Es ist doch viel schöner, das Kind kommt mittags nach Hause und sagt zu den Eltern am Esstisch: Mama, wir haben heute Morgen in der Schule gelernt, dass wir eigentlich beim Essen kein Fernsehen schauen. Das machen wir nicht. Wollen wir uns nicht lieber unterhalten?
Wenn die Grundschule das schafft, haben wir viel erreicht. Es geht darum, dass die Kinder lernen, es ist nicht richtig, Filme über andere Mitschüler zu machen und zu verbreiten. Kinder sollen lernen, nicht mit dem Handy den Unterricht zu stören, sondern es konstruktiv zu nutzen.
An der TU Kaiserslautern gibt es aktuell ein ganz tolles Projekt zur Handynutzung im Physikunterricht,
dass das Handy als Magnet verwendet werden kann. Damit können Experimente gemacht werden. An der TU Kaiserslautern gibt es Seminare für Physiklehrerinnen und -lehrer, auch schon für den Unterricht an den Grundschulen und natürlich auch an den weiterführenden Schulen. Damit werden Experimente gemacht, es wird unterrichtet, wie Apps verwendet werden können, so ähnlich wie in Estland.
Wir sind also auf dem richtigen Weg. Das ist unsere Intention, und diese Intention halte ich für vollkommen richtig. Ein verantwortungsvoller Umgang mit einem Medium ist immer viel besser, als es zu verbieten und es dadurch zu etwas Mysteriösem zu machen, über das man nichts so richtig weiß und bei dem sich alle nicht so sicher sind. Das ist der richtige Weg, und daran halten wir auch fest.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann vielleicht doch ein bisschen etwas hinzufügen. Zunächst kann man Arno Becker aus der RHEINPFALZ von vor zwei Tagen zitieren, der einen Kommentar genau zur Frage eines Handyverbots mit dem Titel: „Überflüssig“ geschrieben hat. – Dies bezieht sich nicht auf den Antrag der AfD, aber ich finde, man kann dieses Adjektiv auch auf den Antrag der AfD und nicht nur auf das gesetzliche Handyverbot ausdehnen.
Warum brauchen wir kein gesetzliches Handyverbot? – Wir brauchen deshalb keines, weil die Schulen das heute schon so regeln können. Die Schulen haben alle Möglichkeiten, die sie brauchen, um ein Handyverbot in der Schule durchzusetzen. Sie können es über die Hausordnung tun, und sie machen das auch.
Wenn Sie es so darstellen, dass es entweder ein gesetzliches Handyverbot geben muss oder aber Sodom und Gomorrha an den Schulen herrscht und die Kinder nur noch auf ihre Handys schauen, dann ist das überhaupt nicht die Realität, Herr Abgeordneter Frisch.
Sie sagen selbst – ich zitiere Sie –, „ich behaupte einfach“ – und dann geht es weiter –, „dass die Kinder davon überfordert sind“. Ja, Sie behaupten es einfach. Gehen Sie doch einmal in die Kindergärten, gehen Sie doch einmal in die Schulen und schauen Sie sich an, wie die Kinder dort mit Handys umgehen, wie sie lernen, verantwortungsvoll damit umzugehen. Frau Abgeordnete Demuth hat es erklärt, und auch Herr Abgeordneter Klomann hat sehr deutlich gesagt, wie es geht und wie es funktioniert.
Ehrlich gesagt, wir haben auch eine höhere Meinung von den Lehrern als Sie und Herr Abgeordneter Paul, der selbst einmal Lehrer war. Natürlich sind Lehrkräfte durchsetzungsfähig,
und wenn sie eine solche Hausordnung erlassen wollen, können sie das natürlich tun. Sie können nicht einerseits immer sagen, der Wille der Eltern ist am wichtigsten, das muss entschieden werden,
und wir dürfen nicht immer staatlich alles Mögliche vorgeben, und andererseits sollen wir die Eltern bei der Frage
der Handynutzung komplett ausklammern. Das soll gesetzlich verboten werden, überall gleich, ohne Differenzierung. Irgendwann müssen Sie einmal damit anfangen, Ihre Argumentation ein bisschen stringenter aufzubauen, und zwar nicht nur in diesem Punkt.
Schulen haben also die Möglichkeit, eine Hausordnung zu erlassen, und das passiert in sehr vielen Schulen. Darin wird geregelt, dass es auf dem Schulhof keine Handys gibt. Darin wird geregelt, dass die Handys im Unterricht keinen Platz haben, und genau das wird auch gelebt. Es gibt auch Sanktionen, die in der Hausordnung stehen. Wir haben eine Musterhausordnung, in der das alles steht, und genau das ist die Realität in den Schulen. Wir haben einen Ordner „Schule, Medien, Recht“, in dem sich die Schulen auch darüber informieren können, wie die Rechtslage bei Mobbing ist und bei der unerlaubten Weitergabe von Handyfilmen.
