Wir engagieren uns durch Wirtschaftsförderung zum Beispiel für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben. Dafür stellen wir rund 24 Millionen Euro pro Jahr an
Wir fördern damit auch Investitionen von Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Gerade dort ist es wichtig, dass möglichst viele qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Die Landesregierung möchte die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts nachhaltig sichern und stärken.
Auch ein erfolgreiches Gastgewerbe ist eine hervorragende Visitenkarte für Rheinland-Pfalz. Wir sind ein liebensund lebenswertes Land. Bei uns kann man Natur- und Kulturlandschaften genießen – und das hat sich herumgesprochen: Im Jahr 2017 kamen 9,8 Millionen Besucherinnen und Besucher nach Rheinland-Pfalz, so viele wie noch nie. Die Zahl der Übernachtungen erreichte mit 25,3 Millionen ein neues Rekordniveau. Das ist ein großer Erfolg für unsere Tourismusbetriebe und deren über 150.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir sehen im Tourismus einen wichtigen Wirtschafts- und Standortfaktor mit Potenzial, den wir weiter stärken wollen. Daher erhöhen wir die Tourismusmittel auf 10 Millionen Euro im Jahr 2020.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist doch etwas!)
Besonders wichtig ist für das Land und gerade auch für die Wirtschaft das Thema „Fachkräftesicherung“.
Gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von zentraler Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Sie prägen die Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Für die berufliche Orientierung stellen wir im Doppelhaushalt 2019/2020 über 2,5 Millionen Euro und zusätzlich über 5.000 Lehrerwochenstunden zur Verfügung und investieren damit direkt in die Zukunft.
Wir stärken auch die duale Ausbildung und fördern die berufliche Bildung mit 25 Millionen Euro pro Jahr. Der neue Meisterbonus läuft aktuell im zweiten Jahr und wird von den erfolgreichen Nachwuchstalenten gut angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so wie die Wirtschaft spüren auch die öffentlichen Arbeitgeber die demografische Entwicklung und in bestimmten Bereichen eine verstärkte Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt.
Auch vor diesem Hintergrund haben wir uns zu einem deutlichen Schritt bei der Bezahlung im öffentlichen Dienst entschieden.
Die für den Bereich der Beschäftigten geltenden Tarifergebnisse werden wir erneut übernehmen. Mit der Erhöhung der Besoldung in den Jahren 2019 und 2020 zusätzlich
um weitere jeweils 2 % gehen wir aber darüber hinaus. Allein diese zusätzliche Anpassung ist im Haushalt mit 50 Millionen Euro im Jahr 2019 und 150 Millionen Euro im Jahr 2020 unterlegt.
Diese Verbesserungen sind ein wichtiger Baustein für die Fachkräftesicherung im öffentlichen Dienst. Damit wollen wir bis Ende 2020 beim Besoldungsvergleich der Länder einen angemessenen Platz im Mittelfeld erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung sieht in diesem Haushalt auch neue Stellen vor, und das aus guten Gründen: Die Herausforderungen haben sich verändert, und wir werden neue Aufgaben erfüllen.
Insbesondere sehen wir einen höheren Bedarf, bestimmte Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verstärken und zu verbessern. Das heißt zusätzliches Personal: mehr Lehrerinnen und Lehrer in den Klassenräumen, mehr Dozentinnen und Dozenten in den Hörsälen, mehr Polizistinnen und Polizisten, mehr Personal für Schlüsselbereiche der Umweltverwaltung, mehr Richterinnen und Richter – um nur die größten Bereiche zu nennen.
Gleichzeitig reduzieren wir in anderen Bereichen Stellen. Die Landesregierung hat im Jahr 2016 beschlossen, 2.000 Stellen abzubauen. Dieser Stellenabbau ist im vorliegenden Haushalt abgebildet.
Nur die kontinuierliche Umsetzung dieses Abbauprogramms gibt uns die Möglichkeit und die Kraft, in die eben genannten personellen Verstärkungen investieren zu können. Beide Handlungsfelder – die Stellenreduzierungen wie auch die Stellenzuwächse – sind transparent im Haushalt dargestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eingangs habe ich diesen Doppelhaushalt als einen Haushalt beschrieben, der alle Menschen in den Blick nimmt. Lassen Sie mich diesen Gedanken aufgreifen und noch einige Dinge ansprechen, die alle Rheinland-Pfälzerinnen und RheinlandPfälzer betreffen.
