1. Welche Bedeutung hat die zukünftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die ländlichen Räume in Rheinland-Pfalz?
3. Welche Forderungen vertritt das Land RheinlandPfalz gegenüber der Bundesregierung in Bezug auf die zukünftige Ausgestaltung der Agrarförderung?
4. Welche Forderungen vertritt die Landesregierung gegenüber der Europäischen Union in Bezug auf die anstehende Reform der GAP?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verhandlungen zur EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sind auf Basis der Vorschläge der Kommission vom Mai und Juni auf allen Ebenen angelaufen. Für Deutschland
werden für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 erste Weichen in der nun folgenden Herbst-Agrarministerkonferenz vom 26. bis 28. September sowie im Bundesrat am 1. Oktober dieses Jahres gestellt.
Dabei müssen auch Finanzierungsfragen und die Diskussionen zum mehrjährigen Finanzrahmen stets im Blick behalten werden. Die Mittel der GAP sollen um 4,6 % gekürzt werden. Die Landesregierung nimmt hierbei die Bundesregierung beim Wort, die im Koalitionsvertrag das Ziel einer gleichbleibenden Mittelausstattung vereinbart hat. Wenn die EU-Mittel, wie von der Kommission vorgeschlagen, für die GAP zurückgehen, dann muss der Bund das ausgleichen.
Wir nehmen die Kommission beim Wort, dass es nicht zur Re-Nationalisierung der GAP kommt und der marktorientierte Kurs fortgesetzt wird. Über den Standards liegende Produktionsvorgaben sind auch künftig durch öffentliche Mittel zu honorieren. Da sind insbesondere die Direktzahlungen zu nennen.
Folgende Thesen wurden auf der in der Anfrage angesprochenen Startveranstaltung aufgestellt: Erstens, wir müssen ländliche Räume attraktiver für Bewohner und Unternehmer gestalten. Zweitens, wir brauchen gute und verlässliche Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige, wettbewerbsfähige, marktorientierte und nachhaltige Landwirtschaft. Drittens, wir brauchen verstärkt Innovationen, Beratung und Wissenstransfer.Viertens, wir müssen die betrieblichen und überbetrieblichen Entwicklungen in der Agrarwirtschaft begleiten. Fünftens, wir müssen die erreichten Umweltleistungen der Landwirtschaft absichern und ausbauen. Sechstens, wir brauchen eine Verwaltungsvereinfachung auf allen Ebenen.
Dies vorausgeschickt, darf ich nun die Mündliche Anfrage seitens der Landesregierung wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Rheinland-Pfalz ist ländlich geprägt und wird von uns wie von den Touristen für seine vielfältigen Kulturlandschaften geliebt. Die Stärkung des ländlichen Raumes bleibt unser Herzensanliegen. Landwirtschaft und ländliche Räume haben strategische Bedeutung für die Stabilität in Europa. Das zeigt uns auch gerade die BrexitEntscheidung.
Die GAP ist Zukunftsstrategie und Zukunftssicherung in einem. Ihre Aufgaben sind vielfältig: Einkommenssicherung der bäuerlichen Familien, Sicherung der weltweiten Ernährung, Bewältigung der Herausforderungen bei Klima- und Umweltschutz, Erhalt der Biodiversität und Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen, Schaffung und Modernisierung von Arbeitsplätzen, Unterstützung von Existenzgründungen, Wissenstransfer, Innovationen in der Landwirtschaft, Bildung und Ausbildung in den ländlichen Räumen.
Zu Frage 2: Die wichtigste Änderung liegt im Paradigmenwechsel für die Umsetzung der GAP, der auf den ersten Blick vielversprechend ist. Schlagworte wie „Neues Umsetzungsmodell“, „Mehr Subsidiarität“, „Ergebnis statt Regulierungsorientierung“ oder „Verwaltungsvereinfachung“ klingen gut. Auch die Zusammenfassung aller Maßnahmen der ersten und zweiten Säule der GAP in einen nationalen
Es entspricht auch den deutschen Forderungen, künftig gegenüber den Landwirtinnen und Landwirten und Zuwendungsempfängern die nationalen Governance-, Verwaltungs- und Kontrollverfahren bis hin zu den Sanktionsregeln anzuwenden.
