern Aufgabe der Wirtschaft. Die Landesregierung kann aber dazu beitragen, dass Lösungsansätze bekannt werden, erfolgreiche Modelle nicht an jedem Ort erneut entwickelt werden müssen, also das sprichwörtliche Rad nicht immer neu erfunden werden muss.