Ich möchte bewusst mit der Kultur beginnen. Kunst und Kultur haben in Rheinland-Pfalz eine herausragende Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, allen Menschen – nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in den ländlichen Regionen des Landes – die Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen. Kultur trägt maßgeblich zur Auseinandersetzung mit der eigenen Identität und gesellschaftlichen Fragestellungen bei.
Die Kulturausgaben steigen um rund 12 Millionen Euro bis 2020. Damit investieren wir zusätzlich in die kommunale Kultur – insbesondere zum Beispiel in Theater und Musikschulen. Und wir setzen einen Schwerpunkt auf die Musik. Zudem erhöhen wir die Förderung für die Soziokultur, die kulturelle Bildung und die Kultur im ländlichen Raum.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Auch ein bezahlbares Zuhause für alle Menschen ist zu einer der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit geworden. Eine engagierte und gute soziale Wohnungspolitik ist unerlässlich.
Wir wollen gutes Wohnen in der Stadt und auf dem Land. In den Städten ist die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen besonders hoch. In den ländlich geprägten Dörfern gilt es, vorhandenes Potenzial zu stärken und zu nutzen.
Kernstück einer sozialen Wohnungspolitik ist die soziale Wohnraumförderung. Hierfür stellt dieser Haushalt unter Einbeziehung des Kreditvolumens der Investitions- und Strukturbank jährlich 300 Millionen Euro bereit. Die Förderung ist attraktiv. Bis Ende September dieses Jahres haben wir bereits 2.603 Wohneinheiten mit einem Volumen von rund 198 Millionen Euro gefördert.
In diesem Bereich erhalten wir zurzeit wertvolle Unterstützung des Bundes. Damit dies auch über das Jahr 2019 hinaus so bleibt, werben wir für die hierzu geplante Grundgesetzänderung. Wir werden aber auch im Land neue Formen der Kooperation zwischen den Kommunen befördern. Dies wird bereits Gegenstand der nächsten Sitzung unseres erfolgreichen Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen im November sein.
Nicht nur in der Wohnungspolitik setzen wir einen Schwerpunkt auf Familien. Die Familie ist der bedeutendste Bereich für die persönliche Zufriedenheit und entscheidend für ein gutes Aufwachsen unserer Kinder.
Wir setzen uns für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein und fördern Maßnahmen zur frühen Unterstützung für Familien und zum Schutz des Kindeswohls. Zugleich stärken wir die Einrichtungen der Familien. Durch ihre offenen Angebote erreichen sie auch Familien in schwierigen Lebenslagen. Insgesamt erhöhen wir die Mittel für diesen Bereich für beide Jahre um rund 16 Millionen Euro auf rund 132 Millionen Euro in 2020.
Im Übrigen tragen wir als Land unseren Anteil dazu bei, dass der Bund das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Monat und die Kinderfreibeträge anpassen kann. Diese Maßnahme ist mit rund 22 Millionen Euro im Jahr 2019 und 44 Millionen Euro im Jahr 2020 im Landeshaushalt berücksichtigt.
Wenn wir über Familien sprechen, sind auch die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer flächendeckenden guten pflegerischen Angebots- und Versorgungsstruktur und damit verbunden eine menschenwürdige, qualifizierte und wirtschaftlich leistungsfähige Pflege wichtige Schwerpunkte der Landesregierung. Das Land fördert in den bundesweit in dieser Form einmaligen 135 Pflegestützpunkten die Beratungs- und Koordinierungsarbeit, sichert das trägerübergreifende Beratungsangebot sowie den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Mit dem Angebot Gemeindeschwesterplus fördern wir ein präventives Beratungsangebot, um zu Hause wohnende betagte Menschen dabei zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Dieses Angebot wird mit dem Haushalt weiter ausgebaut.
Zum guten Zusammenleben gehört auch, dass wir weiterhin großen Wert auf die Integration von Migrantinnen und Migranten legen. Die Anforderungen an Integration sind unvermindert hoch. Zwar war es möglich, bei der Erstaufnahme geflüchteter Menschen Kapazitäten zu reduzieren, gleichzeitig sind die Bedarfe in vielen Bereichen der Integration nach wie vor sehr groß. So auch bei der Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten mit einem Ansatz von 2,8 Millionen Euro, der unter anderem die Bereiche Sprachbildung und Sprachmittlung umfasst.