Das, was hier schon gesagt worden ist, ist genau richtig: Es bringt doch nichts, so zu tun, als sei das Problem weg, wenn ich mir nur die Augen zuhalte. Die Kinder sind einige Stunden am Tag in der Schule. Aber wenn sie nach Hause kommen, sitzen dort die Eltern, die Sie gerade im Auge hatten, Herr Abgeordneter Paul, von denen Sie gesagt haben, dass sie aus den leistungsfernen, aus den schwachen Schichten stammen und Probleme haben. Sie sagten, dass es gerade für diese Kinder gut wäre.
Ja, deshalb ist es gut, dass wir das Programm „Medienkompetenz macht Schule“ nun auch in den Grundschulen aufgelegt haben.
Mittlerweile wollen 40 % der Grundschulen „Medienkompetenz macht Schule“ an den Grundschulen haben; denn alle Kinder, nicht nur diejenigen, die Eltern haben, die zu Hause das Handy wegpacken, wenn zu Mittag gegessen wird, und die auch im Restaurant nicht das Handy auf den Tisch legen, sondern auch diejenigen Eltern, die es genau anders machen, alle Kinder sollen lernen, wie man verantwortungsvoll mit Handys umgeht. Sie sollen darüber hinaus lernen, wie man gut, praktisch und vernünftig mit Handys oder auch mit Tablets oder anderen elektronischen Geräten umgehen kann, dass man diese Geräte auch wegpacken kann und es auch Zeiten gibt, in denen man Handys nicht braucht und lieber draußen spielt.
Herr Abgeordneter Paul, eine Sache hat mich ganz besonders gefreut, nämlich dass Sie jetzt von vier Kernkompetenzen in der Grundschule sprechen: Lesen, Schreiben, Rechnen und, ich nehme an, die vierte Kernkompetenz ist Digitales.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, diese beiden Dinge schließen sich ja nicht aus. Natürlich ist es sinnvoll, Schülern einen vernünftigen Umgang mit den digitalen Medien beizubringen, und zwar je älter sie werden, desto mehr. Das heißt dann aber gleichzeitig, dass man Verbote, wenn man sie erlässt, natürlich auch begründet. Dann haben wir beides.
Es gibt nun einmal Situationen, wo ein Verbot durchaus sehr hilfreich ist, weil Kinder in einem bestimmten Alter klare Richtlinien brauchen und mit reinen Empfehlungen und pädagogischen Hinweisen überfordert sind. Ich möchte Ihnen nur über ein Beispiel erzählen von einer Schülerin des beruflichen Gymnasiums, die ich vor vielen Jahren im Informatikunterricht hatte.
Herr Dr. Braun, ich weiß, Sie sind immer brennend interessiert an dem, was ich sage; deshalb werde ich jetzt auch fortfahren.
Diese Schülerin im Alter von 17 Jahren hat im Informatikunterricht am Anfang, als wir über die Probleme auch der Digitalisierung gesprochen haben, ganz freimütig erzählt, dass sie eine regelrechte Internetsucht entwickelt habe.
(Zurufe von der SPD: Sie müssen auf den Vorredner eingehen! Das geht so nicht! Das hat nichts mit der Rede zu tun! Beziehen Sie sich auf die Vorrede!)
Sie sagte, dass ihre Mutter alle möglichen pädagogischen Maßnahmen im Familienleben ergriffen habe, um sie davon abzubringen. Dort haben solche Gespräche stattgefunden. Die Mutter hat versucht, dem Kind beizubringen und ihm zu vermitteln, warum das nicht gut für diese Schülerin ist.
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das ist aber jetzt schon eine eigene Rede! – Glocke der Präsidentin)
Ja, das mache ich. Das tue ich durchaus, weil ich nämlich versuche, an dem Beispiel zu erläutern, warum es nicht ausreicht, pädagogisch mit Kindern darüber zu sprechen, und zwar weder im Grundschulalter noch vielfach auch im fortgeschrittenen Alter. Deshalb würde ich das Beispiel gern zu Ende erzählen, weil es genau das illustriert.
Sie hat dann gesagt: Diese ganzen Gespräche und Ermahnungen meiner Mutter, die sicher sehr vernünftig und argumentativ gut waren, haben nichts geholfen. Das einzige, was mir geholfen hat, von dieser Sucht wegzukommen, war, dass meine Mutter schlichtweg den Internetvertrag zu Hause gekündigt hat, und damit hatte ich keine Möglichkeiten mehr, ins Internet zu gehen, und das hat mir letzten Endes geholfen. – Es war also ein Verbot, in gewisser Hinsicht eine Radikallösung, ihr die Möglichkeit zu nehmen, dieser Sucht weiterhin zu frönen.
Damit schließt sich der Kreis. Damit möchte ich sagen, es ist gerade für kleine Kinder durchaus hilfreich, neben pädagogischen Ermahnungen und Erklärungen auch klare Regelungen zu schaffen, die dann ein Verbot des Handys in der Grundschule inkludieren.
Wenn Sie unseren Antrag richtig gelesen hätten, hätten Sie lesen können, da steht durchaus drin, dass das im Unterricht sinnvoll eingesetzt werden kann, aber möglichst darauf beschränkt und nicht noch in den Pausen und bei anderen Gelegenheiten auf dem Schulhof.