Die Vorschläge bereiten aber auch Sorge und haben das Potenzial für neue bürokratische Fallstricke: Werden etwa in einem nationalen GAP-Strategieplan die regionsspezifischen Ansätze der Länder angemessen berücksichtigt? Können die ökologischen Leistungen unserer Landwirte und Winzer abgesichert und ausgebaut werden?
Auch die Mittelkürzungen sind Anlass zu Besorgnis. Die Kommission hat vieles in ihren Vorschlägen berücksichtigt, aber das Kleingedruckte liegt noch im Dunkeln. So ist der Zusammenhang zwischen den neuen Ökoregeln der ersten Säule und den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen oder der Förderung des Ökolandbaus der zweiten Säule noch unklar.
Zu Frage 3: Die Bundesregierung muss für eine gleichbleibende Mittelausstattung der GAP notfalls mit Bundesmitteln sorgen. Die Reformen der ersten Säule müssen durch eine starke zweite Säule flankiert werden.
Direktzahlungen müssen zielgerichteter auf die Unterstützung bäuerlicher Betriebe ausgerichtet werden, hier vor allem die Umverteilungsprämie, die von derzeit 46 ha landwirtschaftlicher Fläche auf mindestens 100 ha, besser noch 200 ha ausgebaut werden muss.
Die Auflagen für die Direktzahlungen dürfen deren Risikound Einkommensabsicherung nicht infrage stellen. Eine klare Trennung zwischen den Angeboten der ersten und zweiten Säule muss gewährleistet werden, um einen Flickenteppich bei Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu vermeiden.
Planungssicherheit und rechtzeitige Übergangsregelungen für unsere Betriebe sind zu gewährleisten. Das nationale Stützungsprogramm „Weinbau“ beispielsweise muss vor einem Übergang in einen nationalen GAP-Plan erst abgeschlossen werden. Für den ökologischen Landbau darf es angesichts des 20 %-Ziels auch keinen unionsrechtlichen Bruch geben.
Der Bund muss die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zielgerichtet und budgetär weiterentwickeln. Der Bund muss vor allem den Schulterschluss mit den Ländern suchen.
Zu Frage 4: Kurz beantwortet, im Tenor bringen wir die wesentlichen vorstehenden und auf die GAP bezogenen Forderungen auch gegenüber der Europäischen Kommission vor. Dazu bringen wir uns entsprechend in den Agrarministerkonferenzen ein und nutzen jede bilaterale Gelegenheit wie jüngst die auswärtige Kabinettssitzung in Brüssel, zu der Frau Ministerpräsidentin Dreyer wichtige EU-Kommissionsmitglieder eingeladen hatte.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die derzeitige Diskussion im Hinblick auf die Wettersituation, die wir die letzten Jahre hatten? Welche Schritte können im Rahmen der GAP vonseiten des Landes Rheinland-Pfalz mit begleitet werden?
Die neue GAP ab 2021 hat in ihrem Vorschlag, der seitens der EU-Kommission vorliegt, neun Ziele vorgegeben. Ein starkes Ziel ist die Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweise. Ein wesentlicher Punkt wird bei der Ausgestaltung des nationalen Rahmenplans die Risikoabsicherung vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels sein.
Auch Klimaschutzziele sind als Ziel der GAP 2021 einzuhalten. Das ist auch Wesen der Ökologisierung.
Einerseits haben wir als ersten Sektor die Risikoabsicherung eines Betriebs durch Innovation, Wissenstransfer, betriebliche Maßnahmen, Pflanzenschutz und weitergehende nicht investive Maßnahmen.
Wir haben Zuschüsse zu Versicherungen andererseits, was als zweiter Sektor hinzukommt, sowie eine ständige, auszubauende und auf hohem Qualitätsniveau zu haltende Offizialberatung, die auch über diverse ELER-Programme gespeist und über die GAP finanziert wird, sodass wir das Ausbildungs- und Fortbildungsniveau in der Landwirtschaft auf einem hohen Niveau halten können.
Eine Risikoabsicherung, gerade was diese widrigen Witterungsverhältnisse der letzten Jahre anbelangt, muss man sagen, fängt zuallererst auf dem Hof an, in den Händen und im Kopf des Landwirtes. Da müssen wir anfangen. Da bietet die GAP große Chancen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich habe gerade – das war bei der Start-upVeranstaltung Thema – „Stärkung der Beratung und des Wissenstransfers“ gehört. Bedeutet das konkret, dass Sie die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in RheinlandPfalz in diesem Punkt stärken wollen?
Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind stark in Rheinland-Pfalz. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum werden erhalten. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum werden innerlich ausgebaut. Das heißt, wir stellen ihnen neue Instrumente zur Seite. Wir schaffen einen verstärkten Transfer zu Universitäten, Fachhochschulen, zur Praxis, zu Versuchsanstellungen. Wir erhalten die Beratungen in persona auf hohem Niveau, schaffen aber zusätzliche Beratungsmethoden gerade durch Digitalisierung, die man als Ausbau der bisherigen Methodik bezeichnen kann, weil wir damit einen Wissenstransfer von der Branche Landwirtschaft hin zu den Schulen, wo auch die Ausbildung gespeist wird, über die Versuchsanstellungen, wo die Betriebe und forschenden Betriebe mitwirken, gewährleisten können.
Außerdem begrüßen wir sehr – das sage ich auch als Wirtschaftsministerium –, dass anlässlich der GAP-Vorschläge das Forschungsprogramm „Horizont 2020“ im landwirtschaftlichen Sektor um 10 Milliarden Euro aufgestockt worden ist. Mit unseren Forschungsstandorten in RheinlandPfalz in der Agrartechnologie und Agrarwirtschaft versprechen wir uns Mittelabflüsse. Wir werden uns engagiert weiter bewerben.
Herr Präsident, vielen Dank. Herr Staatssekretär, vor dem Hintergrund, dass wir uns hier im Haus mit der Bundesregierung einig sind, dass die Einsparungen, die der Brexit mit sich bringt, nicht ausschließlich im Bereich der Landwirtschaft und der ländlichen Räume stattfinden können, habe ich folgende Frage: Hat die Landesregierung Überlegungen, wo diese Einsparungen, die leider aufgrund des Brexit notwendig sind, getätigt werden müssen?
Zunächst einmal verweise ich auf den Koalitionsvertrag des Bundes – da sehen wir eine gewisse Patronatsstellung des Bundes –, in dem die Regierungskoalition vereinbart hat, dass es Ziel dieser Bundesregierung ist, die Agrartöpfe in diesem Bereich in dieser Höhe aufrechtzuerhalten. Insoweit wird erwartet – das sage ich ganz offen –, dass sich vielleicht die Bundesagrarministerin mit Verve einsetzt und Kompensationsmaßnahmen vorschlägt, wie diese doch 4,9 %, die uns in Rheinland-Pfalz fehlen – nämlich gut 3,9 % in der ersten Säule, 15,7 % in der zweiten Säule –, kompensiert werden können.
Wir haben nicht nur diese Minderungen. Das möchte ich an dieser Stelle erwähnen. Konditionalisierungen kommen dazu. In der ersten Säule ist es so, dass mehr Leistungen von den Betrieben zu erbringen sind – das müssen wir sehen –, um die erste Säule, die Stütze zu erhalten, beispielsweise ist „eco schemes“ da das Fachwort, sodass wir vor diesem Hintergrund schon erwarten, dass sich der Bund stark für unsere Länder und Landwirte in Europa einsetzt.
Herr Staatssekretär, Sie haben Forderungen formuliert gegenüber der Bundesregierung und der EU. Ich weiß, dass es im Haus große Probleme gibt, zum Teil Förderprogramme auszuzahlen. Ich weiß auch, dass es EDV-Probleme sind, wie man mir mitgeteilt hat, die schon seit Monaten und länger bestehen. Ist Ihnen die Problematik bekannt, und wann denken Sie, ist das endlich behoben? So langsam kommt der eine oder andere Betrieb in Liquiditätsschwierigkeiten.
Wenn Sie eine Situation am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel ansprechen, wo im Weinbau Förderprogramme beantragt und bewilligt wurden, dann kann ich Ihnen sagen, dass aufgrund eines Problems bei der sogenannten Altdatenübertragung aufgrund eines älteren Softwareprogramms, das angeglichen werden musste, maximale Anstrengungen unternommen wurden, dieses Problem zu beseitigen. Meines Wissens – das reiche ich gerne nach – haben alle Winzer, die in diesen Altdatenfällen waren, zwischenzeitlich ihr Geld erhalten. Aber das prüfe ich nach. Sie bekommen das noch einmal genau.