Sprachkenntnisse sind die Voraussetzung dafür, dass Integration überhaupt gelingen kann. Da das BAMF die andauernd hohe Nachfrage nach Integrationskursen nach wie vor nicht abdeckt, springt das Land ein und fördert niedrigschwellige Grundbildungs- und Sprachkurse. Die Nachfrage nach diesen Kursen ist sehr hoch und wird voraussichtlich weiter steigen.
Auch den Sprachmittlerdiensten kommt eine große Bedeutung zu. Die ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler helfen durch Dolmetschen denjenigen Migrantinnen und Migranten, die noch keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse haben, um etwa bei Behördengängen, Arztbesuchen oder Elterngesprächen in Kita und Schule zurechtzukommen.
Und auch das will ich abschließend sagen: Auch die Kommunen sind wichtige Akteure für die Integration geflüchteter Menschen. Auch hier ist das Land ein verlässlicher Partner. Wir werden die Kommunen zur Hälfte an der Integrationspauschale des Bundes für 2019 und 2020 beteiligen. Bereits im laufenden Jahr sollen die Kommunen zusätzlich rund 58 Millionen Euro und im Jahr 2019 weitere 48 Millionen Euro erhalten. Die Auszahlung der Mittel zu diesem vorgezogenen Zeitpunkt gibt den Kommunen nicht nur Planungssicherheit, sondern stellt auch hier den kommunalen Haushalten zusätzliche Mittel zur Verfügung.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Sehr gut!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Mittel ist im Haushaltsplan abgebildet. Ich möchte Ihnen abschließend mit der Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2023 einen kurzen Ausblick auf die nächsten Jahre geben.
Ausgangspunkt unserer mittelfristigen Planung ist der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt. Dieser weist für das Jahr 2019 bereinigte Gesamteinnahmen von 17,9 Milliarden Euro und bereinigte Gesamtausgaben von 17,7 Milliarden Euro aus. Für das Jahr 2020 sind Gesamteinnahmen von 18,7 Milliarden Euro und bereinigte Gesamtausgaben von 18,3 Milliarden Euro vorgesehen.
Für beide Jahre ist keine Nettokreditaufnahme, sondern eine Nettotilgung geplant – in Höhe von 90 Millionen Euro und 212 Millionen Euro.
nur erstmals seit 1969 den Bereich der Nettotilgung, sondern wir halten zugleich auch einen Sicherheitsabstand zur Schuldenbremse ein. Darüber hinaus sichern wir künftige Ausgaben über Rücklagen ab.
Bei der Finanzplanung konnten wir also im besten Sinne auf einem ausgeglichenen Haushalt aufbauen. Die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2021 bis 2023 wurden anhand der gesamtwirtschaftlichen Frühjahrsprojektion der Bundesregierung und der Steuerschätzung vom Mai fortgeschrieben und geplant.
In dieser Woche findet die Herbstsitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung in Hamburg statt. Wir erwarten, dass unsere Steueransätze durch die Regionalisierungsergebnisse weitgehend bestätigt werden.
Das reale Wirtschaftswachstum wird sich 2021 bis 2023 in Annäherung an die konjunkturelle Normallage mit rund 1,4 % Zuwachs pro Jahr merklich abschwächen. Damit ist gleichwohl eine weiterhin solide Entwicklung prognostiziert.
Der ausgeglichene Haushalt 2019/2020 ist kein Strohfeuer. Wir halten den strukturell ausgeglichenen Haushalt auch in mittlerer Frist ein. Darüber hinaus wurde in allen Jahren ein Sicherheitsabstand von jeweils rund 110 Millionen Euro eingeplant. Das ist eine solide Grundlage für die künftige Handlungsfähigkeit des Landes.
Um verantwortungsvoll und zukunftsorientiert mit den finanziellen Möglichkeiten umzugehen, haben wir in der Finanzplanung auch die erkennbaren Belastungen der nächsten Jahre ausgewiesen und eingeplant. Die Finanzplanung ist also keine Schönwetterprognose.
Nach der Ankündigung der Europäischen Zentralbank, das Wertpapierankaufprogramm Ende 2018 auslaufen zu lassen, rechnen wir mittelfristig mit einer Normalisierung und damit einem deutlichen Anstieg des Zinsniveaus. In der Finanzplanung ist ein zügiger Anstieg des Zinsniveaus ausgehend von aktuell 0,8 % auf 3,5 % ab 2021 unterstellt und in die Berechnung der Zinsausgaben eingeflossen. Auch in diesem Punkt handeln wir verantwortlich.